Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
24.11.15, 18:05
Aktualisiert
24.11.15, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 23.11.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Mie.
Vorlagennummer: VL-213/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Bauleitplanung in der Gemeinde Langerwehe
hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) für das Sport- und
Freizeitzentrum am Fuße des Landschaftsgartens Kammerbusch
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 08.10.2015 hat der TUS 08 Langerwehe den Bürgermeister sowie den
Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Gemeinde Langerwehe vertretenden Parteien eine
Präsentationsmappe für den Sport- und Freizeitpark am Fuße des Landschaftsgartens
Kammerbusch übergeben.
Inhalt des Antrages ist neben der Anlegung eines Kunstrasenplatzes auch die Einrichtung
eines Zelt- und Bolzplatzes in Kooperation mit den Pfadfindern Langerwehe sowie die
Errichtung einer ökologischen Lärmschutzwand zum Baugebiet Schafenberg. Für das
Projekt wurde zwischenzeitlich seitens der Gemeinde ein Förderantrag im Rahmen des
Projektaufrufs „Sanierung kommunaler Einrichtungen im Sport, Jugend und Kultur“
gestellt.
Auf der Grundlage der vorgelegten Planung wurde seitens der Bauabteilung ein Gespräch
mit den zuständigen Vertretern des Kreises Düren unter Anwesenheit der Antragsteller
geführt. Darüber hinaus wurde die Stellungnahme des Amtes für Kreisentwicklung und
Straßen des Kreises Düren als planerischer Sicht eingeholt.
Planungsrechtlich ist - neben der schon bestehenden Ausweisung im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sport- und Parkanlage – die
Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans (Bebauungsplan) erforderlich. Auf die
beigefügte Stellungnahme des Kreises Düren vom 12.11.2015 wird verwiesen.
Auch bauordnungsrechtlich ist die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung
angeraten, da in der Vergangenheit des Öfteren Probleme (Lärm) zwischen der Nutzung
des Sportheimes und der angrenzenden Wohnbebauung Schafenberg aufgetreten sind.
Diese würden dann durch die im Bauleitplanverfahren erforderlichen Gutachten neutral
beurteilt und entsprechende Handlungsempfehlungen müssten umgesetzt werden.
Drucksache VL-213/2015
Seite - 2 -
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes fallen Planungskosten an.
Haushaltsmittel stehen derzeit nicht zur Verfügung. Sollte das Projekt nicht förderfähig
sein, muss entschieden werden, wer die Planungskosten trägt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Sport- und Freizeitzentrum am Fuße des Landschaftsgartens
Kammerbusch“ gemäß § 2 (1) BauGB. Vor Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren ist der Planentwurf dem Ausschuss nochmals vorzustellen.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Schröder)