Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
27.04.2010
Erstellt
18.03.10, 21:52
Aktualisiert
18.03.10, 21:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.03.2010
- Der Bürgermeister Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 187-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerwehrausschuss
24.03.2010
Rat
27.04.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
hier: Abstufung von Kreisstraßen
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Berichterstatter: Herr Schäfer
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BauA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 187-IX
1. Sachverhalt:
Bereits mit den Ratsdrucksachen 658 bis Zusatzerläuterung 9 wurde die Thematik der Abstufung
der ehemaligen Kreisstraßen K 48 und K 52 in verschiedenen Gremien beraten. Der
Beschlussvorschlag in der RD 658 Z-7 lautet:
Es besteht grundsätzlich die Bereitschaft, die Straßen zu übernehmen, wenn sie vor Übergabe in
einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden sind. Eine neue Fahrbahndecke ist
aufzubringen.
Insbesondere die Forderung nach einer komplett neuen Verschleißschicht über die gesamte
Straßenlänge kann und will der Kreis nicht realisieren und verweist auf die Formulierung im § 10
Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes NRW:
“Der bisherige Träger der Straßenbaulast hat dem neuen Träger dafür einzustehen, dass sich die
Straße in dem durch die bisherige Straßengruppe gebotenen Umfang in einem der
Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen Unterhaltung entsprechenden Zustand befindet.“
Inzwischen haben die Verwaltungen von Kreis und Stadt einen Kompromissvorschlag erarbeitet,
der einerseits die sehr weitgehenden Forderungen relativiert und andererseits den Zustand der
ordnungsgemäßen Unterhaltung ein Stück weit optimiert.
Im Einzelnen sollen in der OD Willerscheid, auf 135 m Länge, 8 cm Asphalt abgefräst und in zwei
Lagen, je 4 cm Asphaltbinder und Asphaltbeton, neu aufgebaut werden.
Im Kurvenbereich am Transformator zwischen Willerscheid und Reckerscheid soll eine größere
Schadtstelle ebenfalls durch Abfrässen und Ausbessern des bituminösen Schichtenaufbaus
instand gesetzt werden.
In der OD Reckerscheid soll der Schaden entlang der Mittelnaht durch Ausfrässen eines 50 cm
breiten Streifens und Ausbesserung der Verschleißschicht behoben werden.
Am Aussiedlerhof zwischen Lanzerath und Eichen ist eine größere Schadstelle (Setzungen)
vorhanden. Sie soll durch Ausbesserungsarbeiten und Erneuerung des bituminösen Aufbaus
saniert werden.
Auf der Gesamtlänge der beiden Streckenabschnitte sollen darüber hinaus alle Fugen in der
Verschleißschicht vergossen werden.
Im Übrigen soll die vorhandene Markierung ausgebessert werden.
2. Rechtliche Würdigung
Das Straßenwegegesetz regelt den Wechsel der Straßenbaulast.
3. Finanzielle Auswirkungen
Zukünftig fallen Unterhaltungsaufwendungen für die Fahrbahn, Bankette und Nebenflächen und
den Winterdienst an.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Unterhaltungsaufwendungen sind vom Bauhof auszuführen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 187-IX
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die zu erfüllenden Verpflichtungen des bisherigen Straßenbaulastträgers können eingeklagt
werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Es besteht grundsätzlich die Bereitschaft, die Straßen zu übernehmen, wenn sie vor Übergabe in
einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden sind.