Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
26.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 234/2012
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 30.05.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
12.06.2012
vorberatend
Rat
26.06.2012
beschließend
Betrifft:
30.05.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bahnhof Erftstadt;
Verlängerung und Verbreiterung der Personenunterführung
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel sind die Haushaltsplanberatungen 2013 einzustelle
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt beauftragt die Deutsche Bahn AG, in ihre Planungen zur
Modernisierung des Bahnhofs Erftstadt eine Verbreiterung der Personenunterführung auf
4,00m und eine Verlängerung auf die östliche Seite der Bahngleise zu berücksichtigen.
Begründung:
Die Planung der Deutschen Bahn AG zur Modernisierung des Bahnhofs Erftstadt (s. auch
V 6/2012, Rat am 27.03.2012) sieht bisher für die Personenunterführung der Bahngleise
(Fußgängertunnel) eine Breite von 2,50 m vor; diese Breite wird von der Bahn aufgrund
des Verkehrsaufkommens und der diesbezüglichen Ausbaurichtlinien von der Bahn als
ausreichend angesehen.
Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch die Breite der Unterführung mind. 4,00 m betragen,
um somit - auch den Anregungen des Frauenbeirats entsprechend - das Sicherheitsgefühl
zu verstärken, Angsträumen entgegenzuwirken und Fluchtwege zu entzerren.
Daher wird vorgeschlagen, die Deutsche Bahn AG zu beauftragen, bei ihren aktuellen
Planungen die Verbreiterung der Fußgängerunterführung auf 4,00 m zu berücksichtigen.
Gleichzeitig ist die Bahn zu beauftragen, die Fortführung der Personenunterführung auf
die östliche Seite des Bahnhofs in die Planungen einzubeziehen.
Die Gesamtkosten - für Planung und bauliche Ausführung - belaufen sich für beide
Maßnahmen nach Angaben der Bahn auf ca. 500.000 € bis 800.000 €, sodass sich der
städtische Eigenanteil (Förderung bis 85 %) auf ca. 75.000 € bis 160.000 € beläuft. Diese
Angaben beziehen sich auf Vergleichswerte für Verlängerungen und Verbreiterungen bei
den Bahnhofsmodernisierungen in Weilerswist, Euskirchen und Meckenheim; eine
genaue und belastbare Kostenberechnung kann zur Zeit ohne Entwurfsplanung noch
nicht vorgelegt werden.
Im
weiteren
Verfahren
ist
zur
Kostenübernahme
eine
entsprechende
Verwaltungsvereinbarung (Vertrag) zwischen der Stadt und der Deutschen Bahn AG
abzuschließen.
(Dr. Rips)
-2-