Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
189 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
17.08.15, 18:05
Aktualisiert
17.08.15, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Änderungssatzung
vom
zur Benutzungs- und Gebührensatzung
für die Gemeindebücherei Langerwehe
Aufgrund des §7 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994
(GV.NRW.S. 666/SGV. NRW. 2023), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Gemeinde
Langerwehe folgende 1. Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die
Gemeindebücherei Langerwehe beschlossen:
§ 8 Ziffer 1 Abs. 6 wird die Bezeichnung „Ersatzdienstleistender“ durch den Begriff
„Freiwilligendienstleistender“ ersetzt.
§ 8 Ziffer 6 entfällt.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen kann gegen vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht
mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b)
eine Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Langerwehe, den
Der Bürgermeister
(Göbbels)