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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2012 des Gemeindewasserwerkes hier: Entlastung des Werkleiters)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2012 des Gemeindewasserwerkes
hier: Entlastung des Werkleiters) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2012 des Gemeindewasserwerkes
hier: Entlastung des Werkleiters)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 1097 /IX.L. Datum: 27.01.2014 An den Werksausschuss Sitzungstag: 25.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.04.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2012 des Gemeindewasserwerkes hier: Entlastung des Werkleiters Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein abschließender Prüfvermerk der GPA NRW 2 Beschlussvorschlag: Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Werkleiter des Gemeindewasserwerkes Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land NordrheinWestfalen vom 22. Januar 2014 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Gemeindewasserwerkes zum 31.12.2012 vorbehaltlos Entlastung. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat den Jahresabschluss des Gemeindewasserwerkes Nettersheim zum 31.12.2012 in seiner Sitzung vom 08.10.2013 beraten und festgestellt. Daraufhin ist er zusammen mit dem Testat der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung des Gemeindewasserwerkes mit Schreiben vom 13.11.2013 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne zur Erteilung des abschließenden Prüfvermerks zugeleitet worden. Ausweislich des dortigen Schreibens vom 22.01.2014 hat die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt zu keinen Einwendungen geführt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister