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Beschlussvorlage (Prüfvermerk)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
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Inhalt der Datei

giDaNRw GPA NRW, Postfach 10 18 79, 44608 Herne Gemeindeprdfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstrafie 1,44623 Herne www.gpa.nrw.de Gemeindewasserwerk Nettersheim Krausstr. 2 53947 Nettersheim Wilma Wiegand Wilma VViegand Referentin t 0 23 23/14 80-116 m 0162/21 37 695 f 023 23/14 80-333 e wilma.wiegand@gpa.nrw.de 22.01.2014 Pr0fung des Jahresabschlusses des Betriebes „Gemeindewasserwerk Nettersheim" zum 31.12.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend Ubersende ich Ihnen meinen Abschliegenden Vermerk zur PrUfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012. Als gesetzlicher Abschlussprafer gemW1 § 106 GO NRW habe ich den PrUfungsbericht der Wirtschaftspreifungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet sowie eine Analyse anhand landesweit einheitlich berechneter Kennzahlen durchgefUhrt. Ich komme zu dem Ergebnis, dass ich den Bestatigungsvermerk des Wirtschaftsprafers vollinhaltlich Qbernehme. Eine Erganzung durch die GPA NRW gem ag § 3 der Verordnung Uber die DurchfUhrung der JahresabschlussprUfung bei Eigenbetrieben und prUfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. DarUber hinaus weise ich darauf hin, dass der Abschliegende Vermerk gemag § 3 (5) JAP DVO bffentlich bekannt zu machen ist. Bitte Ubersenden Sie mir anschliegend einen Nachweis Uber die erfolgte Bekanntmachung. Mit freundlichen Grugen Im Auftrag ra. jvwc:(kt‘i ko Wilma Wiegand Seite 1 von 3 gpa NRW AbschlieBender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemag § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlusspalfer des Betriebes Gemeindewasserwerk Nettersheim. Zur DurchfUhrung der JahresabschlussprUfung zum 31.12.2012 hat sie sich der WirtschaftsprUfungsgesellschaft WI ROG AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 23.08.2013 den nachfolgend dargestellten uneingeschrankten Bestatigungsvermerk erteilt. „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der BuchfUhrung und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk- feil - das Geschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprCift. Die BuchfUhrung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und erganzenden Iandesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgefUhrten Preifung eine Beurteilung Uber den Jahresabschluss unter Einbeziehung der BuchfUhrung und Mor den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere JahresabschlussprUfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vbm Institut der Wirtschaftspalfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsatze ordnungsmagiger AbschlussprUfung vorgenommen. Danach ist die PrCifung so zu planen und durchzufUhren, dass Unrichtigkeiten und Verst0fle, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsatze ordnungsmagiger BuchfUhrung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der VermCgens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Palfungshandlungen werden die Kenntnisse Uber die Geschaftstatigkeit und Uber das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen Ciber mCgliche Fehler berUcksichtigt. Im Rahmen der Palfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise kir die Angaben in BuchfUhrung, Jahresabschluss und Lagebericht Uberwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die PrCifung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsatze und der wesentlichen Einschatzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die WUrdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Palfung eine hinreichend sichere Grundlage kir unsere Beurteilung bildet. Unsere Palfung hat zu keinen Einwendungen gefUhrt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Palfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den erganzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsatze ordnungsmagiger BuchfUhrung ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der VermOgens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukCinftigen Entwicklung zutreffend dar." Seite 2 von 3 9PaNRw Die GPA NRW hat den PrUfungsbericht der Wirtschaftspalfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgefUhrt. Se kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der BestMgungsvermerk des Wirtschaftsprafers wird vollinhaltlich Ubernommen. Eine Ergnzung gemg1 § 3 der Verordnung Uber die DurchfUhrung der JahresabschlussprUfung bei Eigenbetrieben und prafungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 22.01.2014 GPA NRW / GPA NRW (\t m Auftrag .6kfitytr e.O. Gerneindepnifungsanstatt Nordrhein-Westfalen I _ I (/ • _ i• Wilma Wiegand A 005 Seite 3 von 3