Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 23.11.2015
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
Di.
Vorlagennummer: VL-214/2015
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 14.12.2012
Sachdarstellung:
In der täglichen Sachbearbeitung haben sich Änderungsaspekte bezüglich der Hundesteuersatzung ergeben. Des Weiteren sollen die Steuersätze angepasst werden, die
letztmalig im Jahre 2009 angeglichen wurden.
Steuersätze
a) bei einem Hund
b) bei zwei Hunden, je Hund
c) ab drei Hunden, je Hund
d) bei gefährlichen Hunden, je Hund
bisherige Sätze
85,00 €
108,00 €
132,00 €
(1.) 453,40 € / (ab 2.) 561,60 €
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden Mehrerträge und -einzahlungen in Höhe von ca. 20.000 € erwartet.
neue Sätze
102,00 €
120,00 €
144,00 €
840,00 €
Drucksache VL-214/2015
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur
Hundesteuersatzung vom 14.12.2012.
Der Bürgermeister
(Göbbels)