Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
1,2 MB
Datum
03.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
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Niederschrift
über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß§
3 {1)
BauGB zur
34.
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur
Änderung des
Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen
Dienstag, 29.04.2014
Ort: Sitzungszimmer des Rathauses Langerwehe
Beginn: 17.00 Uhr
Ende: 18.20 Uhr
Anwesende: siehe Teilnehmerliste
Frau Mielke begrüßt die Anwesenden und erklärt den Anlass für die heutige
Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem erfolgt eine Erläuterung der Vorschriften des Baugesetzbuches.
Herr Jan Schmidt vom beauftragten Planungsbüro VDH, Erkelenz, erläutert anhand eines Vortages
eingehend den Inhalt der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes E 10
Gewerbegebiet Am Steinchen.
Im Anschluss daran werden seitens der Verwaltung Fragen zur Entwässerungssituation sowie zur
verkehrlichen Erschließung beantwortet.
Anregungen und Bedenken werden nicht vorgebracht.
Die Verwaltung weist daraufhin, dass evtl. Anregungen und Bedenken noch bis zum
eingereicht werden können.
Langerwehe, den 06.05.2014
Aufgestellt:
Der Bürgermeister
Im Auftrag
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30.05.2014
Gemeindeverwaltung Langerwehe
Herrn Bürgermeister
Heinrich Göbbels
Schönthaler Straße 4
52379 Langerwehe
den 2i. Mai 2014
(
Sehr geehrter Herr Göbbels,
am 28.04.2014, um 17.00 Uhr fand im Sitzungszimmer Ihres Rathauses Langer\/vehe die Oifenlage
und 1. Bürgerbeteiligung zu der vom Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten der
Gemeinde Langerwehe in seiner Sitzung vom 15.03.20i2 gern.$ 2 Abs. 1 BauGB beschlossener
Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen" statt.
Wir sind Eigentümer der Grundstücke Jüngersdorf Flur
Nr. .
und
welche sich gegenüber der von Ihnen beplanten Flächen befinden.
Lage:
Man kann es auch wie folgt umschreiben:
Unsere Flächen befinden sich am Fuße des von Ihnen beplanten Sondergebietes, Gewerbegebietes,
Mischgebietes und allgemeinen Wohngebietes. Diese von Ihnen beplanten Gebiete befinden sich
größtenteils in Hanglage. t..Jnsere Flächen sind etwas tiefer gelegen.
Des weiteren haben Sie in unmittelbarer Nähe eine Versickerung geplant, die sich schräg gegenüber
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unserer Grundstüclce befindet.
Das Gelände für die Aufstellung des Bebauungsplanes E 1 O „Gewerbegebiet Am Steinchen" weist
ausschließlich Klei- und Tonhaltige Böden auf, verbunden mit einem hohen Grundwasserspiegel.
Im Rahmen der Offenlage und ·1. Bürgerbeteiligung zu dem von Ihnen geplanten „Gewerbegebiet Arn
Steinchen" legten Sie ein geologisches Gutachten vor, aus dem ebenfalls hervorgeht, daß die von
Ihnen geplanten zu bebauenden Flächen auf schluffigem Boden mit relativ hohem Grundwasser
spiegel stattfinden soll, verbunden mit den entsprechenden Empfehlungen für die Baumaßnahmen.
Hierbei findet die Tatsache, daß der Grundwasserspiegel nach Beendigung des Braunkohlentagebaus
ansteigt, keine Berücksichtigung.
Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und bewirtschaften unsere Grundstücke wie folgt
Jüngersdorf Flur
1.
2.
Nr.,
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Lage:.
Acl<erilächen für den Anbau von Feldfrüchten
Wiesenfläcl1en mit aufstehender Bebauung
für Rinder-Weide-Haltung
die Bebauung dient u.a. als l\Jlaschinenhalle
wir unterhalten dort ebenfalls ein Gebäude
30.05.2014
Gemeindeverwaltung Langerwehe- hier Bauamt.
Betr. Entwicklung Baugebiet Mühlenweg.
Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich begrüße ich die positive Entwicklung
und die Ausweisung der Flächen am Steinchen.
Im Unterschied zum 1. Entwurf würde ich aber begrüßen, das Mischgebiet weiter
hoch auf bis den Hügel bei Geich zu ziehen um dann diese Fläche mit ein
beziehen!
Mit freundlichem Gruß
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Gemeinde Langerwehe
Bauamt Frau Mielke
Schönthaler Strasse 4
52379 Langerwehe
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22. April 2014
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Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Steinchen"
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanentwuries
Erwerb von betrieblich eriorderlichen Gewerbeflächen
Sehr geehrte Frau Mielke,
Bezug nehmend auf die bereits erfolgten Planungen zur Errichtung des Gewerbegebietes „Am Steinchen"
beantragen wir hiermit Folgendes:
1.
2.
3.
\_
Erwerb von Teilflächen zur Standortsicherung unseres Transportunternehmens am jetzigen
Standort. Die erforderlichen Flächen sind in der als „ Plan 1" bezeichneten Anlage rot schraffiert
dargestellt.
U_nterbindung der Installation einer Durchgangsstraße in der Verlängerung der Jakob-Schmitz
Straße in die Straße „Am Steinchen" durch Sperrung dieses Bereichs für den Durchgangsverkehr
und Einrichtung einer Sackgasse (zwischen Mühlenweg und Franz-Schain-Straße).
Bedingt durch den Flächenerwerb zu Punkt 1. entsprechende Verschiebung der geplanten
Erschließungswege („ Planstraße A" etwa drei Meter in östliche Richtung und die Straße „Am
Steinchen" zwischen „ Planstraße A" und „ Franz-Schain-Straße" etwa zehn Meter in nördliche
Richtung) gemäß der beigefügten weiteren Anlage, als Plan 2 bezeichnet.
Zur Begründung unserer Anträge verweisen wir auf die betrieblichen Abläufe innerhalb unseres
Firmengeländes und den geplanten Erweiterungen bei den Lagerhallen. Wir betreiben bekanntlich in dem
Komplex östlich der „ Franz-Schain-Straße" unserer Transportunternehmen mit den Logistikhallen. Diese
Hallen werden sowohl von der „ Franz-Schain-Straße", als auch von der Rückseite, die nur durch die
Einfahrt in der Straße „Am Steinchen" erreicht werden kann, logistisch und lagertechnisch genutzt. Dies
bedeutet, das unsere Lastwagen offen von einer Seite zur anderen Seite bewegt werden müssen, ohne
jedes Mal die komplette Beplanung schließen zu müssen. Dies ist allerdings zwingend vorgeschrieben,
wenn öffentliche Straßen benutzt werden müssen. Weiterhin fahren Gabelstapler von einer Seite zur
Anderen um die Lastwagen be- oder entladen zu können.
Im Übrigen sind auf der westlichen Seite der „ Franz-Schain-Straße" weitere Lagerhallen geplant. Nach
Errichtung wird sich dieser innerbetriebliche Verkehr zwischen Hoffläche ( Parzellen 344, 384 und
347)
über die bisherige Straße „Am Steinchen" im Bereich zwischen „ Planstraße A" und „ Franz-Schain-S traße"
noch stark ausweiten. Wenn hier möglicherweise dadurch Probleme entstünden, das dieser Berei ch der
Straße „Am Steinchen" als öffentliche Verkehrsfläche benutzt werden müsste, wäre der jetzige Standort
aus den genannten Gründen wirtschaftlich nicht mehr nutzbar.
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3. Vorgezogene Öfientlic::hkei!Bbs!Eilig.ng
Darvorantwurldlssaa Planes hstz.tE�
�ffRntlic::hkaibobah1iligung gemäß§ 3Aoo.1 B&.Gl
5. Ausleguigsbas
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Gemeindeverwaltung Langerwehe
Abt.
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z.Hd. Frau Mielke, Frau Schilling
52379 Langerwehe
Betreff: Erschließung Gewerbegebiet „Am Steinchen"
Einspruch gegen das geplante Wohngebiet WAii und
Beantragung einer Tempo-30-Zone für die zukünftige Durchgangsstraße
„Am Steinchen"
Sehr geehrte Frau Mielke, sehr geehrte Frau Schilling,
vielen Dank für das informative und konstruktive Gespräch am 07.05.2015.
Nachfolgend
fassen
lnteressenskonflikts
wir
noch
zwischen
einmal
unserer
unsere
Firma
Bedenken
und
den
wegen
zukünftigen
eines
möglichen
Eigentümern der
Wohneinheiten gemäß Bebauungsplan zusammen:
Fester Bestandteil unseres Transportbetriebs sind die fast durchgängig stattfindenden LKW
An- und Abfahrten zwischen Sonntag Nacht ab ca. 22.00 Uhr und Samstag Nachmittag.
Durchgängig bedeutet in diesem Fall ebenfalls An- und Abfahrten zwischen 22.00 Uhr und
06.00 Uhr. Diese Zeiten sind bedingt durch den Schichtbetrieb unserer Großkunden und
deshalb nicht optional. Die sich dadurch ergebende nächtliche Lärmbelästigung (vor allem im
oberen Drittel des geplanten Wohngebiets, und ganz besonders ab Höhe Franz-Schain Straße)
wurde unserer Ansicht nach in dem Lärmgutachten nicht berücksichtigt. Die Lärmbelästigung
(
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besteht nicht „nur" durch das Vorbeifahren, sondern auch durch das Abbremsen (Motorbremse)
und
Beschleunigen
und
durch
das
Aufpumpen
der
Luftfederung
Standbetrieb im Leerlauf) auf dem LKW-Hof.
(bis
zu
1O
Minuten
Wir haben begründete Befürchtungen, dass zukünftigen Anwohner (selbst wenn sie beim
Kauf eines Grundstücks über die Beeinträchtigungen informiert würden), uns eventuell mit
Klagen überhäufen werden und die Fortführung unseres Betriebs langfristig gefährdet sein
wird.
Bezüglich der geplanten Durchgangsstrasse „Am Steinchen" halten wir eine Tempo-30-
Zone für sehr wünschenswert, da wir als Anlieger aus eigener Beobachtung wissen, wie
gerne diese Straße als Rennstrecke genutzt wird. Im Moment ist sie nur deshalb so ruhig,
weil die Franz-Schain Straße aufgrund ihres schlechten Zustands für den Durchgangs
verkehr von der Tankstelle zum Wohngebiet Pochmühlenweg uninteressant geworden ist.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Gemeinde Langerwehe
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Niederschrift im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur 34. Änder
Flächennutzungsplanes in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes E 10
Gewerbegebiet Am Steinchen.
11 Langerwehe-Jüngersdorf, zur Aufstellung des
Es erscheinen
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und
Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen und geben folgende Anregung zu Protokoll:
Es soll geprüft werden, ob die geplante Mischgebietsfläche auf die geplante Gewerbegebietsfläche
GE 4a-GE 4c ausgedehnt werden und somit die Gewerbegebietsfläche halbiert werden kann (siehe
beigefügter Plan). Aufgrund der extremen Hanglage im GE 4a-Ge4c Bereich sei eine gewerbliche
Bebauung der Fläche durch Hallen etc. kaum umsetzbar und somit unattraktiv. Durch eine gemischte
Baufläche sei eine Bebauung mit nicht störendem Gewerbe also auch mit Wohnhäusern leichter
umsetzbar.
Langerwehe, den 08.0.�.20 14
aufgestellt:
gesehen und zugestimmt:
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Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
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Bauamt
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Niederschrift im Rahmen der Offenlage zur 34. Änderung
Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
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es Flächennutzungsplanes in
E'10 Gewerbegebiet Am Steinchen.
Es erscheinen� un
ur Aufstellung des
Bebauungsplanes E 1 O Gewerbegebiet Am Steinchen und geben folgende Anregung zu Protokoll:
Es soll geprüft werden, ob die geplante Fläche für „Maßnahmen und Flächen zum Schutz der Natur,
zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (FB 3)" entsprechend der ursprünglichen
Planung doch bebaut werden kann. Inwieweit dies möglich ist soll das Planungsbüro prüfen. Zur
Erläuterung ist dieser Niederschrift ein entsprechender Plan beigefügt.
Langerwehe, den 04.05.20 15
aufgestellt:
gesehen und zugestimmt:
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Gemeinde Langerwehe
Bauamt Frau Mielke
Schönthaler Str.
52379 Langerwehe
Projekt Nr.
10-74/ JFS
Sehr geehrte Frau Mielke,
Wir beantragen die Zurücknahme des Abstandes der Baugrenze zur privaten Grünfläche
von 5,00 auf 0,00 m.
Begründung:
Der Abstand der Baugrenze zur nicht öffentlichen Grünfläche FB i entlang der B 264 in einer Breite von
5,00m ist unnötig groß und weder städtebaulich noch planerisch begründet. Er begrenzt die nutzbare
Baufläche in erheblichem Maße.
Da es sich bei den Grünflächen um private Grünflächen handelt, kann die Pflege dieser Grünflächen
problemlos über die angrenzenden Bauflächen erfolgen.
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Die Festsetzung der Baugrenze von 5,00 m Abstand ist daher auf 0,00 m zurückzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
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Gemeindeveiwaltung Langeiwehe
-Bauamt-
Schönthaler Straße 4
52379 Langeiwehe
Einwände und Anreg1..mgen zum Baugebiet 11Am Steirmhen11
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bebauungsplanentwurf für das Gewerbegebiet "Am Steinchen" wurde im
Rahmen der 1. Bürgerbeteiligung vorgestellt.
Er sieht die Erschließung des Mühlenweges vor; jedoch mit einer einseitigen
östlichen Bebauung. Unsere Vorstellung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
sieht wiederum eine Bebauung westlich des Mühlenweges vor. Wie Sie der
Anlage entnehmen kö.nnen, gibt es schon konl\rete Planungen für eine
harmonische Verbindung zwischen dem Baugebiet "Am Steinchen" und unserer
Planfläche "An der Mühle". Eine organische Siedlungsstru�<tur wäre somit
. gegeben.
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Für unsere Flächen wurden bei der Bezirksregierung Köln die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung gemäß§ 34 Landesplanungsgesetzes
angefragt. Die Bezirksregierung Köln hat die Aufllebung des
Landschaftsschutzes in Aussicht gestellt.
Bei Umsetzung einer einseitigen Bebauung sehen wir einen lnteressenskonflikt
zwischen einer Wohnbebauung und der zur Zeit landwirtschaftlichen Nutzung
unserer Flächen. Einwände und Bedenl<en wurden Ihnen durch .
„
Landwirt schriftlich mitgeteilt. Wir als Ejgentümer der
Grundstücksgemeinschaft teilen die darin enthaltenen Beden�<en und bitten
diese im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu herücksichtigen.
Seite 1von2
GEl\nEINDE LANGER\NEHE
Gemarku01g Jüngersdorf
Flur�' Nr. 62/5, 4, 138 tvv.
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FLÄCHE FÜR . MASSNAHMEN
ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE.UND
ZUR
ENJWJCKLUNG
VON
NATUR UND LANDSCHAFT
PLANUNGSBÜRO BA VA J
DIPL.-ING. ARCHITEKT
TEL. 0241/874404 FAX 0241/874438
52074 AACHEN MUFFETER WEG 30
BEBAUUNG am MÜHLENWEG.
BEBAUUNGSVORSCHLAG 1
M ca. 1: 1000
29.01.2012
••
OS
52379 Langerwehe
Bebauungsplan „Am Steinchen"
Sehr geehrte Frau Mielke,
die im Bauungsplan ausgewiesenen Flächen für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung und
unter Punkt 8) genannten Planungen - Nutzungsregelungen - Maßnahmen und Flächen für
Maßnahmen zum Schutz für Pflege und zur Entwicklung v. Natur und Landschaft, betreffend das
Mühlenfeld, welche sich in meinem Besitz befinden, stehen nicht zum Verkauf an.
Ich bitte um entsprechende Berücksichtigung bei der Planung.
Zudem bitte ich um eine kurze Rückbestätigung des Erhalts dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen-----"�·-·