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Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) für das Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) für das Haushaltsjahr 2016) Beschlussvorlage (Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) für das Haushaltsjahr 2016)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 26.11.2015 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: Di. Vorlagennummer: VL-220/2015 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) für das Haushaltsjahr 2016 Sachdarstellung: Die Festsetzung der Realsteuerhebesätze erfolgt in der Regel innerhalb der Haushaltssatzung. Von dieser Regel muss abgewichen werden, wenn die Veranlagung der Realsteuern nicht auf Grundlage einer rechtsbeständigen Haushaltssatzung erfolgen kann, weil eine Genehmigung zu spät erfolgen wird oder gegebenenfalls nicht gewährleistet ist. Da der Haushalt 2016 nicht wie ursprünglich vorgesehen zu dieser Sitzung eingebracht werden konnte, der Gemeinde aber ebenso wie den Abgabepflichtigen daran gelegen ist, dass die Heranziehung zu Grund- und Gewerbesteuer rechtmäßig und möglichst zu Beginn des betreffenden Haushaltsjahres erfolgt, muss in dieser Sitzung eine Hebesatzsatzung erlassen werden. Der Satzungsentwurf wird unmittelbar nach dem interfraktionellen Gespräch bekannt gegeben und der Vorlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Werden mit dem Satzungsentwurf erläutert. Drucksache VL-220/2015 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) für das Haushaltsjahr 2016 in der vorgelegten Fassung. Der Bürgermeister (Göbbels)