Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Tischvorlage (Lärmgutachten (LG))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
601 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07

Inhalt der Datei

sc A3235 150224 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla, Durchwahl: -13 24.02.2015 SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Bebauungsplan Nr. E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen", Langerwehe Projekt: Durchführung einer Geräuschkontingentierung zum Bebauungsplan Nr. E10 "Am Steinchen" sowie Ermittlung der einwirkenden Verkehrsgeräusche, Langerwehe Auftraggeber: VDH Projektmanagement GmbH Maastrichter Str. 8 41812 Erkelenz Projekt-Nr. A3235 B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 1. 24.02.2015 Situation und Aufgabenstellung Die Gemeinde Langerwehe plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E10 "Am Steinchen" nördlich der Hauptstraße an der in Anlage A dargestellten Position. Innerhalb des Plangebietes sollen ein Gewerbegebiet sowie Mischgebietsflächen und ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Zur Vermeidung von zukünftigen schalltechnischen Konflikten zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und den schutzbedürftigen Nutzungen angrenzend an das Plangebiet sind im Zuge des Bebauungsplanverfahrens die schalltechnischen Auswirkungen aufgrund schallemittierender Betriebe im Plangebiet zu untersuchen und anhand der einschlägigen Beurteilungsgrundlagen zu bewerten. Das hierzu geeignete Instrument zur Sicherstellung der angestrebten Schutzziele stellt eine Geräuschkontingentierung der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dar. Durch die Geräuschkontingentierung wird die maximal zulässige Schallabstrahlung der Bebauungsplanflächen ermittelt und durch die Festsetzung von Emissionskontingenten LEK in dB(A)/m2 Fläche im Bebauungsplan umgesetzt. Ziel hierbei ist es, zu gewährleisten, dass bei Belegung aller Flächen innerhalb des Gewerbegebietes durch die Summe der im Bebauungsplangebiet vorhandenen Nutzungen und der damit verbundenen Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden. Gleichzeitig soll auf den unterschiedlichen Nutzungszonen eine möglichst wenig eingeschränkte Betriebstätigkeit sichergestellt werden. Hierzu wurde bereits mit Datum vom 26.02.2014 ein schalltechnisches Prognosegutachten vorgelegt. Da nun die Planung weiter fortgeschritten ist, haben sich die Flächeneinteilungen teilweise geändert, so dass im vorliegenden schalltechnischen Gutachten auf die aktuelle Planung eingegangen wird und die Emissionskontingente auf Basis der DIN 45691 als Vorgabe für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ermittelt werden. Darüber hinaus sind die einwirkenden Verkehrsgeräusche durch die öffentlichen Straßen zu ermitteln. 2. Grundlagen Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und Regelwerken: Technische Grundlagen: - Planzeichnung des Bebauungsplangebietes im Maßstab 1:1000, Stand: 18.02.2015 Ortstermin vom 19.12.2013 -2- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe - 24.02.2015 Besprechung bei der Gemeinde Langerwede vom 30.01.2014 Verkehrstechnisches Gutachten durch Ing.-Büro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K. Hamburgier GmbH vom 10.02.2015 Schalltechnisches Gutachten SI-LW 08/124/04-E1 durch SWA GmbH vom Januar 2008 Schalltechnische Immissionsprognose zu 6 geplanten Windenergieanlagen in Düren-Echtz – Nachtrag 3 durch Ingenieurbüro Pies vom 18.06.2013 Vorschriften und Richtlinien: BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der derzeit gültigen Fassung TA Lärm (1998) 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 28. August 1998 DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 DIN 45691 Geräuschkontingentierung, Dezember 2006 DIN 45641 Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990 3. Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung 3.1 Allgemeines In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden, d. h. dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich zu berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang, jedoch keinen Vorrang ein. -3- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 3.2 24.02.2015 Orientierungswerte der DIN 18005 Die bei der Planung von Baugebieten zugrunde zu legenden Richtwerte sind unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der in den benachbarten Gebieten zulässigen Nutzungen unterschiedlich hoch und hängen von der Baugebietsart, der Lage des Gebietes und der Immissions-Vorbelastung ab. Die Orientierungswerte entsprechen dem äquivalenten Dauerschallpegel Leq (= Mittelungspegel LAm) nach DIN 45641 und sind aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in ein Beiblatt (Beiblatt 1 zu DIN 18005 -Teil 1- Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung) aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil der Norm. Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind wie folgt gestaffelt: Gebietsart Orientierungswert tags nachts Reines Wohngebiet (WR) 50 dB(A) 40/35 dB(A) Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 dB(A) 45/40 dB(A) Mischgebiet (MI) 60 dB(A) 50/45 dB(A) Gewerbegebiet (GE) 65 dB(A) 55/50 dB(A) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur TA Lärm) gelten, der höhere, wenn öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu berücksichtigen ist. 3.3 TA Lärm Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm) ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt, wozu auch der im Zusammenhang mit der Nutzung verbundenen Freiflächenverkehr auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen ist. Dort sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen. Südlich des Plangebietes grenzt ein gemäß Bebauungsplan E9 ausgewiesenes Gewerbegebiet (GE) an die Flächen an. Südwestlich befinden sich im Wesentlichen Wohnnutzungen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Darüber hinaus wird im westlichen Plangebiet ein Misch- sowie ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen. -4- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 24.02.2015 Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1 der TA Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte, in Abhängigkeit der jeweils anzusetzenden Gebietseinstufung, einzuhalten: Immissionsrichtwert in dB(A) Gebietseinstufung Tag Nacht (06.00 - 22.00 Uhr) (22.00 - 06.00 Uhr) in Gewerbegebieten 65 50 In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 60 45 in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 55 40 Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen, einzuhalten. Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diese IRW um nicht mehr als tags nachts 30 dB(A) 20 dB(A) überschreiten. Darüber hinaus werden für allgemeine Wohngebiete Zuschläge von 6 dB(A) für die Ruhezeit angerechnet. Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen: werktags: 06.00 - 07.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr sonn- / feiertags: 06.00 - 09.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr 20.00 - 22.00 Uhr Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die Anlage maßgebend beiträgt. -5- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 3.4 24.02.2015 Vor-Zusatz-Gesamtbelastung Gemäß Ziffer 3.2.1 der TA Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 2-5 sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 nicht überschreitet. Dabei bleiben Fremdgeräuscheinwirkungen wie Straßenverkehrslärm oder Schienenverkehrslärm zunächst unberücksichtigt. Maßgebend ist die Gesamtbelastung, die sich aus möglicherweise mehreren gewerblichen Nutzungen ergibt. Dementsprechend bestimmt Ziffer 3.2.1 im 6. Absatz, dass die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage und - sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten- die Bestimmung der Vorbelastung sowie der Gesamtbelastung voraussetzt. Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 um mindestens 6 dB(A) unterschreiten. Da sich südlich des Plangebietes weitere Gewerbebetriebe befinden, ist eine Vorbelastung sowohl tags als auch nachts nicht auszuschließen. 