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Beschlussvorlage (Konzept für die künftige Nutzung der Räume der jetzigen Carl-Schurz-Hauptschule)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
234 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
23.01.12, 10:52
Aktualisiert
31.05.12, 06:32

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 5/2012 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 04.01.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Kultur und Partnerschaft - 20 - gez. Erner, 1. Beigeordneter BM / Dezernent Termin Datum Freigabe -100- Bemerkungen 02.02.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 08.02.2012 vorberatend Schulausschuss 28.02.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 20.03.2012 vorberatend Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft 14.06.2012 beschließend Betrifft: 14.02.2012 Konzept für die künftige Nutzung der Räume der jetzigen Carl-Schurz-Hauptschule Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabenseite. Mittel müssen in den Folgejahren zur Verfügung gestellt werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Das in der Anlage dargestellte Konzept für die Nutzung der Gebäude der ehemaligen CarlSchurz-Hauptschule wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der von den städtischen Gremien beschlossenen Maßgaben, das Konzept zu konkretisieren, die entsprechenden Planungen zu erstellen und die Kosten der Baumaßnahmen zu ermitteln. 3. Die Objekte Marienschule, Carl-Schurz-Straße, und Musikschule, Heidebroichstraße, werden nach Aufgabe der städtischen Nutzungen veräußert. Begründung: I. Vorbemerkungen Der Rat der Stadt hat im Jahr 2009 beschlossen, in der Carl-Schurz-Hauptschule keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufzunehmen und in Erftstadt künftig nur noch eine Hauptschule im Schulzentrum Lechenich zu betreiben. Im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses hat die Hauptschule in Lechenich bereits im Schuljahr 2011/12 Schüler der Carl-Schurz-Hauptschule aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass die Carl-Schurz-Hauptschule zum Ende des laufenden Schuljahres ihren Betrieb einstellen wird. Es ist daher eine Konzeption zu erstellen, wie die Gebäude dieser Schule künftig genutzt werden sollen. II. Gebäudebestand Die Gebäude der Hauptschule bestehen aus dem sog. Altbau, in dem der Verwaltungstrakt untergebracht ist, aus dem sog. Neubau und aus der Turnhalle. Der Altbau wurde im Jahr 1958 errichtet und verfügt über eine Bruttogeschossfläche (BGF) von insgesamt 2.040 m². Der "Neubau" stammt aus dem Jahr 1970. Die BGF beträgt 3.548 m². Die Turnhalle wurde zusammen mit dem Altbau im Jahr 1958 errichtet. Einschließlich aller Neben- und Kellerräume, allerdings ohne Turnhalle, verfügen die Gebäude der Hauptschule Liblar über eine Nutzfläche von 4.531 m². In den Gebäuden sind ein Verwaltungstrakt, eine Toilettenanlage sowie 32 Klassen- bzw. Fachräume untergebracht. Seit mehr als 20 Jahren werden im zweiten Obergeschoss des Neubaus vier Klassen durch das Ville-Gymnasium genutzt. Die Gebäude befinden sich in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand. Es wurden an den Gebäuden immer alle erforderlichen Reparaturen ausgeführt, um die Anlagen betriebsfähig zu halten. Umfassende Sanierungen wurden jedoch nur in einzelnen Gewerken ausgeführt. Der Altbau wurde bereits bei der Errichtung mit einer Pumpenwarmwasserheizung ausgerüstet. Die derzeit noch in Betrieb befindliche, völlig veraltete Heizzentrale kann nach Fertigstellung der Holzhackschnitzelheizung außer Betrieb genommen werden. Sämtliche Leitungsnetze innerhalb des Gebäudes sind erneuerungsbedürftig. In Teilbereichen wurden vor einigen Jahren die Fenster erneuert. Auf der Nordseite des Verwaltungstraktes sind noch die Fenster aus dem Jahr 1958 mit Stahlrahmen und Einfachverglasung verbaut. Im Bereich des Neubaus wurden in den letzten 40 Jahren nur die laufenden Reparaturen aber keinerlei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Lediglich die Elektro-Nachtspeicherheizung wurde in den Sommerferien 2011 im Zusammenhang mit dem Bau eines Nahwärmenetzes durch eine Pumpenwarmwasserheizung ersetzt. Mit Ausnahme der Heizungsanlagen befinden sich die Gebäude energetisch im Zustand der Baujahre 1958 bzw. 1970. Im Bereich der Turnhalle wurden vor einigen Jahren umfangreiche Sanierungsarbeiten durchgeführt. Im Zusammenhang mit dem Bau des Nahwärmenetzes wurde auch die Heizungsanlage erneuert. Mittelfristig sind an diesem Gebäude keine größeren Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Das Schulzentrum Liblar verfügt über insgesamt 5 Turnhallen. Diese werden auch künftig für den Schulsport benötigt. Bei meinen Überlegungen für die künftige Nutzung der Gebäude der Hauptschule bin ich daher davon ausgegangen, dass die Turnhalle in diesem Bereich keiner anderen Nutzung zugeführt werden kann. III. Potentielle Nutzungen Die Stadt Erftstadt verfügt über einen umfangreichen Bestand an bebauten Grundstücken. Schon vor der Aufstellung des ersten Haushaltssicherungskonzeptes war die Stadt nicht in der Lage, die für die Unterhaltung dieser Immobilien erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage hat sich die Situation noch verschärft. Ziel eines Nutzungskonzeptes für die Räume der ehemaligen Hauptschule Liblar muss es daher sein, möglichst viele städtische Einrichtungen an diesem Standort zu konzentrieren und dafür Gebäude an anderen Standorten aufzugeben und möglichst zu veräußern. Die Aufgabe dieser Objekte und die damit einhergehende Reduzierung der Folgekosten sowie die Erlöse aus der Vermarktung der Grundstücke sollen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts leisten. -2- Hinsichtlich einer möglichen Nutzung der Räume der ehemaligen Hauptschule liegen zahlreiche Wünsche vor. Es dürfte unstreitig sein, dass zunächst die zukünftigen Bedarfe von Ville-Gymnasiums und Gottfried-Kinkel-Realschule berücksichtigt werden müssen. 1. Raumbedarf Schulen Zur Ermittlung des Raumbedarfs habe ich die Daten des Schulentwicklungsplanes zugrunde gelegt. Ich bin dabei von den Zahlen für das Schuljahr 2014/15 ausgegangen. Damit ist berücksichtigt, dass das Gymnasium dann nur noch über 8 Jahrgangsstufen verfügt. Die Aufgabe des Standortes Marienschule (Campus) ist seit Jahren erklärtes Ziel des Gymnasiums. Die an diesem Standort befindlichen 4 Klassen in Pavillons sind abgängig. Die Aufgabe dieses Standortes habe ich dementsprechend beim Raumbedarf für das Gymnasium berücksichtigt. Beim Ville-Gymnasium ist die Einführung des Ganztagsbetriebes beschlossen. Die Schulleitung der Realschule hat mitgeteilt, dass voraussichtlich ab dem Schuljahr 2013/14 auch an dieser Schule der Ganztagsbetrieb eingeführt werden soll. Ein entsprechender Ratsbeschluss wurde allerdings noch nicht gefasst. Die Umsetzung dieser Konzeption führt zu Raumbedarf an beiden Schulen. Im Rahmen des Ganztagsbetriebs ist eine