Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
136 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 1100 /IX.L.
Datum: 22.11.2013
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
03.12.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2014
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung 2014
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr unverändert zu belassen.
Damit werden die Gebühren unverändert wie folgt festgesetzt:
a)
Die Schmutzwassergebühr bleibt mit 3,65 €/cbm Frischwasserbezug unverändert zu den Vorjahren.
b)
Die Niederschlagswassergebühr bleibt wie in den Vorjahren unverändert
und wird damit wie folgt festgesetzt:
1
151
301
601
901
1.201
> 1.500
bis
bis
bis
bis
bis
bis
150
300
600
900
1.200
1.500
qm
qm
qm
qm
qm
qm
25,00 €/Jahr
50,00 €/Jahr
100,00 €/Jahr
150,00 €/Jahr
200,00 €/Jahr
250,00 €/Jahr
Je 0,17 €/qm
Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2014 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes einen
a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) von 0,68 €/m2
b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) von 1,03 €/m2
festzusetzen.
Begründung:
Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2014 zeigt, dass auf der Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 320.000 cbm die derzeit gültige Verbrauchsgebühr von 3,65 €/cbm auskömmlich und eine Gebührenänderung damit nicht erforderlich ist.
Die letzte Erhöhung der Schmutzwassergebühr wurde im Zuge des Erlasses des
Wirtschaftsplanes 2012 vorgenommen.
Auch die Niederschlagswassergebühr und der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen kann unverändert bleiben.
gez. Pracht
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Bürgermeister