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Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 24.10.2013)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
133 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
26.11.13, 13:00
Aktualisiert
26.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 24.10.2013) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 24.10.2013) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 24.10.2013) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 24.10.2013) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 24.10.2013) Beschlussvorlage (Ergebnisse der Verkehrsschau vom 24.10.2013)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I - Vorlage 1085 /IX.L. Datum: 21.11.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 26.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ergebnisse der Verkehrsschau vom 24.10.2013 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 24. Oktober 2013 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Bürgermeister die ergangenen Verkehrsanordnungen gem. § 45 Straßenverkehrsordnung umzusetzen. Begründung: Am Donnerstag, 24. Oktober 2014, fand eine Verkehrsschau statt. Folgende Punkte wurden hierbei beraten: Besucherleitsystem Nettersheim Im Bereich der qualifizierten Straßen B 477 und B 51 wurde bisher hinsichtlich der Wegweisung auf den Zentralort Nettersheim nicht hingewiesen, da dies nach dem Bundesfernstraßenverzeichnis nicht möglich war. Da nunmehr im Rahmen der vorgesehenen Abstufung der B 477 bzw. B 51 zur Landstraße seitens des Landesbetriebes Straßenbau neue Beschilderungspläne erstellt wurden, konnte die Gemeinde erreichen, dass von Breitenbenden bis Tondorf im Bereich der bisherigen B 477 und in Tondorf sowie in Holzmülheim im Bereich der B 51 zukünftig an allen Verkehrsknotenpunkten durch Wegweiser auf den Zentralort Nettersheim hingewiesen wird. Des Weiteren hat bezüglich einer möglichen Touristischen Beschilderung auf der BAB 1 ein Gespräch mit Vertretern der Fachbereiche „Kultur und Umwelt“ des Landschaftsverbandes Rheinland mit dem Ergebnis stattgefunden, dass möglicherweise eine Beschilderung verbunden mit den Begriffen „Natur und Erleben“ gefunden wird. Diesbezüglich ist seitens der Gemeinde Nettersheim ein Vorschlag auszuarbeiten, damit im Anschluss hieran durch die zu beteiligenden Fachbehörden entschieden werden kann ob und ggfs. in welcher Art und Weise dies möglich ist. Die angedachte Fortführung einer derartigen Hinweisbeschilderung im anschließenden klassifizierten Straßennetz ist dann ebenfalls mit den Fachbehörden zu erörtern. Die touristischen Wegweiser im Zentralort Nettersheim im Rahmen des Masterplans sind planerisch zwischenzeitlich weitestgehend abgeschlossen, so dass eine Umsetzung im kommenden Jahr vorgesehen ist. 3 Bauliche Entwicklung Zingsheim/ B 477 Im Anschluss an die bisherige Bebauung am Ortsausgang Zingsheim Richtung Engelgau entlang der B 477 ist geplant, 6 Baugrundstücke mit einer Straßenfront von je 20 m auszuweisen. Seitens der Verkehrskommission bestehen keine grundsätzlichen Bedenken aus verkehrsrechtlicher Sicht. Maßgeblich für die Erschließung zur B 477 ist die festgelegte Ortsdurchfahrt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Erweiterung der Ortsdurchfahrt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW zu beantragen. Pesch, Verkehrssituation L 206/ K34 Der Ort Pesch wird durch den Verlauf der L 206 geteilt. Die L 206 verfügt über eine große Breite, es ist leichtes Gefälle vorhanden und die gefahrenen Geschwindigkeiten sind relativ hoch. Nach Einschätzung der Verkehrskommission ist die Gesamtsituation insbesondere für Fußgänger nicht ungefährlich. Zur Reduzierung der Geschwindigkeit ist die L 206 im Kreuzungsbereich mit Fahrbahnverschwenkungen ausgestattet worden, die gewünschte Wirkung konnte jedoch bis heute nicht erzielt werden. Die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehrsplatz würde die Verkehrssicherheit deutlich verbessern. Mit dem Bau eines Kreisverkehrsplatzes wären automatisch erhebliche Vorteile für den Ort Pesch verbunden. Der faktisch durch die Landstraße „geteilte“ Ort würde enger verbunden, die Sicherheit im Kreuzungsbereich für Fußgänger und motorisierte Verkehrsteilnehmer erheblich verbessert. Insbesondere die Sicherheit querender Fußgänger würde verbessert, der Parkplatz an der K 34 würde z. B. für Kirchenbesucher dann eher angenommen, wie dies aktuell der Fall ist. Die bekannten Parkprobleme im Bereich der Kirche würden sich erheblich verbessern. Innerhalb der Verkehrsschau wurde die Situation näher erläutert und nachgefragt, ob evtl. im Zuge der anstehenden Sanierungsarbeiten an der K 34 (Kreuzung K 34 / L 206 Richtung Roderath) in Zusammenarbeit zwischen Landesbetrieb Straßen NRW, Kreis Euskirchen und Gemeinde Nettersheim es denkbar sei, einen Kreisverkehrsplatz zu bauen. Seitens der Vertreter des Kreises wurde mitgeteilt, dass ein derartiges Vorhaben im Zuge der anstehenden Baumaßnahme sicherlich nicht möglich sei. Man empfahl direkte Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW aufzunehmen. Am 19.11.2013 fand diesbezüglich bereits ein erster Termin mit dem Landesbetrieb statt. 4 Seitens des Landesbetriebs wurde im Termin erklärt, dass man derzeit aufgrund fehlender Finanzmittel keine Möglichkeit sehe, kurz- und mittelfristig einen Kreisverkehrsplatz im Kreuzungsbereich zu realisieren. Erschwerend komme hinzu, dass aufgrund der relativ geringen Fahrbewegungen ein derartiger Kreisverkehr zumindest derzeit nicht genehmigt werden könne. Zur Sicherheit der Fußgänger sei jedoch aus Sicht des Landesbetriebs die Herstellung einer Querungshilfe denkbar. Man werde hausintern prüfen, inwieweit dies zeitnah realisiert werden könne. Es wäre auch denkbar, dass die Querungshilfe im Zusammenhang mit dem zuvor erwähnten Kreisstraßenausbau durch den Kreis Euskirchen errichtet werde und eine anteilige Kostenerstattung an den Kreis erfolge. Weiterhin wolle man sich dafür einsetzen, dass die derzeitige Geschwindigkeitsreduzierung von 70 km/h auf 50 km/h reduziert werde. Kurzfristig wird ein Ortstermin zusammen mit Landesbetrieb, Straßenverkehrsamt und Gemeinde zur möglichen weiteren Vorgehensweise stattfinden. Frohngau, Geschwindigkeitsbeschränkung Birkenhecker Straße Der Ort Frohngau verfügt über drei Anbindungen an die K 39. Die Birkenhecker Straße ist nicht mehr als Kreisstraße ausgewiesen. Insofern kann grundsätzlich die Straße insgesamt als Tempo-30-Zone eingerichtet werden. Voraussetzung hierfür ist die Entfernung der abgesenkten Bordsteine am gegenüber dem Stichweg „Birkenhecker Straße“ (Anlieger u. a. Dachdeckerbetrieb) einmündenden Wirtschaftsweg sowie am ebenfalls einmündenden Bungertweg. 5 Der dort jeweils noch vorhandene abgesenkte Bordstein steht der grundsätzlich in Tempo-30-Zonen geltenden Rechts-vor-Links-Regelung entgegen; nach § 10 StVO hat die Vorfahrt zu achten, wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt. Marmagen, Schwerlastverkehr Ortsdurchfahrt Bekanntlich ist Marmagen insbesondere in den frühen Morgenstunden mit Schwerlastverkehr belastet, gleichzeitig mit Busverkehr. Auf Grund der engen Ortsdurchfahrt sind diese Verkehre nicht unproblematisch. Ein Unfallaufkommen ist allerdings nach polizeilicher Feststellung bisher nicht registriert. Dies resultiert aus der Tatsache, dass aufgrund der vorhandenen geringen Straßenbreite und der Parksituation die Verkehrsteilnehmer automatisch gehalten sind, langsam zu fahren. Das Aufkommen des Schwerlastverkehrs ist insbesondere den Langholzfahrzeugen zuzuordnen; es handelt sich überwiegend um Zielverkehr ins Gewerbegebiet Zingsheim. Derzeit finden seitens der Gemeinde Gespräche mit dem in Zingsheim ansässigen Sägebetrieb mit dem Ziel statt, dass zukünftig der Sägebetrieb über B 51 und Autobahn A 1 angefahren wird. Marmagen, L 204 Anbindung Eifelhöhen-Klinik Der Einmündungsbereich der Zufahrtstraße zur Eifelhöhen-Klinik ist derzeit nicht in die geschlossenen Ortslage eingebunden, da die geschlossene Bebauung bereits vor der Einmündung endet. Somit besteht seitens der Verkehrskommission auf Grund der bestehenden Rechtslage keine Möglichkeit den Zufahrbereich auf 50 km/h zu beschränken. Außerhalb der Ortslage wurde für querende Fußgänger zwischen Eifelhöhen-Klinik und Steinfelder Weg inzwischen eine Querungshilfe eingerichtet. Um festzustellen, wie die Verkehrsbelastung und die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der L 204 in diesem Bereich sind, wird eine Messung in Höhe der Querungshilfe und vor dem Abzweig aus Richtung Bahrhaus vorgenommen. Die Beschilderung der vorhandenen Hinweistafeln im Einmündungsbereich ist dahingehend zu ändern, dass der abbiegende Verkehr immer vor dem Wegweiser abbiegen muss. Aus Fahrtrichtung Eifelhöhenklinik ist bereits eine Begrenzung auf 30 km/h vorhanden, diese wird vor der Einmündung in die L 204 aufgehoben. Die Wiederholung der Begrenzung auf 30 km/h ist aus Fahrtrichtung Eifelhöhenklinik am Ende der Parkplätze durch Verkehrszeichen 274-53 StVO zu wiederholen. 6 Marmagen, Verkehrssituation Burggasse/Webergasse Aus der Anwohnerschaft wird beklagt, dass die Verbindung Kölner Straße – Webergasse – Burgstraße – Kölner Straße nach wie vor intensiv von auswärtigen Verkehrsteilnehmern als Abkürzung in Weiterfahrt Richtung Milzenhäuschen und umgekehrt Richtung Eifelhöhenklinik/Urft benutzt wird. Die Durchfahrt ist durch Verkehrszeichen verboten. Um eine konkrete Entscheidungsgrundlage für evtl. Maßnahmen zu erhalten, soll zunächst die Verkehrsbelastung und die gefahrenen Geschwindigkeiten gemessen werden. Nettersheim, Schrankenanlage Kaninhecke/Grafschaftsgasse Der Bahnübergang „Römerplatz“ wurde im Rahmen einer kürzlichen Umgestaltung mit Halbschranken und Signalanlage ausgestattet. Der Gemeinde Nettersheim gehen immer wieder Hinweise aus der Anwohnerschaft zu, dass diese Regelung eine Gefahrenlage darstellt, da das Verbot des Durchgangs bei geschlossenen Halbschranken und bestehendem Rotlicht oftmals nicht geachtet werde. Die Gemeinde hat daher bei der Bahn eine Änderung und den Umbau in eine Komplett-Schrankenanlage beantragt. Der Bahnübergang wird täglich von Schulklassen und Wandergruppen sowie sonstigen Fußgängern genutzt; eine besondere Gefahrenlage kann angenommen werden. Von der Deutschen Bahn wurde eine Änderung für 2019 in Aussicht gestellt. Die Verkehrskommission unterstützt den Antrag der Gemeinde auf einen frühzeitigeren Umbau und wird dies auch gegenüber der Deutschen Bahn vertreten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister