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Beschlussvorlage (Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 14.12.2012)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
84 kB
Datum
08.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Beschlussvorlage (Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 14.12.2012) Beschlussvorlage (Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 14.12.2012)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 23.11.2015 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: Di. Vorlagennummer: VL-214/2015 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Erlass einer 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 14.12.2012 Sachdarstellung: In der täglichen Sachbearbeitung haben sich Änderungsaspekte bezüglich der Hundesteuersatzung ergeben. Des Weiteren sollen die Steuersätze angepasst werden, die letztmalig im Jahre 2009 angeglichen wurden. Steuersätze a) bei einem Hund b) bei zwei Hunden, je Hund c) ab drei Hunden, je Hund d) bei gefährlichen Hunden, je Hund bisherige Sätze 85,00 € 108,00 € 132,00 € (1.) 453,40 € / (ab 2.) 561,60 € Finanzielle Auswirkungen: Es werden Mehrerträge und -einzahlungen in Höhe von ca. 20.000 € erwartet. neue Sätze 102,00 € 120,00 € 144,00 € 840,00 € Drucksache VL-214/2015 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vom 14.12.2012. Der Bürgermeister (Göbbels)