Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:30
Aktualisiert
22.04.10, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 32-26-04
Nr. der Ratsdrucksache: 168-IX
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Beratungsfolge
Termin
Rat
27.04.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung der Sicherheitslage in Bad Münstereifel;
hier: Vortrag von Herrn Kreispolizeidirektor Georg Kriener
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Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 168-IX
1. Sachverhalt:
Beginnend mit der zweiten Jahreshälfte 2009 kam es in Bad Münstereifel, insbesondere im
Bereich der Kernstadt, vermehrt zu nächtlichen Einbrüchen und Sachbeschädigungen.
Um eine objektive Einschätzung der Situation zu erhalten, hat Bürgermeister Alexander Büttner
Herr Kreispolizeidirektor Georg Kriener, Leiter der Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung der
Kreispolizeibehörde Euskirchen, zu einem Bericht über die Entwicklung der Sicherheitslage in der
Stadt Bad Münstereifel für die Ratssitzung der im März beginnenden Sitzungsstaffel eingeladen.
2. Rechtliche Würdigung
Gem. § 1 Absatz 1 Polizeigesetz NRW hat die Polizei die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche
Sicherheit abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu
verhüten sowie für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen (vorbeugende Bekämpfung von
Straftaten) und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in
Gefahrenfällen zu treffen. Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere
Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu
werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.
Die Polizei hat die zuständigen Behörden, insbesondere die Ordnungsbehörden, unverzüglich von
allen Vorgängen zu unterrichten, die deren Eingreifen erfordern.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Kreispolizeibehörde erfolgt durch die
Mitarbeiter/Innen des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
S. Beschlussvorschlag!
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Gem. dem Modell der Städte Euskirchen und Zülpich soll unter Beteiligung der Kreispolizeibehörde und deren Bezirksbeamten sowie Vertretern aus Verwaltung und Rat eine kommunale
Sicherheitskonferenz einberufen werden, um dort präventive Maßnahmen zu beraten.