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Tischvorlage (Verkehrsgutachten)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
1,9 MB
Datum
03.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07

Inhalt der Datei

Ing.-Büro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K. Hamburgier GmbH Verkehrstechnisches Gutachten Untersuchung der Anbindung eines Gewerbegebiets an die L 12 in Langerwehe unter zusätzlicher Berücksichtigung der Gewerbegebiete Balduin Dreieck und RWE (hier: Leistungsfähigkeit eines Systems mit 4 Kreisverkehrsplätzen) Gemeinde Langerwehe Ausgearbeitet im Auftrag der Schlun Real Estate GmbH & Co. KG von Dr.-Ing. Stefan Sommer Ing.-Büro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K. Hamburgier GmbH Ladenspelderstr. 62, 45147 Essen Telefon: 0201/73 00 88, Fax: 0201/73 50 88 E-Mail: BUERO@IGH-VT-ESSEN.DE Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Langerwehe, Gewerbegebiet _________________________________________________________________________ INHALTSVERZEICHNIS Gutachten 1 Einleitung und Aufgabenstellung 2 Arbeitsunterlagen 3 Untersuchung der Kreisverkehrsplätze 3.1 Beschreibung der Methode zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit 3.2 Kreisverkehr B 264/L 12 - L 12n 3.3 Kreisverkehr L 12/Hauptstraße 3.4 Kreisverkehr Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet 3.5 Kreisverkehr L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet 4 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen Anlagen LWGL127 09.10.2015 - 2/12 - Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Langerwehe, Gewerbegebiet _________________________________________________________________________ 1 Einleitung und Aufgabenstellung Der Landesbetrieb Straßenbau NRW plant im Bereich Langerwehe den Bau einer neuen Querverbindung zwischen der B 264 und der A 4. Die Verbindung zur B 264 erfolgt durch die L 12n, die als vierte Zufahrt an den Knoten B 264/L 12 angeschlossen wird. Durch diese Maßnahme steigt auch das Verkehrsaufkommen am Knoten L 12 - Hauptstraße. . L 12n Bild 1: Übersichtsplan Langerwehe - Luchem - A 4 Weitere Zunahmen des Verkehrsaufkommens entstehen durch (s. Bild 2) − das Wohn- und Gewerbegebiet Am Steinchen (Bebaungsplan E 10), begrenzt im Süden von der Hauptstraße und im Osten von der L 12, − das sog. Balduin Dreieck (Bebauungsplan E 8), östlich der L 12, begrenzt durch die B 264. − die Gewerbefläche RWE, östlich der L 12n. Die verkehrlichen Auswirkungen durch die Anbindungen der Gewerbegebiete unter Berücksichtigung des neuen Autobahnanschlusses wurden bereits untersucht. Die Informationen sind dem Gutachten „Untersuchung der Anbindung eines Gewerbegebiets an die L 12 in Langerwehe“, Stand 18.02.2015, zu entnehmen. Ursprünglich sollte das Gewerbegebiet Am Steinchen vollständig über den bereits heute bestehenden Wirtschaftsweg Am Steinchen an die L 12 angebunden werden. Nach dem aktuellen Stand kann aber Am Steinchen nur als abführende Einbahnstraße ausgebaut werden. Der Abfluss des gesamten Wohn- und Gewerbegebiets ist dann nur noch über die LWGL127 09.10.2015 - 3/12 - Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Langerwehe, Gewerbegebiet _________________________________________________________________________ neue Planstraße in Richtung Hauptstraße und von dieser über die L 12 in Richtung B 264 möglich. Entscheidend für die Qualität des Verkehrsablaufs ist die Leistungsfähigkeit der in geringem Abstand voneinander liegenden Knoten L 12/Hauptstraße und Hauptstraße/ Im Gewerbegebiet - Planstraße. Da die Kreuzung L 12/Hauptstraße gemäß Planfeststellungsbeschluss als Kreisverkehr ausgebaut werden muss, kann der neue Knoten Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet nicht signalisiert werden. Aufgrund des starken, von der B 264 kommenden Verkehrs wäre ein Rückstau von der Lichtsignalanlage in den