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Tischvorlage (Abwägungstabelle Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
1,1 MB
Datum
03.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07

Inhalt der Datei

Inhaltsverzeichnis 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus den Beteiligungen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB 1 Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen....................................................................................................................... 1 1.1 Vom 29.04.2014 ............................................................................................................................... 1 1.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1 2 Einwender 1 ....................................................................................................................................... 2 2.1 Mit Schreiben vom 21.05.2014 ......................................................................................................... 2 2.1.a Einleitung ....................................................................................................................................... 2 2.1.b Regenrückhaltebecken .................................................................................................................. 2 2.1.c Vernässung .................................................................................................................................... 3 2.1.d Landwirtschaftliche Nutzung .......................................................................................................... 4 3 Einwender 2 ....................................................................................................................................... 5 3.1 Mit Schreiben vom 30.05.2014 ......................................................................................................... 5 3.1.a Erweiterung Mischgebiet ................................................................................................................ 5 4 Einwender 3 ....................................................................................................................................... 6 4.1 Mit Schreiben vom 22.04.2015 ......................................................................................................... 6 4.1.a Flächenerwerb ............................................................................................................................... 6 4.1.b Sperrung von Straßen .................................................................................................................... 6 4.1.c Nutzung von Wirtschaftswegen ...................................................................................................... 7 4.2 Mit Schreiben vom 07.05.2015 ......................................................................................................... 8 4.2.a Lärm ............................................................................................................................................... 8 4.2.b Tempo-30-Zone ............................................................................................................................. 9 5 Einwender 4 ....................................................................................................................................... 9 5.1 Mit Schreiben vom 08.05.2014 ......................................................................................................... 9 5.1.a Erweiterung Mischgebiet ................................................................................................................ 9 5.2 Mit Schreiben vom 04.05.2015 ....................................................................................................... 10 5.2.a Erweiterung Bauflächen ............................................................................................................... 10 6 Einwender 5 ..................................................................................................................................... 11 6.1 Mit Schreiben vom 23.04.2014 ....................................................................................................... 11 6.1.a Baugrenzen.................................................................................................................................. 11 7 Einwender 6 ..................................................................................................................................... 11 7.1 Mit Schreiben vom 28.05.2014 ....................................................................................................... 11 7.1.a Erweiterung Plangebiet ................................................................................................................ 11 8 Einwender 7 ..................................................................................................................................... 12 8.1 Mit Schreiben vom 01.05.2015 ....................................................................................................... 12 8.1.a Eigentumsverhältnisse ................................................................................................................. 12 I / II Inhaltsverzeichnis II / II 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis 1 Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen 1.1 Vom 29.04.2014 1.1.a Keine Bedenken Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen Dienstag, 29.04.2014 Die Niederschrift wird zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss nimmt die Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis. Ort: Sitzungszimmer des Rathauses Langerwehe Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.20 Uhr Anwesende: siehe Teilnehmerliste (Kopie in der Sitzungsvorlage) Frau Mielke begrüßt die Anwesenden und erklärt den Anlass für die heutige Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem erfolgt eine Erläuterung der Vorschriften des Baugesetzbuches. Herr Jan Schmidt vom beauftragten Planungsbüro VDH, Erkelenz, erläutert anhand eines Vortages eingehend den Inhalt der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen. Im Anschluss daran werden seitens der Verwaltung Fragen zur Entwässerungssituation sowie zur verkehrlichen Erschließung beantwortet. Anregungen und Bedenken werden nicht vorgebracht. Die Verwaltung weist daraufhin, dass evtl. Anregungen und Be- 1 / 13 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag - - Die im Gutachten angeführten flurnahen Grundwasserstände wurden durch eine Stellungnahme des Erftverbands vom 07.05.2014 bestätigt. Der Hinweis auf einen Anstieg des Grundwasserspiegels wurde in dem parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren in den Bebauungsplan aufgenommen. Auch bei einem Anstieg des Grundwassers Der Ausschuss beschließt, der Anregung bezüglich Regenrückhaltebecken nicht Abstimmungsergebnis denken noch bis zum 30.05.2014 eingereicht werden können. 2 Einwender 1 2.1 Mit Schreiben vom 21.05.2014 2.1.a Einleitung Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen" Am 28.04.2014, um 17.00 Uhr fand im Sitzungszimmer Ihres Rathauses Langerwehe die Offenlage und 1. Bürgerbeteiligung zu der vom Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten der Gemeinde Langerwehe in seiner Sitzung vom 15.03.2012 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossener Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen" statt. Wir sind Eigentümer der Grundstücke xy, welche sich gegenüber der von Ihnen beplanten Flächen befinden. Man kann es auch wie folgt umschreiben: Unsere Flächen befinden sich am Fuße des von Ihnen beplanten Sondergebietes, Gewerbegebietes, Mischgebietes und allgemeinen Wohngebietes. Diese von Ihnen beplanten Gebiete befinden sich größtenteils in Hanglage. Unsere Flächen sind etwas tiefer gelegen. 2.1.b Regenrückhaltebecken Des Weiteren haben Sie in unmittelbarer Nähe eine Versickerung geplant, die sich schräg gegenüber unserer Grundstücke befindet. Das Gelände für die Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen" weist ausschließlich Klei- und 2 / 13 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Tonhaltige Böden auf, verbunden mit einem hohen Grundwasserspiegel. wäre keine Versickerung möglich. zu folgen. Im Rahmen der Offenlage und 1. Bürgerbeteiligung zu dem von Ihnen geplanten "Gewerbegebiet Am Steinchen" legten Sie ein geologisches Gutachten vor, aus dem ebenfalls hervorgeht, daß die von Ihnen geplanten zu bebauenden Flächen auf schluffigem Boden mit relativ hohem Grundwasserspiegel stattfinden soll, verbunden mit den entsprechenden Empfehlungen für die Baumaßnahmen. Hierbei findet die Tatsache, daß der Grundwasserspiegel nach Beendigung des Braunkohlentagebaus ansteigt, keine Berücksichtigung. Abstimmungsergebnis Das durch den Bürger als Versickerungsbecken bezeichnete Becken soll nicht der Versickerung dienen, sondern lediglich der Rückhaltung des Regenwassers, dass sodann gedrosselt in den Mühlenbach eingeleitet werden soll. Die Einleitmenge wird auf den natürlichen Abfluss der angeschlossenen Fläche begrenzt, so dass keine Änderung der Ist-Situation erfolgt und Überschwemmungen nicht angenommen werden können. Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und bewirtschaften unsere Grundstücke wie folgt: Jüngersdorf Flur 2 Nr., 62/5 und 62/4 Lage: An der Mettiermühle 1. Ackerflächen für den Anbau von Feldfrüchten 2. Wiesenflächen mit aufstehender Bebauung für Rinder-WeideHaltung, die Bebauung dient u.a. als Maschinenhalle wir unterhalten dort ebenfalls ein Gebäude 2.1.c Vernässung Wir haben bis zum heutigen Zeitpunkt weder auf der Ackerfläche, der Wiesenfläche noch bei den aufstehenden Gebäuden Probleme mit Vernässung. Die Verwaltung hat die Landwirtschaftskammer um eine Einschätzung gebeten, der diese mit folgendem Ergebnis nachgekommen ist: Wir haben ernsthafte und begründete Befürchtungen, daß während und nach der Realisierung Ihrer Planung des "Gewerbegebietes Am Steinchen" eine Vernässung unserer Grundstücke verursacht wird. „[…] die Einwendungen des Landwirts Herrn Heinz Willi Moonen haben wir geprüft. Ein Beraterkollege hat die Planfläche und die von Herrn Moonen bewirtschafteten Grünlandflächen in Nähe der Mettlermühle begutachtet und festgestellt, dass die Planfläche ein Gefälle von 2 bis 5% in Richtung Mettlermühle aufweist. Wir gehen davon aus, dass das Entwässerungssystem des Baugebiets verhindert, dass Niederschlagsmengen, die auf das Plangebiet fallen, entsprechend fachgerecht gesammelt und abgeführt wer- Wir behalten uns vor, der Gemeinde Langerwehe entstehende wirtschaftliche Schäden und ggf. Folgeschäden in Rechnung zu stellen, sollten sich mit eventuellem Baubeginn und im Anschluß daran, Vernässungen auf unseren Grundstücken oder Schäden an den bestehenden Gebäuden zeigen. Ohne daß es einer Be- Der Ausschuss beschließt, der Anregung bezüglich Vernässung nicht zu folgen. 3 / 13 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag weispflicht unsererseits bedarf. den.“ Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Die Entwässerung soll grundsätzlich über ein zentrales Rückhaltebecken und die Einleitung in den Mühlenteich erfolgen. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit jedes Eigentümers, auf seinem eigenen Grundstück zu versickern, unbenommen. Es liegt unabhängig von diesem Bauleitplanverfahren ein Auegebiet vor und es ist mit einem Wiederanstieg des Grundwassers zu rechnen. Falls die Einwender Nutzungen ausüben, die vor dem Braunkohletagebau aufgrund der Lage in einer Aue nicht möglich gewesen wären oder in der Vergangenheit Gebäude ohne ausreichende Abdichtungen errichtet haben, kann die Verantwortung hierauf nicht auf die Gemeinde und das benachbarte Bebauungsplanverfahren verlagert werden. 2.1.d Landwirtschaftliche Nutzung Des Weiteren müssen wir der geplanten Baumaßnahme des "Gewerbegebietes Am Steinchen" widersprechen, weil Sie an die von uns bewirtschafteten o.g. Flächen - dann von zwei Seiten - sehr nahe heran zubauen beabsichtigen. Wir werden hierdurch in der Ausübung unserer landwirtschaftlichen Praxis sehr eingeschränkt. Die Ackerfläche wird unter anderem mit Rindergülle gedüngt und auf der Wiesenfläche haben wir Rinder-Weide-Haltung. Aus Erfahrung wissen wir, daß die Ansiedlung von Wohnhäusern in so geringem Abstand zu Problemen führt, sowohl für die Rinder-Weide-Haltung als auch für die Ackerflächenbewirtschaftung. Wir haben bei der Gemeinde Langerwehe einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, welcher von Ihnen abgelehnt wurde. Die Verwaltung hat die Landwirtschaftskammer um eine Einschätzung gebeten, der diese mit folgendem Ergebnis nachgekommen ist: „[…]. Da lediglich Weidehaltung von Rindern und GrassiloWerbung auf den Grünlandflächen erfolgt, gehen von den Grünlandflächen nur geringe Geruchsemissionen aus. Aus Sicht der Landwirtschaftskammer ist die Erstellung eines Geruchsimmissionsgutachten nicht unbedingt erforderlich. Den Kaufinteressenten ist unserer Ansicht nach zu vermitteln, dass die Ortsrandlage des Gewerbegebiets mit temporären Geruchsbelästigungen verbunden ist, insbesondere durch Aufbringen von Wirtschaftsdüngern auf die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen.“ Der Ausschuss beschließt, der Anregung bezüglich landwirtschaftliche Nutzung nicht zu folgen. Der Hof Christine des Einwenders befindet sich in Inden, nördlich der Autobahn 4 (Die Entfernung zum Plangebiet 4 / 13 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Wir vertreten die Auffassung, daß es nach der aktuellen Urteilssprechung und Rechtsauffassung der Bezirksregierung nicht zu einer Zersiedelung kommen darf, wie Sie dies zur Zeit mit unseren Grundstücken praktizieren. beträgt über 1,5 Km). Wir werden zwischen den bestehenden und geplanten Bebauungen ausgegrenzt und befinden uns nach Ihrem Planungsstand (siehe Offenlage und 1. Bürgerbeteiligung des "Gewerbegebietes Am Steinchen") mit unseren landwirtschaftlich genutzten Flächen in einer "lnsellage". Wir beantragen hiermit, daß Sie diesen Sachstand seitens der Bezirksregierung prüfen lassen. Unser seit Jahrzehnten dort wirtschaftender landwirtschaftlicher Betrieb ist vor Benachteiligung - sowohl hinsichtlich der Oberflächenversickerung von Niederschlagswasser als auch hinsichtlich der nahen Bebauung - zu schützen. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Geruchsbelästigungen durch Weidehaltung, die die Landwirtschaftskammer als gering einstuft und temporäre Geruchsbelästigungen durch Düngung sind hinzunehmen. Die landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld des Gebiets ist den jetzigen Grundstückseigentümern bekannt und für den durchschnittlichen Kaufinteressenten auch wahrnehmbar.“ Die Darstellung von neuen Bauflächen und die Schaffung von Planungsrecht, in den Grenzen der Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung, liegen in der Hand der Gemeinde. Es existiert weder ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung von Bebauungsplänen, noch eine Pflicht Festlegungen der Regionalplanung bezogen auf ASB und GIB innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen. Diese Festlegungen sind vielmehr als Baulandreserve zu verstehen. Eine weitere Ausweisung von Wohnbauland westlich des Mühlenwegs ist derzeit nicht erforderlich. Zudem ergibt sich westlich des Mühlenwegs ein klarer Siedlungsabschluss. Ein weiteres Heranrücken der Wohnbebauung an den landwirtschaftlichen Betrieb ist nicht geboten. Da mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen ist, wird von der Erweiterung abgesehen. 3 Einwender 2 3.1 Mit Schreiben vom 30.05.2014 3.1.a Erweiterung Mischgebiet Grundsätzlich begrüße ich die positive Entwicklung und die Ausweisung der Flächen am Steinchen. Im Unterschied zum 1. Entwurf würde ich aber begrüßen, das Ziel der Gemeinde Langerwehe ist es, ein Gewerbegebiet zur Deckung der Nachfragesituation an Flächen für Kleingewerbe zu schaffen. Dieses Gewerbe muss bereits auf- Der Ausschuss beschließt, der Anregung bezüg- 5 / 13 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Mischgebiet weiter hoch auf bis den Hügel bei Geich zu ziehen um dann diese Fläche mit ein zu beziehen! grund der angrenzenden Wohnbebauung gewisse Nutzungseinschränkungen hinnehmen. Allerdings liegt derzeit in der Gemeinde ebenfalls eine gesteigerte Nachfrage nach Wohnraum vor. Daher werden Teile der Flächen als Mischgebiete festgesetzt. lich Erweiterung Mischgebiet teilweise zu folgen. Der Flächenerwerb ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Der Ausschuss nimmt die Anregung bezüglich Flächenerwerb zur Kenntnis. Die Schaffung einer neuen direkten Verbindung des Gewerbegebiets mit dem Hauptort, die allen Verkehrsteilnehmern einschließlich des KFZ-Verkehrs dient, ist zentraler Bestandteil des Konzepts. Hiervon möchte die Gemeinde nicht abweichen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung bezüglich Sperrung von Straßen nicht zu folgen. 4 Einwender 3 4.1 Mit Schreiben vom 22.04.2015 4.1.a Flächenerwerb Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Steinchen" Antrag auf Änderung des Bebauungsplanentwurfes, Erwerb von betrieblich erforderlichen Gewerbeflächen Bezug nehmend auf die bereits erfolgten Planungen zur Errichtung des Gewerbegebietes "Am Steinchen" beantragen wir hiermit Folgendes: Abstimmungsergebnis 1. Erwerb von Teilflächen zur Standortsicherung unseres Transportunternehmens am jetzigen Standort. Die erforderlichen Flächen sind in der als "Plan 1" bezeichneten Anlage rot schraffiert dargestellt. 4.1.b Sperrung von Straßen 2. Unterbindung der Installation einer Durchgangsstraße in der Verlängerung der Jakob-Schmitz- Straße in die Straße "Am Steinchen" durch Sperrung dieses Bereichs für den Durchgangsverkehr und Einrichtung einer Sackgasse (zwischen Mühlenweg und Franz-Schain-Straße). Die Anbindung ist zwingend erforderlich, um die neu hinzukommenden Verkehre der Wohn- und Mischgebiete abwickeln zu können. Die Mühlenstraße ist hierfür nicht Leis- 6 / 13 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis tungsfähig genug. Einer angeblichen Gefährdung des Standorts durch eine mäßig genutzte Durchgangsstraße kann aus gemeindlicher Sicht nicht gefolgt werden. 4.1.c Nutzung von Wirtschaftswegen 3. Bedingt durch den Flächenerwerb zu Punkt 1. entsprechende Verschiebung der geplanten Erschließungswege („Planstraße A" etwa drei Meter in östliche Richtung und die Straße „Am Steinchen" zwischen Planstraße A" und "Franz-Schain-Straße" etwa zehn Meter in nördliche Richtung) gemäß der beigefügten weiteren Anlage, als Plan 2 bezeichnet. Zur Begründung unserer Anträge verweisen wir auf die betrieblichen Abläufe innerhalb unseres Firmengeländes und den geplanten Erweiterungen bei den Lagerhallen. Wir betreiben bekanntlich in dem Komplex östlich der "Franz-Schain-Straße" unserer Transportunternehmen mit den Logistikhallen. Diese Hallen werden sowohl von der "Franz-Schain-Straße", als auch von der Rückseite, die nur durch die Einfahrt in der Straße "Am Steinchen" erreicht werden kann, logistisch und lagertechnisch genutzt. Dies bedeutet, das unsere Lastwagen offen von einer Seite zur anderen Seite bewegt werden müssen, ohne jedes Mal die komplette Beplanung schließen zu müssen. Dies ist allerdings zwingend vorgeschrieben, wenn öffentliche Straßen benutzt werden müssen. Weiterhin fahren Gabelstapler von einer Seite zur Anderen um die Lastwagen be- oder entladen zu können. Die Nutzung der gemeindlichen Wirtschaftswege für eine nicht landwirtschaftliche Nutzung wurde bisher durch Gemeinde und Ordnungsbehörden geduldet. Das Unternehmen hat es versäumt, sein Betriebsgelände, z.B. durch einen Ankauf der Wegefläche, entsprechend zu erweitern. Der Ausschuss beschließt, der Anregung bezüglich Nutzung von Wirtschaftswegen teilweise zu folgen. Die Gemeinde ist bereit, drei Meter der jetzigen Wirtschaftswege (gemessen ab der jetzigen Grundstücksgrenze) aus dem Plangebiet herauszunehmen. Einer weiteren Beeinträchtigung überwiegender öffentlicher Interessen aus Organisationsgründen des Unternehmens kann nicht zugestimmt werden. Im Übrigen sind auf der westlichen Seite der "Franz-SchainStraße" weitere Lagerhallen geplant. Nach Errichtung wird sich dieser innerbetriebliche Verkehr zwischen Hoffläche (Parzellen 344, 384 und 347) über die bisherige Straße "Am Steinchen" im Bereich zwischen "Planstraße A" und "Franz-Schain-Straße" noch stark ausweiten. Wenn hier möglicherweise dadurch Prob- 7 / 13 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Es wurde untersucht, ob – durch die Nähe zwischen dem von dem Eingeber genannten Gewerbebetrieb und den nördlich davon geplanten Bauflächen – Überschreitungen zulässiger Immissionsrichtwerte zu befürchten sind. Gem. der durchgeführten Untersuchungen ist davon auszugehen, dass eine diesbezügliche Überschreitung ausgeschlossen werden kann, wenn nördlich des Gewerbebetriebes ein geschlossener Riegel aus zusätzlichen Gewerbebetrieben entsteht, der die dahinterliegende, gem. der Planung zulässige Wohnbebauung von bestehenden Lärmimmissionen abschirmt. Ferner dürfen innerhalb des abschirmenden Riegels keine erheblich störenden Gewerbebetriebe untergebracht werden. Die Plankonzeption wurde dahingehend angepasst, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplanes die beschriebene Bebauung ermöglichen. Der Ausschuss beschließt, der Anregung bezüglich Lärm zu folgen. Abstimmungsergebnis leme entstünden, das dieser Bereich der Straße "Am Steinchen" als öffentliche Verkehrsfläche benutzt werden müsste, wäre der jetzige Standort aus den genannten Gründen wirtschaftlich nicht mehr nutzbar. Auch die kürzlich neu gegründete Franz Schain Transporte GmbH mit Sitz in Langerwehe, die sich derzeit im wirtschaftlichen Aufbau befindet, wäre damit am falschen Standort. Zum weiteren Betrieb unseres Unternehmens und auch der Franz Schain Transporte GmbH sind daher die beantragten Maßnahmen existenzielle Umstände. Wir bitten daher um Stattgabe unserer obigen Anträge, damit unser Standort Langerwehe, den wir bereits seit 1948 hier inne haben, auch in Zukunft gesichert ist. 4.2 Mit Schreiben vom 07.05.2015 4.2.a Lärm Nachfolgend fassen wir noch einmal unsere Bedenken wegen eines möglichen Interessenskonflikts zwischen unserer Firma und den zukünftigen Eigentümern der Wohneinheiten gemäß Bebauungsplan zusammen: Fester Bestandteil unseres Transportbetriebs sind die fast durchgängig stattfindenden LKW-An- und Abfahrten zwischen Sonntag Nacht ab ca. 22.00 Uhr und Samstag Nachmittag. Durchgängig bedeutet in diesem Fall ebenfalls An- und Abfahrten zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Diese Zeiten sind bedingt durch den Schichtbetrieb unserer Großkunden und deshalb nicht optional. Die sich dadurch ergebende nächtliche Lärmbelästigung (vor allem im oberen Drittel des geplanten Wohngebiets, und ganz besonders ab Höhe Franz-Schain Straße) wurde unserer Ansicht nach in dem Lärmgutachten nicht berücksichtigt. Die Lärmbelästigung besteht nicht "nur" durch 8 / 13 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag das Vorbeifahren, sondern auch durch das Abbremsen (Motorbremse) und Beschleunigen und durch das Aufpumpen der Luftfederung (bis zu 10 Minuten Standbetrieb im Leerlauf) auf dem LKW-Hof. Wir haben begründete Befürchtungen, dass zukünftigen Anwohner (selbst wenn sie beim Kauf eines Grundstücks über die Beeinträchtigungen informiert würden), uns eventuell mit Klagen überhäufen werden und die Fortführung unseres Betriebs langfristig gefährdet sein wird. Eine abschließende Regelung bzgl. Art und Maß der baulichen Nutzung des geplanten Gewerberiegels sowie die Erstellung eines förmlichen Lärmgutachtens erfolgen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. 4.2.b Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Tempo-30-Zone Bezüglich der geplanten Durchgangsstrasse "Am Steinchen" halten wir eine Tempo-30- Zone für sehr wünschenswert, da wir als Anlieger aus eigener Beobachtung wissen, wie gerne diese Straße als Rennstrecke genutzt wird. Im Moment ist sie nur deshalb so ruhig, weil die Franz-Schain Straße aufgrund ihres schlechten Zustands für den Durchgangsverkehr von der Tankstelle zum Wohngebiet Pochmühlenweg uninteressant geworden ist. 5 Einwender 4 5.1 Mit Schreiben vom 08.05.2014 5.1.a Erweiterung Mischgebiet Es erscheinen Einwender 4, zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinehen und geben folgende Anregung zu Protokoll: Es soll geprüft werden, ob die geplante Mischgebietsfläche auf die geplante Gewerbegebietsfläche GE 4a-GE 4c ausgedehnt werden und somit die Gewerbegebietsfläche halbiert werden kann (siehe beigefügter Plan). Aufgrund der extremen Hanglage Die Festlegung eines möglichen Tempolimits obliegt der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und kann im Planverfahren nicht geregelt werden. Der Ausschuss nimmt die Anregung bezüglich Tempo-30-Zone zur Kenntnis. Vgl. Nr. 3 Der Ausschuss beschließt, der Anregung bezüglich Erweiterung Mischgebiet teilweise zu folgen. 9 / 13 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Der Bereich, in dem nun die Maßnahmenfläche vorgesehen ist, ist trotz Prüfung nicht für eine Bebauung möglich. Die Hanglage ist hier so stark, dass eine Bebauung nur mit überproportionalen Kosten durch Stützen und Gründungen möglich wäre. Weiterhin werden im Plangebiet Ausgleichsflächen benötigt, die somit auf diesen Flächen am besten untergebracht werden können. Eine Bebauung nur des Hangfußbereiches ist aus städtebaulichen Gründen nicht sinnvoll. Der Ausschuss beschließt, der Anregung bezüglich Erweiterung Bauflächen nicht zu folgen. Abstimmungsergebnis im GE 4a-Ge4c Bereich sei eine gewerbliche Bebauung der Fläche durch Hallen etc. kaum umsetzbar und somit unattraktiv. Durch eine gemischte Baufläche sei eine Bebauung mit nicht störendem Gewerbe also auch mit Wohnhäusern leichter umsetzbar. 5.2 Mit Schreiben vom 04.05.2015 5.2.a Erweiterung Bauflächen Es soll geprüft werden, ob die geplante Fläche für "Maßnahmen und Flächen zum Schutz der Natur, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (FB 3)" entsprechend der ursprünglichen Planung doch bebaut werden kann. Inwieweit dies möglich ist soll das Planungsbüro prüfen. Zur Erläuterung ist dieser Niederschrift ein entsprechender Plan beigefügt. 10 / 13 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen 6 Einwender 5 6.1 Mit Schreiben vom 23.04.2014 6.1.a Baugrenzen Abwägungsvorschlag Hier meine Bedenken bezüglich der Baugrenzen auf meinem Die Festsetzung von Baugrenzen betrifft die Ebene der Grundstück. verbindlichen Bauleitplanung. Ich bitte um Prüfung und Rücksprache. Der Abstand soll in den Bereichen der privaten Grünflächen auf 1,00 m reduziert werden. Hierüber wird eine ausreiWir beantragen die Zurücknahme des Abstandes der Baugrenze chende Flexibilität geschaffen. Die geplanten Bepflanzunzur privaten Grünfläche von 5,00 auf 0,00 m. gen benötigen einen Mindestabstand zu den Gebäudefassaden. Dieser wäre bei 1,00 m noch gegeben. Aus GrünBegründung: den der Gleichbehandlung werden auch die an die BereiDer Abstand der Baugrenze zur nicht öffentlichen Grünfläche che FB 2 grenzenden Gewerbeflächen in diese Änderung FB1 entlang der B 264 in einer Breite von 5,00m ist unnötig groß eingeschlossen. und weder städtebaulich noch planerisch begründet. Er begrenzt die nutzbare Baufläche in erheblichem Maße. Beschlussvorschlag Abstimmungsergebnis Der Ausschuss beschließt, der Anregung bezüglich Baugrenzen zu folgen. Da es sich bei den Grünflächen um private Grünflächen handelt, kann die Pflege dieser Grünflächen problemlos über die angrenzenden Bauflächen erfolgen. Die Festsetzung der Baugrenze von 5,00 m Abstand ist daher auf 0,00 m zurückzunehmen. 7 Einwender 6 7.1 Mit Schreiben vom 28.05.2014 7.1.a Erweiterung Plangebiet Einwände und Anregungen zum Baugebiet "Am Steinchen" Der Bebauungsplanentwurf für das Gewerbegebiet "Am Stein- Die Planung der Fläche ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes. Die Beplanung der vom Einwender angesprochenen Flächen erscheint jedoch sinnvoll. Daher wird die Der Ausschuss beschließt, der Anregung bezüg- 11 / 13 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag chen" wurde im Rahmen der 1. Bürgerbeteiligung vorgestellt. Planung ggf. in einem separaten Verfahren umgesetzt werden. lich Erweiterung Plangebiet nicht zu folgen. Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber Dritten keine unmittelbare Rechtswirkung und beinhaltet keine Eingriffe in das Eigentum. Die Klärung von Eigentumsverhältnissen Der Ausschuss nimmt die Anregung bezüglich Er sieht die Erschließung des Mühlenweges vor; jedoch mit einer einseitigen östlichen Bebauung. Unsere Vorstellung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sieht wiederum eine Bebauung westlich des Mühlenweges vor. Wie Sie der Anlage entnehmen können, gibt es schon konkrete Planungen für eine harmonische Verbindung zwischen dem Baugebiet "Am Steinchen" und unserer Planfläche "An der Mühle". Eine organische Siedlungsstruktur wäre somit gegeben. Abstimmungsergebnis Für unsere Flächen wurden bei der Bezirksregierung Köln die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 Landesplanungsgesetzes angefragt. Die Bezirksregierung Köln hat die Aufhebung des Landschaftsschutzes in Aussicht gestellt. Bei Umsetzung einer einseitigen Bebauung sehen wir einen Interessenskonflikt zwischen einer Wohnbebauung und der zur Zeit landwirtschaftlichen Nutzung unserer Flächen. Einwände und Bedenken wurden Ihnen durch Heinz-Willi Moonen, Landwirt schriftlich mitgeteilt. Wir als Eigentümer der Grundstücksgemeinschaft teilen die darin enthaltenen Bedenken und bitten diese im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu berücksichtigen. Wir beantragen somit die Erweiterung des Bebauungsplanes "Am Steinchen" um unsere Grundstücke Gemarkung Jüngersdorf Flur 2,Nr. 62/5 und 4. 8 Einwender 7 8.1 Mit Schreiben vom 01.05.2015 8.1.a Eigentumsverhältnisse Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung und unter Punkt 8) genannten Planungen – Nutzungsregelung – Maßnahmen und 12 / 13 34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB Stellungnahmen Abwägungsvorschlag Beschlussvorschlag Flächen für Maßnahmen zum Schutz für Pflege und zur Entwicklung v. Natur und Landschaft, betreffend das Mühlenfeld, welche sich in meinem Besitz befinden, stehen nicht zum Verkauf an. ist demnach kein Gegenstand der vorbereitenden Bauleitplanung. Lediglich die Vollziehbarkeit der Planung ist nachzuweisen. Eigentumsverhältnisse zur Kenntnis. Ich bitte um entsprechende Berücksichtigung bei der Planung. Die Entwässerung soll grundsätzlich über ein zentrales Rückhaltebecken und die Einleitung in den Mühlenteich erfolgen. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit jedes Eigentümers, auf seinem eigenen Grundstück zu versickern, unbenommen, sodass eine Entwässerung des Plangebietes auch bei einer Reduzierung der Flächengröße des zentralen Rückhaltebeckens möglich wäre. Zudem bitte ich um eine kurze Rückbestätigung des Erhalts dieses Schreibens. Abstimmungsergebnis Insofern ist von einer Vollziehbarkeit der Planung auszugehen. 13 / 13