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Beschlussvorlage (Entwicklung der Sicherheitslage in Bad Münstereifel; hier: Vortrag von Herrn Kreispolizeidirektor Georg Kriener)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
22.04.10, 18:30
Aktualisiert
22.04.10, 18:30
Beschlussvorlage (Entwicklung der Sicherheitslage in Bad Münstereifel;
hier: Vortrag von Herrn Kreispolizeidirektor Georg Kriener) Beschlussvorlage (Entwicklung der Sicherheitslage in Bad Münstereifel;
hier: Vortrag von Herrn Kreispolizeidirektor Georg Kriener)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.03.2010 - Der Bürgermeister Az: 32-26-04 Nr. der Ratsdrucksache: 168-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 27.04.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung der Sicherheitslage in Bad Münstereifel; hier: Vortrag von Herrn Kreispolizeidirektor Georg Kriener __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeister Alexander Büttner __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 168-IX 1. Sachverhalt: Beginnend mit der zweiten Jahreshälfte 2009 kam es in Bad Münstereifel, insbesondere im Bereich der Kernstadt, vermehrt zu nächtlichen Einbrüchen und Sachbeschädigungen. Um eine objektive Einschätzung der Situation zu erhalten, hat Bürgermeister Alexander Büttner Herr Kreispolizeidirektor Georg Kriener, Leiter der Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung der Kreispolizeibehörde Euskirchen, zu einem Bericht über die Entwicklung der Sicherheitslage in der Stadt Bad Münstereifel für die Ratssitzung der im März beginnenden Sitzungsstaffel eingeladen. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 1 Absatz 1 Polizeigesetz NRW hat die Polizei die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint. Die Polizei hat die zuständigen Behörden, insbesondere die Ordnungsbehörden, unverzüglich von allen Vorgängen zu unterrichten, die deren Eingreifen erfordern. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Kreispolizeibehörde erfolgt durch die Mitarbeiter/Innen des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen S. Beschlussvorschlag! 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Gem. dem Modell der Städte Euskirchen und Zülpich soll unter Beteiligung der Kreispolizeibehörde und deren Bezirksbeamten sowie Vertretern aus Verwaltung und Rat eine kommunale Sicherheitskonferenz einberufen werden, um dort präventive Maßnahmen zu beraten.