Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
20.08.2015
Erstellt
10.08.15, 18:06
Aktualisiert
10.08.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 24.07.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-130/2015
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Vorlage
für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Sachstand Windpotentialstudie
Sachdarstellung:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe hat in seiner Sitzung am 07.07.2011 einen Grundsatzbeschluss zur Ausweisung weiterer Vorrangflächen für die Windkraft gefasst. Darüber
hinaus wurde die Verwaltung beauftragt, für das Gemeindegebiet ein entsprechendes
Gutachten (Windpotentialstudie) erstellen zu lassen.
Anlass für den Grundsatzbeschluss war ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes, der zum Ziel hatte, östlich der Ortschaft Luchem, an der Gemeindegrenze zur
Stadt Düren, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Windenergieanlagen zu erwirken.
(Die Gemeinde Langerwehe hat im Jahr 2004 – nach entsprechender Überprüfung
geeigneter Flächen im gesamten Gemeindegebiet – im Rahmen der 26. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich der Halde Nierchen eine Konzentrationszone für die
Windenergie ausgewiesen. Damit wurde festgelegt, dass nur innerhalb dieses Bereiches
Windkraftanlagen errichtet werden können, weil der Flächennutzungsplan als öffentlicher
Belang der Errichtung von Anlagen außerhalb der Konzentrationszone entgegensteht. Bei
jedem neuen Antrag muss also eine erneute, ergebnisoffene Untersuchung des gesamten
Gemeindegebietes auf Eignung für die Errichtung von Windkraftanlagen erfolgen.)
Laut dieser nun im Jahre 2011 erstellten Windpotentialstudie gibt es drei mögliche
Vorrangflächen (Konzentrationszonen) für die Windenergie:
Fläche A: östlich von Luchem an der Grenze zur Stadt Düren
Fläche B: unterhalb von „Halde Nierchen“
Fläche C: westlich von Langerwehe an der Grenze zur Stadt Eschweiler
Auf der Grundlage der Windpotentialstudie wurde die nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Im Anschluss erfolgte eine
ausführliche Abwägung der zahlreichen Anregungen und Bedenken.
Drucksache VL-130/2015
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Diese hat folgendes Ergebnis:
Fläche B ist nicht geeignet, da durch diese Fläche eine Nato-Versorgungs – Pipeline der
Bundesehr verläuft. Somit wäre – wenn überhaupt – die Errichtung einer einzelnen
Windkraftanlage zulässig, was nicht mehr einer „Windkonzentrationszone“ im eigentlichen
Sinn entsprechen würde.
Fläche C ist nicht geeignet, da es hier Restriktionen durch das nahegelegene Baudenkmal
Burg Holzheim gibt.
Fläche A wäre nunmehr die einzig verbleibende Fläche, die im weiteren Verfahren verfolgt
werden sollte.
Für Fläche A liegt ein Antrag sowie ein Aufstellungsbeschluss (Sitzung vom 15.03.2012;
VL-4/2012) für eine Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung zur
Ausweisung einer Vorrangfläche für die Windenergie vor. Auf Grundlage der erstellten
Windpotentialstudie hat als nächster Schritt die Offenlage für die Flächennutzungsplanänderung bzw. Bebauungsplanaufstellung für Fläche A (Windpark Nord) zu erfolgen.
Der hierzu notwendige Beschluss kann jedoch noch nicht in der heutigen Sitzung gefasst
werden, da noch ein wesentlicher Bestandteil der Unterlagen für die Offenlage fehlt:
Wie auch in einem „normalen“ Bauleitplanverfahren ist bei der Errichtung von baulichen
Anlagen (hier: Windkraftanlagen) die Anlegung von Ausgleichflächen erforderlich. Hierzu
wird derzeit durch den Projektträger noch eine geeignete Fläche gesucht. Da die Fläche
ein gewisse Größe und Qualität aufweisen muss und bereits zahlreiche Flächen durch
Ausgleichsmaßnahmen im Umfeld der Vorrangzone belegt sind, hat die Suche noch nicht
zu einem Ergebnis geführt.
Da ohne Festsetzung der Ausgleichsfläche eine Offenlage nicht erfolgen kann, ist
vorgesehen den Offenlagebeschluss in der nächsten Sitzung des Bauausschusses am
22.10.2015 zu fassen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass lediglich Fläche A weiter verfolgt wird. Für
die Flächen B und C erfolgt aufgrund der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung keine
Ausweisung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)