Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
100 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:06
Aktualisiert
12.06.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 11.06.2015
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Eb
Vorlagennummer: VL-114/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse
Sachdarstellung:
vom:
(Datum)
zu TOP
21.05.2015
4
21.05.2015
4/1
Beratungsgegenstand
(Kurzangabe)
getroffener Beschluss
(Kurzangabe)
Kurzbericht über die Ausführung des
Beschlusses bzw. falls noch nicht
ausgeführt, Grund oder derzeitiger
Stand:
Wahl des Ortsvorstehers für
die Ortschaft Langerwehe;
hier: Antrag der CDUFraktion
Der Rat beschließt, Herrn
Horst Deselaers, Hospitalstr. 15, 52379 Langerwehe
zum Ortsvorsteher zu
wählen und ihn in das
Ehrenbeamtenverhältnis zu
berufen.
Herr Deselaers wurde am 9.6.2015
in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen.
Fußgängerbrücke HeinzEmonds-Straße
Der Rat der Gemeinde
beschließt:
1. seinen Beschluss zum
Abriss der Brücke vom
24.03.2015 aufzuheben,
2. einen unabhängigen
Gutachter mit dem Ziel
einer klaren Handlungsempfehlung zu beauftragen. Vor Beauftragung sind
die Anforderungen den
Fraktionen zur Kenntnis zu
bringen,
3. dem Rat ist ein Konzept
vorzulegen, unter welchen
technischen und finanziellen Voraussetzungen die
Brücke abgerissen und
wieder aufgebaut, bzw.
saniert werden kann. Hier
sind vor allem mögliche
Zuschusssituationen und
Investorenprojekte für
einen Ersatzbau mit in
Betracht zu ziehen.
Siehe TOP
Drucksache VL-114/2015
Seite - 2 -
21.05.2015
5
Gründung eines Förderschulzweckverbandes im
Kreis Düren
Der Rat der Gemeinde
Langerwehe beschließt,
dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren auf
Grundlage der beigefügten
Satzung beizutreten. Die
Vertreter der Schulverbandsversammlung sollen
im Ausschuss für Schulund Sportangelegenheiten
benannt werden.
Die Benennung der Vertreter erfolgt
in der Sitzung des Ausschusses für
Schul- und Sportangelegenheiten am
25.06.2015.
21.05.2015
6
Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH;
hier: Zustimmung des
Rates der Gemeinde
Langerwehe
Der Rat der Gemeinde
beschließt, der Änderung
des Gesellschaftsvertrages
der Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH
zuzustimmen.
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH mitgeteilt.
21.05.2015
7
Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Städtisches Wasserwerk
Eschweiler GmbH;
hier: Zustimmung der
Gemeinde Langerwehe
Der Rat der Gemeinde
stimmt der Änderung des
Gesellschaftsvertrages der
Städtisches Wasserwerk
Eschweiler GmbH zu.
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde der Städtisches
Wasserwerk Eschweiler GmbH
mitgeteilt.
21.05.2015
8
Feststellung des
Jahresabschlusses der
Gemeinde Langerwehe für
das Haushaltsjahr 2011 und
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011
1. Auf der Grundlage des
Bestätigungsvermerks des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 21. Mai
2015 und unter Einbeziehung des Prüfberichts der
WIROG GmbH stellt der
Rat der Gemeinde
Langerwehe den geprüften
Jahresabschluss zum
31.12.2011 fest.
2. Der Rat beschließt
gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2
GO NRW den Jahresfehlbetrag des Jahres 2011 der
Ergebnisrechnung in Höhe
von 3.246.518,78 €. Der
Jahresfehlbetrag wird
durch die Entnahme aus
der allgemeinen Rücklage
gedeckt.
3. Der Rat beschließt, dem
Bürgermeister gemäß § 41
Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m.
§ 96 Abs. 1 GO NRW die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen.
Die Jahresrechnung 2011 wurde der
Kommunalaufsicht vorgelegt.
Drucksache VL-114/2015
Seite - 3 -
21.05.2015
9
Feststellung des
Jahresabschlusses der
Gemeinde Langerwehe für
das Haushaltsjahr 2012 und
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
1. Auf der Grundlage des
Bestätigungsvermerks des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 21. Mai
2015 und unter Einbeziehung des Prüfberichts der
WIROG GmbH stellt der
Rat der Gemeinde
Langerwehe den geprüften
Jahresabschluss zum
31.12.2012 fest.
2. Der Rat beschließt
gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2
GO NRW den Jahresfehlbetrag des Jahres 2012 der
Ergebnisrechnung in Höhe
von 3.229.342,35 €. Der
Jahresfehlbetrag wird
durch die Entnahme aus
der allgemeinen Rücklage
gedeckt.
3. Der Rat beschließt, dem
Bürgermeister gemäß § 41
Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m.
§ 96 Abs. 1 GO NRW die
Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen.
Die Jahresrechnung 2012 wurde der
Kommunalaufsicht vorgelegt.
21.05.2015
10
Haushaltssatzung 2 0 1 5
mit Stellenplan 2015 und
sonstigen Anlagen sowie
dem Haushaltssicherungskonzept 2015 - 2021
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 mit ihren
Anlagen einschließlich des
Haushaltssicherungskonzeptes 2015 – 2021 wird an
die Fachausschüsse zur
Beratung verwiesen.
Siehe TOP
Der Bürgermeister
(Göbbels)