Mensa unabdingbar. Das Gymnasium verfügt derzeit über eine entsprechende Einrichtung mit 90 Plätzen, in der in zwei Schichten zurzeit bis zu 180 Essen pro Tag ausgegeben werden. Nach Einschätzung der Schulleitungen werden, wenn der Ganztagsbetrieb für alle Jahrgangsstufen eingeführt ist, täglich bis zu 550 Schülerinnen und Schüler von beiden Schulen das Angebot der Mensa nutzen. Erfahrungen in anderen Schulen bestätigen diese Einschätzung. In den Angaben zum Raumbedarf für den Ganztagsbetrieb sind die Flächen für eine Mensa enthalten. Bei meinen Überlegungen bin ich davon ausgegangen, dass im sog. Neubau der Hauptschule eine zentrale Mensa für beide Schulen eingerichtet wird. Die derzeit im Gymnasium für diesen Zweck genutzten Räume habe ich im Bestand als Klassen berücksichtigt. Die Realschule nutzt für die Übermittagsbetreuung derzeit noch das Gebäude des ehemaligen Kindergartens Reiherweg. Für die Bedarfsabschätzung habe ich unterstellt, dass dieses Objekt aufgegeben und die Übermittagsbetreuung in den Ganztagsbetrieb integriert wird. Die Realschule hat weiterhin noch Bedarf für die Nutzung eines im Hauptschulgebäude vorhandenen Physikraumes angemeldet, da der in der Realschule verfügbare Raum nicht ausreichend ist. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen ergibt sich für das Ville-Gymnasium und die Gottfried-Kinkel-Realschule künftig folgender Raumbedarf: Gymnasium Gesamtbedarf Jetziger Bestand Bedarf im Hauptschulgebäude Realschule Gesamtbedarf Jetzige Bestand Bedarf im Hauptschulgebäude Summe Bedarf 2. Klassen Fachräume Ganztag 36 36 ±0 23 21 +2 900 m² 40 m² 860 m² 21 25 -4 13 + 1 13 +1 680 m² 0 m² 680 m² -4 +3 1.540 m² Alte Musikschule Nach Inbetriebnahme der neuen Musikschule sollte das alte Gebäude aufgegeben werden. Neben der Musikschule nutzt in diesem Gebäude die VHS einen großen und drei kleinere Unterrichtsräume. Im Untergeschoss wird durch die VHS eine Töpferwerkstatt unterhalten. Weiterhin sind in diesem Gebäude auch die AWO und ein Jugendraum untergebracht. Bei einer Aufgabe des Gebäudes benötigt die AWO 3 Büroräume, eine kleine Küche, 2 Kursräume, eine WC-Anlage und Abstellräume. Hinsichtlich der Nutzungsansprüche von VHS und Jugendräumen wird auf die weiteren Ausführungen verwiesen. -3- 3. Jugendräume/Jugendkulturhalle Die städtischen Gremien haben sich mehrfach mit der Errichtung einer Jugendkulturhalle in Liblar beschäftigt. Das Raumprogramm umfasst eine Nutzfläche von ca. 400 m², wobei insbesondere ein multifunktional nutzbarer "Veranstaltungsraum" mit einer Größe von 200 m² berücksichtigt werden soll. Mit der Errichtung einer Jugendkulturhalle könnte der Jugendraum in der alten Musikschule ersatzlos aufgegeben werden. 4. VHS Nach der Aufgabe der alten Musikschule benötigt die VHS Ersatz für die in diesem Objekt genutzten Räume. Entsprechend der Beschlussfassung des Rates soll die Marienschule, nach Aufgabe der Nutzung durch das Ville-Gymnasium, als Haus der Erwachsenenbildung hergerichtet werden. Durch den Neubau der Musikschule erhält die Stadt in erheblichem Umfang zusätzliche Flächen. Es ist daher zu prüfen, ob das Gebäude der Marienschule aufgegeben und die VHS in der Hauptschule untergebracht werden kann. Für einen optimalen Betrieb der VHS werden 6 Büroräume, ein Geschäftszimmer, 8 Schulungsräume sowie weitere Nebenräume benötigt. Toilettenanlagen für Personal und Besucher müssen in das Gebäude integriert werden. 