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Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen hier: Beschluss zu erneuten Offenlage gemäß § 4 a (3) BauGB)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
141 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
24.11.15, 18:05
Aktualisiert
24.11.15, 18:05
Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen
hier:  Beschluss zu erneuten Offenlage gemäß § 4 a (3) BauGB) Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen
hier:  Beschluss zu erneuten Offenlage gemäß § 4 a (3) BauGB) Beschlussvorlage (34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 19.11.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-198/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Langerwehe für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen hier: Beschluss zu erneuten Offenlage gemäß § 4 a (3) BauGB Sachdarstellung: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 19.03.2015 die Offenlegung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ in der geänderten Entwurfsfassung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Offenlegung erfolgte daraufhin in der Zeit vom 08.04.2015 bis einschließlich 08.05.2015. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 3 (2) S. 3 BauGB mit Schreiben vom 31.03.2015 über die Offenlegung in Kenntnis gesetzt. Hinweis der Verwaltung: Bislang wurde das Bauleitplanverfahren im Parallelverfahren durchgeführt. D. h. die Verfahrensschritte der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden zusammen mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen“ durchgeführt. Im Rahmen der Offenlage sind ebenfalls abwägungsrelevante Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan vorgetragen worden, die eine Änderung des Bebauungsplanes und damit verbunden eine erneute Offenlage zur Folge haben. Diese erneute Offenlage für den Bebauungsplan kann jedoch in der heutigen Sitzung noch nicht beschlossen werden, da die Änderungen auf Grund des Umfanges noch nicht abschließend in den Plan eingearbeitet werden konnten. Die Verwaltung empfiehlt, die Flächennutzungsplanänderung von dem Bebauungsplan „zu trennen“ und durch den heutigen Beschluss „vorzuziehen“. Hintergrund hierzu ist, dass der Flächennutzungsplan gemäß § 6 BauGB der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf. D. h. der Flächennutzungsplan ist nach Feststellungsbeschluss im Rat der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Diese Genehmigung ist binnen drei Monaten von selbiger zu erteilen. Die Erfahrung zeigt, dass diese drei Monate voll in Anspruch genommen Drucksache VL-198/2015 Seite - 2 - werden. Durch den heutigen Beschluss zur erneuten Offenlage des Flächennutzungsplanes würde also eine Zeitersparnis von ca. drei Monaten entstehen, da so nicht mehr auf den Bebauungsplan „gewartet“ werden muss und die Flächennutzungsplanänderung früher der Genehmigungsbehörde vorgelegt werden kann. Bekannterweise steht dieses Bauleitplanverfahren unter einem enormen Realisierungsdruck, sodass die Verwaltung empfiehlt, den Flächennutzungsplan „vorzuziehen“. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher nur auf den Flächennutzungsplan. Sowohl von der Öffentlichkeit als auch von den Trägern öffentlicher Belange sind während der Offenlegung Anregungen und Bedenken zur Planung vorgetragen worden. Im Ergebnis musste der Entwurfsplan des Flächennutzungsplanes nach der Offenlage in zwei Teilbereichen geändert werden: 1. Änderungsbereich Ein Einwänder hat vorgebracht, dass Lärmbelästigungen durch LKW An- und Abfahrten auf seinem heute südlich angrenzenden Gewerbegrundstück im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Hierdurch wird die Gefahr seiner Existenz durch die nördlich neu heranrückende Ausweisung einer Wohnbaufläche gesehen. Der Gutachter wurde daraufhin um Überprüfung der Stellungnahme gebeten. Die Darstellung der Maximalpegel hat ergeben, dass die Grenzwerte der TA-Lärm in den geplanten Wohngebieten überschritten werden. Demgemäß muss der Planentwurf in dergestalt geändert werden, dass der neu heranrückende Bereich nicht mehr als Wohnbaufläche, sondern als gewerbliche Baufläche (eingeschränktes Gewerbegebiet) in Form eines sog. „Riegels“ ausgewiesen wird (eine spezifizierte Konkretisierung erfolgt auf Bebauungsplanebene). 2. Änderungsbereich: Im südlichen Teilbereich sah der Planentwurf bisher ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ und der besonderen Zweckbestimmung „nahversorgungsrelevante Sortimente“ mit einer Verkaufsfläche von maximal 2.500 qm vor. Auf Grund einer Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln wurde die Verkaufsflächenzahl zurückgenommen. Zukünftig wird dieser Bereich als SO 1-Gebiet mit einer Verkaufsflächenzahl von 1.700 qm mit der Zweckbestimmung „nahversorgungsrelevante Sortimente“ sowie einem SO 2-Gebiet mit einer Verkaufsflächenzahl von 800 qm mit der Zweckbestimmung „nicht großflächige Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe“ ausgewiesen. Die Abstimmung zu beiden Änderungsbereichen erfolgte in einem Gespräch mit der Bezirksregierung Köln, die in beiden Fällen aus landesplanerischer Sicht vorab mündlich zustimmten. Eine erneute landesplanerische Anfrage gemäß § 34 LPG ist jedoch notwendig und erfolgt derzeit parallel. Wird der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 (2) oder § 4(2) geändert oder ergänzt, ist er erneut auszulegen und sind die Stellungnahmen erneut einzuholen (vergl. § 4 a(3) BauGB). Aus diesem Grund ist heute der Beschluss zur erneuten Offenlage des Flächennutzungsplanes erforderlich. Drucksache VL-198/2015 Seite - 3 - Die zur Beratung erforderlichen Anlagen zur Vorlage konnten bis zum Tage der Zustellung der Sitzungsunterlagen nicht fertig gestellt werden und werden bis spätestens 27.11.2015 nachgereicht. Es wird darauf hingewiesen, dass bezüglich der noch nachzureichenden Abwägungstabellen der Ausschuss über jede einzelne Abwägung beraten und einen entsprechenden Beschluss fassen muss. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Es besteht ein städtebaulicher Rahmenvertrag zur Übernahme der Kosten des Bauleitplanverfahrens zwischen der Gemeinde Langerwehe und dem Vorhabenträger. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, 1. die während der ersten Offenlage vorgebrachten Anregungen und Bedenken gemäß den Einzelvorschlägen abzuwägen; 2. die erneute Offenlegung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Gewerbegebietes Am Steinchen nebst Begründung und sonstigen Anlagen gemäß § 4 a (3) BauGB. Der Bürgermeister (Göbbels)