Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
234 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
23.01.12, 10:52
Aktualisiert
31.05.12, 06:32
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 5/2012
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 04.01.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Kultur und
Partnerschaft
- 20 -
gez. Erner, 1.
Beigeordneter
BM / Dezernent
Termin
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
02.02.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
08.02.2012
vorberatend
Schulausschuss
28.02.2012
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
20.03.2012
vorberatend
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
14.06.2012
beschließend
Betrifft:
14.02.2012
Konzept für die künftige Nutzung der Räume der jetzigen Carl-Schurz-Hauptschule
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ausgabenseite. Mittel müssen in den Folgejahren zur Verfügung
gestellt werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Das in der Anlage dargestellte Konzept für die Nutzung der Gebäude der ehemaligen CarlSchurz-Hauptschule wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird gebeten, unter Berücksichtigung der von den städtischen Gremien
beschlossenen Maßgaben, das Konzept zu konkretisieren, die entsprechenden Planungen zu
erstellen und die Kosten der Baumaßnahmen zu ermitteln.
3. Die Objekte Marienschule, Carl-Schurz-Straße, und Musikschule, Heidebroichstraße, werden
nach Aufgabe der städtischen Nutzungen veräußert.
Begründung:
I.
Vorbemerkungen
Der Rat der Stadt hat im Jahr 2009 beschlossen, in der Carl-Schurz-Hauptschule keine neuen
Schülerinnen und Schüler mehr aufzunehmen und in Erftstadt künftig nur noch eine Hauptschule
im Schulzentrum Lechenich zu betreiben. Im Rahmen der Umsetzung dieses Beschlusses hat die
Hauptschule in Lechenich bereits im Schuljahr 2011/12 Schüler der Carl-Schurz-Hauptschule
aufgenommen. Es ist davon auszugehen, dass die Carl-Schurz-Hauptschule zum Ende des
laufenden Schuljahres ihren Betrieb einstellen wird. Es ist daher eine Konzeption zu erstellen, wie
die Gebäude dieser Schule künftig genutzt werden sollen.
II. Gebäudebestand
Die Gebäude der Hauptschule bestehen aus dem sog. Altbau, in dem der Verwaltungstrakt
untergebracht ist, aus dem sog. Neubau und aus der Turnhalle. Der Altbau wurde im Jahr 1958
errichtet und verfügt über eine Bruttogeschossfläche (BGF) von insgesamt 2.040 m². Der
"Neubau" stammt aus dem Jahr 1970. Die BGF beträgt 3.548 m². Die Turnhalle wurde zusammen
mit dem Altbau im Jahr 1958 errichtet. Einschließlich aller Neben- und Kellerräume, allerdings
ohne Turnhalle, verfügen die Gebäude der Hauptschule Liblar über eine Nutzfläche von 4.531 m².
In den Gebäuden sind ein Verwaltungstrakt, eine Toilettenanlage sowie 32 Klassen- bzw.
Fachräume untergebracht. Seit mehr als 20 Jahren werden im zweiten Obergeschoss des
Neubaus vier Klassen durch das Ville-Gymnasium genutzt.
Die Gebäude befinden sich in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand. Es wurden an den
Gebäuden immer alle erforderlichen Reparaturen ausgeführt, um die Anlagen betriebsfähig zu
halten. Umfassende Sanierungen wurden jedoch nur in einzelnen Gewerken ausgeführt.
Der Altbau wurde bereits bei der Errichtung mit einer Pumpenwarmwasserheizung ausgerüstet.
Die derzeit noch in Betrieb befindliche, völlig veraltete Heizzentrale kann nach Fertigstellung der
Holzhackschnitzelheizung außer Betrieb genommen werden. Sämtliche Leitungsnetze innerhalb
des Gebäudes sind erneuerungsbedürftig. In Teilbereichen wurden vor einigen Jahren die Fenster
erneuert. Auf der Nordseite des Verwaltungstraktes sind noch die Fenster aus dem Jahr 1958 mit
Stahlrahmen und Einfachverglasung verbaut.
Im Bereich des Neubaus wurden in den letzten 40 Jahren nur die laufenden Reparaturen aber
keinerlei Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Lediglich die Elektro-Nachtspeicherheizung wurde
in den Sommerferien 2011 im Zusammenhang mit dem Bau eines Nahwärmenetzes durch eine
Pumpenwarmwasserheizung ersetzt. Mit Ausnahme der Heizungsanlagen befinden sich die
Gebäude energetisch im Zustand der Baujahre 1958 bzw. 1970.
Im Bereich der Turnhalle wurden vor einigen Jahren umfangreiche Sanierungsarbeiten
durchgeführt. Im Zusammenhang mit dem Bau des Nahwärmenetzes wurde auch die
Heizungsanlage erneuert. Mittelfristig sind an diesem Gebäude keine größeren
Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Das Schulzentrum Liblar verfügt über insgesamt 5
Turnhallen. Diese werden auch künftig für den Schulsport benötigt. Bei meinen Überlegungen für
die künftige Nutzung der Gebäude der Hauptschule bin ich daher davon ausgegangen, dass die
Turnhalle in diesem Bereich keiner anderen Nutzung zugeführt werden kann.
III. Potentielle Nutzungen
Die Stadt Erftstadt verfügt über einen umfangreichen Bestand an bebauten Grundstücken. Schon
vor der Aufstellung des ersten Haushaltssicherungskonzeptes war die Stadt nicht in der Lage, die
für die Unterhaltung dieser Immobilien erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der
aktuellen Haushaltslage hat sich die Situation noch verschärft. Ziel eines Nutzungskonzeptes für
die Räume der ehemaligen Hauptschule Liblar muss es daher sein, möglichst viele städtische
Einrichtungen an diesem Standort zu konzentrieren und dafür Gebäude an anderen Standorten
aufzugeben und möglichst zu veräußern.
Die Aufgabe dieser Objekte und die damit einhergehende Reduzierung der Folgekosten sowie die
Erlöse aus der Vermarktung der Grundstücke sollen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur
Konsolidierung des städtischen Haushalts leisten.
-2-
Hinsichtlich einer möglichen Nutzung der Räume der ehemaligen Hauptschule liegen zahlreiche
Wünsche vor. Es dürfte unstreitig sein, dass zunächst die zukünftigen Bedarfe von Ville-Gymnasiums und Gottfried-Kinkel-Realschule berücksichtigt werden müssen.
1.
Raumbedarf Schulen
Zur Ermittlung des Raumbedarfs habe ich die Daten des Schulentwicklungsplanes zugrunde
gelegt. Ich bin dabei von den Zahlen für das Schuljahr 2014/15 ausgegangen. Damit ist
berücksichtigt, dass das Gymnasium dann nur noch über 8 Jahrgangsstufen verfügt. Die
Aufgabe des Standortes Marienschule (Campus) ist seit Jahren erklärtes Ziel des
Gymnasiums. Die an diesem Standort befindlichen 4 Klassen in Pavillons sind abgängig. Die
Aufgabe dieses Standortes habe ich dementsprechend beim Raumbedarf für das Gymnasium
berücksichtigt.
Beim Ville-Gymnasium ist die Einführung des Ganztagsbetriebes beschlossen. Die
Schulleitung der Realschule hat mitgeteilt, dass voraussichtlich ab dem Schuljahr 2013/14
auch an dieser Schule der Ganztagsbetrieb eingeführt werden soll. Ein entsprechender
Ratsbeschluss wurde allerdings noch nicht gefasst. Die Umsetzung dieser Konzeption führt zu
Raumbedarf an beiden Schulen. Im Rahmen des Ganztagsbetriebs ist eine Mensa
unabdingbar. Das Gymnasium verfügt derzeit über eine entsprechende Einrichtung mit 90
Plätzen, in der in zwei Schichten zurzeit bis zu 180 Essen pro Tag ausgegeben werden. Nach
Einschätzung der Schulleitungen werden, wenn der Ganztagsbetrieb für alle Jahrgangsstufen
eingeführt ist, täglich bis zu 550 Schülerinnen und Schüler von beiden Schulen das Angebot
der Mensa nutzen. Erfahrungen in anderen Schulen bestätigen diese Einschätzung. In den
Angaben zum Raumbedarf für den Ganztagsbetrieb sind die Flächen für eine Mensa
enthalten. Bei meinen Überlegungen bin ich davon ausgegangen, dass im sog. Neubau der
Hauptschule eine zentrale Mensa für beide Schulen eingerichtet wird. Die derzeit im
Gymnasium für diesen Zweck genutzten Räume habe ich im Bestand als Klassen
berücksichtigt. Die Realschule nutzt für die Übermittagsbetreuung derzeit noch das Gebäude
des ehemaligen Kindergartens Reiherweg. Für die Bedarfsabschätzung habe ich unterstellt,
dass dieses Objekt aufgegeben und die Übermittagsbetreuung in den Ganztagsbetrieb
integriert wird. Die Realschule hat weiterhin noch Bedarf für die Nutzung eines im
Hauptschulgebäude vorhandenen Physikraumes angemeldet, da der in der Realschule
verfügbare Raum nicht ausreichend ist.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen ergibt sich für das Ville-Gymnasium und
die Gottfried-Kinkel-Realschule künftig folgender Raumbedarf:
Gymnasium
Gesamtbedarf
Jetziger Bestand
Bedarf im Hauptschulgebäude
Realschule
Gesamtbedarf
Jetzige Bestand
Bedarf im Hauptschulgebäude
Summe Bedarf
2.
Klassen
Fachräume
Ganztag
36
36
±0
23
21
+2
900 m²
40 m²
860 m²
21
25
-4
13 + 1
13
+1
680 m²
0 m²
680 m²
-4
+3
1.540 m²
Alte Musikschule
Nach Inbetriebnahme der neuen Musikschule sollte das alte Gebäude aufgegeben werden.
Neben der Musikschule nutzt in diesem Gebäude die VHS einen großen und drei kleinere
Unterrichtsräume. Im Untergeschoss wird durch die VHS eine Töpferwerkstatt unterhalten.
Weiterhin sind in diesem Gebäude auch die AWO und ein Jugendraum untergebracht. Bei
einer Aufgabe des Gebäudes benötigt die AWO 3 Büroräume, eine kleine Küche, 2
Kursräume, eine WC-Anlage und Abstellräume.
Hinsichtlich der Nutzungsansprüche von VHS und Jugendräumen wird auf die weiteren
Ausführungen verwiesen.
-3-
3.
Jugendräume/Jugendkulturhalle
Die städtischen Gremien haben sich mehrfach mit der Errichtung einer Jugendkulturhalle in
Liblar beschäftigt. Das Raumprogramm umfasst eine Nutzfläche von ca. 400 m², wobei
insbesondere ein multifunktional nutzbarer "Veranstaltungsraum" mit einer Größe von 200 m²
berücksichtigt werden soll. Mit der Errichtung einer Jugendkulturhalle könnte der Jugendraum
in der alten Musikschule ersatzlos aufgegeben werden.
4.
VHS
Nach der Aufgabe der alten Musikschule benötigt die VHS Ersatz für die in diesem Objekt
genutzten Räume. Entsprechend der Beschlussfassung des Rates soll die Marienschule,
nach Aufgabe der Nutzung durch das Ville-Gymnasium, als Haus der Erwachsenenbildung
hergerichtet werden. Durch den Neubau der Musikschule erhält die Stadt in erheblichem
Umfang zusätzliche Flächen. Es ist daher zu prüfen, ob das Gebäude der Marienschule
aufgegeben und die VHS in der Hauptschule untergebracht werden kann.
Für einen optimalen Betrieb der VHS werden 6 Büroräume, ein Geschäftszimmer, 8
Schulungsräume sowie weitere Nebenräume benötigt. Toilettenanlagen für Personal und
Besucher müssen in das Gebäude integriert werden.
5.
Stadtsportverband
Der Stadtsportverband verfügt über ein Büro in der alten Marienschule. Bei einer Aufgabe
dieses Gebäudes wird Ersatz benötigt. Weiterhin ist der Stadtsportverband mit dem Wunsch
an die Stadt herangetreten, in der Hauptschule einen Raum im Erdgeschoss zu erhalten, der
als Mehrzweckraum zu Tageszeiten für Gesundheitsangebote, Fortbildungs- und
Qualifikationskurse und auch als Versammlungsraum genutzt werden kann.
6.
Behindertensportgemeinschaft
Die Behindertensportgemeinschaft verfügt über ein Büro in der alten Marienschule. Bei einer
Aufgabe dieses Gebäudes wird Ersatz benötigt
7.
Bücherei / Mediathek
Die Zweigstelle der Stadtbücherei in Liblar ist in angemieteten Räumen an der Bahnhofstraße
untergebracht. Die Mietfläche beträgt ca. 280 m². Es ist zu prüfen, ob auch diese Nutzung in
den Räumen der Hauptschule untergebracht werden kann. U.a. im Zusammenhang mit dem
Antrag A 146/2010 ist über die Errichtung einer zentralen Mediathek und die Aufgabe der
beiden Büchereistandorte in Liblar und Lechenich diskutiert worden. Für eine zentrale
Mediathek wird eine Nutzfläche von mindestens 700 m² benötigt.
8.
Stadtarchiv
Das Stadtarchiv ist im Rathaus in Liblar untergebracht. Die räumliche Anbindung an die
Verwaltung ist optimal, allerdings sind die Lagerkapazitäten im Keller begrenzt. Im "Neubau"
der Hauptschule stehen Kellerräume zur Verfügung, die für das Archiv hergerichtet werden
könnten.
9.
Tafel
Der Antrag der Tafel ist in den städtischen Gremien bereits mehrfach diskutiert worden. In die
Prüfung, welcher Räume der Tafel zur Verfügung gestellt werden können, sollte auch ein
städtisches Haus an der Carl-Schurz-Straße 112, gelegen unmittelbar angrenzend an die
Kirche St. Alban, einbezogen werden. Der derzeitige Mieter möchte das Vertragsverhältnis
beenden. Es konnte noch nicht abschließend geprüft werden, ob das Objekt für die
Unterbringung der Tafel, und auch der Kleiderkammer, geeignet ist.
10. Kleiderkammer
Auch der Antrag der kath. Kirche auf Räumlichkeiten für die Kleiderkammer wurde in den
städtischen Gremien bereits diskutiert. Auf die Ausführungen unter 9. wird verweisen.
11. Sammlung Otto Graff
Der Verein zur Sicherung des künstlerischen Nachlasses von Otto Graff e.V. beantragt die
Überlassung von geeigneten Räumlichkeiten in der Hauptschule. Die derzeit als Archiv
genutzten Räume reichen nicht aus.
-4-
12. Aktiv Club Erftstadt (ACE)
Der ACE bittet um Überlassung eines Raumes, in dem Gesundheits-Kurse für Ältere
angeboten werden können. Der Club benötigt den Raum an Vormittagen, da viele ältere
Trainingsteilnehmer Angebote in den Nachmittags- und Abendstunden nicht mehr
wahrnehmen. Der ACE ist nicht auf eine alleinige Nutzung des Raumes angewiesen. Eine
gemeinsame Nutzung, z.B. mit dem Stadtsportverband, wird angestrebt.
13. Musikverein Alt-Liblar
Der Musikverein Alt-Liblar verfügt über keinen Probenraum für die derzeit aktiven 16
Mitglieder. Er bittet um Überlassung eines Raumes in der Hauptschule zur alleinigen Nutzung.
Damit würde das heute erforderliche Auf- und Abbauen der Instrumente entfallen.
14. Neue Bühne Erftstadt
Die Neue Bühne Erftstadt wird künftig verstärkt das neue Musikschulgebäude im
ErftstadtCenter nutzen. Allerdings stehen dort keine Lagerräume zur Verfügung. Für diesen
Zweck benötigt der Verein einen Kellerraum mit einer Größe von 20 m².
Hinsichtlich der Nutzung von städtischen Räumen durch Vereine und sonstige Nutzer ist darauf
hinzuweisen, dass nach den in Erftstadt üblichen Bedingungen der Nutzer die anfallenden
Betriebskosten zu tragen hat. Auf einen Verein, der bisher Räume gelegentlich und unentgeltlich
nutzt, kommen bei der Überlassung eines Raumes zur alleinigen Nutzung somit erhebliche
Betriebskosten zu. Diese betragen im Bereich der Hauptschule ca. 1,50 €/m² und Monat. Bei
einem Klassenraum mit einer Größe von 60 m² sind dies 1.080,- € pro Jahr.
IV. Nutzungskonzept
Eine angemessene Unterbringung der im Schulzentrum Liblar verbleibenden Schulen hat bei
meinen Überlegungen zur Erstellung eines Nutzungskonzeptes erste Priorität. Im Rahmen der
Maßnahmen zur Sanierung des städtischen Haushaltes sollten weiterhin städtische Nutzungen an
diesem Standort konzentriert werden.
Als Anlage sind die Bestandpläne beigefügt. Die vorgeschlagenen unterschiedlichen Nutzungen
sind jeweils durch Schraffur bzw. farbig – in SD-Net - gekennzeichnet.
1.
Zentrale Mensa
Das erste Obergeschoss im Neubau soll als zentrale Mensa für beide Schulen hergerichtet
werden. Dort steht eine Nutzfläche von ca. 600 m² zur Verfügung. Die Fläche wäre
ausreichend, um dort ca. 550 Schüler im Zweischichtbetrieb zu verpflegen. Weiterhin sollten
die Räume auch für andere Zwecke im Zusammenhang mit dem Ganztagsbetrieb genutzt
werden können.
2.
Ville-Gymnasium
Neben den für Gymnasium und Realschule anteilig berücksichtigten Räumen der Mensa
erhält das Ville-Gymnasium alle Räume im zweiten Obergeschoss des Neubaus mit einer
Nutzfläche von ca. 560 m². Damit kann der Bedarf des Gymnasiums an Fachräumen sowie an
Räumen für den Ganztagsbetrieb vollständig abgedeckt werden.
3.
Realschule
Neben den für Gymnasium und Realschule anteilig berücksichtigten Räumen der Mensa
erhält die Realschule drei Räume im Keller sowie die Fachräume im Erdgeschoss des
Neubaus mit einer Nutzfläche von ca. 450 m². Die Realschule kann somit den Raumbedarf für
den Ganztag abdecken und erhält den zusätzlich benötigten Physikfachraum. Der
Raumbedarf wurde um eine Fläche von ca. 240 m² verringert, da die Realschule über 4
Klassenräume mehr verfügt, als der Schulentwicklungsplan für das Schuljahr 2014/15 als
Bedarf prognostiziert. Diese Räume können somit für den Ganztagsbetrieb genutzt werden.
4.
Mediathek/Stadtbücherei
Im Neubau stehen im Erdgeschoss noch drei Klassen mit einer Größe von ca. 200 m² zur
Verfügung. Unter Einbeziehung der angrenzenden Flure und Nebenräume kann die
Nutzfläche auf ca. 400 m² erweitert werden. Aufgrund der statischen Gegebenheiten besteht
die Möglichkeit, nahezu alle Zwischenwände zu entfernen und die Flächen neu aufzuteilen.
Für eine zentrale Mediathek wären die verfügbaren Flächen nicht ausreichend. Die
-5-
Zweigstelle der Stadtbücherei Liblar kann in diesem Bereich untergebracht werden. Über den
Parkplatz an der Poststraße sind die Räume ebenerdig zugänglich.
Die jetzige Lage an der Bahnhofstraße ist aus Sicht der Bücherei attraktiver als eine
Unterbringung im Schulgelände. Im Rahmen der baulichen Maßnahmen muss angestrebt
werden, den Standort im Schulgelände für den allgemeinen Besucherverkehr deutlich
erkennbar zu machen. Für die Belange der Schulen ist der Standort optimal geeignet.
5.
VHS
Der VHS werden die jetzigen Verwaltungsräume sowie die 6 daran angrenzenden
Klassenräume im Altbau zur Verfügung gestellt. Damit würde die VHS alle von ihr benötigten
Büroräume, ein Geschäftszimmer und Nebenräume (Serverraum, Kaffeeküche, Abstellräume)
sowie 7 Kursräume zur alleinigen Nutzung erhalten. Zur Anpassung an die Bedürfnisse der
VHS wären Umbauten, u.a. der Einbau von Besuchertoiletten, und eine barrierefreie
Erschließung dieses Traktes erforderlich.
