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Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Johannes-Haack-Straße hier: Geänderte Planung sowie Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
20.08.2015
Erstellt
10.08.15, 18:06
Aktualisiert
10.08.15, 18:06
Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Johannes-Haack-Straße
hier: Geänderte Planung sowie Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Johannes-Haack-Straße
hier: Geänderte Planung sowie Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 14.07.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-123/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Johannes-Haack-Straße hier: Geänderte Planung sowie Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hatte in seiner Sitzung am 11.06.2015 (VL-99/2015) über einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Johannes-Haack-Straße beraten. Es herrschte Einigkeit darüber, dass der Antrag grundsätzlich begrüßenswert sei, da kein weiterer Flächenverbrauch entstehe sondern eine Verdichtung der Ortslage erfolge. Die Planung ermögliche jedoch keine Erreichbarkeit der Bebauung durch Ver- und Entsorgungsfahrzeuge. Der Ausschuss beschloss daraufhin den Antrag grundsätzlich zu befürworten und beauftragte die Verwaltung, dem Antragsteller mitzuteilen, dass ein Vorschlag für eine neue Erschließung vorgelegt werden solle. Nach entsprechenden Gesprächen mit dem Antragsteller hat dieser nun die als Anlage beigefügte geänderte Planung vorgelegt. Die Änderung sieht eine Kürzung der Planstraße von 62 m auf 50 m sowie eine Verbreiterung der Verkehrsfläche von 3,50 m auf 4,0 m vor. Nach der Richtlinie über die Anlage von Straßen ist eine Straßenbreite in einer Anliegerstraße von 4 m ausreichend und lässt Begegnungsverkehr zwischen PKW und Fahrrädern zu. Weiterhin wird somit die Erreichbarkeit von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen ermöglicht, die mit einer max. Breite von 3 m (i. d. R. 2,75 m) die Straße „rückwärts“ passieren können. Die Verwaltung empfiehlt daher der geänderten Planung zuzustimmen. Da sich ein Bauleitplanverfahren anschließen wird werden alle weiteren Belange im Verfahren geprüft. Drucksache VL-123/2015 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: Der Antragsteller trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens. Die Planstraße wird als Privatstraße gestaltet, daher trägt der Antragsteller die Kosten für den Bau und die Unterhaltung. Weiterhin übernimmt er die spätere Verkehrssicherungspflicht. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten 1. stimmt der nun vorliegenden geänderten Planung zu und 2. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)