Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Sachstand Windpotentialstudie)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
20.08.2015
Erstellt
10.08.15, 18:06
Aktualisiert
10.08.15, 18:06
Mitteilungsvorlage (Sachstand Windpotentialstudie) Mitteilungsvorlage (Sachstand Windpotentialstudie)

öffnen download melden Dateigröße: 81 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 24.07.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-130/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Sachstand Windpotentialstudie Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Langerwehe hat in seiner Sitzung am 07.07.2011 einen Grundsatzbeschluss zur Ausweisung weiterer Vorrangflächen für die Windkraft gefasst. Darüber hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, für das Gemeindegebiet ein entsprechendes Gutachten (Windpotentialstudie) erstellen zu lassen. Anlass für den Grundsatzbeschluss war ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes, der zum Ziel hatte, östlich der Ortschaft Luchem, an der Gemeindegrenze zur Stadt Düren, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Windenergieanlagen zu erwirken. (Die Gemeinde Langerwehe hat im Jahr 2004 – nach entsprechender Überprüfung geeigneter Flächen im gesamten Gemeindegebiet – im Rahmen der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Halde Nierchen eine Konzentrationszone für die Windenergie ausgewiesen. Damit wurde festgelegt, dass nur innerhalb dieses Bereiches Windkraftanlagen errichtet werden können, weil der Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang der Errichtung von Anlagen außerhalb der Konzentrationszone entgegensteht. Bei jedem neuen Antrag muss also eine erneute, ergebnisoffene Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes auf Eignung für die Errichtung von Windkraftanlagen erfolgen.) Laut dieser nun im Jahre 2011 erstellten Windpotentialstudie gibt es drei mögliche Vorrangflächen (Konzentrationszonen) für die Windenergie: Fläche A: östlich von Luchem an der Grenze zur Stadt Düren Fläche B: unterhalb von „Halde Nierchen“ Fläche C: westlich von Langerwehe an der Grenze zur Stadt Eschweiler Auf der Grundlage der Windpotentialstudie wurde die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Anschluss erfolgte eine ausführliche Abwägung der zahlreichen Anregungen und Bedenken. Drucksache VL-130/2015 Seite - 2 - Diese hat folgendes Ergebnis: Fläche B ist nicht geeignet, da durch diese Fläche eine Nato-Versorgungs – Pipeline der Bundesehr verläuft. Somit wäre – wenn überhaupt – die Errichtung einer einzelnen Windkraftanlage zulässig, was nicht mehr einer „Windkonzentrationszone“ im eigentlichen Sinn entsprechen würde. Fläche C ist nicht geeignet, da es hier Restriktionen durch das nahegelegene Baudenkmal Burg Holzheim gibt. Fläche A wäre nunmehr die einzig verbleibende Fläche, die im weiteren Verfahren verfolgt werden sollte. Für Fläche A liegt ein Antrag sowie ein Aufstellungsbeschluss (Sitzung vom 15.03.2012; VL-4/2012) für eine Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung zur Ausweisung einer Vorrangfläche für die Windenergie vor. Auf Grundlage der erstellten Windpotentialstudie hat als nächster Schritt die Offenlage für die Flächennutzungsplanänderung bzw. Bebauungsplanaufstellung für Fläche A (Windpark Nord) zu erfolgen. Der hierzu notwendige Beschluss kann jedoch noch nicht in der heutigen Sitzung gefasst werden, da noch ein wesentlicher Bestandteil der Unterlagen für die Offenlage fehlt: Wie auch in einem „normalen“ Bauleitplanverfahren ist bei der Errichtung von baulichen Anlagen (hier: Windkraftanlagen) die Anlegung von Ausgleichflächen erforderlich. Hierzu wird derzeit durch den Projektträger noch eine geeignete Fläche gesucht. Da die Fläche ein gewisse Größe und Qualität aufweisen muss und bereits zahlreiche Flächen durch Ausgleichsmaßnahmen im Umfeld der Vorrangzone belegt sind, hat die Suche noch nicht zu einem Ergebnis geführt. Da ohne Festsetzung der Ausgleichsfläche eine Offenlage nicht erfolgen kann, ist vorgesehen den Offenlagebeschluss in der nächsten Sitzung des Bauausschusses am 22.10.2015 zu fassen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass lediglich Fläche A weiter verfolgt wird. Für die Flächen B und C erfolgt aufgrund der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung keine Ausweisung. Der Bürgermeister (Göbbels)