Im Zuge der Detailplanung muss noch geprüft werden, ob durch Unterteilung eines großen
Klassenraumes die VHS den gewünschten 8 Kursrum erhalten kann. Alternativ könnte der
VHS im sog. Neubau ein Raum zur gemeinsamen Nutzung mit den Schulen zur Verfügung
gestellt werden. In den Schulen stehen am Vormittag derartig viele Räume leer, dass bei einer
geschickten Nutzungsplanung den Belangen der VHS problemlos Rechnung getragen werden
kann.
Aus Sicht der VHS, und dies wird von der Fachverwaltung unterstützt, ist es zwingend, dass
vor einem Umzug in die Hauptschule das Gebäude grundlegend saniert wird. Weiterhin muss
die VHS die Zusicherung erhalten, die von ihr benötigten Räume auch tatsächlich nutzen zu
können.
6.
AWO
Das von der AWO benötigte Raumprogramm kann im Erdgeschoss sowie im ersten
Obergeschoss des Altbaus untergebracht werden. Es handelt sich dabei um den nördlichen
Teil des Gebäudes, der über einen eigenen Eingang und ein eigenes Treppenhaus verfügt.
Die Nutzung dieses Gebäudesteiles kann somit unabhängig von dem für die VHS
vorgesehenen Gebäudeteil organisiert werden. Weiterhin benötigt die AWO noch
Lagerräume. Diese können in der jetzigen Toilettenanlage im Erdgeschoss untergebracht
werden. Für das Fahrzeug der AWO ist noch eine Garage erforderlich. Welche der zur
Verfügung gestellten Räume als Kursräume hergerichtet werden und welche Räume zu Büros
umgebaut werden, ist im Zuge der weiteren Planungen noch zu präzisieren.
7.
Stadtsportverband/Behindertensportgemeinschaft
Das zweite Obergeschoss des Altbaus, nördlicher Teil, bietet ausreichend Platz, um dort die
Büroräume der beiden Vereine unterzubringen.
8.
Musikverein Alt-Liblar
Neben den Büros für Stadtsportverband und Behindertensportgemeinschaft kann im zweiten
Obergeschoss des Altbaus, nördlicher Teil, ein Raum für den Musikverein zur Verfügung
gestellt werden.
9.
Neue Bühne Erftstadt
Der benötigte Lagerraum kann im Untergeschoss des Neubaus zur Verfügung gestellt
werden. Die in diesem Teil des Gebäudes gelegenen Räume verfügen über kein Tageslicht
und sind vorrangig als Lagerräume zu nutzen.
Bei der Erstellung des Nutzungskonzeptes wurde darauf Wert gelegt, schulische und
außerschulische Nutzung ohne gegenseitige Störungen parallel betreiben zu können. Daher
werden Realschule und Gymnasium im Neubau untergebracht und die VHS sowie die
außerschulischen Nutzungen im Altbau konzentriert. Im Rahmen der weiteren Planungen sollte
geprüft werden, die Erschließung des Altbaus auf die zur Aula gelegene Gebäudeseite zu
platzieren. Im Zusammenhang mit einer Anbindung dieser Fläche an die Jahnstraße könnten dann
dort auch Stellplätze geschaffen werden, die z.B. für den Betrieb der VHS erforderlich sind.
V. Unberücksichtigte Nutzungen
1.
Jugendkulturhalle
-6-
Für die Jugendkulturhalle wird ein multifunktional nutzbarer Raum mit einer Größe von 200 m²
benötigt. Eine solche Nutzung kann nicht in einem Schulgebäude mit einer Deckenhöhe von
lediglich 3 m verwirklicht werden. Im Umfeld der Hauptschule wären aufgrund der zur
Verfügung stehenden Raumhöhen lediglich die Turnhalle sowie die angrenzende
Gymnastikhalle geeignet, eine solche Nutzung aufzunehmen. Beide Hallen werden intensiv
genutzt. Die Turnhalle weist eine erheblich größere Nutzfläche auf als für die
Jugendkulturhalle erforderlich wäre. Für die Unterbringung der Jugendkulturhalle im Bereich
der Gymnastikhalle wären erhebliche Umbauten im Bestand erforderlich, um die sonstigen für
den Betrieb der Jugendkulturhalle benötigten Räume mit einer Gesamtnutzfläche von
weiteren 200 m² zu schaffen. Weiterhin müsste im Bestand Ersatz für die Gymnastikhalle
vorgesehen werden. Auch dies wäre mit erheblichen Umbauten verbunden. Aus diesem
Grunde sollte davon abgesehen werden, im Bereich der Hauptschule die Jugendkulturhalle
unterzubringen.
