Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
20.08.2015
Erstellt
10.08.15, 18:06
Aktualisiert
10.08.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 14.07.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-123/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Johannes-Haack-Straße
hier: Geänderte Planung sowie Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hatte in seiner Sitzung am
11.06.2015 (VL-99/2015) über einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes in
der Johannes-Haack-Straße beraten.
Es herrschte Einigkeit darüber, dass der Antrag grundsätzlich begrüßenswert sei, da kein
weiterer Flächenverbrauch entstehe sondern eine Verdichtung der Ortslage erfolge. Die
Planung ermögliche jedoch keine Erreichbarkeit der Bebauung durch Ver- und Entsorgungsfahrzeuge.
Der Ausschuss beschloss daraufhin den Antrag grundsätzlich zu befürworten und
beauftragte die Verwaltung, dem Antragsteller mitzuteilen, dass ein Vorschlag für eine
neue Erschließung vorgelegt werden solle.
Nach entsprechenden Gesprächen mit dem Antragsteller hat dieser nun die als Anlage
beigefügte geänderte Planung vorgelegt.
Die Änderung sieht eine Kürzung der Planstraße von 62 m auf 50 m sowie eine
Verbreiterung der Verkehrsfläche von 3,50 m auf 4,0 m vor. Nach der Richtlinie über die
Anlage von Straßen ist eine Straßenbreite in einer Anliegerstraße von 4 m ausreichend
und lässt Begegnungsverkehr zwischen PKW und Fahrrädern zu. Weiterhin wird somit die
Erreichbarkeit von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen ermöglicht, die mit einer max. Breite
von 3 m (i. d. R. 2,75 m) die Straße „rückwärts“ passieren können. Die Verwaltung
empfiehlt daher der geänderten Planung zuzustimmen. Da sich ein Bauleitplanverfahren
anschließen wird werden alle weiteren Belange im Verfahren geprüft.
Drucksache VL-123/2015
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Finanzielle Auswirkungen:
Der Antragsteller trägt die Kosten des Bauleitplanverfahrens.
Die Planstraße wird als Privatstraße gestaltet, daher trägt der Antragsteller die Kosten für
den Bau und die Unterhaltung. Weiterhin übernimmt er die spätere Verkehrssicherungspflicht.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten
1. stimmt der nun vorliegenden geänderten Planung zu und
2. beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB.
Der Bürgermeister
(Göbbels)