Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
13.10.15, 18:06
Aktualisiert
13.10.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 16.09.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-149/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
6. Änderung des Bebauungsplanes A 1 Hamich
hier: Beratung über die während der Offenlage eingegangenen Anregungen und
Bedenken sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
19.03.2015 die Aufstellung und Offenlegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes A 1
Hamich im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 2 (1) i.V.m. § 13 BauGB
beschlossen.
Gemäß § 13 (2) BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach
§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Aus diesem Grund wurde in der Zeit vom
13.05.2015 bis einschließlich 20.05.2015 die Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Die nach § 4 (2) BauGB betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind von der Offenlage mit Schreiben vom 11.05.2015 unterrichtet worden.
Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Behörden und Trägern öffentlicher
Belange sind Anregungen und Bedenken zur Planung abgegeben worden.
Die Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist eine Zusammenstellung der Anregungen und Bedenken jeweils versehen mit einem Abwägungsvorschlag
der Verwaltung sowie einem Beschlussvorschlag. Der Ausschuss muss über jede einzelne
Anregung beraten und für den Rat eine entsprechende Beschlussempfehlung abgeben.
Der Entwurfsplan zur Bebauungsplanänderung, die Begründung sowie die textlichen
Festsetzungen sind als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Drucksache VL-149/2015
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten empfiehlt dem Rat
1.) hinsichtlich der während der Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken
gemäß den Einzelvorschlägen zu beschließen,
2.) die 6. Änderung des Bebauungsplanes A 1 Hamich gemäß § 10 (1) BauGB als
Satzung zu beschließen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)