Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
11 kB
Datum
24.05.2012
Erstellt
17.04.12, 19:04
Aktualisiert
14.05.12, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 367/2012
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2009-2014)
HSG: 40.1
Sachbearbeiter: Monika Amend
vom 30.03.2012
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Kultur- und Sportausschuss
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
26.04.2012
Antrag auf Befreiung der Gebühren für die Nutzung des Schulhofes der Albertus-MagnusGemeinschaftsgrundschule;
hier: Heribertfest in Eschweiler über Feld am 02./03.06.2012
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan Einzahlungsseite
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der St. Heribert Eschweiler ü. Feld Förderverein e.V. hat mit beigefügtem Schreiben vom
23.03.2012 den Antrag gestellt, das Schulgelände der Albertus-Magnus-Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler ü. Feld für ihr Heribertfest (ehemals Pfarrfest) am 02./03.06.2012 nutzen
zu dürfen.
Weiterhin beantragt der St. Heribert Eschweiler ü. Feld Förderverein e.V. die Befreiung von der
Nutzungsgebühr und der Energiekostenpauschale, da der Überschuss des Heribertfestes für
karitative Zwecke des Ortes oder für humaitäre Zwecke in der Dritten Welt verwandt wird.
Gem. § 3 der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Schulaulen, Turnhallen und Schulhöfe in
Nörvenich ist für die Nutzung des Schulhofes je Tag und Veranstaltung eine Nutzungsgebühr von
26,00 € zu zahlen. Diese Gebühr entfällt jedoch bei Veranstaltungen, die einem karitativen Zweck
mit örtlichem Bezug dienen. Somit ist dem St. Heribert Eschweiler ü. Feld Förderverein e.V. die
Benutzungsgebühr zu erlassen, wenn der Förderverein nachweist, dass der Überschuss einem
karitativen Zweck im Ort zukommt.
Nach § 4 der o.a. Benutzungs- und Gebührenordnung ist jedoch eine Energiekostenpauschale von
23,00 € pro Tag zu erheben.
In der Vergangenheit hat der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss bei vergleichbaren
Veranstaltungen beschlossen, dass der Pfarrgemeinderat von der Benutzungsgebühr befreit wird,
aber die Energiekosten sowie evtl. anfallende Hausmeisterkosten zu tragen hat.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich beschließt,
den St. Heribert Eschweiler ü. Feld Förderverein e.V. von der Zahlung der Nutzungsgebühr
von insgesamt 52,00 € zu befreien, da der Überschuss einem karitativen Zweck im Ort oder
für humaitäre Zwecke in der Dritten Welt verwandt wird. Die Energiekostenpauschale von
insgesamt 46,00 € sowie evtl. anfallende Hausmeisterkosten hat der St. Heribert Eschweiler
ü. Feld Förderverein e.V. jedoch für die Nutzung des Sanitärbereichs anlässlich des
Heribertfestes am 02./03.06.2012 zu tragen.
Alternativbeschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich beschließt,
den St. Heribert Eschweiler ü. Feld Förderverein e.V. sowohl von der zahlung der
Nutzungsgebühr von insgesamt 52,00 € als auch von der Zahlung der Energiekostenpauschale von insgesamt 46,00 € sowie evtl. anfallende Hausmeisterkosten für die Nutzung
des Sanitärbereichs anlässlich des Heribertfestes am 02./03.06.2012 zu befreien.