Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
1,1 MB
Datum
03.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
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Inhalt der Datei
Inhaltsverzeichnis
34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus den Beteiligungen gem.
§ 3 Abs. 1 und 2 BauGB
1
Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur 34. Änderung
des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10
Gewerbegebiet Am Steinchen....................................................................................................................... 1
1.1
Vom 29.04.2014 ............................................................................................................................... 1
1.1.a Keine Bedenken ............................................................................................................................. 1
2
Einwender 1 ....................................................................................................................................... 2
2.1
Mit Schreiben vom 21.05.2014 ......................................................................................................... 2
2.1.a Einleitung ....................................................................................................................................... 2
2.1.b Regenrückhaltebecken .................................................................................................................. 2
2.1.c Vernässung .................................................................................................................................... 3
2.1.d Landwirtschaftliche Nutzung .......................................................................................................... 4
3
Einwender 2 ....................................................................................................................................... 5
3.1
Mit Schreiben vom 30.05.2014 ......................................................................................................... 5
3.1.a Erweiterung Mischgebiet ................................................................................................................ 5
4
Einwender 3 ....................................................................................................................................... 6
4.1
Mit Schreiben vom 22.04.2015 ......................................................................................................... 6
4.1.a Flächenerwerb ............................................................................................................................... 6
4.1.b Sperrung von Straßen .................................................................................................................... 6
4.1.c Nutzung von Wirtschaftswegen ...................................................................................................... 7
4.2
Mit Schreiben vom 07.05.2015 ......................................................................................................... 8
4.2.a Lärm ............................................................................................................................................... 8
4.2.b Tempo-30-Zone ............................................................................................................................. 9
5
Einwender 4 ....................................................................................................................................... 9
5.1
Mit Schreiben vom 08.05.2014 ......................................................................................................... 9
5.1.a Erweiterung Mischgebiet ................................................................................................................ 9
5.2
Mit Schreiben vom 04.05.2015 ....................................................................................................... 10
5.2.a Erweiterung Bauflächen ............................................................................................................... 10
6
Einwender 5 ..................................................................................................................................... 11
6.1
Mit Schreiben vom 23.04.2014 ....................................................................................................... 11
6.1.a Baugrenzen.................................................................................................................................. 11
7
Einwender 6 ..................................................................................................................................... 11
7.1
Mit Schreiben vom 28.05.2014 ....................................................................................................... 11
7.1.a Erweiterung Plangebiet ................................................................................................................ 11
8
Einwender 7 ..................................................................................................................................... 12
8.1
Mit Schreiben vom 01.05.2015 ....................................................................................................... 12
8.1.a Eigentumsverhältnisse ................................................................................................................. 12
I / II
Inhaltsverzeichnis
II / II
34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
1
Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen
1.1
Vom 29.04.2014
1.1.a
Keine Bedenken
Niederschrift über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1)
BauGB zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen
Dienstag, 29.04.2014
Die Niederschrift wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss
nimmt die Niederschrift über die
Öffentlichkeitsbeteiligung zur
Kenntnis.
Ort: Sitzungszimmer des Rathauses Langerwehe
Beginn: 17.00 Uhr
Ende: 18.20 Uhr
Anwesende: siehe Teilnehmerliste (Kopie in der Sitzungsvorlage)
Frau Mielke begrüßt die Anwesenden und erklärt den Anlass für
die heutige Öffentlichkeitsbeteiligung. Zudem erfolgt eine Erläuterung der Vorschriften des Baugesetzbuches.
Herr Jan Schmidt vom beauftragten Planungsbüro VDH, Erkelenz, erläutert anhand eines Vortages eingehend den Inhalt
der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinchen.
Im Anschluss daran werden seitens der Verwaltung Fragen zur
Entwässerungssituation sowie zur verkehrlichen Erschließung
beantwortet.
Anregungen und Bedenken werden nicht vorgebracht.
