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Tischvorlage (Stellungnahmen Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
1,2 MB
Datum
03.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07

Inhalt der Datei

.. '1 Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß§ 3 {1) BauGB zur 34. Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Änderung des Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen Dienstag, 29.04.2014 Ort: Sitzungszimmer des Rathauses Langerwehe Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.20 Uhr Anwesende: siehe Teilnehmerliste Frau Mielke begrüßt die Anwesenden und erklärt den Anlass für die heutige Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem erfolgt eine Erläuterung der Vorschriften des Baugesetzbuches. Herr Jan Schmidt vom beauftragten Planungsbüro VDH, Erkelenz, erläutert anhand eines Vortages eingehend den Inhalt der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen. Im Anschluss daran werden seitens der Verwaltung Fragen zur Entwässerungssituation sowie zur verkehrlichen Erschließung beantwortet. Anregungen und Bedenken werden nicht vorgebracht. Die Verwaltung weist daraufhin, dass evtl. Anregungen und Bedenken noch bis zum eingereicht werden können. Langerwehe, den 06.05.2014 Aufgestellt: Der Bürgermeister Im Auftrag "('"\ '(\)\ J. � i a s �li r11ipg) (o ·n e l �} \ ./ Gesehen.:-, / J JL\f De Bü e meister (Göbbels) ( 11 ' . (lA;( ).,"\ (\)i"-, � n� f-. �· k„� ff!! . 30.05.2014 Gemeindeverwaltung Langerwehe Herrn Bürgermeister Heinrich Göbbels Schönthaler Straße 4 52379 Langerwehe den 2i. Mai 2014 ( Sehr geehrter Herr Göbbels, am 28.04.2014, um 17.00 Uhr fand im Sitzungszimmer Ihres Rathauses Langer\/vehe die Oifenlage und 1. Bürgerbeteiligung zu der vom Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten der Gemeinde Langerwehe in seiner Sitzung vom 15.03.20i2 gern.$ 2 Abs. 1 BauGB beschlossener Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 „Gewerbegebiet Am Steinchen" statt. Wir sind Eigentümer der Grundstücke Jüngersdorf Flur Nr. . und welche sich gegenüber der von Ihnen beplanten Flächen befinden. Lage: Man kann es auch wie folgt umschreiben: Unsere Flächen befinden sich am Fuße des von Ihnen beplanten Sondergebietes, Gewerbegebietes, Mischgebietes und allgemeinen Wohngebietes. Diese von Ihnen beplanten Gebiete befinden sich größtenteils in Hanglage. t..Jnsere Flächen sind etwas tiefer gelegen. Des weiteren haben Sie in unmittelbarer Nähe eine Versickerung geplant, die sich schräg gegenüber i \ unserer Grundstüclce befindet. Das Gelände für die Aufstellung des Bebauungsplanes E 1 O „Gewerbegebiet Am Steinchen" weist ausschließlich Klei- und Tonhaltige Böden auf, verbunden mit einem hohen Grundwasserspiegel. Im Rahmen der Offenlage und ·1. Bürgerbeteiligung zu dem von Ihnen geplanten „Gewerbegebiet Arn Steinchen" legten Sie ein geologisches Gutachten vor, aus dem ebenfalls hervorgeht, daß die von Ihnen geplanten zu bebauenden Flächen auf schluffigem Boden mit relativ hohem Grundwasser­ spiegel stattfinden soll, verbunden mit den entsprechenden Empfehlungen für die Baumaßnahmen. Hierbei findet die Tatsache, daß der Grundwasserspiegel nach Beendigung des Braunkohlentagebaus ansteigt, keine Berücksichtigung. Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und bewirtschaften unsere Grundstücke wie folgt Jüngersdorf Flur 1. 2. Nr., und· Lage:. Acl<erilächen für den Anbau von Feldfrüchten Wiesenfläcl1en mit aufstehender Bebauung für Rinder-Weide-Haltung die Bebauung dient u.a. als l\Jlaschinenhalle wir unterhalten dort ebenfalls ein Gebäude 30.05.2014 Gemeindeverwaltung Langerwehe- hier Bauamt. Betr. Entwicklung Baugebiet Mühlenweg. Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich begrüße ich die positive Entwicklung und die Ausweisung der Flächen am Steinchen. Im Unterschied zum 1. Entwurf würde ich aber begrüßen, das Mischgebiet weiter hoch auf bis den Hügel bei Geich zu ziehen um dann diese Fläche mit ein beziehen! Mit freundlichem Gruß ( \ zu ö Gemeinde Langerwehe Bauamt Frau Mielke Schönthaler Strasse 4 52379 Langerwehe / - ;/ :T :.· l .-7 l ,;.· 22. April 2014 / �-. Bebauungsplan Gewerbegebiet „Am Steinchen" Antrag auf Änderung des Bebauungsplanentwuries Erwerb von betrieblich eriorderlichen Gewerbeflächen Sehr geehrte Frau Mielke, Bezug nehmend auf die bereits erfolgten Planungen zur Errichtung des Gewerbegebietes „Am Steinchen" beantragen wir hiermit Folgendes: 1. 2. 3. \_ Erwerb von Teilflächen zur Standortsicherung unseres Transportunternehmens am jetzigen Standort. Die erforderlichen Flächen sind in der als „ Plan 1" bezeichneten Anlage rot schraffiert dargestellt. U_nterbindung der Installation einer Durchgangsstraße in der Verlängerung der Jakob-Schmitz­ Straße in die Straße „Am Steinchen" durch Sperrung dieses Bereichs für den Durchgangsverkehr und Einrichtung einer Sackgasse (zwischen Mühlenweg und Franz-Schain-Straße). Bedingt durch den Flächenerwerb zu Punkt 1. entsprechende Verschiebung der geplanten Erschließungswege („ Planstraße A" etwa drei Meter in östliche Richtung und die Straße „Am Steinchen" zwischen „ Planstraße A" und „ Franz-Schain-Straße" etwa zehn Meter in nördliche Richtung) gemäß der beigefügten weiteren Anlage, als Plan 2 bezeichnet. Zur Begründung unserer Anträge verweisen wir auf die betrieblichen Abläufe innerhalb unseres Firmengeländes und den geplanten Erweiterungen bei den Lagerhallen. Wir betreiben bekanntlich in dem Komplex östlich der „ Franz-Schain-Straße" unserer Transportunternehmen mit den Logistikhallen. Diese Hallen werden sowohl von der „ Franz-Schain-Straße", als auch von der Rückseite, die nur durch die Einfahrt in der Straße „Am Steinchen" erreicht werden kann, logistisch und lagertechnisch genutzt. Dies bedeutet, das unsere Lastwagen offen von einer Seite zur anderen Seite bewegt werden müssen, ohne jedes Mal die komplette Beplanung schließen zu müssen. Dies ist allerdings zwingend vorgeschrieben, wenn öffentliche Straßen benutzt werden müssen. Weiterhin fahren Gabelstapler von einer Seite zur Anderen um die Lastwagen be- oder entladen zu können. Im Übrigen sind auf der westlichen Seite der „ Franz-Schain-Straße" weitere Lagerhallen geplant. Nach Errichtung wird sich dieser innerbetriebliche Verkehr zwischen Hoffläche ( Parzellen 344, 384 und 347) über die bisherige Straße „Am Steinchen" im Bereich zwischen „ Planstraße A" und „ Franz-Schain-S traße" noch stark ausweiten. Wenn hier möglicherweise dadurch Probleme entstünden, das dieser Berei ch der Straße „Am Steinchen" als öffentliche Verkehrsfläche benutzt werden müsste, wäre der jetzige Standort aus den genannten Gründen wirtschaftlich nicht mehr nutzbar. 779 321 8 3. Vorgezogene Öfientlic::hkei!Bbs!Eilig.ng Darvorantwurldlssaa Planes hstz.tE� �ffRntlic::hkaibobah1iligung gemäß§ 3Aoo.1 B&.Gl 5. Ausleguigsbas D sr Ret der Gerr . . bE RRbeuunosplem ... .• „.„.„ . . . „. r 1 An die Gemeindeverwaltung Langerwehe Abt. 4.. ��-·- ...c·•"I:··:elfl€tef\JVet�-aeff z.Hd. Frau Mielke, Frau Schilling 52379 Langerwehe Betreff: Erschließung Gewerbegebiet „Am Steinchen" Einspruch gegen das geplante Wohngebiet WAii und Beantragung einer Tempo-30-Zone für die zukünftige Durchgangsstraße „Am Steinchen" Sehr geehrte Frau Mielke, sehr geehrte Frau Schilling, vielen Dank für das informative und konstruktive Gespräch am 07.05.2015. Nachfolgend fassen lnteressenskonflikts wir noch zwischen einmal unserer unsere Firma Bedenken und den wegen zukünftigen eines möglichen Eigentümern der Wohneinheiten gemäß Bebauungsplan zusammen: Fester Bestandteil unseres Transportbetriebs sind die fast durchgängig stattfindenden LKW­ An- und Abfahrten zwischen Sonntag Nacht ab ca. 22.00 Uhr und Samstag Nachmittag. Durchgängig bedeutet in diesem Fall ebenfalls An- und Abfahrten zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Diese Zeiten sind bedingt durch den Schichtbetrieb unserer Großkunden und deshalb nicht optional. Die sich dadurch ergebende nächtliche Lärmbelästigung (vor allem im oberen Drittel des geplanten Wohngebiets, und ganz besonders ab Höhe Franz-Schain Straße) wurde unserer Ansicht nach in dem Lärmgutachten nicht berücksichtigt. Die Lärmbelästigung ( ' · · besteht nicht „nur" durch das Vorbeifahren, sondern auch durch das Abbremsen (Motorbremse) und Beschleunigen und durch das Aufpumpen der Luftfederung Standbetrieb im Leerlauf) auf dem LKW-Hof. (bis zu 1O Minuten Wir haben begründete Befürchtungen, dass zukünftigen Anwohner (selbst wenn sie beim Kauf eines Grundstücks über die Beeinträchtigungen informiert würden), uns eventuell mit Klagen überhäufen werden und die Fortführung unseres Betriebs langfristig gefährdet sein wird. Bezüglich der geplanten Durchgangsstrasse „Am Steinchen" halten wir eine Tempo-30- Zone für sehr wünschenswert, da wir als Anlieger aus eigener Beobachtung wissen, wie gerne diese Straße als Rennstrecke genutzt wird. Im Moment ist sie nur deshalb so ruhig, weil die Franz-Schain Straße aufgrund ihres schlechten Zustands für den Durchgangs­ verkehr von der Tankstelle zum Wohngebiet Pochmühlenweg uninteressant geworden ist. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen ---- ---- ----- -·- ----- -· ------ -� ··- s ;- . . . „-„-- Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Bauamt t j i 1 ....·-··-·-----·----..-..-. -·----·... C�i.err:�:.in�Je L2 nt.J. :. ;:;.:v;f;l·ti� li ·(.;,1·'. {!.;;„ '�l01··�:�.:'.� ') \,;I � ·1 ·+ ! �H � t Vermerk: l 1 '/ / t h.!. L:::'2: „ . fl„ ,$' ..;„; ..; J , ' /V! /:,rLJ /ß. �Jd':� � . ____ !·� ..... . ! „#.. ; Niederschrift im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur 34. Änder Flächennutzungsplanes in Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen. 11 Langerwehe-Jüngersdorf, zur Aufstellung des Es erscheinen , und Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen und geben folgende Anregung zu Protokoll: Es soll geprüft werden, ob die geplante Mischgebietsfläche auf die geplante Gewerbegebietsfläche GE 4a-GE 4c ausgedehnt werden und somit die Gewerbegebietsfläche halbiert werden kann (siehe beigefügter Plan). Aufgrund der extremen Hanglage im GE 4a-Ge4c Bereich sei eine gewerbliche Bebauung der Fläche durch Hallen etc. kaum umsetzbar und somit unattraktiv. Durch eine gemischte Baufläche sei eine Bebauung mit nicht störendem Gewerbe also auch mit Wohnhäusern leichter umsetzbar. Langerwehe, den 08.0.�.20 14 aufgestellt: gesehen und zugestimmt: . Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister \„„i�:;�lhd�1 \�än'.jerweh�ß\l Bauamt 1 Vermerk: .(:f��y •(·�·· D s. MAI ��i 5«�,f;' . . l � - -· , , „ . . . �:' .„/·· .., . �.:;.��i .. ·· . · � ;.. ..:. . .r· L���:_ J'a�:=-,; z�r·?ffl j ' ·�„---� ·l.'' .//? A-·"" 1- dr Niederschrift im Rahmen der Offenlage zur 34. Änderung Verbindung mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ·' · es Flächennutzungsplanes in E'10 Gewerbegebiet Am Steinchen. Es erscheinen� un ur Aufstellung des Bebauungsplanes E 1 O Gewerbegebiet Am Steinchen und geben folgende Anregung zu Protokoll: Es soll geprüft werden, ob die geplante Fläche für „Maßnahmen und Flächen zum Schutz der Natur, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (FB 3)" entsprechend der ursprünglichen Planung doch bebaut werden kann. Inwieweit dies möglich ist soll das Planungsbüro prüfen. Zur Erläuterung ist dieser Niederschrift ein entsprechender Plan beigefügt. Langerwehe, den 04.05.20 15 aufgestellt: gesehen und zugestimmt: ..: z c: Cll Ci. rn Ol c: =i =i Cll .0 Q) Cl) w I w � w l9 z :s w 0 z 1--1 w fü • l l9 � 1---J____,rl Gemeinde Langerwehe Bauamt Frau Mielke Schönthaler Str. 52379 Langerwehe Projekt Nr. 10-74/ JFS Sehr geehrte Frau Mielke, Wir beantragen die Zurücknahme des Abstandes der Baugrenze zur privaten Grünfläche von 5,00 auf 0,00 m. Begründung: Der Abstand der Baugrenze zur nicht öffentlichen Grünfläche FB i entlang der B 264 in einer Breite von 5,00m ist unnötig groß und weder städtebaulich noch planerisch begründet. Er begrenzt die nutzbare Baufläche in erheblichem Maße. Da es sich bei den Grünflächen um private Grünflächen handelt, kann die Pflege dieser Grünflächen problemlos über die angrenzenden Bauflächen erfolgen. I ( Die Festsetzung der Baugrenze von 5,00 m Abstand ist daher auf 0,00 m zurückzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Öl ··-«·„�---.�··i P. Gümc:+.incl�:i1.U)ngcn.�:Gh0 I� H �� ' Gemeindeveiwaltung Langeiwehe -Bauamt- Schönthaler Straße 4 52379 Langeiwehe Einwände und Anreg1..mgen zum Baugebiet 11Am Steirmhen11 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bebauungsplanentwurf für das Gewerbegebiet "Am Steinchen" wurde im Rahmen der 1. Bürgerbeteiligung vorgestellt. Er sieht die Erschließung des Mühlenweges vor; jedoch mit einer einseitigen östlichen Bebauung. Unsere Vorstellung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sieht wiederum eine Bebauung westlich des Mühlenweges vor. Wie Sie der Anlage entnehmen kö.nnen, gibt es schon konl\rete Planungen für eine harmonische Verbindung zwischen dem Baugebiet "Am Steinchen" und unserer Planfläche "An der Mühle". Eine organische Siedlungsstru�<tur wäre somit . gegeben. i. / \ .. . Für unsere Flächen wurden bei der Bezirksregierung Köln die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß§ 34 Landesplanungsgesetzes angefragt. Die Bezirksregierung Köln hat die Aufllebung des Landschaftsschutzes in Aussicht gestellt. Bei Umsetzung einer einseitigen Bebauung sehen wir einen lnteressenskonflikt zwischen einer Wohnbebauung und der zur Zeit landwirtschaftlichen Nutzung unserer Flächen. Einwände und Bedenl<en wurden Ihnen durch . „ Landwirt schriftlich mitgeteilt. Wir als Ejgentümer der Grundstücksgemeinschaft teilen die darin enthaltenen Beden�<en und bitten diese im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu herücksichtigen. Seite 1von2 GEl\nEINDE LANGER\NEHE Gemarku01g Jüngersdorf Flur�' Nr. 62/5, 4, 138 tvv. . . . • • . . . . . . . . ' . . . . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •, . . . . ·· • . . . . . . . . . . . . . . . . . . � . . . . . . . . . . . . . . . . . •. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . „ · . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . FLÄCHE FÜR . MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE.UND ZUR ENJWJCKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT PLANUNGSBÜRO BA VA J DIPL.-ING. ARCHITEKT TEL. 0241/874404 FAX 0241/874438 52074 AACHEN MUFFETER WEG 30 BEBAUUNG am MÜHLENWEG. BEBAUUNGSVORSCHLAG 1 M ca. 1: 1000 29.01.2012 •• OS 52379 Langerwehe Bebauungsplan „Am Steinchen" Sehr geehrte Frau Mielke, die im Bauungsplan ausgewiesenen Flächen für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung und unter Punkt 8) genannten Planungen - Nutzungsregelungen - Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz für Pflege und zur Entwicklung v. Natur und Landschaft, betreffend das Mühlenfeld, welche sich in meinem Besitz befinden, stehen nicht zum Verkauf an. Ich bitte um entsprechende Berücksichtigung bei der Planung. Zudem bitte ich um eine kurze Rückbestätigung des Erhalts dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen-----"�·-·