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Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt; Verlängerung und Verbreiterung der Personenunterführung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt;
Verlängerung und Verbreiterung der Personenunterführung) Beschlussvorlage (Bahnhof Erftstadt;
Verlängerung und Verbreiterung der Personenunterführung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 234/2012 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 30.05.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 12.06.2012 vorberatend Rat 26.06.2012 beschließend Betrifft: 30.05.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bahnhof Erftstadt; Verlängerung und Verbreiterung der Personenunterführung Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind die Haushaltsplanberatungen 2013 einzustelle Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt beauftragt die Deutsche Bahn AG, in ihre Planungen zur Modernisierung des Bahnhofs Erftstadt eine Verbreiterung der Personenunterführung auf 4,00m und eine Verlängerung auf die östliche Seite der Bahngleise zu berücksichtigen. Begründung: Die Planung der Deutschen Bahn AG zur Modernisierung des Bahnhofs Erftstadt (s. auch V 6/2012, Rat am 27.03.2012) sieht bisher für die Personenunterführung der Bahngleise (Fußgängertunnel) eine Breite von 2,50 m vor; diese Breite wird von der Bahn aufgrund des Verkehrsaufkommens und der diesbezüglichen Ausbaurichtlinien von der Bahn als ausreichend angesehen. Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch die Breite der Unterführung mind. 4,00 m betragen, um somit - auch den Anregungen des Frauenbeirats entsprechend - das Sicherheitsgefühl zu verstärken, Angsträumen entgegenzuwirken und Fluchtwege zu entzerren. Daher wird vorgeschlagen, die Deutsche Bahn AG zu beauftragen, bei ihren aktuellen Planungen die Verbreiterung der Fußgängerunterführung auf 4,00 m zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist die Bahn zu beauftragen, die Fortführung der Personenunterführung auf die östliche Seite des Bahnhofs in die Planungen einzubeziehen. Die Gesamtkosten - für Planung und bauliche Ausführung - belaufen sich für beide Maßnahmen nach Angaben der Bahn auf ca. 500.000 € bis 800.000 €, sodass sich der städtische Eigenanteil (Förderung bis 85 %) auf ca. 75.000 € bis 160.000 € beläuft. Diese Angaben beziehen sich auf Vergleichswerte für Verlängerungen und Verbreiterungen bei den Bahnhofsmodernisierungen in Weilerswist, Euskirchen und Meckenheim; eine genaue und belastbare Kostenberechnung kann zur Zeit ohne Entwurfsplanung noch nicht vorgelegt werden. Im weiteren Verfahren ist zur Kostenübernahme eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung (Vertrag) zwischen der Stadt und der Deutschen Bahn AG abzuschließen. (Dr. Rips) -2-