Kreisverkehr an der L 12 nicht auszuschließen. Es muss daher untersucht werden, ob sich ein zufriedenstellender Verkehrsfluss einstellt, wenn die beiden Knoten als Kreisverkehrsplätze ausgebaut werden. In unmittelbarer Nachbarschaft zu ihnen liegen der bereits bestehende Kreisverkehr L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet, südlich des Knotens Hauptstraße und der vom Landesbetrieb geplante und planfestgestellte neue Kreisverkehr an dem Knoten B 264/L 12 - L12n, nördlich davon. Aufgabe der vorliegenden Untersuchung ist daher die Überprüfung der Leistungsfähigkeit und des zu erwartenden Verkehrsablaufs in diesem System mit 4 Kreisverkehren. B 264 L 12n RWE E 10 E8 L 12 Bild 2: Übersichtsplan (Quelle: Bing), Lage der zu betrachtenden Kreisverkehrsplätze LWGL127 09.10.2015 - 4/12 - Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Langerwehe, Gewerbegebiet _________________________________________________________________________ 2 Arbeitsunterlagen Für die Bearbeitung standen die folgenden Unterlagen zur Verfügung: − /1/ Untersuchung der Anbindung eines Gewerbegebiets an die L 12 in Langerwehe, Verkehrstechnisches Gutachten, Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH, Essen/Bergisch Gladbach, letzter Stand vom 18.02.2015 − Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs B 264/L 12 - L 12n, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Aachen, ohne Datum − Luftbilder aus Google/Google Maps zur Bestimmung der Knotenabstände. 3 Untersuchung der Kreisverkehrsplätze 3.1 Beschreibung der Methode zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Kreisverkehrsplatzes mit einstreifiger Zufahrt und einstreifiger Kreisfahrbahn und der sich daraus ergebenden Qualität des Verkehrsablaufs wurde das Berechnungsverfahren gemäß dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, 2015, herangezogen. Wie an Knotenpunkten muss auch an Kreisverkehrsplätzen jeder untergeordnete Fahrzeugstrom übergeordnete Fahrzeuge gemäß den bestehenden Vorfahrtsbedingungen beachten. Während an Knotenpunkten aber Geradeausverkehr aus zwei Richtungen und zusätzliche Ein- und Abbieger zu berücksichtigen sind, reduziert sich an Kreisverkehrsplätzen die Anzahl der übergeordneten Ströme auf den Strom, der sich bereits auf der Kreisfahrbahn befindet. Er setzt sich aus den Linksabbiegern und dem Geradeausverkehr der davor liegenden Zufahrt sowie aus den Linksabbiegern der vorletzten Zufahrt zusammen. Für den zufließenden Verkehr sind die Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn unmittelbar vor der Zufahrt als "maßgebender" Strom anzusehen. Die Zufahrenden erhalten umso weniger Möglichkeiten auf die Kreisfahrbahn einzufahren, je größer die Verkehrsstärke des zu beachtenden Hauptstromes ist. Die Grundleistungsfähigkeit GPE einer Kreisverkehrszufahrt ist definiert als die maximal mögliche Anzahl zufahrender Fahrzeuge, die unter Ausnutzung der in dem Hauptstrom auftretenden Zeitlücken in den Kreisverkehrsplatz einfahren kann. Sie hängt daher nicht nur von der Verkehrsstärke der Fahrzeuge in der Kreisfahrbahn unmittelbar vor der Zufahrt, sondern auch von der Anzahl der Fahrstreifen in der Kreisfahrbahn und in der Zufahrt sowie vom Kreisdurchmesser ab. LWGL127 09.10.2015 - 5/12 - Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Langerwehe, Gewerbegebiet _________________________________________________________________________ Der Zusammenhang zwischen den Verkehrsstärken in der Zufahrt und in der Kreisfahrbahn ist im HBS 2015 in Form eines Diagramms dargestellt. Gegenüber der früheren Berechnung im HBS 2001 geht nun der Außendurchmesser des Kreisverkehrsplatzes in die Grundleistungsfähigkeit mit ein. Größere Unterschiede in der Grundleistungsfähigkeit von mehr als 50 Pkw-E/h, die auf den Außendurchmesser zurückzuführen sind, treten aber erst bei einer Belastung von 1000 Kfz/h auf der Kreisfahrbahn auf. Ansonsten entspricht die im HBS 2015 dargestellte Regressionsgerade der im HBS 2001 angegebenen Gleichung. Die Grundleistungsfähigkeit wurde daher weiter mit dieser Formel berechnet. Fußgänger und/oder Radfahrer, die die Zu- bzw. Ausfahrten des Kreisverkehrsplatzes queren, sind teilweise, insbesondere an markierten Fußgängerüberwegen, gegenüber dem Fahrzeugverkehr bevorrechtigt. Sie vermindern damit die Kapazität des Kreisverkehrsplatzes. Zur Berücksichtigung dieses Zusammenhangs wurden im HBS ein Abminderungsfaktor ff, Kreis definiert (s. Diagramm S5-20 HBS 2015). Er ist abhängig von der Anzahl der zu erwartenden Fußgänger/Radfahrer, Bei bis zu 100 Fußgänger/h beträgt der Abminderungsfaktor 0,99. Durch Multiplikation der Grundleistungsfähigkeit mit dem der Situation entsprechenden Abminderungsfaktor berechnet man die Kapazität CPE des Kreisverkehrsplatzes. Sie beschreibt allerdings eine Verkehrssituation, bei der unzumutbar lange Wartezeiten und große Staulängen auftreten. Der Wert ist daher für die praktische Dimensionierung ungeeignet. Als Grenzwert muss ein niedrigerer Wert beachtet werden. Dazu eignet sich die Differenz zwischen der berechneten Kapazität Ci, also der maximal abwickelbaren Verkehrsstärke in der Zufahrt und der tatsächlich vorhandenen Verkehrsstärke dieses wartepflichtigen Stromes (qi). Es ist leicht nachzuvollziehen, dass die Qualität des Verkehrsablaufs umso besser ist, je größer diese Differenz ausfällt. Die Differenz wird daher als vorhandene Kapazitätsreserve Ri der Zufahrt bezeichnet. Zwischen der berechneten, vorhandenen Kapazitätsreserve R und der damit verbundenen Verkehrsqualität, ausgedrückt durch die mittlere Wartezeit tW der Nebenstromfahrzeuge, besteht ebenfalls ein enger Zusammenhang. Tab. 1: Zusammenhang zwischen Wartezeit und Qualitätsstufen bei Kreisverkehren Qualitätsstufe (QSV) Mittlere Wartezeit tW [s] A = sehr gut ≤ 10 B = gut ≤ 20 C = befriedigend ≤ 30 D = ausreichend ≤ 45 E = mangelhaft > 45 F = ungenügend negative Reserve, (Sättigungsgrad >1) Aus: HBS - Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen; Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (Hrsg.), 2015 LWGL127 09.10.2015 - 6/12 - Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Langerwehe, Gewerbegebiet _________________________________________________________________________ Die mittlere Wartezeit wird nach der universellen Wartezeitformel von Kimber und Hollies (1978) ermittelt. Sie lässt sich in Abhängigkeit von der Belastungsreserve und der Kapazität in einem Diagramm ablesen. Die angegebenen mittleren Wartezeiten sind als überschlägige Näherungswerte anzusehen. Die Beurteilung der Qualität des Verkehrsablaufs kann dann anhand der abgeschätzten mittleren Wartezeit erfolgen. Zur besseren Handhabung wird der Verkehrsablauf aufgrund der zu erwartenden mittleren Wartezeit gemäß HBS in sechs Qualitätsstufen (A - F) eingeteilt. Die Werte werden zur Übersicht in Tabelle 1 dargestellt. In der Regel weisen die einzelnen Kreisverkehrsarme ein unterschiedliches Qualitätsniveau auf. Maßgebend für die Beurteilung des gesamten Kreisverkehrsplatzes ist die Zufahrt mit der schlechtesten Einstufung. Wenn in allen, dem Kreisverkehrsplatz zufließenden Verkehrsströmen die vorhandene Kapazitätsreserve R mehr als 100 Kfz/h beträgt, ist eine ausreichende Qualität des Verkehrsablaufs an dem betrachteten Kreisverkehrsplatz gewährleistet. In diesen Fällen tritt für die Nebenstromfahrzeuge eine mittlere Wartezeit von weniger als 45 s pro Fahrzeug auf (Qualitätsstufe D oder besser). Liegt die vorhandene Belastungsreserve für einen untergeordneten Strom zwischen 0 und 100 Kfz/h, so ist die Verkehrsqualität als kritisch anzusehen (Qualitätsstufe E). In einem derartigen Fall kann eine zuverlässige Entscheidung nur durch eingehende Untersuchungen wie z. B. eine Simulation getroffen werden. Ergibt sich aber in einer der untergeordneten Zufahrten eine Belastungsreserve von weniger als 0 Kfz/h, so ist die Leistungsfähigkeit des betreffenden Stromes überschritten. In der betrachteten Spitzenstunde muss dann mit unzumutbar langen Wartezeiten und Warteschlangen gerechnet werden (Qualitätsstufe F). Zusammenfassend kann man sagen, dass die Leistungsfähigkeit des gesamten Kreisverkehrsplatzes dann gewährleistet ist, wenn jede Zufahrt über eine Reserve von mindestens 100 Kfz/h zwischen der höchstmöglichen und der tatsächlich vorhandenen Belastung verfügt. 3.2 Kreisverkehr B 264/L 12 - L 12n Der Knoten B 264 wird um einen zusätzlichen Ast, die L 12n, eine Verbindung zur Autobahn A 4, erweitert. Die dann entstehende Kreuzung soll als Kreisverkehrsplatz umgebaut werden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat für diesen Kreisverkehrsplatz bereits eine Leistungsfähigkeitsuntersuchung für die Prognosebelastung 2015 durchgeführt. Sie weist für alle Zufahrten sowohl für die Morgen- als auch die Nachmittagsspitze, die Qualitätsstufe A nach. Die Reserven betragen in allen Zufahrten über 500 Kfz/h. Die im Rahmen der Berücksichtigung der Prognose für das Jahr 2025 und den Quell-/Zielverkehr der neuen Gewerbegebiete zusätzlich auftretenden Fahrzeuge verursachen daher keine Defizite oder wesentliche Verschlechterungen der Verkehrsqualität. Bei der Qualitätsstufe „A“ beträgt die mittlere Wartezeit in jeder Zufahrt weniger als 10 s. Die für die Morgen- und die Abendspitze explizit berechneten Wartezeiten in den einzelnen Zufahrten liegen zwischen 5 s und 8 s. LWGL127 09.10.2015 - 7/12 - Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Langerwehe, Gewerbegebiet _________________________________________________________________________ Zur Beurteilung der Auswirkung des Verkehrsablaufs an diesem Kreisverkehr auf das zu betrachtende System muss die Länge des maximal zu erwartenden Rückstaus bekannt sein. Nur so ist abzuschätzen, ob ein Rückstau den Verkehrsablauf in einem benachbarten Kreisverkehr behindert. Zur Abschätzung dieser Größe wird die Staulänge bei einer statistischen Sicherheit gegen Überstauung von 95 % nach HBS (L95) berechnet. Für das zu betrachtende System sind die Rückstaulängen auf der B 264 und der L 12n uninteressant. Sie werden daher nicht weiter betrachtet. Wichtig ist der Rückstau in der westlichen Zufahrt. Hier könnte sich theoretisch eine Behinderung für den Verkehrsablauf im Kreisverkehr L 12/Hauptstraße ergeben, wenn der Stau eine entsprechende Länge aufweist. Als Belastungswerte werden die Prognosezahlen für den Nachmittag aus dem o. g. Gutachten eingesetzt. Danach ist nachmittags in der westlichen Zufahrt, der L 12, von rd. 790 Pkw-E/h auszugehen. Bei der vom Landesbetrieb berechneten Kapazität von 1214 PkwE/h ergibt sich eine Auslastung von 65 %. Der maximale Rückstau beträgt 6 Kfz. Das entspricht einer Staulänge von rd. 36 m. Der Abstand zu dem Kreisverkehr L 12/Hauptstraße beträgt gut 200 m (Messung Luftbild Google, Mittelpunkte der Knoten). Von einer Beeinflussung des Verkehrsablaufs an dem Kreisverkehr L 12/Hauptstraße durch den Rückstau von der B 264 ist daher nicht auszugehen, auch wenn sich durch verzögerten Abfluss zunächst weitere Fahrzeuge aufstauen sollten. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass dieser maximale Rückstau nur während der Spitzenstunde und auch während dieser Zeit nur selten auftritt. Ob bei Auftreten der langen Wartezeit bereits ein Stau besteht bzw. wie sich die Situation bei Auftreten eines solchen Staus weiter entwickelt, kann allerdings nicht abgeschätzt werden. Es ist unklar, wie der weitere Abfluss in der untersuchten Zufahrt abläuft. Dies kann nach HBS nicht weiter untersucht werden. Hierzu wäre eine Simulation erforderlich. 