5. Stadtsportverband Der Stadtsportverband verfügt über ein Büro in der alten Marienschule. Bei einer Aufgabe dieses Gebäudes wird Ersatz benötigt. Weiterhin ist der Stadtsportverband mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, in der Hauptschule einen Raum im Erdgeschoss zu erhalten, der als Mehrzweckraum zu Tageszeiten für Gesundheitsangebote, Fortbildungs- und Qualifikationskurse und auch als Versammlungsraum genutzt werden kann. 6. Behindertensportgemeinschaft Die Behindertensportgemeinschaft verfügt über ein Büro in der alten Marienschule. Bei einer Aufgabe dieses Gebäudes wird Ersatz benötigt 7. Bücherei / Mediathek Die Zweigstelle der Stadtbücherei in Liblar ist in angemieteten Räumen an der Bahnhofstraße untergebracht. Die Mietfläche beträgt ca. 280 m². Es ist zu prüfen, ob auch diese Nutzung in den Räumen der Hauptschule untergebracht werden kann. U.a. im Zusammenhang mit dem Antrag A 146/2010 ist über die Errichtung einer zentralen Mediathek und die Aufgabe der beiden Büchereistandorte in Liblar und Lechenich diskutiert worden. Für eine zentrale Mediathek wird eine Nutzfläche von mindestens 700 m² benötigt. 8. Stadtarchiv Das Stadtarchiv ist im Rathaus in Liblar untergebracht. Die räumliche Anbindung an die Verwaltung ist optimal, allerdings sind die Lagerkapazitäten im Keller begrenzt. Im "Neubau" der Hauptschule stehen Kellerräume zur Verfügung, die für das Archiv hergerichtet werden könnten. 9. Tafel Der Antrag der Tafel ist in den städtischen Gremien bereits mehrfach diskutiert worden. In die Prüfung, welcher Räume der Tafel zur Verfügung gestellt werden können, sollte auch ein städtisches Haus an der Carl-Schurz-Straße 112, gelegen unmittelbar angrenzend an die Kirche St. Alban, einbezogen werden. Der derzeitige Mieter möchte das Vertragsverhältnis beenden. Es konnte noch nicht abschließend geprüft werden, ob das Objekt für die Unterbringung der Tafel, und auch der Kleiderkammer, geeignet ist. 10. Kleiderkammer Auch der Antrag der kath. Kirche auf Räumlichkeiten für die Kleiderkammer wurde in den städtischen Gremien bereits diskutiert. Auf die Ausführungen unter 9. wird verweisen. 11. Sammlung Otto Graff Der Verein zur Sicherung des künstlerischen Nachlasses von Otto Graff e.V. beantragt die Überlassung von geeigneten Räumlichkeiten in der Hauptschule. Die derzeit als Archiv genutzten Räume reichen nicht aus. -4- 12. Aktiv Club Erftstadt (ACE) Der ACE bittet um Überlassung eines Raumes, in dem Gesundheits-Kurse für Ältere angeboten werden können. Der Club benötigt den Raum an Vormittagen, da viele ältere Trainingsteilnehmer Angebote in den Nachmittags- und Abendstunden nicht mehr wahrnehmen. Der ACE ist nicht auf eine alleinige Nutzung des Raumes angewiesen. Eine gemeinsame Nutzung, z.B. mit dem Stadtsportverband, wird angestrebt. 13. Musikverein Alt-Liblar Der Musikverein Alt-Liblar verfügt über keinen Probenraum für die derzeit aktiven 16 Mitglieder. Er bittet um Überlassung eines Raumes in der Hauptschule zur alleinigen Nutzung. Damit würde das heute erforderliche Auf- und Abbauen der Instrumente entfallen. 14. Neue Bühne Erftstadt Die Neue Bühne Erftstadt wird künftig verstärkt das neue Musikschulgebäude im ErftstadtCenter nutzen. Allerdings stehen dort keine Lagerräume zur Verfügung. Für diesen Zweck benötigt der Verein einen Kellerraum mit einer Größe von 20 m². Hinsichtlich der Nutzung von städtischen Räumen durch Vereine und sonstige Nutzer ist darauf hinzuweisen, dass nach den in Erftstadt üblichen Bedingungen der Nutzer die anfallenden Betriebskosten zu tragen hat. Auf einen Verein, der bisher Räume gelegentlich und unentgeltlich nutzt, kommen bei der Überlassung eines Raumes zur alleinigen Nutzung somit erhebliche Betriebskosten zu. Diese betragen im Bereich der Hauptschule ca. 1,50 €/m² und Monat. Bei einem Klassenraum mit einer Größe von 60 m² sind dies 1.080,- € pro Jahr. IV. Nutzungskonzept Eine angemessene Unterbringung der im Schulzentrum Liblar verbleibenden Schulen hat bei meinen Überlegungen zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes erste Priorität. Im Rahmen der Maßnahmen zur Sanierung des städtischen Haushaltes sollten weiterhin städtische Nutzungen an diesem Standort konzentriert werden. Als Anlage sind die Bestandpläne beigefügt. Die vorgeschlagenen unterschiedlichen Nutzungen sind jeweils durch Schraffur bzw. farbig – in SD-Net - gekennzeichnet. 1. Zentrale Mensa Das erste Obergeschoss im Neubau soll als zentrale Mensa für beide Schulen hergerichtet werden. Dort steht eine Nutzfläche von ca. 600 m² zur Verfügung. Die Fläche wäre ausreichend, um dort ca. 550 Schüler im Zweischichtbetrieb zu verpflegen. Weiterhin sollten die Räume auch für andere Zwecke im Zusammenhang mit dem Ganztagsbetrieb genutzt werden können. 2. Ville-Gymnasium Neben den für Gymnasium und Realschule anteilig berücksichtigten Räumen der Mensa erhält das Ville-Gymnasium alle Räume im zweiten Obergeschoss des Neubaus mit einer Nutzfläche von ca. 560 m². Damit kann der Bedarf des Gymnasiums an Fachräumen sowie an Räumen für den Ganztagsbetrieb vollständig abgedeckt werden. 3. Realschule Neben den für Gymnasium und Realschule anteilig berücksichtigten Räumen der Mensa erhält die Realschule drei Räume im Keller sowie die Fachräume im Erdgeschoss des Neubaus mit einer Nutzfläche von ca. 450 m². Die Realschule kann somit den Raumbedarf für den Ganztag abdecken und erhält den zusätzlich benötigten Physikfachraum. Der Raumbedarf wurde um eine Fläche von ca. 240 m² verringert, da die Realschule über 4 Klassenräume mehr verfügt, als der Schulentwicklungsplan für das Schuljahr 2014/15 als Bedarf prognostiziert. Diese Räume können somit für den Ganztagsbetrieb genutzt werden. 4. Mediathek/Stadtbücherei Im Neubau stehen im Erdgeschoss noch drei Klassen mit einer Größe von ca. 200 m² zur Verfügung. Unter Einbeziehung der angrenzenden Flure und Nebenräume kann die Nutzfläche auf ca. 400 m² erweitert werden. Aufgrund der statischen Gegebenheiten besteht die Möglichkeit, nahezu alle Zwischenwände zu entfernen und die Flächen neu aufzuteilen. Für eine zentrale Mediathek wären die verfügbaren Flächen nicht ausreichend. Die -5- Zweigstelle der Stadtbücherei Liblar kann in diesem Bereich untergebracht werden. Über den Parkplatz an der Poststraße sind die Räume ebenerdig zugänglich. Die jetzige Lage an der Bahnhofstraße ist aus Sicht der Bücherei attraktiver als eine Unterbringung im Schulgelände. Im Rahmen der baulichen Maßnahmen muss angestrebt werden, den Standort im Schulgelände für den allgemeinen Besucherverkehr deutlich erkennbar zu machen. Für die Belange der Schulen ist der Standort optimal geeignet. 5. VHS Der VHS werden die jetzigen Verwaltungsräume sowie die 6 daran angrenzenden Klassenräume im Altbau zur Verfügung gestellt. Damit würde die VHS alle von ihr benötigten Büroräume, ein Geschäftszimmer und Nebenräume (Serverraum, Kaffeeküche, Abstellräume) sowie 7 Kursräume zur alleinigen Nutzung erhalten. Zur Anpassung an die Bedürfnisse der VHS wären Umbauten, u.a. der Einbau von Besuchertoiletten, und eine barrierefreie Erschließung dieses Traktes erforderlich. Im Zuge der Detailplanung muss noch geprüft werden, ob durch Unterteilung eines großen Klassenraumes die VHS den gewünschten 8 Kursrum erhalten kann. Alternativ könnte der VHS im sog. Neubau ein Raum zur gemeinsamen Nutzung mit den Schulen zur Verfügung gestellt werden. In den Schulen stehen am Vormittag derartig viele Räume leer, dass bei einer geschickten Nutzungsplanung den Belangen der VHS problemlos Rechnung getragen werden kann. Aus Sicht der VHS, und dies wird von der Fachverwaltung unterstützt, ist es zwingend, dass vor einem Umzug in die Hauptschule das Gebäude grundlegend saniert wird. Weiterhin muss die VHS die Zusicherung erhalten, die von ihr benötigten Räume auch tatsächlich nutzen zu können. 6. AWO Das von der AWO benötigte Raumprogramm kann im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss des Altbaus untergebracht werden. Es handelt sich dabei um den nördlichen Teil des Gebäudes, der über einen eigenen Eingang und ein eigenes Treppenhaus verfügt. Die Nutzung dieses Gebäudesteiles kann somit unabhängig von dem für die VHS vorgesehenen Gebäudeteil organisiert werden. Weiterhin benötigt die AWO noch Lagerräume. Diese können in der jetzigen Toilettenanlage im Erdgeschoss untergebracht werden. Für das Fahrzeug der AWO ist noch eine Garage erforderlich. Welche der zur Verfügung gestellten Räume als Kursräume hergerichtet werden und welche Räume zu Büros umgebaut werden, ist im Zuge der weiteren Planungen noch zu präzisieren. 7. Stadtsportverband/Behindertensportgemeinschaft Das zweite Obergeschoss des Altbaus, nördlicher Teil, bietet ausreichend Platz, um dort die Büroräume der beiden Vereine unterzubringen. 8. Musikverein Alt-Liblar Neben den Büros für Stadtsportverband und Behindertensportgemeinschaft kann im zweiten Obergeschoss des Altbaus, nördlicher Teil, ein Raum für den Musikverein zur Verfügung gestellt werden. 9. Neue Bühne Erftstadt Der benötigte Lagerraum kann im Untergeschoss des Neubaus zur Verfügung gestellt werden. Die in diesem Teil des Gebäudes gelegenen Räume verfügen über kein Tageslicht und sind vorrangig als Lagerräume zu nutzen. Bei der Erstellung des Nutzungskonzeptes wurde darauf Wert gelegt, schulische und außerschulische Nutzung ohne gegenseitige Störungen parallel betreiben zu können. Daher werden Realschule und Gymnasium im Neubau untergebracht und die VHS sowie die außerschulischen Nutzungen im Altbau konzentriert. Im Rahmen der weiteren Planungen sollte geprüft werden, die Erschließung des Altbaus auf die zur Aula gelegene Gebäudeseite zu platzieren. Im Zusammenhang mit einer Anbindung dieser Fläche an die Jahnstraße könnten dann dort auch Stellplätze geschaffen werden, die z.B. für den Betrieb der VHS erforderlich sind. V. Unberücksichtigte Nutzungen 1. Jugendkulturhalle -6- Für die Jugendkulturhalle wird ein multifunktional nutzbarer Raum mit einer Größe von 200 m² benötigt. Eine solche Nutzung kann nicht in einem Schulgebäude mit einer Deckenhöhe von lediglich 3 m verwirklicht werden. Im Umfeld der Hauptschule wären aufgrund der zur Verfügung stehenden Raumhöhen lediglich die Turnhalle sowie die angrenzende Gymnastikhalle geeignet, eine solche Nutzung aufzunehmen. Beide Hallen werden intensiv genutzt. Die Turnhalle weist eine erheblich größere Nutzfläche auf als für die Jugendkulturhalle erforderlich wäre. Für die Unterbringung der Jugendkulturhalle im Bereich der Gymnastikhalle wären erhebliche Umbauten im Bestand erforderlich, um die sonstigen für den Betrieb der Jugendkulturhalle benötigten Räume mit einer Gesamtnutzfläche von weiteren 200 m² zu schaffen. Weiterhin müsste im Bestand Ersatz für die Gymnastikhalle vorgesehen werden. Auch dies wäre mit erheblichen Umbauten verbunden. Aus diesem Grunde sollte davon abgesehen werden, im Bereich der Hauptschule die Jugendkulturhalle unterzubringen. 