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Beschlussvorlage (Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Beschlussvorlage (Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)) Beschlussvorlage (Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG))

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 25.11.2015 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: Di. Vorlagennummer: VL-219/2015 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Sachdarstellung: Der Kreis Düren erhält von der Gemeinde Langerwehe gem. § 4 Abs. 1 der öffentlichrechtlichen Vereinbarung monatliche Abschlagszahlungen für die Auszahlung der Hilfen an die Asylbewerber. Für November 2015 wurden 95.000 € und für Dezember 2015 wurden 115.000 € als Abschlag angefordert. Da die Anzahl der Asylbewerber weit höher geworden ist als in der Planung angenommen und der ursprüngliche Ansatz von 500.000 € auf dem Konto 533100 Kostenstelle 31313001 bereits ausgeschöpft ist, werden überplanmäßig Mittel in Höhe von 210.000 € benötigt. Dem gegenüber stehen Erträge aus der Zuweisung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FLüAG) in Höhe von derzeit 660.000 €. Finanzielle Auswirkungen: Aufwendungen und Auszahlungen werden entsprechend erhöht. Drucksache VL-219/2015 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die überplanmäßigen Mittel in Höhe von 210.000 € für den Bereich Asyl zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister (Göbbels)