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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2014 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
136 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2014
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr) Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2014
a) Schmutzwassergebühr
b) Niederschlagswassergebühr)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 1100 /IX.L. Datum: 22.11.2013 An den Werksausschuss Sitzungstag: 03.12.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2014 a) Schmutzwassergebühr b) Niederschlagswassergebühr Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung 2014 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der beigefügten Gebührenkalkulation die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr unverändert zu belassen. Damit werden die Gebühren unverändert wie folgt festgesetzt: a) Die Schmutzwassergebühr bleibt mit 3,65 €/cbm Frischwasserbezug unverändert zu den Vorjahren. b) Die Niederschlagswassergebühr bleibt wie in den Vorjahren unverändert und wird damit wie folgt festgesetzt: 1 151 301 601 901 1.201 > 1.500 bis bis bis bis bis bis 150 300 600 900 1.200 1.500 qm qm qm qm qm qm 25,00 €/Jahr 50,00 €/Jahr 100,00 €/Jahr 150,00 €/Jahr 200,00 €/Jahr 250,00 €/Jahr Je 0,17 €/qm Zudem beschließt der Rat der Gemeinde Nettersheim auf der Grundlage des Anhangs zur Gebührenkalkulation für den Eigenbetrieb Abwasser für das Wirtschaftsjahr 2014 für die Straßenentwässerung der Straßenbaulastträger innerhalb des Gemeindegebietes einen a) Straßenentwässerungsanteil Gemeindestraßen (Kategorie 1) von 0,68 €/m2 b) Straßenentwässerungsanteil überörtl. Straßen (Kategorie 2) von 1,03 €/m2 festzusetzen. Begründung: Die beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2014 zeigt, dass auf der Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 320.000 cbm die derzeit gültige Verbrauchsgebühr von 3,65 €/cbm auskömmlich und eine Gebührenänderung damit nicht erforderlich ist. Die letzte Erhöhung der Schmutzwassergebühr wurde im Zuge des Erlasses des Wirtschaftsplanes 2012 vorgenommen. Auch die Niederschlagswassergebühr und der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen kann unverändert bleiben. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister