Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung der Gebühren für die Nutzung des Schulhofes der Albertus-Magnus-Gemeinschaftsgrundschule; hier: Heribertfest in Eschweiler über Feld am 02./03.06.2012)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
11 kB
Datum
24.05.2012
Erstellt
17.04.12, 19:04
Aktualisiert
14.05.12, 19:00
Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung der Gebühren für die Nutzung des Schulhofes der Albertus-Magnus-Gemeinschaftsgrundschule;
hier: Heribertfest in Eschweiler über Feld  am 02./03.06.2012) Beschlussvorlage (Antrag auf Befreiung der Gebühren für die Nutzung des Schulhofes der Albertus-Magnus-Gemeinschaftsgrundschule;
hier: Heribertfest in Eschweiler über Feld  am 02./03.06.2012)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 367/2012 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2009-2014) HSG: 40.1 Sachbearbeiter: Monika Amend vom 30.03.2012 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Kultur- und Sportausschuss Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss 26.04.2012 Antrag auf Befreiung der Gebühren für die Nutzung des Schulhofes der Albertus-MagnusGemeinschaftsgrundschule; hier: Heribertfest in Eschweiler über Feld am 02./03.06.2012 I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan Einzahlungsseite II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der St. Heribert Eschweiler ü. Feld Förderverein e.V. hat mit beigefügtem Schreiben vom 23.03.2012 den Antrag gestellt, das Schulgelände der Albertus-Magnus-Gemeinschaftsgrundschule Eschweiler ü. Feld für ihr Heribertfest (ehemals Pfarrfest) am 02./03.06.2012 nutzen zu dürfen. Weiterhin beantragt der St. Heribert Eschweiler ü. Feld Förderverein e.V. die Befreiung von der Nutzungsgebühr und der Energiekostenpauschale, da der Überschuss des Heribertfestes für karitative Zwecke des Ortes oder für humaitäre Zwecke in der Dritten Welt verwandt wird. Gem. § 3 der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Schulaulen, Turnhallen und Schulhöfe in Nörvenich ist für die Nutzung des Schulhofes je Tag und Veranstaltung eine Nutzungsgebühr von 26,00 € zu zahlen. Diese Gebühr entfällt jedoch bei Veranstaltungen, die einem karitativen Zweck mit örtlichem Bezug dienen. Somit ist dem St. Heribert Eschweiler ü. Feld Förderverein e.V. die Benutzungsgebühr zu erlassen, wenn der Förderverein nachweist, dass der Überschuss einem karitativen Zweck im Ort zukommt. Nach § 4 der o.a. Benutzungs- und Gebührenordnung ist jedoch eine Energiekostenpauschale von 23,00 € pro Tag zu erheben. In der Vergangenheit hat der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss bei vergleichbaren Veranstaltungen beschlossen, dass der Pfarrgemeinderat von der Benutzungsgebühr befreit wird, aber die Energiekosten sowie evtl. anfallende Hausmeisterkosten zu tragen hat. III: Beschlussvorschlag: Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich beschließt, den St. Heribert Eschweiler ü. Feld Förderverein e.V. von der Zahlung der Nutzungsgebühr von insgesamt 52,00 € zu befreien, da der Überschuss einem karitativen Zweck im Ort oder für humaitäre Zwecke in der Dritten Welt verwandt wird. Die Energiekostenpauschale von insgesamt 46,00 € sowie evtl. anfallende Hausmeisterkosten hat der St. Heribert Eschweiler ü. Feld Förderverein e.V. jedoch für die Nutzung des Sanitärbereichs anlässlich des Heribertfestes am 02./03.06.2012 zu tragen. Alternativbeschluss: Der Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Nörvenich beschließt, den St. Heribert Eschweiler ü. Feld Förderverein e.V. sowohl von der zahlung der Nutzungsgebühr von insgesamt 52,00 € als auch von der Zahlung der Energiekostenpauschale von insgesamt 46,00 € sowie evtl. anfallende Hausmeisterkosten für die Nutzung des Sanitärbereichs anlässlich des Heribertfestes am 02./03.06.2012 zu befreien.