Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 26.11.2015
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
Di.
Vorlagennummer: VL-220/2015
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) für das
Haushaltsjahr 2016
Sachdarstellung:
Die Festsetzung der Realsteuerhebesätze erfolgt in der Regel innerhalb der Haushaltssatzung.
Von dieser Regel muss abgewichen werden, wenn die Veranlagung der Realsteuern nicht
auf Grundlage einer rechtsbeständigen Haushaltssatzung erfolgen kann, weil eine
Genehmigung zu spät erfolgen wird oder gegebenenfalls nicht gewährleistet ist. Da der
Haushalt 2016 nicht wie ursprünglich vorgesehen zu dieser Sitzung eingebracht werden
konnte, der Gemeinde aber ebenso wie den Abgabepflichtigen daran gelegen ist, dass die
Heranziehung zu Grund- und Gewerbesteuer rechtmäßig und möglichst zu Beginn des
betreffenden Haushaltsjahres erfolgt, muss in dieser Sitzung eine Hebesatzsatzung
erlassen werden.
Der Satzungsentwurf wird unmittelbar nach dem interfraktionellen Gespräch bekannt
gegeben und der Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Werden mit dem Satzungsentwurf erläutert.
Drucksache VL-220/2015
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) für das Haushaltsjahr 2016 in der vorgelegten Fassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)