Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
19 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 19.11.2015
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Ho.
Vorlagennummer: VL-204/2015
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
9. Änderung vom ...... zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über
die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14.12.2005 sowie zur Satzung
über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von
Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den
jeweils gültigen Fassungen
Sachdarstellung:
Der Entwurf der o.a. Satzung und die Gebührenberechnung sind als Anlage
beigefügt.
Für das Jahr 2016 werden die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung geringfügig
erhöht. Nur im Bereich der 1.100 L Restmüll-Container (hier allerdings nur bei der
wöchentlichen und vierzehntäglichen Abfuhr) ist eine deutlichere Erhöhung zu erkennen.
Dies liegt im Bereich der kalkulatorischen Kosten an der Verteilung der Entsorgungskosten. Durch den Überschuss aus den Nachkalkulationen der Vorjahre der RegioEntsorgung AöR können die Gebührensätze für 2016 weiterhin recht stabil gehalten
werden.
Dieser Trend setzt sich auch bei der Berechnung der Gebührensätze für die BiomüllEntsorgung fort. Hier werden nur Gebühren für die 120-L Biotonne leicht erhöht.
Insgesamt kann man für das Jahr 2016 wieder von stabilen Abfallgebühren sprechen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Drucksache VL-204/2015
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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