Die Verwaltung weist daraufhin, dass evtl. Anregungen und Be-
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34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
-
-
Die im Gutachten angeführten flurnahen Grundwasserstände wurden durch eine Stellungnahme des Erftverbands
vom 07.05.2014 bestätigt. Der Hinweis auf einen Anstieg
des Grundwasserspiegels wurde in dem parallel durchgeführten Bebauungsplanverfahren in den Bebauungsplan
aufgenommen. Auch bei einem Anstieg des Grundwassers
Der Ausschuss
beschließt, der
Anregung bezüglich Regenrückhaltebecken nicht
Abstimmungsergebnis
denken noch bis zum 30.05.2014 eingereicht werden können.
2
Einwender 1
2.1
Mit Schreiben vom 21.05.2014
2.1.a
Einleitung
Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am
Steinchen"
Am 28.04.2014, um 17.00 Uhr fand im Sitzungszimmer Ihres
Rathauses Langerwehe die Offenlage und 1. Bürgerbeteiligung
zu der vom Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten
der Gemeinde Langerwehe in seiner Sitzung vom 15.03.2012
gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossener Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 "Gewerbegebiet Am Steinchen" statt.
Wir sind Eigentümer der Grundstücke xy, welche sich gegenüber der von Ihnen beplanten Flächen befinden.
Man kann es auch wie folgt umschreiben:
Unsere Flächen befinden sich am Fuße des von Ihnen beplanten Sondergebietes, Gewerbegebietes, Mischgebietes und allgemeinen Wohngebietes. Diese von Ihnen beplanten Gebiete
befinden sich größtenteils in Hanglage. Unsere Flächen sind
etwas tiefer gelegen.
2.1.b
Regenrückhaltebecken
Des Weiteren haben Sie in unmittelbarer Nähe eine Versickerung geplant, die sich schräg gegenüber unserer Grundstücke
befindet.
Das Gelände für die Aufstellung des Bebauungsplanes E 10
"Gewerbegebiet Am Steinchen" weist ausschließlich Klei- und
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34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Tonhaltige Böden auf, verbunden mit einem hohen Grundwasserspiegel.
wäre keine Versickerung möglich.
zu folgen.
Im Rahmen der Offenlage und 1. Bürgerbeteiligung zu dem von
Ihnen geplanten "Gewerbegebiet Am Steinchen" legten Sie ein
geologisches Gutachten vor, aus dem ebenfalls hervorgeht, daß
die von Ihnen geplanten zu bebauenden Flächen auf schluffigem Boden mit relativ hohem Grundwasserspiegel stattfinden
soll, verbunden mit den entsprechenden Empfehlungen für die
Baumaßnahmen. Hierbei findet die Tatsache, daß der Grundwasserspiegel nach Beendigung des Braunkohlentagebaus
ansteigt, keine Berücksichtigung.
Abstimmungsergebnis
Das durch den Bürger als Versickerungsbecken bezeichnete Becken soll nicht der Versickerung dienen, sondern lediglich der Rückhaltung des Regenwassers, dass sodann
gedrosselt in den Mühlenbach eingeleitet werden soll. Die
Einleitmenge wird auf den natürlichen Abfluss der angeschlossenen Fläche begrenzt, so dass keine Änderung der
Ist-Situation erfolgt und Überschwemmungen nicht angenommen werden können.
Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb und bewirtschaften
unsere Grundstücke wie folgt: Jüngersdorf Flur 2 Nr., 62/5 und
62/4 Lage: An der Mettiermühle
1. Ackerflächen für den Anbau von Feldfrüchten
2. Wiesenflächen mit aufstehender Bebauung für Rinder-WeideHaltung, die Bebauung dient u.a. als Maschinenhalle wir unterhalten dort ebenfalls ein Gebäude
2.1.c
Vernässung
Wir haben bis zum heutigen Zeitpunkt weder auf der Ackerfläche, der Wiesenfläche noch bei den aufstehenden Gebäuden
Probleme mit Vernässung.
Die Verwaltung hat die Landwirtschaftskammer um eine
Einschätzung gebeten, der diese mit folgendem Ergebnis
nachgekommen ist:
Wir haben ernsthafte und begründete Befürchtungen, daß während und nach der Realisierung Ihrer Planung des "Gewerbegebietes Am Steinchen" eine Vernässung unserer Grundstücke
verursacht wird.
