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Beschlussvorlage (Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Hohn/Kolvenbach hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
19.04.10, 18:26
Aktualisiert
19.04.10, 18:26
Beschlussvorlage (Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Hohn/Kolvenbach
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Hohn/Kolvenbach
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Hohn/Kolvenbach
hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.03.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 180-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 23.03.2010 Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erweiterung der Satzung über die Abgrenzung, Abrundung und Einbeziehung von Außenbereichsflächen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel Hohn/Kolvenbach hier: Aufstellungs- Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 180-IX 1. Sachverhalt: Für die Ortslage Hohn/Kolvenbach besteht eine Satzung gem. § 34 BauGB, die den im zusammenhang bebauten Ortsteil festlegt und einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einbezieht. Es besteht ein Interessse einzelner Grundstückseigentümern, ihre Außenbereichsgrundsücke in den Satzungsbereich mit aufzunehmen, so dass diese einer Bebauung zugeführt werden können. Es handelt sich dabei um die Flurstücke 139/140, 224 und 265, die im beigefügten Plan gekennzeichnet sind. Das Flurstück 265 liegt gem. Flächennutzungsplan teilweise im MD-Gebiet und teilweise in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die ursprüngliche Abrudnungssatzung hatte dieses Grundstück entsprechend der gegenüberliegenden Bebauung mit in den Innenbereich eingezogen.Bei einem Änderungsverfahren wurde die bebaubare Fläche jedoch auf den kleinen Bereich der MD-Fläche beschränkt. Erschließungs- und Anliegerkosten wurden für die Gesamtfläche dieses Grundstück bezahlt. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken, dieses Grundstück so wie ursprünglich, mit in den Satzungsbereich aufzunehmen. Der eingehenden Erörterung mit Fachbehörden bedurfte es hinsichtlich des Hochwasserschutzes für die Flurstücke 224 und 139/140. Diese Grundstücke liegen im Bereich des Schlierbaches. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass gegen eine Bebauung der Parzelle 224 keine Bedenken bestehen. Es handelt sich um ansteigendes Gelände, diese ist zum größten Teil nicht hochwassergefährdet. Nach Ansicht des Erftverbandes kann jedoch bei stärkerern Hochwasserereignissen über die nördliche Spitze des Flurstückes Wasser abfließen. Dieser Bereich sollte von einer Bebauung und einer weitergehenden Nutzung freigehalten werden, als Abgrenzung ist höchstens ein Weidezaun zuzulassen. Diese Auflagen können erfüllt werden. Ein Bauvorhaben muss sich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB einfügen; dies bedeutet u.a., dass die durch die vorhandene Bebauung vorgegebene Baulinie einzuhalten ist. Die betroffenen überschwemmungsgefährdete Fläche liegt in etwa vor dieser Linie. Durch eine entsprechende Darstellung in der Satzung werden diese Auflagen gesichert. Kritisch zu beurteilen sind die Flurstücke 139/140. Entlang dieser Flurstücke fließt der Schlierbach. Dieser ist aus Sicht des Hochwasserschutzes sehr problematisch. Gegen eine Bebauung bestehen Bedenken, da aufgrund von Abflussproblemen der Durchlässe infolge Überlastung oder Treibgutversatz eine Gefährdung nicht weitgehend ausgeschlossen werden kann. Zusätzlich kann dieser Bereich bei hydraulischer Überlastung auch als Retentionsraum fungieren und eine Schutzwirkung für die unterhalt bebauten Grundstücke entfalten. Die Realisierung einer Bebauung wäre hier nur möglich, wenn bei Bauausführung die Belange des Hochwasserschutzes beachtet und entsprechende Vorkehrungen getroffen würden. Diese Inhalte gehen über die Regelungsmöglichkeiten einer Satzung hinaus, dies bedürfte der Festlegung in einem Bebauungsplan. Vor dem Hintergrund, dass noch freie bebaubare Flächen in Hohn und Kolvenbach vorhanden sind, wird hierfür jedoch keine Notwendigkeit gesehen. Zudem dürfte dies Maßnahmen(z.B. Aufschüttungen) auch ein Eingriff in die Landschaft darstellen, der hier nicht zu vertreten ist. Die Fläche sollte nicht in den Satzungsbereich aufgenommen werden. Im Weiteren könnten die Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 und 4 BauGB durchgeführt werden. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt Seite 3 von Ratsdrucksache 180-IX 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die Satzung über die Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Bad Münstereifel-Hohn/Kolvenbach gem. § 34 BauGB gemäß der beigefüten Kartenunterlage zu erweitern. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Satzung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.