Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
89 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
19.03.14, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1146 /IX.L.
Datum: 11.03.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
18.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Errichtung einer römischen Fußgängerbrücke über die Urft „Steinrütsch“, Gemarkung
Nettersheim, Flur 13 Nr. 176, 98, 99
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, der Errichtung einer römischen Fußgängerbrücke über die
Urft „Steinrütsch“ auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von
Nettersheim befindlichen Grundstücken Gemarkung Nettersheim, Flur 13 Nr. 98
und 99 zuzustimmen und zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen
gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Begründung:
Im Rahmen der Entwicklung des Archäologischen Landschaftsparks Eifel ist u. a.
die Errichtung einer römischen Fußgängerbrücke über die Urft im Bereich
„Steinrütsch“, südl. von Nettersheim vorgesehen. Sie soll so angeordnet werden,
dass sie den Verlauf der Agrippa-Straße über die Urft verdeutlicht. Die westlich
der Urft vorgesehen Stützpfeiler sollen auf den Grundstücken Gemarkung
Nettersheim, Flur 13 Nr. 98 und 99 errichtet werden. Diese Grundstücke befinden
sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim. Auf der gegenüberliegenden östlichen Urftseite werden die Brückenfundamente auf dem
Grundstück Nr. 176 errichtet. Dieses Grundstück befindet sich innerhalb des
rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplanes G 12, Nettersheim, Steinrütsch.
Mit der Unteren Wasserbehörde sowie der Unteren Landschaftsbehörde wurden
im Vorfeld bereits Abstimmungen vorgenommen. Dabei wurde u. a. vereinbart,
dass derzeit zwei vorhandene kleinere Fußgängerbrücken über dem Wellenbach
entfernt werden, so dass künftig eine geführte Begehung von der geplanten römischen Fußgängerbrücke über das Grundstück Nr. 176 bis zum südlich angrenzenden Premium-Wanderweg „Eifelsteig“ erfolgen wird.
Die diesjährigen Grabungsergebnisse haben die Lokalisierung und die Datierung
der römischen Holzbrücke (316+/- 4 n. Chr.) erbracht. Geplant ist, wie bereits
vorgestellt, am Ort der antiken Querung eine einfache Fußgängerbrücke als reine
Holzkonstruktion zu errichten, die Stützen sollen in den Boden gerammt werden.
Die Errichtung der römischen Fußgängerbrücke über die Urft ist somit eine Teilmaßnahme im Rahmen des Projektes „Straßen der Römer“ für den Archäologischen Landschaftspark Eifel. Es wird vorgeschlagen, der Errichtung einer römi-
3
schen Fußgängerbrücke über die Urft „Steinrütsch“ auf den außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Nettersheim befindlichen Grundstücken Gemarkung
Nettersheim, Flur 13 Nr. 98 und 99 zuzustimmen und zum Bauvorhaben das
gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Aus dem beigefügten Planauszug ist die Querung der römischen Fußgängerbrücke über die Urft am „Steinrütsch“ dargestellt.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister