Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
132 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 18.11.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
750-00/Ne
Vorlagennummer: VL-194/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D’horn und Heistern;
Erlass einer neuen Friedhofssatzung
Sachdarstellung:
In der 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten
wurde die Errichtung von Stelen auf den Friedhöfen Heistern und D’horn beschlossen.
Zur Herstellung der Stelen soll der ortsansässige Steinmetz, Herr Figurski, beauftragt
werden. Als Material wird „heimischer Blaustein“ verwendet.
Als Standort für die Stele in Heistern einigte sich der Ausschuss auf die Stelle direkt am
Eingang des Friedhofes, rechts, gegenüber der Leichenhalle.
Bei der 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten
kamen die Mitglieder nach einer Ortsbegehung des Friedhofes D’horn zu dem Entschluss
die Stele in der südöstlichen Ecke, am hinteren Ausgang (Bahnstrecke Köln/Aachen) zu
errichten.
Grundlage für die Errichtung der Stelen ist u. a. eine Änderung der bestehenden Friedhofssatzung vom 04. Juni 2004. Weiterhin ergibt sich die Änderung der Friedhofssatzung
aus der Änderung des Bestattungsgesetzes, in Kraft getreten am 01.10.2014, sowie einer
Überarbeitung der Muster-Friedhofssatzung durch den Städte- und Gemeindebund.
Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2015 dem Rat empfohlen, die Friedhofssatzung in der beratenen Entwurfsfassung zu beschließen. Diesbezüglich sollten
Änderungsvorschläge der Parteien, die bis zum 01.11.2015 einzureichen waren,
berücksichtigt werden. Bis zum heutigen Tage liegen keine Änderungsvorschläge der
Parteien vor.
Eine e-mail des Herrn Dieter Mirbach vom 25.10.2015 mit diversen Vorschlägen und
Anregungen, die an den Ausschussvorsitzenden, die Ausschussmitglieder und die
Verwaltung übermittelt wurde, ist mit Schreiben vom 28.10.2015 seitens der Verwaltung
beantwortet worden. Entsprechende Kopien erhielten der Vorsitzende sowie die Mitglieder
des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten.
Die daraus resultierenden Änderungen sind in die Entwurfsfassung der Friedhofssatzung
eingearbeitet worden.
Drucksache VL-194/2015
Seite - 2 -
Eine Gegenüberstellung der bestehenden und des Entwurfes der neuen Friedhofssatzung
(Anlage 1) sowie die Entwurfsfassung der neuen Friedhofssatzung (Anlage 2) sind
beigefügt. Die Änderungen sind in der Gegenüberstellung fett und kursiv dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Stelen in Höhe von ca. 43.000 € werden im Haushalt 2016 vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Erlass der Friedhofssatzung in der vorgelegten Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)