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Beschlussvorlage (Bauleitplanung in der Gemeinde Langerwehe hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) für das Sport- und Freizeitzentrum am Fuße des Landschaftsgartens Kammerbusch)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
24.11.15, 18:05
Aktualisiert
24.11.15, 18:05
Beschlussvorlage (Bauleitplanung in der Gemeinde Langerwehe
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) für das Sport- und Freizeitzentrum am Fuße des Landschaftsgartens Kammerbusch) Beschlussvorlage (Bauleitplanung in der Gemeinde Langerwehe
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) für das Sport- und Freizeitzentrum am Fuße des Landschaftsgartens Kammerbusch)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 23.11.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Mie. Vorlagennummer: VL-213/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauleitplanung in der Gemeinde Langerwehe hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) für das Sport- und Freizeitzentrum am Fuße des Landschaftsgartens Kammerbusch Sachdarstellung: Mit Datum vom 08.10.2015 hat der TUS 08 Langerwehe den Bürgermeister sowie den Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Gemeinde Langerwehe vertretenden Parteien eine Präsentationsmappe für den Sport- und Freizeitpark am Fuße des Landschaftsgartens Kammerbusch übergeben. Inhalt des Antrages ist neben der Anlegung eines Kunstrasenplatzes auch die Einrichtung eines Zelt- und Bolzplatzes in Kooperation mit den Pfadfindern Langerwehe sowie die Errichtung einer ökologischen Lärmschutzwand zum Baugebiet Schafenberg. Für das Projekt wurde zwischenzeitlich seitens der Gemeinde ein Förderantrag im Rahmen des Projektaufrufs „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Sport, Jugend und Kultur“ gestellt. Auf der Grundlage der vorgelegten Planung wurde seitens der Bauabteilung ein Gespräch mit den zuständigen Vertretern des Kreises Düren unter Anwesenheit der Antragsteller geführt. Darüber hinaus wurde die Stellungnahme des Amtes für Kreisentwicklung und Straßen des Kreises Düren als planerischer Sicht eingeholt. Planungsrechtlich ist - neben der schon bestehenden Ausweisung im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport- und Parkanlage – die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans (Bebauungsplan) erforderlich. Auf die beigefügte Stellungnahme des Kreises Düren vom 12.11.2015 wird verwiesen. Auch bauordnungsrechtlich ist die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung angeraten, da in der Vergangenheit des Öfteren Probleme (Lärm) zwischen der Nutzung des Sportheimes und der angrenzenden Wohnbebauung Schafenberg aufgetreten sind. Diese würden dann durch die im Bauleitplanverfahren erforderlichen Gutachten neutral beurteilt und entsprechende Handlungsempfehlungen müssten umgesetzt werden. Drucksache VL-213/2015 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes fallen Planungskosten an. Haushaltsmittel stehen derzeit nicht zur Verfügung. Sollte das Projekt nicht förderfähig sein, muss entschieden werden, wer die Planungskosten trägt. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitzentrum am Fuße des Landschaftsgartens Kammerbusch“ gemäß § 2 (1) BauGB. Vor Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren ist der Planentwurf dem Ausschuss nochmals vorzustellen. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)