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Beschlussvorlage (Verrechnung des Verlustvortrages nach § 10 Absatz 6 EigVO NRW im Gemeindewasserwerk)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
84 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 1131 /IX.L. Datum: 13.03.2014 An den Werksausschuss Sitzungstag: 25.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.04.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verrechnung des Verlustvortrages nach § 10 Absatz 6 EigVO NRW im Gemeindewasserwerk Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, auf der Grundlage des § 10 Absatz 6 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung NRW dem außerplanmäßigen Ausgleich des nicht getilgten Verlustvortrages aus Vorjahren in Höhe von 248.849,78 € beim Gemeindewasserwerk im Wirtschaftsjahr 2013 aus der zweckgebundenen Rücklage zuzustimmen. Begründung: Gemäß § 10 Absatz 6 Satz 3 Eigenbetriebsverordnung NRW ist ein nach Ablauf von fünf Jahren nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen auszugleichen, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Ist dies nicht der Fall, so ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Das Gemeindewasserwerk hat mit der Schlussbilanz zum 31.12.2008 letztmalig den bis dahin auf neue Rechnung vorgetragenen Verlustvortrag aus den Vorjahren mit der zweckgebundenen Rücklage verrechnet. Seither sind erneut Jahresverluste entstanden, die in den letzten 5 Jahren nicht getilgt werden konnten und im Zuge des nunmehr zu erstellenden Jahresabschlusses zum 31.12.2013 mit der zweckgebundenen Rücklage, deren Wert sich aktuell auf 3.435.304,54 € beläuft, verrechnet werden sollen. Der Verlustvortrag des Gemeindewasserwerkes und die zweckgebundene Rücklage stellen sich wie folgt dar: Stand der zweckgebundenen Rücklage zum 31.12.2008 Jahresfehlbetrag 2008 Jahresfehlbetrag 2009 Jahresfehlbetrag 2010 Jahresfehlbetrag 2011 Jahresüberschuss 2012 Jahresverlustvortrag (2008 – 2012)zum 01.01.2013 Stand der zweckgebundenen Rücklage nach Verrechnung des Verlustvortrages 3.435.304,54 € - 6.918,79 € -67.863,22 € -162.066,54 € -12.671,43 € 670,20 € 248.849,78 € 3.186.454,76 € Es wird vorgeschlagen, mit Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 die Verrechnung des Verlustvortrages aus den vorangegangenen fünf Jahren nach § 10 Absatz 6 Satz 3 EigVO NRW vorzunehmen, da die Eigenkapitalausstattung des Gemeindewasserwerks ein solche Verrechnung zulässt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister