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Beschlussvorlage (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: Abstufung von Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
18.03.10, 21:52
Aktualisiert
18.03.10, 21:52
Beschlussvorlage (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
hier: Abstufung von Kreisstraßen) Beschlussvorlage (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 17.03.2010 - Der Bürgermeister Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 187-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerwehrausschuss 24.03.2010 Rat 27.04.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: Abstufung von Kreisstraßen __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 187-IX 1. Sachverhalt: Bereits mit den Ratsdrucksachen 658 bis Zusatzerläuterung 9 wurde die Thematik der Abstufung der ehemaligen Kreisstraßen K 48 und K 52 in verschiedenen Gremien beraten. Der Beschlussvorschlag in der RD 658 Z-7 lautet: Es besteht grundsätzlich die Bereitschaft, die Straßen zu übernehmen, wenn sie vor Übergabe in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden sind. Eine neue Fahrbahndecke ist aufzubringen. Insbesondere die Forderung nach einer komplett neuen Verschleißschicht über die gesamte Straßenlänge kann und will der Kreis nicht realisieren und verweist auf die Formulierung im § 10 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes NRW: “Der bisherige Träger der Straßenbaulast hat dem neuen Träger dafür einzustehen, dass sich die Straße in dem durch die bisherige Straßengruppe gebotenen Umfang in einem der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen Unterhaltung entsprechenden Zustand befindet.“ Inzwischen haben die Verwaltungen von Kreis und Stadt einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der einerseits die sehr weitgehenden Forderungen relativiert und andererseits den Zustand der ordnungsgemäßen Unterhaltung ein Stück weit optimiert. Im Einzelnen sollen in der OD Willerscheid, auf 135 m Länge, 8 cm Asphalt abgefräst und in zwei Lagen, je 4 cm Asphaltbinder und Asphaltbeton, neu aufgebaut werden. Im Kurvenbereich am Transformator zwischen Willerscheid und Reckerscheid soll eine größere Schadtstelle ebenfalls durch Abfrässen und Ausbessern des bituminösen Schichtenaufbaus instand gesetzt werden. In der OD Reckerscheid soll der Schaden entlang der Mittelnaht durch Ausfrässen eines 50 cm breiten Streifens und Ausbesserung der Verschleißschicht behoben werden. Am Aussiedlerhof zwischen Lanzerath und Eichen ist eine größere Schadstelle (Setzungen) vorhanden. Sie soll durch Ausbesserungsarbeiten und Erneuerung des bituminösen Aufbaus saniert werden. Auf der Gesamtlänge der beiden Streckenabschnitte sollen darüber hinaus alle Fugen in der Verschleißschicht vergossen werden. Im Übrigen soll die vorhandene Markierung ausgebessert werden. 2. Rechtliche Würdigung Das Straßenwegegesetz regelt den Wechsel der Straßenbaulast. 3. Finanzielle Auswirkungen Zukünftig fallen Unterhaltungsaufwendungen für die Fahrbahn, Bankette und Nebenflächen und den Winterdienst an. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Unterhaltungsaufwendungen sind vom Bauhof auszuführen. Seite 3 von Ratsdrucksache 187-IX 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Die zu erfüllenden Verpflichtungen des bisherigen Straßenbaulastträgers können eingeklagt werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Es besteht grundsätzlich die Bereitschaft, die Straßen zu übernehmen, wenn sie vor Übergabe in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden sind.