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Beschlussvorlage (Kirchhofsmauer an der Kapelle Holzmülheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
45 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
26.11.13, 13:00
Aktualisiert
26.11.13, 13:00
Beschlussvorlage (Kirchhofsmauer an der Kapelle Holzmülheim) Beschlussvorlage (Kirchhofsmauer an der Kapelle Holzmülheim) Beschlussvorlage (Kirchhofsmauer an der Kapelle Holzmülheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 1092 /IX.L. Datum: 26.11.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 26.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Kirchhofsmauer an der Kapelle Holzmülheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Haushaltsplan 2014 Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den sanierungsbedürften Teilbereich der Kirchhofsmauer an der Kapelle in Holzmülheim in Kooperation mit der Kirchengemeinde und der Dorfbevölkerung zu sanieren. Begründung: Ein Teilbereich der Kirchhofsmauer in Holzmülheim wurde vor einigen Jahren grundlegend überarbeitet. Der übrige Teilbereich vom Chor bis zum Kriegerdenkmal wurde hierbei nicht berücksichtigt und ist derzeit stark sanierungsbedürftig. Zum besseren Verständnis wird auf den beigefügten Lageplan verwiesen. Aufgrund der ehemaligen Nutzung als Friedhof besteht noch ein Nutzungsvertrag mit der Kirchengemeinde. Hierdurch war es möglich, über die Gemeinde Nettersheim für die Sanierung der Kirchhofsmauer Fördergelder im Rahmen der Denkmalpflege zu beantragen. Die Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich mit Bescheid vom 24.10.2013 bei förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 25.000,00 Euro eine Förderung in Höhe von 12.500,00 Euro zur Verfügung gestellt, wobei die Maßnahme bis zum 30.06.2014 abgeschlossen sein muss. Es ist angedacht, diese Förderung zur Deckung der Materialkosten in die Sanierungsmaßnahmen einzubringen. Des weiteren soll das gemeindliche Fachpersonal im Rahmen der Bauleitung zur Verfügung stehen. Im Zuge der kurzfristig angedachten weiteren Gespräche mit der Kirchengemeinde und der Dorfbevölkerung wird erörtert und abgestimmt, inwiefern Eigenleistungen (Arbeitsleistungen und/oder finanzielle Mittel) bei der Mauersanierung eingebracht werden können. Im Haushaltsplanentwurf 2014 sind entsprechende Haushaltsveranschlagungen (Einnahme = 12.500,00 Euro, Ausgabe = 12.500,00 Euro) vorgesehen. 3 Des weiteren wurde im Rahmen der letztjährigen Bürgerversammlung angeregt, den ehemaligen Friedhof, auf dem sich derzeit nur noch zwei Gräber befinden, neu zu gestalten und als Platzfläche, z. B. mit einer Erinnerungstafel herzurichten. Im Rahmen der Kooperation mit der Kirchengemeinde und der Dorfbevölkerung soll hierzu ein Konzept entwickelt und ggf. im Rahmen der Gesamtmaßnahme umgesetzt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister