Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
1,9 MB
Datum
03.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Ing.-Büro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K. Hamburgier GmbH
Verkehrstechnisches Gutachten
Untersuchung
der Anbindung eines Gewerbegebiets
an die L 12
in Langerwehe
unter zusätzlicher Berücksichtigung der Gewerbegebiete
Balduin Dreieck und RWE
(hier: Leistungsfähigkeit eines Systems mit
4 Kreisverkehrsplätzen)
Gemeinde Langerwehe
Ausgearbeitet im Auftrag der Schlun Real Estate GmbH & Co. KG
von
Dr.-Ing. Stefan Sommer
Ing.-Büro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K. Hamburgier GmbH
Ladenspelderstr. 62, 45147 Essen
Telefon: 0201/73 00 88,
Fax: 0201/73 50 88
E-Mail: BUERO@IGH-VT-ESSEN.DE
Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH
Langerwehe, Gewerbegebiet
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INHALTSVERZEICHNIS
Gutachten
1 Einleitung und Aufgabenstellung
2 Arbeitsunterlagen
3 Untersuchung der Kreisverkehrsplätze
3.1 Beschreibung der Methode zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit
3.2 Kreisverkehr B 264/L 12 - L 12n
3.3 Kreisverkehr L 12/Hauptstraße
3.4 Kreisverkehr Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet
3.5 Kreisverkehr L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet
4 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen
Anlagen
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1 Einleitung und Aufgabenstellung
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant im Bereich Langerwehe den Bau einer neuen
Querverbindung zwischen der B 264 und der A 4. Die Verbindung zur B 264 erfolgt durch
die L 12n, die als vierte Zufahrt an den Knoten B 264/L 12 angeschlossen wird. Durch
diese Maßnahme steigt auch das Verkehrsaufkommen am Knoten L 12 - Hauptstraße.
.
L 12n
Bild 1: Übersichtsplan Langerwehe - Luchem - A 4
Weitere Zunahmen des Verkehrsaufkommens entstehen durch (s. Bild 2)
− das Wohn- und Gewerbegebiet Am Steinchen (Bebaungsplan E 10), begrenzt im
Süden von der Hauptstraße und im Osten von der L 12,
− das sog. Balduin Dreieck (Bebauungsplan E 8), östlich der L 12, begrenzt durch die
B 264.
− die Gewerbefläche RWE, östlich der L 12n.
Die verkehrlichen Auswirkungen durch die Anbindungen der Gewerbegebiete unter Berücksichtigung des neuen Autobahnanschlusses wurden bereits untersucht. Die Informationen sind dem Gutachten „Untersuchung der Anbindung eines Gewerbegebiets an die L 12
in Langerwehe“, Stand 18.02.2015, zu entnehmen.
Ursprünglich sollte das Gewerbegebiet Am Steinchen vollständig über den bereits heute
bestehenden Wirtschaftsweg Am Steinchen an die L 12 angebunden werden. Nach dem
aktuellen Stand kann aber Am Steinchen nur als abführende Einbahnstraße ausgebaut werden. Der Abfluss des gesamten Wohn- und Gewerbegebiets ist dann nur noch über die
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neue Planstraße in Richtung Hauptstraße und von dieser über die L 12 in Richtung B 264
möglich. Entscheidend für die Qualität des Verkehrsablaufs ist die Leistungsfähigkeit der
in geringem Abstand voneinander liegenden Knoten L 12/Hauptstraße und Hauptstraße/ Im
Gewerbegebiet - Planstraße. Da die Kreuzung L 12/Hauptstraße gemäß Planfeststellungsbeschluss als Kreisverkehr ausgebaut werden muss, kann der neue Knoten Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet nicht signalisiert werden. Aufgrund des starken, von der
B 264 kommenden Verkehrs wäre ein Rückstau von der Lichtsignalanlage in den Kreisverkehr an der L 12 nicht auszuschließen. Es muss daher untersucht werden, ob sich ein
zufriedenstellender Verkehrsfluss einstellt, wenn die beiden Knoten als Kreisverkehrsplätze ausgebaut werden. In unmittelbarer Nachbarschaft zu ihnen liegen der bereits bestehende Kreisverkehr L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet, südlich des Knotens Hauptstraße und
der vom Landesbetrieb geplante und planfestgestellte neue Kreisverkehr an dem Knoten B
264/L 12 - L12n, nördlich davon.
Aufgabe der vorliegenden Untersuchung ist daher die Überprüfung der Leistungsfähigkeit
und des zu erwartenden Verkehrsablaufs in diesem System mit 4 Kreisverkehren.
B 264
L 12n
RWE
E 10
E8
L 12
Bild 2: Übersichtsplan (Quelle: Bing), Lage der zu betrachtenden Kreisverkehrsplätze
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2 Arbeitsunterlagen
Für die Bearbeitung standen die folgenden Unterlagen zur Verfügung:
− /1/ Untersuchung der Anbindung eines Gewerbegebiets an die L 12 in Langerwehe,
Verkehrstechnisches Gutachten, Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH, Essen/Bergisch Gladbach, letzter Stand vom 18.02.2015
− Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs B 264/L 12 - L 12n, Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Niederlassung Aachen, ohne Datum
− Luftbilder aus Google/Google Maps zur Bestimmung der Knotenabstände.
3 Untersuchung der Kreisverkehrsplätze
3.1 Beschreibung der Methode zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit
Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Kreisverkehrsplatzes mit einstreifiger Zufahrt
und einstreifiger Kreisfahrbahn und der sich daraus ergebenden Qualität des Verkehrsablaufs wurde das Berechnungsverfahren gemäß dem Handbuch für die Bemessung von
Straßenverkehrsanlagen (HBS), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen
und Verkehrswesen, 2015, herangezogen.
Wie an Knotenpunkten muss auch an Kreisverkehrsplätzen jeder untergeordnete Fahrzeugstrom übergeordnete Fahrzeuge gemäß den bestehenden Vorfahrtsbedingungen beachten.
Während an Knotenpunkten aber Geradeausverkehr aus zwei Richtungen und zusätzliche
Ein- und Abbieger zu berücksichtigen sind, reduziert sich an Kreisverkehrsplätzen die Anzahl der übergeordneten Ströme auf den Strom, der sich bereits auf der Kreisfahrbahn befindet. Er setzt sich aus den Linksabbiegern und dem Geradeausverkehr der davor liegenden Zufahrt sowie aus den Linksabbiegern der vorletzten Zufahrt zusammen.
Für den zufließenden Verkehr sind die Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn unmittelbar vor
der Zufahrt als "maßgebender" Strom anzusehen. Die Zufahrenden erhalten umso weniger
Möglichkeiten auf die Kreisfahrbahn einzufahren, je größer die Verkehrsstärke des zu beachtenden Hauptstromes ist.
Die Grundleistungsfähigkeit GPE einer Kreisverkehrszufahrt ist definiert als die maximal
mögliche Anzahl zufahrender Fahrzeuge, die unter Ausnutzung der in dem Hauptstrom
auftretenden Zeitlücken in den Kreisverkehrsplatz einfahren kann. Sie hängt daher nicht
nur von der Verkehrsstärke der Fahrzeuge in der Kreisfahrbahn unmittelbar vor der Zufahrt, sondern auch von der Anzahl der Fahrstreifen in der Kreisfahrbahn und in der Zufahrt sowie vom Kreisdurchmesser ab.
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Der Zusammenhang zwischen den Verkehrsstärken in der Zufahrt und in der Kreisfahrbahn ist im HBS 2015 in Form eines Diagramms dargestellt. Gegenüber der früheren Berechnung im HBS 2001 geht nun der Außendurchmesser des Kreisverkehrsplatzes in die
Grundleistungsfähigkeit mit ein. Größere Unterschiede in der Grundleistungsfähigkeit von
mehr als 50 Pkw-E/h, die auf den Außendurchmesser zurückzuführen sind, treten aber erst
bei einer Belastung von 1000 Kfz/h auf der Kreisfahrbahn auf. Ansonsten entspricht die im
HBS 2015 dargestellte Regressionsgerade der im HBS 2001 angegebenen Gleichung. Die
Grundleistungsfähigkeit wurde daher weiter mit dieser Formel berechnet.
Fußgänger und/oder Radfahrer, die die Zu- bzw. Ausfahrten des Kreisverkehrsplatzes queren, sind teilweise, insbesondere an markierten Fußgängerüberwegen, gegenüber dem
Fahrzeugverkehr bevorrechtigt. Sie vermindern damit die Kapazität des Kreisverkehrsplatzes. Zur Berücksichtigung dieses Zusammenhangs wurden im HBS ein Abminderungsfaktor ff, Kreis definiert (s. Diagramm S5-20 HBS 2015). Er ist abhängig von der Anzahl der zu
erwartenden Fußgänger/Radfahrer, Bei bis zu 100 Fußgänger/h beträgt der Abminderungsfaktor 0,99.