2.
Tafel/Kleiderkammer
Tafel und Kleiderkammer sollten jederzeit unabhängig vom Betrieb der Schulen und den
sonstigen für die Räume der Hauptschule vorgesehenen Nutzungen in Anspruch genommen
werden können. Bei einer Unterbringung dieser Einrichtungen in den jetzigen Schulräumen ist
dies ggf. nicht gewährleistet. Es wird daher geprüft, für diese Nutzung das im Eigentum der
Stadt stehende Haus Carl-Schurz-Straße 112 zur Verfügung zu stellen.
3.
Sonstige Nutzungen
Die Anforderungen der Schulen und sonstigen städtischen Einrichtungen sollten bei der
Nutzung der Räume der jetzigen Hauptschule vorrangig berücksichtigt werden. Hinsichtlich
der benötigten Klassenräume wurden die Daten aus dem Schulentwicklungsplan zugrunde
gelegt. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Schülerzahlen von der
Prognose abweichen. Welche Anforderung sich im Rahmen der Inklusion an den Raumbedarf
ergeben, ist derzeit noch nicht mit hinreichender Sicherheit zu prognostizieren. Allerdings
gehe ich davon aus, dass sich die für diesen Zweck ergebenden Ansprüche im vorhandenen
Raumbestand abdecken lassen. Es sollten in jedem Fall ausreichend Reserven vorgehalten
werden, um auf sich ändernde Anforderungen der Schulen angemessen reagieren zu können.
Aus diesem Grunde rate ich davon ab, Räume in der Hauptschule sonstigen Nutzern zur
Verfügung zu stellen.
VI Einsparungen / bauliche Maßnahmen
Mit der Umsetzung der o.a. Nutzungskonzeption können die städtischen Nutzungen in den
Gebäuden der heutigen Musikschule und der Marienschule sowie das Objekt Reiherweg
aufgegeben werden und die Gebäude bzw. Grundstücke zum Kauf angeboten werden. Die Stadt
spart dadurch die Unterhaltungs- und Betriebskosten. Weiterhin werden beim Verkauf Einnahmen
erzielt. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass sich in Liblar derzeitig zahlreiche Flächen im
Innenbereich in der Entwicklung befinden. Es handelt sich dabei um die städtischen Grundstücke
im Bereich des Stadtgartens, um Grundstücke des Bauvereins an der Grachtstraße, um Flächen
des Bauvereins zwischen Schloss und Bahnhofstraße, um das Zervosgelände im Bereich der
oberen Carl-Schurz-Straße und um städtische Grundstücke am Spickweg. Weiterhin sind
Bebauungspläne im Bereich Bergstraße und Köttinger Straße rechtskräftig, in denen derzeit
Umlegungsverfahren durchgeführt werden. Der Grundstücks- bzw. Wohnungsmarkt in Liblar kann
pro Jahr nur eine begrenzte Anzahl neuer Wohnbaugrundstücke bzw. Wohnungen aufnehmen.
Mit den relativ großen Grundstücken der Musikschule und der Marienschule würde das
betreffende Angebot noch weiter erhöht. Bei der Entwicklung und Vermarktung der betreffenden
Grundstücke sollte der Nachfrage auf dem Baulandmarkt angemessen Rechnung getragen
werden.
In Liblar zeichnet sich ein Bedarf an Kindergartenplätzen ab. Im Objekt Reiherweg war für einige
Jahre in eingruppiger Kindergarten untergebracht. Das Objekt ist für diese Nutzung ohne
Umbauten gut geeignet. Im Rahmen der Beratungen über die Kindergartenbedarfsplanung ist zu
entscheiden, ob das Haus wieder als Kindergarten genutzt werden soll.