2. Tafel/Kleiderkammer Tafel und Kleiderkammer sollten jederzeit unabhängig vom Betrieb der Schulen und den sonstigen für die Räume der Hauptschule vorgesehenen Nutzungen in Anspruch genommen werden können. Bei einer Unterbringung dieser Einrichtungen in den jetzigen Schulräumen ist dies ggf. nicht gewährleistet. Es wird daher geprüft, für diese Nutzung das im Eigentum der Stadt stehende Haus Carl-Schurz-Straße 112 zur Verfügung zu stellen. 3. Sonstige Nutzungen Die Anforderungen der Schulen und sonstigen städtischen Einrichtungen sollten bei der Nutzung der Räume der jetzigen Hauptschule vorrangig berücksichtigt werden. Hinsichtlich der benötigten Klassenräume wurden die Daten aus dem Schulentwicklungsplan zugrunde gelegt. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Schülerzahlen von der Prognose abweichen. Welche Anforderung sich im Rahmen der Inklusion an den Raumbedarf ergeben, ist derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit zu prognostizieren. Allerdings gehe ich davon aus, dass sich die für diesen Zweck ergebenden Ansprüche im vorhandenen Raumbestand abdecken lassen. Es sollten in jedem Fall ausreichend Reserven vorgehalten werden, um auf sich ändernde Anforderungen der Schulen angemessen reagieren zu können. Aus diesem Grunde rate ich davon ab, Räume in der Hauptschule sonstigen Nutzern zur Verfügung zu stellen. VI Einsparungen / bauliche Maßnahmen Mit der Umsetzung der o.a. Nutzungskonzeption können die städtischen Nutzungen in den Gebäuden der heutigen Musikschule und der Marienschule sowie das Objekt Reiherweg aufgegeben werden und die Gebäude bzw. Grundstücke zum Kauf angeboten werden. Die Stadt spart dadurch die Unterhaltungs- und Betriebskosten. Weiterhin werden beim Verkauf Einnahmen erzielt. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass sich in Liblar derzeitig zahlreiche Flächen im Innenbereich in der Entwicklung befinden. Es handelt sich dabei um die städtischen Grundstücke im Bereich des Stadtgartens, um Grundstücke des Bauvereins an der Grachtstraße, um Flächen des Bauvereins zwischen Schloss und Bahnhofstraße, um das Zervosgelände im Bereich der oberen Carl-Schurz-Straße und um städtische Grundstücke am Spickweg. Weiterhin sind Bebauungspläne im Bereich Bergstraße und Köttinger Straße rechtskräftig, in denen derzeit Umlegungsverfahren durchgeführt werden. Der Grundstücks- bzw. Wohnungsmarkt in Liblar kann pro Jahr nur eine begrenzte Anzahl neuer Wohnbaugrundstücke bzw. Wohnungen aufnehmen. Mit den relativ großen Grundstücken der Musikschule und der Marienschule würde das betreffende Angebot noch weiter erhöht. Bei der Entwicklung und Vermarktung der betreffenden Grundstücke sollte der Nachfrage auf dem Baulandmarkt angemessen Rechnung getragen werden. In Liblar zeichnet sich ein Bedarf an Kindergartenplätzen ab. Im Objekt Reiherweg war für einige Jahre in eingruppiger Kindergarten untergebracht. Das Objekt ist für diese Nutzung ohne Umbauten gut geeignet. Im Rahmen der Beratungen über die