3.3 Kreisverkehr L 12/Hauptstraße Für den Kreisverkehr L 12/Hauptstraße wurde bereits in dem o. g. Gutachten ein Leistungsfähigkeitsnachweis erstellt. Die tabellarische Berechnung ist noch einmal im Anhang beigefügt. Die mittlere Wartezeit auf der L 12 ist in beiden Zufahrten geringer als 20 s, d. h. die Qualität des Verkehrsablaufs in den Zufahrten der L 12 entspricht der Stufe „B“. Für die Hauptstraße beträgt die mittlere Wartezeit weniger als 10 s. Die Qualität des Verkehrsablaufs entspricht daher der Stufe „A“. Tab. 2: Wartezeiten und sich daraus ergebende, maximale Rückstaulängen (95 % -Wahrscheinlichkeit) für den Kreisverkehr L 12/Hauptstraße) Zufahrt nördliche Zufahrt südliche Zufahrt westliche Zufahrt LWGL127 Kapazität [Pkw-E/h] 1000 800 900 09.10.2015 Auslastung [%] 73 64 56 max. Rückstau L95 [Kfz] [m] 8 48 5 30 4 24 - 8/12 - Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Langerwehe, Gewerbegebiet _________________________________________________________________________ Verfährt man analog wie bei dem Kreisverkehr B 264/L 12 - L 12n, und berechnet die Rückstaulängen für Zufahrten, in denen sich ein weiterer Kreisverkehrsplatz befindet, ergeben sich die in Tabelle 2 aufgeführten Werte. Berücksichtigt man den jeweiligen Abstand der einzelnen Zufahrten zu dem benachbarten Kreisverkehr und subtrahiert die Rückstaulänge, ergibt sich eine verbleibende Reserve für zusätzlich aufgestaute Fahrzeuge: Abstand nördliche Zufahrt zum Kreisverkehr B 264: 210 m, L95: 48 m Reserve 162 m = 27 Kfz Abstand südliche Zufahrt zum Kreisverkehr L 12 /Am Parir: 175 m, L95: 30 m Reserve 145 m = 24 Kfz Abstand westliche Zufahrt zum Kreisverkehr L 12/Planstraße: 100 m, L95: 24 m Reserve 76 m = 12 Kfz. Die Abstände der Kreisverkehrsplätze beziehen sich allerdings auf die Knotenmittelpunkte. Bei der Anlage gehen durch den Einbau einer Kreisinsel und die Markierung von Fußgänger-Furten in allen Fällen mind. 30 m (= 5 Kfz) verloren. Um diese Länge verkürzt sich der Abstand bzw. der Stauraum. Zusammenfassend ist zu sagen, dass aufgrund der vorhandenen Reserven in den beiden Zufahrten der L 12 auch bei maximalem Rückstau noch ausreichender Aufstellraum für eventuelle zusätzliche Fahrzeuge besteht. In der westlichen Zufahrt dagegen ist die Reserve geringer. Bei Berücksichtigung des Ausbaus beträgt sie maximal 7 Fahrzeuge. 3.4 Kreisverkehr Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet Da der Rückstau von der L 12 in die Hauptstraße keine große Reserve aufweist, wird als Nächstes die Gegenrichtung, d. h. der Kreisverkehr Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet, untersucht. Bei der Kapazitätsberechnung werden in allen Richtungen Fußgänger berücksichtigt. Die Belastung wird allerdings auch in der Spitzenstunde nicht höher als 100 Fußgänger/h sein. Der Korrekturfaktor ist daher ff, Kreis = 0,99. Trotzdem weisen alle Zufahrten mittlere Wartezeiten von weniger als 10 s auf (Stufe „A“). Für die Untersuchung ist nur die östliche Zufahrt der Hauptstraße relevant. Ein längerer Rückstau in dieser Zufahrt kann den Verkehrsablauf im Kreisverkehr L 12/Hauptstraße beeinträchtigen. Die Zufahrt wurde daher analog der bisherigen Vorgehensweise auf die maximale Rückstaulänge überprüft. Bei einer Kapazität von rd. 1000 Pkw-E/h und einer Auslastung von 57 % beträgt die maximale Rückstaulänge L95 5 Kfz bzw. 30 m. Die Reserve beträgt daher max. 6 Kfz bzw. 36 m. Ein wartender Bus bzw. ein größerer Lkw verringert die Reserve. Wie in der Gegenrichtung sind daher auch hier nur geringe Reserven vorhanden. LWGL127 09.10.2015 - 9/12 - Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Langerwehe, Gewerbegebiet _________________________________________________________________________ 3.5 Kreisverkehr L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet Der letzte zu überprüfende Kreisverkehrsplatz ist der südlich der Hauptstraße gelegene Knoten L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet. Für diesen Knoten lagen keine Belastungszahlen vor. Bekannt ist nur der Zufluss von Norden. Er entspricht dem Abfluss des Kreisverkehrs L 12/Hauptstraße Richtung Süden. Außerdem entspricht der Abfluss Richtung Norden dem südlichen Zufluss des Kreisverkehrs L 12/Hauptstraße. Die Belastungen der Nebenrichtungen mussten daher geschätzt werden. Das Verkehrsaufkommen in der westlichen Zufahrt wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt im Rahmen von Verkehrsbeobachtungen erfasst. Die Hauptbelastung besteht aus Quell- und Zielverkehr von ALDI. Auch auf der gegenüberliegenden Seite befinden sich ein kleines Gewerbegebiet, außerdem ein Lebensmittelfachmarkt und ein Discounter. Um den worst case abzudecken, werden die Zuflüsse auf beiden Seiten mit 200 Kfz/h angesetzt. Der Abfluss weist die gleiche Höhe auf. Die höchsten Zu- und Abflüsse erfolgen von/nach Süden. Aus diesen Annahmen resultiert das im Anhang dargestellte Strombelastungsdiagramm. Für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit wurden aufgrund der Lebensmittelmärkte wieder ein Korrekturfaktor für Fußgänger von ff, Kreis = 0,99 angesetzt. Die Berechnungen ergaben dennoch für alle Zufahrten mittlere Wartezeiten von weniger als 10 s (Stufe „A“). Für das zu untersuchende System der Kreisverkehrsplätze ist nur die nördliche Zufahrt von Interesse. Ein Rückstau von hier könnte den Verkehrsablauf im Kreisverkehr L 12/Hauptstraße beeinflussen. Der zu erwartende maximale Rückstau ist jedoch gering. Bei einer Kapazität von rd. 900 Pkw-E/h und einer Auslastung von nur 42 % beträgt er 3 Kfz bzw. 18 m. Von einer Beeinflussung des nördlich gelegenen Kreisverkehrs, der einen Abstand von 175 m aufweist, ist daher auch im ungünstigsten Fall nicht auszugehen. 4 Zusammenfassung und Schlussbemerkungen Das Gewerbe- und Wohngebiet Am Steinchen soll an die Hauptstraße in Langerwehe angebunden werden. Da sich gegenüber der neuen Einmündung bereits die Einmündung Im Gewerbegebiet befindet, entsteht eine Kreuzung. Östlich von ihr liegt der Knoten L 12/ Hauptstraße. Er soll als Kreisverkehrsplatz ausgebaut werden. Der Abstand der beiden Knotenmittelpunkte beträgt rd. 100 m. Der neue Knoten Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet muss daher aufgrund des geringen Abstands und der hohen Belastung ebenfalls als Kreisverkehrsplatz ausgebaut werden. Südlich von den beiden neuen Kreisverkehrsplätzen besteht auf der L 12 bereits der Kreisverkehr L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet. Nördlich soll zukünftig ein großer Kreisverkehr den Knoten B 264/L 12 bei Anschluss der L 12n regeln. Dieses System aus insgesamt 4 Kreisverkehrsplätzen sollte hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit untersucht werden. Eine theoretische Untersuchungsmethode für eine solche Überprüfung ist nicht bekannt. Nach dem Handbuch zur Bemessung von Straßenverkehrsanlagen kann nur die Leistungsfähigkeit eines Kreisverkehrs, unabhängig von den Randbedingungen, bestimmt werden. Damit sind die mittleren Wartezeiten bekannt. Wichtig ist aber, welche maximalen RückLWGL127 09.10.2015 - 10/12 - Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Langerwehe, Gewerbegebiet staulängen zu erwarten sind und ob in einem solchen Fall dör Verkehrsablauf in dem benachbarten Kreisverkehr beeinflusst wird. Es wurden zunächst die Leistungsfühigkeit der Kreisverkehrsplätze und die Auslastung der Zufahrten berechnet. Zur Stauiängenabschätzung wurde in den Zufahrten, in denen ein Rückstau den Verkehrsablauf eines anderea Kreisverkehrsplatzes beeinträchtigen könnte, der maximale Rückstau nach t{BS mit einer statistischen Sicherheit gegen Überstauung von 95olo (Lgs) berechnet. Diese Berechnung gibt aber nur einen Anhaltspunkt, da weder die Situation vor Entstehung des Staus noch die Entwicklung nach der Entstehung abgeschätz werden kann. Die Zahlennach FIBS 2015 gelten z. B. nur, wenn die Verkehrsstärke in dem folgenden Zeitr*ewall soweit zurückgeht, dass der Auslastungsgrad höchstens 85 % beträgl. Eine genauere Uberprüfung ist daher nur durch eine Simulation möglich. Die maximalen Rückstaulängen treten nur während der Spitzenstunden und zu diesen Zeiten auch nur vereinzelt auf. Mit den Informationen ,,Abstand der Knoten" und ,,Rückstaulänge" wurde als Anhaltspunkt für eine Beurteilung eine ,,vorhandene Reserve" berechnet. Wie zu erwarten sind die so berechneten Reserven auf der Hauptstraße zwischen den nahe beieinander liegenden Kreisverkehrsplätzen ,,Im Gewerbegebiet - Planstraße" uild ,,L12" am geringsten. Der tatsächliche Stauraum zwischen der Haltlinie und dem Fußgänger-Überweg des stromabwärts liegenden Knotens beträgt bei Berücksichtigung der Bauwerke voraussichtlich nicht mehr als 70 m. Die maximalen Rückstaulängen während der Spitzenstunden betragen 30 m. In den Zufahrten der anderen Kreisverkehrsplätze sind keine gegenseitigen Beeinflussungen zu erwarten. Diese Erkenntnisse beruhen auf rein theoretischen Betrachtungen. Voraussetzung ist außerdem, dass der Verkehrsablauf auf der Hauptstraße zwischen den beiden Kreisverkehrsplatzen nicht durch Bushaltestellen beeinträchtigt wird. Bei im Straßenraum haltenden Bussen ist ein Rückstau in den stromabwärts liegenden Kreisverkehr während der Spitzenzeiten nicht zu vermeiden. Zusammenfassend ist daher zlt sagen, dass das geplante System mrt 4 Kreisverkehrsplätzen aufgrund der Ergebnisse der theoretischen Überprüfungen funktionsf?ihig zu sein scheinl. Aufgrund des geringen Abstands der beiden Knoten Hauptstraße/Planstraße und L 121 Hauptstraße sind hier kurzfristige selten auftretende Rückstauerscheinungen während der Spitzenstunde nicht ganz auszuschließen. Die vorliegende Untersuchung basiert auf den zur Verftigung gestellten Daten und Plänen, insbesondere auf der Funktionsftihigkeit der Kreisverkehrs B 2641L 12 - L 12n . Die Ergebnisse gelten dementsprechend nur unter der Voraussetzung der Richtigkeit dieser Unterlagen. gez. Dr. Ste LWGL127 09.10.2015 Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Langerwehe, Gewerbegebiet _________________________________________________________________________ Anhang 1 Strombelastungsdiagramm für die Spitzenstunde, aus /1/ 2 Strombelastungsdiagramm für den Knoten L 12/Hauptstraße 3 Leistungsfähigkeitsnachweis nach HBS für den Kreisverkehrsplatz L 12 - Hauptstraße 4 Strombelastungsdiagramm für den Knoten Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet 5 Leistungsfähigkeitsnachweis nach HBS für den Kreisverkehrsplatz Hauptstraße/Planstraße - Im Gewerbegebiet 6 Strombelastungsdiagramm für den Knoten L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet 7 Leistungsfähigkeitsnachweis nach HBS für den Knoten L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet LWGL127 09.10.2015 - 12/12 - WA/Mi 289 Hauptstraße 37 587 33 28 B 264 40 64 GE 36 139 36 5 71 239 116 70 18 Qn = 680 46 29 12 47 487 104 19 (Discounter) 19 Discounter (47) 28 1 403 84 P 10 Autozubehör 30 Tankstelle 30 116 153 28 133 Vollsortimenter ALDI 1.452 18 25 60 488 186 25 GE 149 386 145 772 SO 1 563 429 370 30 128 158 284 4 L 12 513 132 379 717 717 142 717 361 381 884 875 791 L 12 2 2 791 185 258 714 L 12n 348 2 9 1115 Balduin Dreieck E8 311 Richtung A 4 365 445 [Kfz/h] 24 30 1121 Qs= L 12/Hauptstraße - B 264/L 12 Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH Nachmittagsspitze 09.10.2015 2.236 RWE Prognose 2025 mit Anschluss L 12n und 3 Gewerbegebieten LWQ7.XLS Anlage 1 Nachmittagsspitzenverkehr N Hauptstraße (West) Zufahrt 4 488 563 84 1 L 12 (Nord) 403 429 370 284 717 Zufahrt 3 4 132 Zufahrt 1 513 379 791 2 L 12 (Süd) 2 2 9 7 13 Zufahrt 2 Hauptstraße (Ost) Belastungen Lfd. Nr. 1 2 3 4 Zufahrten (qz) 513 13 717 488 Kreis (qk) 408 914 136 290 Gewerbegebiet Balduin Dreieck [PKW-E/h] STROMBELASTUNGSPLAN (Kreisverkehr) Gemeinde LANGERWEHE LWQ7 L 12/Hauptstraße So Ing.-Büro GEIGER & HAMBURGIER GmbH Essen 09.10.2015 gez.Geiger Anlage 2 LWQ7 - QKV_1 Leistungsfähigkeit Kreisverkehrsplatz, nach HBS 2015 (1streifige Zufahrt, 1streifige Kreisfahrbahn) Knoten: Belastungsfall: Zufahrt L 12 (Süd) Hauptstr. (Ost) L12 (Nord) Hauptstr. (West) L 12/Hauptstraße - Hauptstraße (Sackgasse) Nachmittagsspitze, Prognose 2025 qPE,K 408 914 136 290 qPE,K G ff, Kreis C qPE, Z R tW Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH G 803 475 980 880 ff, Kreis 1 1 1 1 C 803 475 980 880 qPE, Z 513 13 717 488 R 290 462 263 392 tW <= 20s <= 10s <= 20s <= 10s Qual.Stufe B A B A = vorhandene Verkehrsstärke auf der Kreisfahrbahn = Grundkapazität = maximal zulässige Belastung der Zufahrt = Korrekturfaktor für Fußgänger = Kapazität (korregierte maximale Belastung der Zufahrt mit Berücksichtigung der Störungen durch Fußgänger) = vorhandene Belastung der Zufahrt = vorhandene Kapazitätsreserve der Zufahrt = mittlere Wartezeit 09.10.2015 Anlage 3 Nachmittagsspitzenverkehr N Hauptstraße Zufahrt 4 366 587 40 289 Planstraße 37 64 123 36 239 Zufahrt 3 139 36 Zufahrt 1 101 5 71 60 Im Gewerbegebiet (ALDI) 47 487 29 488 Richtung L 12 563 Zufahrt 2 Hauptstraße Belastungen Lfd. Nr. 1 2 3 4 Zufahrten (qz) 101 563 239 366 Kreis (qk) 465 78 570 222 [PKW-E/h] STROMBELASTUNGSPLAN (Kreisverkehr) Gemeinde LANGERWEHE LWQ7 Hauptstraße/Im Gewerbegebiet - Planstr: So Ing.-Büro GEIGER & HAMBURGIER GmbH Essen 09.10.2015 gez.Geiger Anlage 4 LWQ7 - QKV_2 Leistungsfähigkeit Kreisverkehrsplatz, nach HBS 2015 (1streifige Zufahrt, 1streifige Kreisfahrbahn) Knoten: Belastungsfall: Hauptstraße/Zufahrt ALDI - Im Gewerbegebiet Nachmittagsspitze, Prognose 2025 Zufahrt ALDI/Gewerbegebiet Hauptstr. (von L 12) Planstraße Hauptstr. (v Zentrum) qPE,K 465 78 239 366 qPE,K G ff, Kreis C qPE, Z R tW G 766 1.018 913 831 ff, Kreis 0,99 0,99 0,99 0,99 C 759 1.008 904 822 qPE, Z 101 563 570 222 R 658 445 334 600 tW <= 10s <= 10s <= 10s <= 10s Qual.Stufe A A A A = vorhandene Verkehrsstärke auf der Kreisfahrbahn = Grundkapazität = maximal zulässige Belastung der Zufahrt = Korrekturfaktor für Fußgänger = Kapazität (korregierte maximale Belastung der Zufahrt mit Berücksichtigung der Störungen durch Fußgänger) = vorhandene Belastung der Zufahrt = vorhandene Kapazitätsreserve der Zufahrt = mittlere Wartezeit Anlage 5 Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH 09.10.2015 Nachmittagsspitzenverkehr N Im Gewerbegebiet Zufahrt 4 200 200 100 50 L 12 50 50 470 270 370 Zufahrt 3 50 100 Zufahrt 1 613 413 513 100 L 12 100 50 50 200 200 Zufahrt 2 Am Parir Belastungen Lfd. Nr. 1 2 3 4 Zufahrten (qz) 613 200 370 200 Kreis (qk) 150 563 250 420 [PKW-E/h] STROMBELASTUNGSPLAN (Kreisverkehr) Gemeinde LANGERWEHE LWQ7 L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet So Ing.-Büro GEIGER & HAMBURGIER GmbH Essen 09.10.2015 gez.Geiger Anlage 6 LWQ7 - QKV_3 Leistungsfähigkeit Kreisverkehrsplatz, nach HBS 2015 (1streifige Zufahrt, 1streifige Kreisfahrbahn) Knoten: Belastungsfall: Zufahrt L 12 Süd Am Parir L 12 Nord Im Gewerbegebiet qPE,K L 12/Am Parir - Im Gewerbegebiet Nachmittagsspitze, Prognose 2025 qPE,K 150 563 250 420 qPE,K G ff, Kreis C qPE, Z R tW Ing.-Büro Geiger & Hamburgier GmbH G 971 703 906 796 ff, Kreis 0,99 0,99 0,99 0,99 C 961 696 897 788 qPE, Z 613 200 370 200 R 348 496 527 588 tW <= 10s <= 10s <= 10s <= 10s Qual.Stufe A A A A = vorhandene Verkehrsstärke auf der Kreisfahrbahn = Grundkapazität = maximal zulässige Belastung der Zufahrt = Korrekturfaktor für Fußgänger = Kapazität (korregierte maximale Belastung der Zufahrt mit Berücksichtigung der Störungen durch Fußgänger) = vorhandene Belastung der Zufahrt = vorhandene Kapazitätsreserve der Zufahrt = mittlere Wartezeit 09.10.2015 Anlage 7