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Beschlussvorlage (Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern; Erlass einer neuen Friedhofssatzung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
132 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Beschlussvorlage (Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern;
Erlass einer neuen Friedhofssatzung) Beschlussvorlage (Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D'horn und Heistern;
Erlass einer neuen Friedhofssatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 18.11.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 750-00/Ne Vorlagennummer: VL-194/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erweiterung der Bestattungsangebote auf den Friedhöfen D’horn und Heistern; Erlass einer neuen Friedhofssatzung Sachdarstellung: In der 5. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten wurde die Errichtung von Stelen auf den Friedhöfen Heistern und D’horn beschlossen. Zur Herstellung der Stelen soll der ortsansässige Steinmetz, Herr Figurski, beauftragt werden. Als Material wird „heimischer Blaustein“ verwendet. Als Standort für die Stele in Heistern einigte sich der Ausschuss auf die Stelle direkt am Eingang des Friedhofes, rechts, gegenüber der Leichenhalle. Bei der 6. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten kamen die Mitglieder nach einer Ortsbegehung des Friedhofes D’horn zu dem Entschluss die Stele in der südöstlichen Ecke, am hinteren Ausgang (Bahnstrecke Köln/Aachen) zu errichten. Grundlage für die Errichtung der Stelen ist u. a. eine Änderung der bestehenden Friedhofssatzung vom 04. Juni 2004. Weiterhin ergibt sich die Änderung der Friedhofssatzung aus der Änderung des Bestattungsgesetzes, in Kraft getreten am 01.10.2014, sowie einer Überarbeitung der Muster-Friedhofssatzung durch den Städte- und Gemeindebund. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 01.10.2015 dem Rat empfohlen, die Friedhofssatzung in der beratenen Entwurfsfassung zu beschließen. Diesbezüglich sollten Änderungsvorschläge der Parteien, die bis zum 01.11.2015 einzureichen waren, berücksichtigt werden. Bis zum heutigen Tage liegen keine Änderungsvorschläge der Parteien vor. Eine e-mail des Herrn Dieter Mirbach vom 25.10.2015 mit diversen Vorschlägen und Anregungen, die an den Ausschussvorsitzenden, die Ausschussmitglieder und die Verwaltung übermittelt wurde, ist mit Schreiben vom 28.10.2015 seitens der Verwaltung beantwortet worden. Entsprechende Kopien erhielten der Vorsitzende sowie die Mitglieder des Ausschusses für Kultur, Naherholung und Umweltangelegenheiten. Die daraus resultierenden Änderungen sind in die Entwurfsfassung der Friedhofssatzung eingearbeitet worden. Drucksache VL-194/2015 Seite - 2 - Eine Gegenüberstellung der bestehenden und des Entwurfes der neuen Friedhofssatzung (Anlage 1) sowie die Entwurfsfassung der neuen Friedhofssatzung (Anlage 2) sind beigefügt. Die Änderungen sind in der Gegenüberstellung fett und kursiv dargestellt. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Stelen in Höhe von ca. 43.000 € werden im Haushalt 2016 vorgesehen. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den Erlass der Friedhofssatzung in der vorgelegten Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)