„[…] die Einwendungen des Landwirts Herrn Heinz Willi
Moonen haben wir geprüft. Ein Beraterkollege hat die Planfläche und die von Herrn Moonen bewirtschafteten Grünlandflächen in Nähe der Mettlermühle begutachtet und festgestellt, dass die Planfläche ein Gefälle von 2 bis 5% in
Richtung Mettlermühle aufweist. Wir gehen davon aus,
dass das Entwässerungssystem des Baugebiets verhindert,
dass Niederschlagsmengen, die auf das Plangebiet fallen,
entsprechend fachgerecht gesammelt und abgeführt wer-
Wir behalten uns vor, der Gemeinde Langerwehe entstehende
wirtschaftliche Schäden und ggf. Folgeschäden in Rechnung zu
stellen, sollten sich mit eventuellem Baubeginn und im Anschluß
daran, Vernässungen auf unseren Grundstücken oder Schäden
an den bestehenden Gebäuden zeigen. Ohne daß es einer Be-
Der Ausschuss
beschließt, der
Anregung bezüglich Vernässung
nicht zu folgen.
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34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
weispflicht unsererseits bedarf.
den.“
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Die Entwässerung soll grundsätzlich über ein zentrales
Rückhaltebecken und die Einleitung in den Mühlenteich
erfolgen. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit jedes Eigentümers, auf seinem eigenen Grundstück zu versickern, unbenommen.
Es liegt unabhängig von diesem Bauleitplanverfahren ein
Auegebiet vor und es ist mit einem Wiederanstieg des
Grundwassers zu rechnen.
Falls die Einwender Nutzungen ausüben, die vor dem
Braunkohletagebau aufgrund der Lage in einer Aue nicht
möglich gewesen wären oder in der Vergangenheit Gebäude ohne ausreichende Abdichtungen errichtet haben, kann
die Verantwortung hierauf nicht auf die Gemeinde und das
benachbarte Bebauungsplanverfahren verlagert werden.
2.1.d
Landwirtschaftliche Nutzung
Des Weiteren müssen wir der geplanten Baumaßnahme des
"Gewerbegebietes Am Steinchen" widersprechen, weil Sie an
die von uns bewirtschafteten o.g. Flächen - dann von zwei Seiten - sehr nahe heran zubauen beabsichtigen.
Wir werden hierdurch in der Ausübung unserer landwirtschaftlichen Praxis sehr eingeschränkt. Die Ackerfläche wird unter anderem mit Rindergülle gedüngt und auf der Wiesenfläche haben
wir Rinder-Weide-Haltung.
Aus Erfahrung wissen wir, daß die Ansiedlung von Wohnhäusern in so geringem Abstand zu Problemen führt, sowohl für die
Rinder-Weide-Haltung als auch für die Ackerflächenbewirtschaftung.
Wir haben bei der Gemeinde Langerwehe einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, welcher von Ihnen abgelehnt wurde.
Die Verwaltung hat die Landwirtschaftskammer um eine
Einschätzung gebeten, der diese mit folgendem Ergebnis
nachgekommen ist:
„[…]. Da lediglich Weidehaltung von Rindern und GrassiloWerbung auf den Grünlandflächen erfolgt, gehen von den
Grünlandflächen nur geringe Geruchsemissionen aus. Aus
Sicht der Landwirtschaftskammer ist die Erstellung eines
Geruchsimmissionsgutachten nicht unbedingt erforderlich.
Den Kaufinteressenten ist unserer Ansicht nach zu vermitteln, dass die Ortsrandlage des Gewerbegebiets mit temporären Geruchsbelästigungen verbunden ist, insbesondere
durch Aufbringen von Wirtschaftsdüngern auf die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen.“
Der Ausschuss
beschließt, der
Anregung bezüglich landwirtschaftliche Nutzung nicht zu folgen.
Der Hof Christine des Einwenders befindet sich in Inden,
nördlich der Autobahn 4 (Die Entfernung zum Plangebiet
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34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Wir vertreten die Auffassung, daß es nach der aktuellen Urteilssprechung und Rechtsauffassung der Bezirksregierung nicht zu
einer Zersiedelung kommen darf, wie Sie dies zur Zeit mit unseren Grundstücken praktizieren.
beträgt über 1,5 Km).
Wir werden zwischen den bestehenden und geplanten Bebauungen ausgegrenzt und befinden uns nach Ihrem Planungsstand (siehe Offenlage und 1. Bürgerbeteiligung des "Gewerbegebietes Am Steinchen") mit unseren landwirtschaftlich genutzten Flächen in einer "lnsellage".
Wir beantragen hiermit, daß Sie diesen Sachstand seitens der
Bezirksregierung prüfen lassen. Unser seit Jahrzehnten dort
wirtschaftender landwirtschaftlicher Betrieb ist vor Benachteiligung - sowohl hinsichtlich der Oberflächenversickerung von
Niederschlagswasser als auch hinsichtlich der nahen Bebauung
- zu schützen.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Geruchsbelästigungen durch Weidehaltung, die die Landwirtschaftskammer als gering einstuft und temporäre Geruchsbelästigungen durch Düngung sind hinzunehmen. Die
landwirtschaftliche Nutzung im Umfeld des Gebiets ist den
jetzigen Grundstückseigentümern bekannt und für den
durchschnittlichen Kaufinteressenten auch wahrnehmbar.“
Die Darstellung von neuen Bauflächen und die Schaffung
von Planungsrecht, in den Grenzen der Anpassungspflicht
an die Ziele der Raumordnung, liegen in der Hand der Gemeinde.
Es existiert weder ein Rechtsanspruch auf die Ausstellung
von Bebauungsplänen, noch eine Pflicht Festlegungen der
Regionalplanung bezogen auf ASB und GIB innerhalb einer
bestimmten Frist umzusetzen. Diese Festlegungen sind
vielmehr als Baulandreserve zu verstehen.
Eine weitere Ausweisung von Wohnbauland westlich des
Mühlenwegs ist derzeit nicht erforderlich. Zudem ergibt sich
westlich des Mühlenwegs ein klarer Siedlungsabschluss.
Ein weiteres Heranrücken der Wohnbebauung an den
landwirtschaftlichen Betrieb ist nicht geboten. Da mit Grund
und Boden sparsam und schonend umzugehen ist, wird
von der Erweiterung abgesehen.
3
Einwender 2
3.1
Mit Schreiben vom 30.05.2014
3.1.a
Erweiterung Mischgebiet
Grundsätzlich begrüße ich die positive Entwicklung und die
Ausweisung der Flächen am Steinchen.
Im Unterschied zum 1. Entwurf würde ich aber begrüßen, das
Ziel der Gemeinde Langerwehe ist es, ein Gewerbegebiet
zur Deckung der Nachfragesituation an Flächen für Kleingewerbe zu schaffen. Dieses Gewerbe muss bereits auf-
Der Ausschuss
beschließt, der
Anregung bezüg-
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34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Mischgebiet weiter hoch auf bis den Hügel bei Geich zu ziehen
um dann diese Fläche mit ein zu beziehen!
grund der angrenzenden Wohnbebauung gewisse Nutzungseinschränkungen hinnehmen. Allerdings liegt derzeit
in der Gemeinde ebenfalls eine gesteigerte Nachfrage nach
Wohnraum vor. Daher werden Teile der Flächen als Mischgebiete festgesetzt.
lich Erweiterung
Mischgebiet teilweise zu folgen.
Der Flächenerwerb ist nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Der Ausschuss
nimmt die Anregung bezüglich
Flächenerwerb zur
Kenntnis.
Die Schaffung einer neuen direkten Verbindung des Gewerbegebiets mit dem Hauptort, die allen Verkehrsteilnehmern einschließlich des KFZ-Verkehrs dient, ist zentraler
Bestandteil des Konzepts. Hiervon möchte die Gemeinde
nicht abweichen.
Der Ausschuss
beschließt, der
Anregung bezüglich Sperrung von
Straßen nicht zu
folgen.
4
Einwender 3
4.1
Mit Schreiben vom 22.04.2015
4.1.a
Flächenerwerb
Bebauungsplan Gewerbegebiet "Am Steinchen" Antrag auf Änderung des Bebauungsplanentwurfes, Erwerb von betrieblich
erforderlichen Gewerbeflächen
Bezug nehmend auf die bereits erfolgten Planungen zur Errichtung des Gewerbegebietes "Am Steinchen" beantragen wir
hiermit Folgendes:
Abstimmungsergebnis
1. Erwerb von Teilflächen zur Standortsicherung unseres Transportunternehmens am jetzigen Standort. Die erforderlichen Flächen sind in der als "Plan 1" bezeichneten Anlage rot schraffiert
dargestellt.
4.1.b
Sperrung von Straßen
2. Unterbindung der Installation einer Durchgangsstraße in der
Verlängerung der Jakob-Schmitz- Straße in die Straße "Am
Steinchen" durch Sperrung dieses Bereichs für den Durchgangsverkehr und Einrichtung einer Sackgasse (zwischen Mühlenweg und Franz-Schain-Straße).
Die Anbindung ist zwingend erforderlich, um die neu hinzukommenden Verkehre der Wohn- und Mischgebiete abwickeln zu können. Die Mühlenstraße ist hierfür nicht Leis-
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34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
tungsfähig genug.
Einer angeblichen Gefährdung des Standorts durch eine
mäßig genutzte Durchgangsstraße kann aus gemeindlicher
Sicht nicht gefolgt werden.
4.1.c
Nutzung von Wirtschaftswegen
3. Bedingt durch den Flächenerwerb zu Punkt 1. entsprechende
Verschiebung der geplanten Erschließungswege („Planstraße A"
etwa drei Meter in östliche Richtung und die Straße „Am Steinchen" zwischen Planstraße A" und "Franz-Schain-Straße" etwa
zehn Meter in nördliche Richtung) gemäß der beigefügten weiteren Anlage, als Plan 2 bezeichnet.
Zur Begründung unserer Anträge verweisen wir auf die betrieblichen Abläufe innerhalb unseres Firmengeländes und den geplanten Erweiterungen bei den Lagerhallen. Wir betreiben bekanntlich in dem Komplex östlich der "Franz-Schain-Straße"
unserer Transportunternehmen mit den Logistikhallen. Diese
Hallen werden sowohl von der "Franz-Schain-Straße", als auch
von der Rückseite, die nur durch die Einfahrt in der Straße "Am
Steinchen" erreicht werden kann, logistisch und lagertechnisch
genutzt. Dies bedeutet, das unsere Lastwagen offen von einer
Seite zur anderen Seite bewegt werden müssen, ohne jedes Mal
die komplette Beplanung schließen zu müssen. Dies ist allerdings zwingend vorgeschrieben, wenn öffentliche Straßen benutzt werden müssen. Weiterhin fahren Gabelstapler von einer
Seite zur Anderen um die Lastwagen be- oder entladen zu können.
Die Nutzung der gemeindlichen Wirtschaftswege für eine
nicht landwirtschaftliche Nutzung wurde bisher durch Gemeinde und Ordnungsbehörden geduldet.
Das Unternehmen hat es versäumt, sein Betriebsgelände,
z.B. durch einen Ankauf der Wegefläche, entsprechend zu
erweitern.
Der Ausschuss
beschließt, der
Anregung bezüglich Nutzung von
Wirtschaftswegen
teilweise zu folgen.
Die Gemeinde ist bereit, drei Meter der jetzigen Wirtschaftswege (gemessen ab der jetzigen Grundstücksgrenze) aus dem Plangebiet herauszunehmen.
Einer weiteren Beeinträchtigung überwiegender öffentlicher
Interessen aus Organisationsgründen des Unternehmens
kann nicht zugestimmt werden.
Im Übrigen sind auf der westlichen Seite der "Franz-SchainStraße" weitere Lagerhallen geplant. Nach Errichtung wird sich
dieser innerbetriebliche Verkehr zwischen Hoffläche (Parzellen
344, 384 und 347) über die bisherige Straße "Am Steinchen" im
Bereich zwischen "Planstraße A" und "Franz-Schain-Straße"
noch stark ausweiten. Wenn hier möglicherweise dadurch Prob-
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34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Es wurde untersucht, ob – durch die Nähe zwischen dem
von dem Eingeber genannten Gewerbebetrieb und den
nördlich davon geplanten Bauflächen – Überschreitungen
zulässiger Immissionsrichtwerte zu befürchten sind. Gem.
der durchgeführten Untersuchungen ist davon auszugehen,
dass eine diesbezügliche Überschreitung ausgeschlossen
werden kann, wenn nördlich des Gewerbebetriebes ein
geschlossener Riegel aus zusätzlichen Gewerbebetrieben
entsteht, der die dahinterliegende, gem. der Planung zulässige Wohnbebauung von bestehenden Lärmimmissionen
abschirmt. Ferner dürfen innerhalb des abschirmenden
Riegels keine erheblich störenden Gewerbebetriebe untergebracht werden. Die Plankonzeption wurde dahingehend
angepasst, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplanes die beschriebene Bebauung ermöglichen.
Der Ausschuss
beschließt, der
Anregung bezüglich Lärm zu folgen.
Abstimmungsergebnis
leme entstünden, das dieser Bereich der Straße "Am Steinchen"
als öffentliche Verkehrsfläche benutzt werden müsste, wäre der
jetzige Standort aus den genannten Gründen wirtschaftlich nicht
mehr nutzbar.
Auch die kürzlich neu gegründete Franz Schain Transporte
GmbH mit Sitz in Langerwehe, die sich derzeit im wirtschaftlichen Aufbau befindet, wäre damit am falschen Standort.
Zum weiteren Betrieb unseres Unternehmens und auch der
Franz Schain Transporte GmbH sind daher die beantragten
Maßnahmen existenzielle Umstände.
Wir bitten daher um Stattgabe unserer obigen Anträge, damit
unser Standort Langerwehe, den wir bereits seit 1948 hier inne
haben, auch in Zukunft gesichert ist.
4.2
Mit Schreiben vom 07.05.2015
4.2.a
Lärm
Nachfolgend fassen wir noch einmal unsere Bedenken wegen
eines möglichen Interessenskonflikts zwischen unserer Firma
und den zukünftigen Eigentümern der Wohneinheiten gemäß
Bebauungsplan zusammen:
Fester Bestandteil unseres Transportbetriebs sind die fast
durchgängig stattfindenden LKW-An- und Abfahrten zwischen
Sonntag Nacht ab ca. 22.00 Uhr und Samstag Nachmittag.
Durchgängig bedeutet in diesem Fall ebenfalls An- und Abfahrten zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Diese Zeiten sind bedingt durch den Schichtbetrieb unserer Großkunden und deshalb nicht optional. Die sich dadurch ergebende nächtliche
Lärmbelästigung (vor allem im oberen Drittel des geplanten
Wohngebiets, und ganz besonders ab Höhe Franz-Schain Straße) wurde unserer Ansicht nach in dem Lärmgutachten nicht
berücksichtigt. Die Lärmbelästigung besteht nicht "nur" durch
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Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
das Vorbeifahren, sondern auch durch das Abbremsen (Motorbremse) und Beschleunigen und durch das Aufpumpen der
Luftfederung (bis zu 10 Minuten Standbetrieb im Leerlauf) auf
dem
LKW-Hof.
Wir haben begründete Befürchtungen, dass zukünftigen Anwohner (selbst wenn sie beim Kauf eines Grundstücks über die Beeinträchtigungen informiert würden), uns eventuell mit Klagen
überhäufen werden und die Fortführung unseres Betriebs langfristig gefährdet sein wird.
Eine abschließende Regelung bzgl. Art und Maß der baulichen Nutzung des geplanten Gewerberiegels sowie die
Erstellung eines förmlichen Lärmgutachtens erfolgen auf
der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.
4.2.b
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Tempo-30-Zone
Bezüglich der geplanten Durchgangsstrasse "Am Steinchen"
halten wir eine Tempo-30- Zone für sehr wünschenswert, da wir
als Anlieger aus eigener Beobachtung wissen, wie gerne diese
Straße als Rennstrecke genutzt wird. Im Moment ist sie nur
deshalb so ruhig, weil die Franz-Schain Straße aufgrund ihres
schlechten Zustands für den Durchgangsverkehr von der Tankstelle zum Wohngebiet Pochmühlenweg uninteressant geworden ist.
5
Einwender 4
5.1
Mit Schreiben vom 08.05.2014
5.1.a
Erweiterung Mischgebiet
Es erscheinen Einwender 4, zur Aufstellung des Bebauungsplanes E 10 Gewerbegebiet Am Steinehen und geben folgende
Anregung zu Protokoll:
Es soll geprüft werden, ob die geplante Mischgebietsfläche auf
die geplante Gewerbegebietsfläche GE 4a-GE 4c ausgedehnt
werden und somit die Gewerbegebietsfläche halbiert werden
kann (siehe beigefügter Plan). Aufgrund der extremen Hanglage
Die Festlegung eines möglichen Tempolimits obliegt der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde und kann im Planverfahren nicht geregelt werden.
Der Ausschuss
nimmt die Anregung bezüglich
Tempo-30-Zone
zur Kenntnis.
Vgl. Nr. 3
Der Ausschuss
beschließt, der
Anregung bezüglich Erweiterung
Mischgebiet teilweise zu folgen.
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34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Bereich, in dem nun die Maßnahmenfläche vorgesehen
ist, ist trotz Prüfung nicht für eine Bebauung möglich. Die
Hanglage ist hier so stark, dass eine Bebauung nur mit
überproportionalen Kosten durch Stützen und Gründungen
möglich wäre. Weiterhin werden im Plangebiet Ausgleichsflächen benötigt, die somit auf diesen Flächen am besten
untergebracht werden können. Eine Bebauung nur des
Hangfußbereiches ist aus städtebaulichen Gründen nicht
sinnvoll.
Der Ausschuss
beschließt, der
Anregung bezüglich Erweiterung
Bauflächen nicht
zu folgen.
Abstimmungsergebnis
im GE 4a-Ge4c Bereich sei eine gewerbliche Bebauung der
Fläche durch Hallen etc. kaum umsetzbar und somit unattraktiv.
Durch eine gemischte Baufläche sei eine Bebauung mit nicht
störendem Gewerbe also auch mit Wohnhäusern leichter umsetzbar.
5.2
Mit Schreiben vom 04.05.2015
5.2.a
Erweiterung Bauflächen
Es soll geprüft werden, ob die geplante Fläche für "Maßnahmen
und Flächen zum Schutz der Natur, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (FB 3)" entsprechend der ursprünglichen Planung doch bebaut werden kann. Inwieweit dies
möglich ist soll das Planungsbüro prüfen. Zur Erläuterung ist
dieser Niederschrift ein entsprechender Plan beigefügt.
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34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
6
Einwender 5
6.1
Mit Schreiben vom 23.04.2014
6.1.a
Baugrenzen
Abwägungsvorschlag
Hier meine Bedenken bezüglich der Baugrenzen auf meinem Die Festsetzung von Baugrenzen betrifft die Ebene der
Grundstück.
verbindlichen Bauleitplanung.
Ich bitte um Prüfung und Rücksprache.
Der Abstand soll in den Bereichen der privaten Grünflächen
auf 1,00 m reduziert werden. Hierüber wird eine ausreiWir beantragen die Zurücknahme des Abstandes der Baugrenze
chende Flexibilität geschaffen. Die geplanten Bepflanzunzur privaten Grünfläche von 5,00 auf 0,00 m.
gen benötigen einen Mindestabstand zu den Gebäudefassaden. Dieser wäre bei 1,00 m noch gegeben. Aus GrünBegründung:
den der Gleichbehandlung werden auch die an die BereiDer Abstand der Baugrenze zur nicht öffentlichen Grünfläche
che FB 2 grenzenden Gewerbeflächen in diese Änderung
FB1 entlang der B 264 in einer Breite von 5,00m ist unnötig groß
eingeschlossen.
und weder städtebaulich noch planerisch begründet. Er begrenzt
die nutzbare Baufläche in erheblichem Maße.
Beschlussvorschlag
Abstimmungsergebnis
Der Ausschuss
beschließt, der
Anregung bezüglich Baugrenzen
zu folgen.
Da es sich bei den Grünflächen um private Grünflächen
handelt, kann die Pflege dieser Grünflächen problemlos
über die angrenzenden Bauflächen erfolgen.
Die Festsetzung der Baugrenze von 5,00 m Abstand ist daher
auf 0,00 m zurückzunehmen.
7
Einwender 6
7.1
Mit Schreiben vom 28.05.2014
7.1.a
Erweiterung Plangebiet
Einwände und Anregungen zum Baugebiet "Am Steinchen"
Der Bebauungsplanentwurf für das Gewerbegebiet "Am Stein-
Die Planung der Fläche ist nicht Bestandteil dieses Bebauungsplanes. Die Beplanung der vom Einwender angesprochenen Flächen erscheint jedoch sinnvoll. Daher wird die
Der Ausschuss
beschließt, der
Anregung bezüg-
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34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
chen" wurde im Rahmen der 1. Bürgerbeteiligung vorgestellt.
Planung ggf. in einem separaten Verfahren umgesetzt werden.
lich Erweiterung
Plangebiet nicht
zu folgen.
Der Flächennutzungsplan entfaltet gegenüber Dritten keine
unmittelbare Rechtswirkung und beinhaltet keine Eingriffe
in das Eigentum. Die Klärung von Eigentumsverhältnissen
Der Ausschuss
nimmt die Anregung bezüglich
Er sieht die Erschließung des Mühlenweges vor; jedoch mit einer einseitigen östlichen Bebauung. Unsere Vorstellung zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes sieht wiederum eine Bebauung westlich des Mühlenweges vor. Wie Sie der Anlage
entnehmen können, gibt es schon konkrete Planungen für eine
harmonische Verbindung zwischen dem Baugebiet "Am Steinchen" und unserer Planfläche "An der Mühle". Eine organische
Siedlungsstruktur wäre somit gegeben.
Abstimmungsergebnis
Für unsere Flächen wurden bei der Bezirksregierung Köln die
Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 Landesplanungsgesetzes angefragt. Die Bezirksregierung Köln hat
die Aufhebung des Landschaftsschutzes in Aussicht gestellt.
Bei Umsetzung einer einseitigen Bebauung sehen wir einen
Interessenskonflikt zwischen einer Wohnbebauung und der zur
Zeit landwirtschaftlichen Nutzung unserer Flächen. Einwände
und Bedenken wurden Ihnen durch Heinz-Willi Moonen, Landwirt schriftlich mitgeteilt. Wir als Eigentümer der Grundstücksgemeinschaft teilen die darin enthaltenen Bedenken und bitten
diese im Rahmen der Bürgerbeteiligung zu berücksichtigen.
Wir beantragen somit die Erweiterung des Bebauungsplanes
"Am Steinchen" um unsere Grundstücke Gemarkung Jüngersdorf Flur 2,Nr. 62/5 und 4.
8
Einwender 7
8.1
Mit Schreiben vom 01.05.2015
8.1.a
Eigentumsverhältnisse
Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Flächen für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung und unter Punkt 8)
genannten Planungen – Nutzungsregelung – Maßnahmen und
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34. FNP-Änderung „Gewerbegebiet Am Steinchen“; Gemeinde Langerwehe
Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
Stellungnahmen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag
Flächen für Maßnahmen zum Schutz für Pflege und zur Entwicklung v. Natur und Landschaft, betreffend das Mühlenfeld, welche
sich in meinem Besitz befinden, stehen nicht zum Verkauf an.
ist demnach kein Gegenstand der vorbereitenden Bauleitplanung. Lediglich die Vollziehbarkeit der Planung ist nachzuweisen.
Eigentumsverhältnisse zur
Kenntnis.
Ich bitte um entsprechende Berücksichtigung bei der Planung.
Die Entwässerung soll grundsätzlich über ein zentrales
Rückhaltebecken und die Einleitung in den Mühlenteich
erfolgen. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit jedes Eigentümers, auf seinem eigenen Grundstück zu versickern, unbenommen, sodass eine Entwässerung des Plangebietes
auch bei einer Reduzierung der Flächengröße des zentralen Rückhaltebeckens möglich wäre.
Zudem bitte ich um eine kurze Rückbestätigung des Erhalts
dieses Schreibens.
Abstimmungsergebnis
Insofern ist von einer Vollziehbarkeit der Planung auszugehen.
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