Kindergartenbedarfsplanung ist zu entscheiden, ob das Haus wieder als Kindergarten genutzt werden soll. -7- Bei einer Aufgabe der Objekte Marienschule, Musikschule, Reiherweg und Stadtbücherei ergeben sich folgende Einsparungen bzw. Verkaufserlöse: Marienschule Musikschule Reiherweg Stadtbücherei Summe Betriebskosten 28.000,- € 25.000,- € 3.100,- € 6.500,- € 62.600,- € Bauunterhaltung 28.000,- € 38.000,- € 2.900,- € 68.900,- € Miete - 4.100,- € 20.800,- € 16.700,- € Verkaufserlös 800.000,- € 550.000,- € 230.000,- € 1.580.000,- € Durch die Aufgabe der Objekte ergeben sich jährliche Einsparungen bei den Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von ca. 150.000,- € pro Jahr. Bei den Kosten für die Bauunterhaltung ist der Sanierungsstau, der sowohl bei der Marienschule wie auch beim Musikschulgebäude vorhanden ist, nicht berücksichtigt. Um das Gebäude der Musikschule an die heutigen Anforderungen anzupassen, müssten über 2 Mio. Euro investiert werden. Die entsprechenden Ausgaben für die Marienschule würden auch über 1 Mio. Euro betragen. Den baulichen Zustand der beiden von der Hauptschule genutzten Gebäude habe ich bereits beschrieben. Eine umfassende Sanierung des Gebäudebestandes ist kurz- bis mittelfristig zwingend. Es ist dringend anzuraten, diese Arbeiten vor einer Nutzungsänderung in Angriff zu nehmen. Eine solche Vorgehensweise bietet zahlreiche Vorteile. Im Jahr 2012 könnten die erforderlichen Planungen erstellt werden. Die Sanierung des Neubaus würde dann für das Jahr 2013 vorgesehen. In dieser Zeit könnte das Ville-Gymnasium die elf im Altbau gelegenen Klassen nutzen. Im Jahr 2014 würde dann der sanierte Neubau in Betrieb genommen und könnte der Altbau saniert werden. Ende des Jahres könnten dann VHS und AWO ihre neuen Räume beziehen. Bei einer solchen Vorgehensweise müssten die Sanierungsmaßnahmen nicht im laufenden Betrieb ausgeführt werden. Damit wird die Bauzeit erheblich verkürzt und ergeben sich nicht unbeachtliche Kostenvorteile. Allerdings ist eine erhebliche Anstrengung erforderlich, um die für die Sanierung benötigten Mittel in den Jahren 2013 und 2014 zur Verfügung stellen zu können. Ich weise allerdings nochmals darauf hin, dass die Kosten für die Sanierung auch ohne die jetzt vorgeschlagenen Nutzungsänderungen anfallen würden und dass die Kosten jetzt geringer sind, als wenn die Gebäude in den kommenden Jahren schrittweise saniert würden. Bei beiden Gebäuden entspricht lediglich die Heizung dem aktuellen Stand der Technik. Bei einer umfassenden Sanierung ist eine Anpassung der Gebäude an die ENEV 2009 bzw. an die dann geltende ENEV zwingend. Dazu sind die Fenster und Türen zu erneuern und Fassaden und Dächer zu dämmen. Die Gebäudetechnik (Sicherheitsbeleuchtung, Notbeleuchtung, Sprechanlage...) ist zwingend entsprechend der Vorgaben der Schulbaurichtlinie bzw. der sonstigen einschlägigen Vorschriften anzupassen. Eine barrierefreie Erschließung des Neubaus und mindestens des Teilbereichs im Altbau, der für eine Nutzung durch die VHS vorgesehen ist, sollte vorgesehen werden. Überschlägig schätze ich die Kosten der Maßnahmen auf 950,- €/m² BGF. Damit ergibt sich ein Aufwand von insgesamt ca. 5,5 Mio. Euro für den Alt- und den Neubau. Ich weise allerdings darauf hin, dass es sich dabei um eine erste grobe Schätzung handelt. Nach Konkretisierung der geplanten Nutzungen muss die Gebäudesubstanz eingehend untersucht und müssen detaillierte Kostenberechnungen erstellt werden. (Dr. Rips) -8-