Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.05.2010
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 235-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Nordeifel Touristik;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2010
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Berichterstatter: Bürgermeister Büttner / Herr Dederichs
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 235-IX
1. Sachverhalt:
Als Anlage zu dieser Ratsdrucksache ist der Antrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2010 beigefügt.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde unter Ratsdrucksache-Nr. 1179 bis 1179/Z-7 unter
der Bezeichnung „Touristische Neuorganisation im Kreis Euskirchen“ der in die gleiche Richtung
zielende SPD-Antrag vom 05.12.2007 in mehreren Sitzungen des Ausschusses für Tourismus,
Kultur, Vereine und Städtepartnerschaften, im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat eingehend
beraten und diskutiert. Zuletzt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur,
Vereine und Städtepartnerschaften am 04.02.2009, in der die Leiterin der Stabsstelle Wirtschaftund Strukturföderung des Kreises und Geschäftsführerin der Nordeifel Touristik, Frau Iris Poth, als
Berichterstatterin zum Thema vorgetragen hatte, bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung
folgender Beschluss gefasst:
Zum jetzigen Zeitpunkt wird der Nordeifel Tourismus GmbH (NET GmbH) nicht beigetreten. Die
Verwaltung möge den späteren Beitritt zur Nordeifel Tourismus GmbH (NET GmbH) weiterhin
prüfen.
In den Entwurf des Haushaltsplanes 2009 und die Folgejahre waren vorsorglich für den Fall des
Beitritts in die Nordeifel Tourismus GmbH jährlich 6.100 Euro Mitgliedsbeitrag auf der Basis des
damals vorliegenden Entwurfes des Gesellschaftervertrages für die NET GmbH eingestellt worden.
Dieser Mitgliedsbeitrag ist in 2009 schließlich auf 11.000 Euro angewachsen und beläuft sich 2010
bereits auf 15.000 Euro.
Es ist zutreffend, dass die Nicht-Mitgliedskommunen der Net GmbH (Blankenheim, Bad
Münstereifel, Dahlem und Nettersheim) über ihre Kreisumlagenzahlung die NET mitfinanzieren.
Laut Wirtschaftsplan 2010 der NET beträgt der durch den Kreis Euskirchen zu zahlenden
Finanzierungsanteil für die NET GmbH insgesamt 167.318 Euro; hiervon entfallen auf die vier
Nicht-Mtgliedskommunen 31.767 Euro, also 19 %).
Nach der Kreistagsvorlage V487/2008 im Zusammenhang mit der Gründung der NET GmbH
wurde ausgeführt, dass einige Aufgaben, wie „Strategische Tourismusentwicklung, überörtliches
Veranstaltungsmanagement, Anbahnung von touristischen Projekten mit kreisweiter Relevanz“,
beim Kreis bleiben sollen. Die NET GmbH erbringt Leistungen nur für ihre Mitgliedskommunen
(Gesellschafter); für Nicht-Mitglieder erbringt sie diese nur gegen die Zahlung eines zusätzlichen
Kostenbeitrages.
Die Verwaltung hat in den vergangenen zwei Jahren verstärkt mit den Nachbarkommunen im
Eifeler Quellendreieck (Blankenheim, Dahlem und Nettersheim) im touristschen Bereich
zusammen gearbeitet. Hervorzuheben sind hier insbesondere die sehr erfolgreichen Eifeler
Kräutertage in Bad Münstereifel und Nettersheim am 24.05.2009 und am 16.05.2010 und die
gemeinsame Herausgabe des Flyers „Familiensommer im Eifeler Quellendreieck und in Bad
Münstereifel“ bereits im zweiten Jahr.
Zur Zeit wird gemeinsam mit den Kommunen Blankenheim, Dahlem und Nettersheim ein
Projektantrag für den 2. Wettbewerbsaufruf „Tourismus“ unter dem Arbeitstitel „Aktiv- und
Gesunheitspark Eifel“ mit Unterstützung des Institutes für Freizeit- und Tourismusberatung
vorbereitet. Mit diesem Projektantrag wird auch eine Brücke zum Antrag „Kräuterstadt Bad
Münstereifel in der Kräuterregion Eifel“ geschlagen, der bereits 2008 mit anderen Anträgen durch
den Kreis Euskirchen gebündelt zum 1. Wettbewerbsaufruf „Tourismus“ gestellt worden war,
jedoch nicht positiv bewertet wurde (der Bündelungsantrag wurde von der Jury als sogen.
„Bauchladen“-antrag nicht berücksichtigt). Dieser Antrag soll nun modifiziert als eigenständiger
Antrag zum 2. Wettbewerbsaufruf erneut gestellt werden.
Die Erarbeitung derartiger Anträge im Rahmen touristischer Kooperationsprojekte machte dann
Sinn, wenn die Kooperationspartner homogen sind. Dies ist bei den Kommunen Bad Münstereifel,
Blankenheim, Dahlem und Nettersheim der Fall, die gemeinsam jährlich rd. 250.000
Übernachtungsgäste mit über 700.000 Übernachtungen zu verzeichnen haben.
Die Verwaltung favorisiert daher die Fortführung Kooperation mit den benachbarten Kommunen
des Eifeler Quellendreiecks und empfiehlt daher, den SPD-Antrag abzulehnen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 235-IX
2. Rechtliche Würdigung
Der Antrag scheitert im übrigen an § 82 GO NRW. Die Stadt Bad Münstereifel befindet sich seit
dem 30.06.2009 im Nothaushalt und wird bis auf weiteres hierin bleiben. Damit ist die Begründung
neuer Verpflichtungen, die Aufwendungen nach sich ziehen, nach dem Wortlaut des Gesetzes
unzulässig. Ausnahmen sieht die GO nicht vor.
3. Finanzielle Auswirkungen
Siehe Sachverhalt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
Der Antrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2010 wird abgelehnt.