Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
84 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 1131 /IX.L.
Datum: 13.03.2014
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
25.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verrechnung des Verlustvortrages nach § 10 Absatz 6 EigVO NRW im Gemeindewasserwerk
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 248.849,78 € beim Gemeindewasserwerk im Wirtschaftsjahr 2013 aus der zweckgebundenen Rücklage zuzustimmen.
Begründung:
Gemäß § 10 Absatz 6 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein nach Ablauf von
fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen auszugleichen, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so
ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen.
Das Gemeindewasserwerk hat mit der Schlussbilanz zum 31.12.2008 letztmalig den
bis dahin auf neue Rechnung vorgetragenen Verlustvortrag aus den Vorjahren mit
der zweckgebundenen Rücklage verrechnet.
Seither sind erneut Jahresverluste entstanden, die in den letzten 5 Jahren nicht getilgt werden konnten und im Zuge des nunmehr zu erstellenden Jahresabschlusses
zum 31.12.2013 mit der zweckgebundenen Rücklage, deren Wert sich aktuell auf
3.435.304,54 € beläuft, verrechnet werden sollen.
Der Verlustvortrag des Gemeindewasserwerkes und die zweckgebundene Rücklage
stellen sich wie folgt dar:
Stand der zweckgebundenen Rücklage zum 31.12.2008
Jahresfehlbetrag 2008
Jahresfehlbetrag 2009
Jahresfehlbetrag 2010
Jahresfehlbetrag 2011
Jahresüberschuss 2012
Jahresverlustvortrag (2008 – 2012)zum 01.01.2013
Stand der zweckgebundenen Rücklage nach Verrechnung
des Verlustvortrages
3.435.304,54 €
- 6.918,79 €
-67.863,22 €
-162.066,54 €
-12.671,43 €
670,20 €
248.849,78 €
3.186.454,76 €
Es wird vorgeschlagen, mit Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 die
Verrechnung des Verlustvortrages aus den vorangegangenen fünf Jahren nach § 10
Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW vorzunehmen, da die Eigenkapitalausstattung des
Gemeindewasserwerks ein solche Verrechnung zulässt.
gez. Pracht
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Bürgermeister