Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
19.04.10, 18:26
Aktualisiert
19.04.10, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.03.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 180-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
23.03.2010
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von
Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel
Hohn/Kolvenbach
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 180-IX
1. Sachverhalt:
Für die Ortslage Hohn/Kolvenbach besteht eine Satzung gem. § 34 BauGB, die den im
zusammenhang bebauten Ortsteil festlegt und einzelne Außenbereichsflächen in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einbezieht.
Es besteht ein Interessse einzelner Grundstückseigentümern, ihre Außenbereichsgrundsücke in
den Satzungsbereich mit aufzunehmen, so dass diese einer Bebauung zugeführt werden können.
Es handelt sich dabei um die Flurstücke 139/140, 224 und 265, die im beigefügten Plan
gekennzeichnet sind.
Das Flurstück 265 liegt gem. Flächennutzungsplan teilweise im MD-Gebiet und teilweise in einer
landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die ursprüngliche Abrudnungssatzung hatte dieses Grundstück
entsprechend der gegenüberliegenden Bebauung mit in den Innenbereich eingezogen.Bei einem
Änderungsverfahren wurde die bebaubare Fläche jedoch auf den kleinen Bereich der MD-Fläche
beschränkt. Erschließungs- und Anliegerkosten wurden für die Gesamtfläche dieses Grundstück
bezahlt.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken, dieses Grundstück so wie ursprünglich, mit in
den Satzungsbereich aufzunehmen.
Der eingehenden Erörterung mit Fachbehörden bedurfte es hinsichtlich des Hochwasserschutzes
für die Flurstücke 224 und 139/140. Diese Grundstücke liegen im Bereich des Schlierbaches.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass gegen eine Bebauung der Parzelle 224 keine Bedenken
bestehen. Es handelt sich um ansteigendes Gelände, diese ist zum größten Teil nicht
hochwassergefährdet. Nach Ansicht des Erftverbandes kann jedoch bei stärkerern
Hochwasserereignissen über die nördliche Spitze des Flurstückes Wasser abfließen. Dieser
Bereich sollte von einer Bebauung und einer weitergehenden Nutzung freigehalten werden, als
Abgrenzung ist höchstens ein Weidezaun zuzulassen. Diese Auflagen können erfüllt werden. Ein
Bauvorhaben muss sich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB einfügen; dies bedeutet u.a.,
dass die durch die vorhandene Bebauung vorgegebene Baulinie einzuhalten ist. Die betroffenen
überschwemmungsgefährdete Fläche liegt in etwa vor dieser Linie. Durch eine entsprechende
Darstellung in der Satzung werden diese Auflagen gesichert.
Kritisch zu beurteilen sind die Flurstücke 139/140. Entlang dieser Flurstücke fließt der Schlierbach.
Dieser ist aus Sicht des Hochwasserschutzes sehr problematisch. Gegen eine Bebauung
bestehen Bedenken, da aufgrund von Abflussproblemen der Durchlässe infolge Überlastung oder
Treibgutversatz eine Gefährdung nicht weitgehend ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich kann
dieser Bereich bei hydraulischer Überlastung auch als Retentionsraum fungieren und eine
Schutzwirkung für die unterhalt bebauten Grundstücke entfalten. Die Realisierung einer Bebauung
wäre hier nur möglich, wenn bei Bauausführung die Belange des Hochwasserschutzes beachtet
und entsprechende Vorkehrungen getroffen würden. Diese Inhalte gehen über die
Regelungsmöglichkeiten einer Satzung hinaus, dies bedürfte der Festlegung in einem
Bebauungsplan. Vor dem Hintergrund, dass noch freie bebaubare Flächen in Hohn und
Kolvenbach vorhanden sind, wird hierfür jedoch keine Notwendigkeit gesehen. Zudem dürfte dies
Maßnahmen(z.B. Aufschüttungen) auch ein Eingriff in die Landschaft darstellen, der hier nicht zu
vertreten ist. Die Fläche sollte nicht in den Satzungsbereich aufgenommen werden.
Im Weiteren könnten die Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 und 4 BauGB durchgeführt werden.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
Seite 3 von Ratsdrucksache 180-IX
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Satzung über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Bad Münstereifel-Hohn/Kolvenbach gem. § 34 BauGB gemäß der beigefüten Kartenunterlage zu
erweitern.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.