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Mitteilungsvorlage (Bericht über die Durchführung der Beschlüsse)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
100 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:06
Aktualisiert
12.06.15, 18:06
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.06.2015 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Eb Vorlagennummer: VL-114/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Bericht über die Durchführung der Beschlüsse Sachdarstellung: vom: (Datum) zu TOP 21.05.2015 4 21.05.2015 4/1 Beratungsgegenstand (Kurzangabe) getroffener Beschluss (Kurzangabe) Kurzbericht über die Ausführung des Beschlusses bzw. falls noch nicht ausgeführt, Grund oder derzeitiger Stand: Wahl des Ortsvorstehers für die Ortschaft Langerwehe; hier: Antrag der CDUFraktion Der Rat beschließt, Herrn Horst Deselaers, Hospitalstr. 15, 52379 Langerwehe zum Ortsvorsteher zu wählen und ihn in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Herr Deselaers wurde am 9.6.2015 in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Fußgängerbrücke HeinzEmonds-Straße Der Rat der Gemeinde beschließt: 1. seinen Beschluss zum Abriss der Brücke vom 24.03.2015 aufzuheben, 2. einen unabhängigen Gutachter mit dem Ziel einer klaren Handlungsempfehlung zu beauftragen. Vor Beauftragung sind die Anforderungen den Fraktionen zur Kenntnis zu bringen, 3. dem Rat ist ein Konzept vorzulegen, unter welchen technischen und finanziellen Voraussetzungen die Brücke abgerissen und wieder aufgebaut, bzw. saniert werden kann. Hier sind vor allem mögliche Zuschusssituationen und Investorenprojekte für einen Ersatzbau mit in Betracht zu ziehen. Siehe TOP Drucksache VL-114/2015 Seite - 2 - 21.05.2015 5 Gründung eines Förderschulzweckverbandes im Kreis Düren Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt, dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren auf Grundlage der beigefügten Satzung beizutreten. Die Vertreter der Schulverbandsversammlung sollen im Ausschuss für Schulund Sportangelegenheiten benannt werden. Die Benennung der Vertreter erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Schul- und Sportangelegenheiten am 25.06.2015. 21.05.2015 6 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH; hier: Zustimmung des Rates der Gemeinde Langerwehe Der Rat der Gemeinde beschließt, der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH zuzustimmen. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH mitgeteilt. 21.05.2015 7 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH; hier: Zustimmung der Gemeinde Langerwehe Der Rat der Gemeinde stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH zu. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH mitgeteilt. 21.05.2015 8 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2011 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21. Mai 2015 und unter Einbeziehung des Prüfberichts der WIROG GmbH stellt der Rat der Gemeinde Langerwehe den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2011 fest. 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag des Jahres 2011 der Ergebnisrechnung in Höhe von 3.246.518,78 €. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt. 3. Der Rat beschließt, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen. Die Jahresrechnung 2011 wurde der Kommunalaufsicht vorgelegt. Drucksache VL-114/2015 Seite - 3 - 21.05.2015 9 Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2012 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012 1. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21. Mai 2015 und unter Einbeziehung des Prüfberichts der WIROG GmbH stellt der Rat der Gemeinde Langerwehe den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012 fest. 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag des Jahres 2012 der Ergebnisrechnung in Höhe von 3.229.342,35 €. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt. 3. Der Rat beschließt, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 zu erteilen. Die Jahresrechnung 2012 wurde der Kommunalaufsicht vorgelegt. 21.05.2015 10 Haushaltssatzung 2 0 1 5 mit Stellenplan 2015 und sonstigen Anlagen sowie dem Haushaltssicherungskonzept 2015 - 2021 Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 – 2021 wird an die Fachausschüsse zur Beratung verwiesen. Siehe TOP Der Bürgermeister (Göbbels)