-7-
Bei einer Aufgabe der Objekte Marienschule, Musikschule, Reiherweg und Stadtbücherei ergeben
sich folgende Einsparungen bzw. Verkaufserlöse:
Marienschule
Musikschule
Reiherweg
Stadtbücherei
Summe
Betriebskosten
28.000,- €
25.000,- €
3.100,- €
6.500,- €
62.600,- €
Bauunterhaltung
28.000,- €
38.000,- €
2.900,- €
68.900,- €
Miete
- 4.100,- €
20.800,- €
16.700,- €
Verkaufserlös
800.000,- €
550.000,- €
230.000,- €
1.580.000,- €
Durch die Aufgabe der Objekte ergeben sich jährliche Einsparungen bei den Betriebs- und
Unterhaltungskosten in Höhe von ca. 150.000,- € pro Jahr. Bei den Kosten für die
Bauunterhaltung ist der Sanierungsstau, der sowohl bei der Marienschule wie auch beim
Musikschulgebäude vorhanden ist, nicht berücksichtigt. Um das Gebäude der Musikschule an die
heutigen Anforderungen anzupassen, müssten über 2 Mio. Euro investiert werden. Die
entsprechenden Ausgaben für die Marienschule würden auch über 1 Mio. Euro betragen.
Den baulichen Zustand der beiden von der Hauptschule genutzten Gebäude habe ich bereits
beschrieben. Eine umfassende Sanierung des Gebäudebestandes ist kurz- bis mittelfristig
zwingend. Es ist dringend anzuraten, diese Arbeiten vor einer Nutzungsänderung in Angriff zu
nehmen. Eine solche Vorgehensweise bietet zahlreiche Vorteile. Im Jahr 2012 könnten die
erforderlichen Planungen erstellt werden. Die Sanierung des Neubaus würde dann für das Jahr
2013 vorgesehen. In dieser Zeit könnte das Ville-Gymnasium die elf im Altbau gelegenen Klassen
nutzen. Im Jahr 2014 würde dann der sanierte Neubau in Betrieb genommen und könnte der
Altbau saniert werden. Ende des Jahres könnten dann VHS und AWO ihre neuen Räume
beziehen.
Bei einer solchen Vorgehensweise müssten die Sanierungsmaßnahmen nicht im laufenden
Betrieb ausgeführt werden. Damit wird die Bauzeit erheblich verkürzt und ergeben sich nicht
unbeachtliche Kostenvorteile. Allerdings ist eine erhebliche Anstrengung erforderlich, um die für
die Sanierung benötigten Mittel in den Jahren 2013 und 2014 zur Verfügung stellen zu können. Ich
weise allerdings nochmals darauf hin, dass die Kosten für die Sanierung auch ohne die jetzt
vorgeschlagenen Nutzungsänderungen anfallen würden und dass die Kosten jetzt geringer sind,
als wenn die Gebäude in den kommenden Jahren schrittweise saniert würden.
Bei beiden Gebäuden entspricht lediglich die Heizung dem aktuellen Stand der Technik. Bei einer
umfassenden Sanierung ist eine Anpassung der Gebäude an die ENEV 2009 bzw. an die dann
geltende ENEV zwingend. Dazu sind die Fenster und Türen zu erneuern und Fassaden und
Dächer zu dämmen. Die Gebäudetechnik (Sicherheitsbeleuchtung, Notbeleuchtung,
Sprechanlage...) ist zwingend entsprechend der Vorgaben der Schulbaurichtlinie bzw. der
sonstigen einschlägigen Vorschriften anzupassen. Eine barrierefreie Erschließung des Neubaus
und mindestens des Teilbereichs im Altbau, der für eine Nutzung durch die VHS vorgesehen ist,
sollte vorgesehen werden. Überschlägig schätze ich die Kosten der Maßnahmen auf 950,- €/m²
BGF. Damit ergibt sich ein Aufwand von insgesamt ca. 5,5 Mio. Euro für den Alt- und den Neubau.
Ich weise allerdings darauf hin, dass es sich dabei um eine erste grobe Schätzung handelt. Nach
Konkretisierung der geplanten Nutzungen muss die Gebäudesubstanz eingehend untersucht und
müssen detaillierte Kostenberechnungen erstellt werden.
(Dr. Rips)
-8-