Durch Multiplikation der Grundleistungsfähigkeit mit dem der Situation entsprechenden
Abminderungsfaktor berechnet man die Kapazität CPE des Kreisverkehrsplatzes. Sie beschreibt allerdings eine Verkehrssituation, bei der unzumutbar lange Wartezeiten und große Staulängen auftreten. Der Wert ist daher für die praktische Dimensionierung ungeeignet. Als Grenzwert muss ein niedrigerer Wert beachtet werden.
Dazu eignet sich die Differenz zwischen der berechneten Kapazität Ci, also der maximal
abwickelbaren Verkehrsstärke in der Zufahrt und der tatsächlich vorhandenen Verkehrsstärke dieses wartepflichtigen Stromes (qi). Es ist leicht nachzuvollziehen, dass die Qualität
des Verkehrsablaufs umso besser ist, je größer diese Differenz ausfällt. Die Differenz wird
daher als vorhandene Kapazitätsreserve Ri der Zufahrt bezeichnet.
Zwischen der berechneten, vorhandenen Kapazitätsreserve R und der damit verbundenen
Verkehrsqualität, ausgedrückt durch die mittlere Wartezeit tW der Nebenstromfahrzeuge,
besteht ebenfalls ein enger Zusammenhang.
Tab. 1: Zusammenhang zwischen Wartezeit und Qualitätsstufen bei Kreisverkehren
Qualitätsstufe (QSV)
Mittlere Wartezeit tW [s]
A = sehr gut
≤ 10
B = gut
≤ 20
C = befriedigend
≤ 30
D = ausreichend
≤ 45
E = mangelhaft
> 45
F = ungenügend
negative Reserve,
(Sättigungsgrad >1)
Aus: HBS - Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen; Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (Hrsg.), 2015
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Die mittlere Wartezeit wird nach der universellen Wartezeitformel von Kimber und Hollies
(1978) ermittelt. Sie lässt sich in Abhängigkeit von der Belastungsreserve und der Kapazität in einem Diagramm ablesen. Die angegebenen mittleren Wartezeiten sind als überschlägige Näherungswerte anzusehen. Die Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs
kann dann anhand der abgeschätzten mittleren Wartezeit erfolgen. Zur besseren Handhabung wird der Verkehrsablauf aufgrund der zu erwartenden mittleren Wartezeit gemäß
HBS in sechs Qualitätsstufen (A - F) eingeteilt.
Die Werte werden zur Übersicht in Tabelle 1 dargestellt. In der Regel weisen die einzelnen
Kreisverkehrsarme ein unterschiedliches Qualitätsniveau auf. Maßgebend für die Beurteilung des gesamten Kreisverkehrsplatzes ist die Zufahrt mit der schlechtesten Einstufung.
Wenn in allen, dem Kreisverkehrsplatz zufließenden Verkehrsströmen die vorhandene Kapazitätsreserve R mehr als 100 Kfz/h beträgt, ist eine ausreichende Qualität des Verkehrsablaufs an dem betrachteten Kreisverkehrsplatz gewährleistet. In diesen Fällen tritt für die
Nebenstromfahrzeuge eine mittlere Wartezeit von weniger als 45 s pro Fahrzeug auf (Qualitätsstufe D oder besser).
Liegt die vorhandene Belastungsreserve für einen untergeordneten Strom zwischen 0 und
100 Kfz/h, so ist die Verkehrsqualität als kritisch anzusehen (Qualitätsstufe E). In einem
derartigen Fall kann eine zuverlässige Entscheidung nur durch eingehende Untersuchungen
wie z. B. eine Simulation getroffen werden.
Ergibt sich aber in einer der untergeordneten Zufahrten eine Belastungsreserve von weniger als 0 Kfz/h, so ist die Leistungsfähigkeit des betreffenden Stromes überschritten. In der
betrachteten Spitzenstunde muss dann mit unzumutbar langen Wartezeiten und Warteschlangen gerechnet werden (Qualitätsstufe F).
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Leistungsfähigkeit des gesamten Kreisverkehrsplatzes dann gewährleistet ist, wenn jede Zufahrt über eine Reserve von mindestens
100 Kfz/h zwischen der höchstmöglichen und der tatsächlich vorhandenen Belastung verfügt.
3.2 Kreisverkehr B 264/L 12 - L 12n
Der Knoten B 264 wird um einen zusätzlichen Ast, die L 12n, eine Verbindung zur Autobahn A 4, erweitert. Die dann entstehende Kreuzung soll als Kreisverkehrsplatz umgebaut
werden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat für diesen Kreisverkehrsplatz bereits eine
Leistungsfähigkeitsuntersuchung für die Prognosebelastung 2015 durchgeführt. Sie weist
für alle Zufahrten sowohl für die Morgen- als auch die Nachmittagsspitze, die Qualitätsstufe A nach. Die Reserven betragen in allen Zufahrten über 500 Kfz/h. Die im Rahmen der
Berücksichtigung der Prognose für das Jahr 2025 und den Quell-/Zielverkehr der neuen
Gewerbegebiete zusätzlich auftretenden Fahrzeuge verursachen daher keine Defizite oder
wesentliche Verschlechterungen der Verkehrsqualität.
Bei der Qualitätsstufe „A“ beträgt die mittlere Wartezeit in jeder Zufahrt weniger als 10 s.
Die für die Morgen- und die Abendspitze explizit berechneten Wartezeiten in den einzelnen Zufahrten liegen zwischen 5 s und 8 s.
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Zur Beurteilung der Auswirkung des Verkehrsablaufs an diesem Kreisverkehr auf das zu
betrachtende System muss die Länge des maximal zu erwartenden Rückstaus bekannt sein.
Nur so ist abzuschätzen, ob ein Rückstau den Verkehrsablauf in einem benachbarten
Kreisverkehr behindert. Zur Abschätzung dieser Größe wird die Staulänge bei einer statistischen Sicherheit gegen Überstauung von 95 % nach HBS (L95) berechnet.
Für das zu betrachtende System sind die Rückstaulängen auf der B 264 und der L 12n uninteressant. Sie werden daher nicht weiter betrachtet. Wichtig ist der Rückstau in der westlichen Zufahrt. Hier könnte sich theoretisch eine Behinderung für den Verkehrsablauf im
Kreisverkehr L 12/Hauptstraße ergeben, wenn der Stau eine entsprechende Länge aufweist.
Als Belastungswerte werden die Prognosezahlen für den Nachmittag aus dem o. g. Gutachten eingesetzt. Danach ist nachmittags in der westlichen Zufahrt, der L 12, von rd. 790
Pkw-E/h auszugehen. Bei der vom Landesbetrieb berechneten Kapazität von 1214 PkwE/h ergibt sich eine Auslastung von 65 %. Der maximale Rückstau beträgt 6 Kfz. Das entspricht einer Staulänge von rd. 36 m. Der Abstand zu dem Kreisverkehr L 12/Hauptstraße
beträgt gut 200 m (Messung Luftbild Google, Mittelpunkte der Knoten). Von einer Beeinflussung des Verkehrsablaufs an dem Kreisverkehr L 12/Hauptstraße durch den Rückstau
von der B 264 ist daher nicht auszugehen, auch wenn sich durch verzögerten Abfluss zunächst weitere Fahrzeuge aufstauen sollten. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass dieser
maximale Rückstau nur während der Spitzenstunde und auch während dieser Zeit nur selten auftritt.
Ob bei Auftreten der langen Wartezeit bereits ein Stau besteht bzw. wie sich die Situation
bei Auftreten eines solchen Staus weiter entwickelt, kann allerdings nicht abgeschätzt werden. Es ist unklar, wie der weitere Abfluss in der untersuchten Zufahrt abläuft. Dies kann
nach HBS nicht weiter untersucht werden. Hierzu wäre eine Simulation erforderlich.
3.3 Kreisverkehr L 12/Hauptstraße
Für den Kreisverkehr L 12/Hauptstraße wurde bereits in dem o. g. Gutachten ein Leistungsfähigkeitsnachweis erstellt. Die tabellarische Berechnung ist noch einmal im Anhang
beigefügt. Die mittlere Wartezeit auf der L 12 ist in beiden Zufahrten geringer als 20 s,
d. h. die Qualität des Verkehrsablaufs in den Zufahrten der L 12 entspricht der Stufe „B“.
Für die Hauptstraße beträgt die mittlere Wartezeit weniger als 10 s. Die Qualität des Verkehrsablaufs entspricht daher der Stufe „A“.
Tab. 2: Wartezeiten und sich daraus ergebende, maximale Rückstaulängen
(95 % -Wahrscheinlichkeit) für den Kreisverkehr L 12/Hauptstraße)
Zufahrt
nördliche Zufahrt
südliche Zufahrt
westliche Zufahrt
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Kapazität
[Pkw-E/h]
1000
800
900
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Auslastung
[%]
73
64
56
max. Rückstau L95
[Kfz]
[m]
8
48
5
30
4
24
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Verfährt man analog wie bei dem Kreisverkehr B 264/L 12 - L 12n, und berechnet die
Rückstaulängen für Zufahrten, in denen sich ein weiterer Kreisverkehrsplatz befindet, ergeben sich die in Tabelle 2 aufgeführten Werte.
Berücksichtigt man den jeweiligen Abstand der einzelnen Zufahrten zu dem benachbarten
Kreisverkehr und subtrahiert die Rückstaulänge, ergibt sich eine verbleibende Reserve für
zusätzlich aufgestaute Fahrzeuge:
Abstand nördliche Zufahrt zum Kreisverkehr B 264:
210 m, L95: 48 m
Reserve 162 m = 27 Kfz
Abstand südliche Zufahrt zum Kreisverkehr L 12 /Am Parir: 175 m, L95: 30 m
Reserve 145 m = 24 Kfz
Abstand westliche Zufahrt zum Kreisverkehr L 12/Planstraße: 100 m, L95: 24 m
Reserve 76 m = 12 Kfz.
Die Abstände der Kreisverkehrsplätze beziehen sich allerdings auf die Knotenmittelpunkte.
Bei der Anlage gehen durch den Einbau einer Kreisinsel und die Markierung von Fußgänger-Furten in allen Fällen mind. 30 m (= 5 Kfz) verloren. Um diese Länge verkürzt sich der
Abstand bzw. der Stauraum.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass aufgrund der vorhandenen Reserven in den beiden
Zufahrten der L 12 auch bei maximalem Rückstau noch ausreichender Aufstellraum für
eventuelle zusätzliche Fahrzeuge besteht. In der westlichen Zufahrt dagegen ist die Reserve geringer. Bei Berücksichtigung des Ausbaus beträgt sie maximal 7 Fahrzeuge.
3.4 Kreisverkehr Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet
Da der Rückstau von der L 12 in die Hauptstraße keine große Reserve aufweist, wird als
Nächstes die Gegenrichtung, d. h. der Kreisverkehr Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet, untersucht.
Bei der Kapazitätsberechnung werden in allen Richtungen Fußgänger berücksichtigt. Die
Belastung wird allerdings auch in der Spitzenstunde nicht höher als 100 Fußgänger/h sein.
Der Korrekturfaktor ist daher ff, Kreis = 0,99. Trotzdem weisen alle Zufahrten mittlere Wartezeiten von weniger als 10 s auf (Stufe „A“).
Für die Untersuchung ist nur die östliche Zufahrt der Hauptstraße relevant. Ein längerer
Rückstau in dieser Zufahrt kann den Verkehrsablauf im Kreisverkehr L 12/Hauptstraße
beeinträchtigen. Die Zufahrt wurde daher analog der bisherigen Vorgehensweise auf die
maximale Rückstaulänge überprüft. Bei einer Kapazität von rd. 1000 Pkw-E/h und einer
Auslastung von 57 % beträgt die maximale Rückstaulänge L95 5 Kfz bzw. 30 m. Die Reserve beträgt daher max. 6 Kfz bzw. 36 m. Ein wartender Bus bzw. ein größerer Lkw verringert die Reserve. Wie in der Gegenrichtung sind daher auch hier nur geringe Reserven
vorhanden.
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3.5 Kreisverkehr L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet
Der letzte zu überprüfende Kreisverkehrsplatz ist der südlich der Hauptstraße gelegene
Knoten L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet. Für diesen Knoten lagen keine Belastungszahlen vor. Bekannt ist nur der Zufluss von Norden. Er entspricht dem Abfluss des Kreisverkehrs L 12/Hauptstraße Richtung Süden. Außerdem entspricht der Abfluss Richtung Norden dem südlichen Zufluss des Kreisverkehrs L 12/Hauptstraße.
Die Belastungen der Nebenrichtungen mussten daher geschätzt werden. Das Verkehrsaufkommen in der westlichen Zufahrt wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen
von Verkehrsbeobachtungen erfasst. Die Hauptbelastung besteht aus Quell- und Zielverkehr von ALDI. Auch auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich ein kleines Gewerbegebiet, außerdem ein Lebensmittelfachmarkt und ein Discounter. Um den worst case
abzudecken, werden die Zuflüsse auf beiden Seiten mit 200 Kfz/h angesetzt. Der Abfluss
weist die gleiche Höhe auf. Die höchsten Zu- und Abflüsse erfolgen von/nach Süden.
Aus diesen Annahmen resultiert das im Anhang dargestellte Strombelastungsdiagramm.
Für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit wurden aufgrund der Lebensmittelmärkte wieder ein Korrekturfaktor für Fußgänger von ff, Kreis = 0,99 angesetzt. Die Berechnungen ergaben dennoch für alle Zufahrten mittlere Wartezeiten von weniger als 10 s (Stufe „A“).
Für das zu untersuchende System der Kreisverkehrsplätze ist nur die nördliche Zufahrt von
Interesse. Ein Rückstau von hier könnte den Verkehrsablauf im Kreisverkehr L 12/Hauptstraße beeinflussen. Der zu erwartende maximale Rückstau ist jedoch gering. Bei einer
Kapazität von rd. 900 Pkw-E/h und einer Auslastung von nur 42 % beträgt er 3 Kfz bzw.
18 m. Von einer Beeinflussung des nördlich gelegenen Kreisverkehrs, der einen Abstand
von 175 m aufweist, ist daher auch im ungünstigsten Fall nicht auszugehen.
4 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen
Das Gewerbe- und Wohngebiet Am Steinchen soll an die Hauptstraße in Langerwehe angebunden werden. Da sich gegenüber der neuen Einmündung bereits die Einmündung Im
Gewerbegebiet befindet, entsteht eine Kreuzung. Östlich von ihr liegt der Knoten L 12/
Hauptstraße. Er soll als Kreisverkehrsplatz ausgebaut werden. Der Abstand der beiden
Knotenmittelpunkte beträgt rd. 100 m. Der neue Knoten Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet muss daher aufgrund des geringen Abstands und der hohen Belastung ebenfalls als Kreisverkehrsplatz ausgebaut werden.
Südlich von den beiden neuen Kreisverkehrsplätzen besteht auf der L 12 bereits der Kreisverkehr L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet. Nördlich soll zukünftig ein großer Kreisverkehr den Knoten B 264/L 12 bei Anschluss der L 12n regeln. Dieses System aus insgesamt
4 Kreisverkehrsplätzen sollte hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit untersucht werden.
Eine theoretische Untersuchungsmethode für eine solche Überprüfung ist nicht bekannt.
Nach dem Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen kann nur die Leistungsfähigkeit eines Kreisverkehrs, unabhängig von den Randbedingungen, bestimmt werden.
Damit sind die mittleren Wartezeiten bekannt. Wichtig ist aber, welche maximalen RückLWGL127
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staulängen zu erwarten sind und ob in einem solchen Fall dör Verkehrsablauf in dem benachbarten Kreisverkehr beeinflusst wird.
Es wurden zunächst die Leistungsfühigkeit der Kreisverkehrsplätze und die Auslastung der
Zufahrten berechnet. Zur Stauiängenabschätzung wurde in den Zufahrten, in denen ein
Rückstau den Verkehrsablauf eines anderea Kreisverkehrsplatzes beeinträchtigen könnte,
der maximale Rückstau nach t{BS mit einer statistischen Sicherheit gegen Überstauung
von 95olo (Lgs) berechnet. Diese Berechnung gibt aber nur einen Anhaltspunkt, da weder
die Situation vor Entstehung des Staus noch die Entwicklung nach der Entstehung abgeschätz werden kann. Die Zahlennach FIBS 2015 gelten z. B. nur, wenn die Verkehrsstärke
in dem folgenden Zeitr*ewall soweit zurückgeht, dass der Auslastungsgrad höchstens
85 % beträgl. Eine genauere Uberprüfung ist daher nur durch eine Simulation möglich. Die
maximalen Rückstaulängen treten nur während der Spitzenstunden und zu diesen Zeiten
auch nur vereinzelt auf.
Mit den Informationen ,,Abstand der Knoten" und ,,Rückstaulänge" wurde als Anhaltspunkt für eine Beurteilung eine ,,vorhandene Reserve" berechnet. Wie zu erwarten sind die
so berechneten Reserven auf der Hauptstraße zwischen den nahe beieinander liegenden
Kreisverkehrsplätzen ,,Im Gewerbegebiet - Planstraße" uild ,,L12" am geringsten. Der tatsächliche Stauraum zwischen der Haltlinie und dem Fußgänger-Überweg des stromabwärts
liegenden Knotens beträgt bei Berücksichtigung der Bauwerke voraussichtlich nicht mehr
als 70 m. Die maximalen Rückstaulängen während der Spitzenstunden betragen 30 m.
In den Zufahrten der anderen Kreisverkehrsplätze sind keine gegenseitigen Beeinflussungen zu erwarten.
Diese Erkenntnisse beruhen auf rein theoretischen Betrachtungen. Voraussetzung ist
außerdem, dass der Verkehrsablauf auf der Hauptstraße zwischen den beiden Kreisverkehrsplatzen nicht durch Bushaltestellen beeinträchtigt wird. Bei im Straßenraum haltenden Bussen ist ein Rückstau in den stromabwärts liegenden Kreisverkehr während der
Spitzenzeiten nicht zu vermeiden.
Zusammenfassend ist daher zlt sagen, dass das geplante System mrt 4 Kreisverkehrsplätzen
aufgrund der Ergebnisse der theoretischen Überprüfungen funktionsf?ihig zu sein scheinl.
Aufgrund des geringen Abstands der beiden Knoten Hauptstraße/Planstraße und L 121
Hauptstraße sind hier kurzfristige selten auftretende Rückstauerscheinungen während der
Spitzenstunde nicht ganz auszuschließen.
Die vorliegende Untersuchung basiert auf den zur Verftigung gestellten Daten und Plänen,
insbesondere auf der Funktionsftihigkeit der Kreisverkehrs B 2641L 12 - L 12n . Die Ergebnisse gelten dementsprechend nur unter der Voraussetzung der Richtigkeit dieser
Unterlagen.
gez. Dr. Ste
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Anhang
1 Strombelastungsdiagramm für die Spitzenstunde, aus /1/
2 Strombelastungsdiagramm für den Knoten L 12/Hauptstraße
3 Leistungsfähigkeitsnachweis nach HBS für den Kreisverkehrsplatz L 12 - Hauptstraße
4 Strombelastungsdiagramm für den Knoten Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet
5 Leistungsfähigkeitsnachweis nach HBS für den Kreisverkehrsplatz Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet
6 Strombelastungsdiagramm für den Knoten L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet
7 Leistungsfähigkeitsnachweis nach HBS für den Knoten L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet
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- 12/12 -
WA/Mi
289
Hauptstraße
37
587
33
28
B 264
40
64
GE
36
139
36
5
71
239
116
70
18
Qn =
680
46
29
12
47 487
104
19 (Discounter)
19
Discounter (47)
28
1 403
84
P
10
Autozubehör
30
Tankstelle
30
116
153
28
133
Vollsortimenter
ALDI
1.452
18
25
60
488
186
25
GE
149
386
145
772
SO 1
563
429
370
30 128 158
284
4
L 12
513 132
379
717
717
142
717
361
381 884
875
791
L 12
2
2
791 185
258
714
L 12n
348
2
9
1115
Balduin Dreieck
E8
311 Richtung A 4
365 445
[Kfz/h]
24
30
1121
Qs=
L 12/Hauptstraße - B 264/L 12
Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH
Nachmittagsspitze
09.10.2015
2.236
RWE
Prognose 2025 mit Anschluss L 12n und 3 Gewerbegebieten
LWQ7.XLS
Anlage 1
Nachmittagsspitzenverkehr
N
Hauptstraße (West)
Zufahrt 4
488
563
84
1
L 12 (Nord)
403
429
370
284
717
Zufahrt
3
4
132
Zufahrt
1
513
379
791
2
L 12 (Süd)
2
2
9
7
13
Zufahrt 2
Hauptstraße (Ost)
Belastungen
Lfd. Nr.
1
2
3
4
Zufahrten (qz)
513
13
717
488
Kreis (qk)
408
914
136
290
Gewerbegebiet
Balduin Dreieck
[PKW-E/h]
STROMBELASTUNGSPLAN (Kreisverkehr) Gemeinde
LANGERWEHE
LWQ7
L 12/Hauptstraße
So
Ing.-Büro GEIGER & HAMBURGIER GmbH Essen
09.10.2015
gez.Geiger
Anlage 2
LWQ7 - QKV_1
Leistungsfähigkeit Kreisverkehrsplatz, nach HBS 2015
(1streifige Zufahrt, 1streifige Kreisfahrbahn)
Knoten:
Belastungsfall:
Zufahrt
L 12 (Süd)
Hauptstr. (Ost)
L12 (Nord)
Hauptstr. (West)
L 12/Hauptstraße - Hauptstraße (Sackgasse)
Nachmittagsspitze, Prognose 2025
qPE,K
408
914
136
290
qPE,K
G
ff, Kreis
C
qPE, Z
R
tW
Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH
G
803
475
980
880
ff, Kreis
1
1
1
1
C
803
475
980
880
qPE, Z
513
13
717
488
R
290
462
263
392
tW
<= 20s
<= 10s
<= 20s
<= 10s
Qual.Stufe
B
A
B
A
= vorhandene Verkehrsstärke auf der Kreisfahrbahn
= Grundkapazität = maximal zulässige Belastung der Zufahrt
= Korrekturfaktor für Fußgänger
= Kapazität (korregierte maximale Belastung der Zufahrt
mit Berücksichtigung der Störungen durch Fußgänger)
= vorhandene Belastung der Zufahrt
= vorhandene Kapazitätsreserve der Zufahrt
= mittlere Wartezeit
09.10.2015
Anlage 3
Nachmittagsspitzenverkehr
N
Hauptstraße
Zufahrt 4
366
587
40
289
Planstraße
37
64
123
36
239
Zufahrt
3
139
36
Zufahrt
1
101
5
71
60
Im Gewerbegebiet
(ALDI)
47
487
29
488
Richtung L 12
563
Zufahrt 2
Hauptstraße
Belastungen
Lfd. Nr.
1
2
3
4
Zufahrten (qz)
101
563
239
366
Kreis (qk)
465
78
570
222
[PKW-E/h]
STROMBELASTUNGSPLAN (Kreisverkehr) Gemeinde
LANGERWEHE
LWQ7
Hauptstraße/Im Gewerbegebiet - Planstr:
So
Ing.-Büro GEIGER & HAMBURGIER GmbH Essen
09.10.2015
gez.Geiger
Anlage 4
LWQ7 - QKV_2
Leistungsfähigkeit Kreisverkehrsplatz, nach HBS 2015
(1streifige Zufahrt, 1streifige Kreisfahrbahn)
Knoten:
Belastungsfall:
Hauptstraße/Zufahrt ALDI - Im Gewerbegebiet
Nachmittagsspitze, Prognose 2025
Zufahrt
ALDI/Gewerbegebiet
Hauptstr. (von L 12)
Planstraße
Hauptstr. (v Zentrum)
qPE,K
465
78
239
366
qPE,K
G
ff, Kreis
C
qPE, Z
R
tW
G
766
1.018
913
831
ff, Kreis
0,99
0,99
0,99
0,99
C
759
1.008
904
822
qPE, Z
101
563
570
222
R
658
445
334
600
tW
<= 10s
<= 10s
<= 10s
<= 10s
Qual.Stufe
A
A
A
A
= vorhandene Verkehrsstärke auf der Kreisfahrbahn
= Grundkapazität = maximal zulässige Belastung der Zufahrt
= Korrekturfaktor für Fußgänger
= Kapazität (korregierte maximale Belastung der Zufahrt
mit Berücksichtigung der Störungen durch Fußgänger)
= vorhandene Belastung der Zufahrt
= vorhandene Kapazitätsreserve der Zufahrt
= mittlere Wartezeit
Anlage 5
Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH
09.10.2015
Nachmittagsspitzenverkehr
N
Im Gewerbegebiet
Zufahrt 4
200
200
100
50
L 12
50
50
470
270
370
Zufahrt
3
50
100
Zufahrt
1
613
413
513
100
L 12
100
50
50
200
200
Zufahrt 2
Am Parir
Belastungen
Lfd. Nr.
1
2
3
4
Zufahrten (qz)
613
200
370
200
Kreis (qk)
150
563
250
420
[PKW-E/h]
STROMBELASTUNGSPLAN (Kreisverkehr) Gemeinde
LANGERWEHE
LWQ7
L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet
So
Ing.-Büro GEIGER & HAMBURGIER GmbH Essen
09.10.2015
gez.Geiger
Anlage 6
LWQ7 - QKV_3
Leistungsfähigkeit Kreisverkehrsplatz, nach HBS 2015
(1streifige Zufahrt, 1streifige Kreisfahrbahn)
Knoten:
Belastungsfall:
Zufahrt
L 12 Süd
Am Parir
L 12 Nord
Im Gewerbegebiet
qPE,K
L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet
Nachmittagsspitze, Prognose 2025
qPE,K
150
563
250
420
qPE,K
G
ff, Kreis
C
qPE, Z
R
tW
Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH
G
971
703
906
796
ff, Kreis
0,99
0,99
0,99
0,99
C
961
696
897
788
qPE, Z
613
200
370
200
R
348
496
527
588
tW
<= 10s
<= 10s
<= 10s
<= 10s
Qual.Stufe
A
A
A
A
= vorhandene Verkehrsstärke auf der Kreisfahrbahn
= Grundkapazität = maximal zulässige Belastung der Zufahrt
= Korrekturfaktor für Fußgänger
= Kapazität (korregierte maximale Belastung der Zufahrt
mit Berücksichtigung der Störungen durch Fußgänger)
= vorhandene Belastung der Zufahrt
= vorhandene Kapazitätsreserve der Zufahrt
= mittlere Wartezeit
09.10.2015
Anlage 7