4. Beschreibung des Plangebietes 4.1 Allgemeines Das Plangebiet befindet sich gemäß Darstellung in Anlage A im nordöstlichen Bereich von Langerwehe. Das Plangebiet kann insgesamt als relativ eben bezeichnet werden, ohne besondere topografische Gegebenheiten, die wesentlichen Einfluss auf die Schallausbreitung haben. Südlich des Plangebietes befindet sich bereits ein großflächiges Gewerbegebiet mit unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen. Westlich sowie südwestlich grenzen im Wesentlichen Wohnnutzungen an das Plangebiet, welche innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes liegen. Das Plangebiet wird von der B264 im Norden und Nordosten, der L12 im Osten und der Hauptstraße und der Straße "Am Steinchen" im Süden sowie dem Mühlenweg im Westen eingegrenzt. Innerhalb des Plangebietes sind unterschiedliche Gewerbegebietsflächen, ein Sondergebiet im Süden sowie Mischgebietsflächen und ein allgemeines Wohngebiet im Westen geplant. -6- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 4.2 24.02.2015 Immissionspunkte Die Geräuschkontingentierung verfolgt das Schutzziel, die Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft des Bebauungsplangebietes Nr. E10 "Am Steinchen" unter Berücksichtigung der nicht auszuschließenden Vorbelastung durch das bestehende Gewerbegebiet sowie der nordöstlich gelegenen Windkraftanlagen zu unterschreiten. Bei der Durchführung der Geräuschkontingentierung wurden die nachfolgenden Immissionspunkte IP 1 bis IP 7 berücksichtigt (siehe Anlage 1): IP 1: Geplantes allgemeines Wohngebiet (WA) IP 2: Geplantes Mischgebiet (MI) IP 3: Geplantes Mischgebiet (MI) IP 4: Geplantes allgemeines Wohngebiet (WA) IP 5: Geplantes Mischgebiet (MI) IP 6: Nutzung Stütgerhof (MI) IP 7: Nutzung Mühlenweg 4 (WA) 5. Emissionskontingentierung 5.1 Allgemeines Der Bebauungsplan Nr. E10 "Am Steinchen" der Gemeinde Langerwehe muss die Gewerbelärmproblematik durch entsprechende Regelungen bewältigen. Hierzu ist es erforderlich, ein schalltechnisches Konzept zur Vermeidung von Immissionskonflikten zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und den bestehenden und geplanten angrenzenden Nutzungen zu erarbeiten. Das hierzu geeignete Instrument zur Sicherstellung der angestrebten Schutzziele stellt eine Geräuschkontingentierung der Flächen des Bebauungsplangebietes dar. Im Rahmen der Geräuschkontingentierung wird die maximal zulässige Schallemission der einzelnen Flächen GE 1 bis GE 3 ermittelt und durch die Festsetzung von Emissionskontingenten LEK in dB(A)/m2 Fläche im Bebauungsplan umgesetzt. -7- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 24.02.2015 Das Ziel der Geräuschkontingentierung ist es, zu gewährleisten, dass bei späterer vollständiger Belegung der Flächen im Gewerbegebiet die Immissionsrichtwerte an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen, unter Berücksichtigung einer Vorbelastung durch vorhandene Gewerbebetriebe eingehalten werden und somit keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Nutzungen im Bebauungsplangebiet hervorgerufen werden. 5.2 Planwerte 5.2.1 Allgemeines Als Planwert LPI wird gemäß DIN 45691 der Wert bezeichnet, den der Beurteilungspegel aller auf den jeweiligen Immissionsort einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen im Plangebiet zusammen an diesem Immissionsort nicht überschreiten darf. Wenn für den jeweiligen Immissionsort keine Vorbelastungen durch gewerbliche Geräusche und Anlagen vorhanden sind, die außerhalb des Bebauungsplanes liegen ("planerische Vorbelastung"), entspricht der Planwert den zulässigen Immissionsrichtwerten gemäß TA Lärm (siehe Ziffer 3.3). Wenn Vorbelastungen durch weitere Gewerbebetriebe außerhalb des Bebauungsplangebietes bereits bestehen, sind diese bei der Ermittlung der Geräuschkontingentierung entsprechend zu berücksichtigen. 5.2.2 Ermittlung der Vorbelastung Im vorliegenden Fall sind Vorbelastungen durch das südwestlich angrenzende Gewerbegebiet sowie den südlich gelegenen Betrieb nicht auszuschließen. Darüber hinaus werden weitere Geräuscheinwirkungen durch die nordöstlich gelegenen Windenergieanlagen als Vorbelastung berücksichtigt. Die Vorbelastung kann anhand der vorliegenden Unterlagen ermittelt werden. Dabei wurde die Vorbelastung durch das Gewerbegebiet anhand des schalltechnischen Gutachtens SI-LW 08/1224/04-E1 der SWA GmbH ermittelt. Hierzu wurden die festgelegten Emissionskontingente der GE-Flächen in das Berechnungsmodell übernommen und die Vorbelastung der wieteren Betriebe proportional zur Entfernung angesetzt. Die Geräuscheinwirkungen der Windenergieanlagen wurden aus dem Nachtrag 3 der Schalltechnischen Immissionsprognose zu den Geräuschen von 6 geplanten Windenergieanlagen im Bereich Düren-Echtz übernommen. Da östlich und nordöstlich weitere Gewerbegebietsflächen ausgewiesen werden, wird jedoch mindestens eine Unterschreitung der Immissionsrichtwerte um  6 dB angestrebt, um das Irrelevanzkriterium der TA Lärm zu erfüllen. -8- Immissionspunkt B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 5.2.3 24.02.2015 Lvor durch GE-Gebiet in dB(A) Lvor durch Betriebe in dB(A) Lvor durch WEA in dB(A) tags 6 – 22 Uhr nachts 22 – 6 Uhr tags 6 – 22 Uhr nachts 22 – 6 Uhr tags 6 – 22 Uhr nachts 22 – 6 Uhr IP1 36,5 23,8 43,4 32,6 35,0 35,0 IP2 36,4 23,6 43,9 32,1 35,0 35,0 IP3 39,3 26,7 48,7 37,9 34,5 34,5 IP4 44,8 32,7 42,7 41,9 34,0 34,0 IP5 42,2 29,7 54,4 43,6 34,0 34,0 IP6 28,6 15,6 - - 38,0 38,0 IP7 51,8 37,0 47,8 37,0 33,0 33,0 Ermittlung der Planwerte Wenn, wie im vorliegenden Fall, Vorbelastungen durch weitere gewerbliche Anlagen oder Betriebe außerhalb des Bebauungsplangebietes bestehen, sind diese bei der Ermittlung der Geräuschkontingente LEK entsprechend zu berücksichtigen. Gemäß DN 45691 ergeben sich die Planwerte LPI durch energetische Substrraktion entsprechend der Formel LPI,j = 10 lg (100,1 LGI,j - 100,1 Lvor,j) mit: LGI = Gesamtimmissionswert Lvor = Pegel der Vorbelastung Die berechneten Planwerte sind auf ganze Dezibel zu runden. Danach ergeben sich folgende Planwerte: Immissionspunkt Immissionsrichtwerte in dB(A) Planwerte LPI in dB(A) tags nachts tags nachts (06.00-22.00 Uhr) (22.00-06.00 Uhr) (06.00-22.00 Uhr) (22.00-06.00 Uhr) IP 1 55 40 49 34 IP 2 60 45 54 39 IP 3 60 45 54 39 IP 4 55 40 49 30 IP 5 60 45 54 37 IP 6 60 45 54 39 IP 7 55 40 49 30 -9- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 5.3 24.02.2015 Ermittlung der Emissionskontingente Bei der Ermittlung der maximalen Schallabstrahlung der Flächen des Bebauungsplangebietes werden für den Tag (06.00 - 22.00 Uhr) und die Nacht (22.00 06.00 Uhr) gesonderte Berechnungen durchgeführt. Dabei wird bei der Geräuschkontingentierung ein iterativer Prozess angewandt, um die zulässigen Emissionskontingente LEK zu ermitteln. Im vorliegenden Fall wird das Bebauungsplangebiet in unterschiedliche Teilflächen SO, GE 1 bis GE 3 unterteilt und für jede der Teilflächen das maximal zulässige Emissionskontingent ermittelt. Dabei wurde für die einzelnen Teilflächen jeweils eine Flächenschallquelle gemäß DIN 45691 in dem dreidimensionalen Berechnungsmodell generiert. Die Darstellung der Flächenschallquellen inklusive der angelegten Richtungssektoren ist in Anlage 1 angegeben. Zur Festlegung der zulässigen Emissionskontingente sind iterative Berechnungen durchgeführt worden und die Schallleistungen im Bereich des Bebauungsplangebietes bis zur Erreichung der Planwerte gemäß Ziffer 5.2 schrittweise erhöht worden, um die zulässigen Emissionskontingente festzulegen. Dabei ergeben sich zusammengefasst folgende Emissionskontingente LEK für den Tages- und Nachtzeitraum. Teilfläche SO1 SO2 GE1 GE2 GE3 LEK, T in dB(A)/m2 60 62 59 51 60 LEK, N in dB(A)/m2 41 42 39 35 40 Für die jeweiligen Richtungssektoren A - B erhöhen sich die Emissionskontingente um die nachfolgend genannten Zusatzkontingente LEK, zus: Richtungssektor Zusatzkontingent LEK, Zus in dB(A) tags (06.00 - 22.00 Uhr) nachts (22.00 - 06.00 Uhr) 10 0 10 0 A B -10- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 24.02.2015 Im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist der Nachweis zu erbringen, dass durch die o. g. Emissionskontingente die in der Nachbarschaft einwirkenden Schallimmissionspegel durch den tatsächlichen Betrieb der innerhalb des Bebauungsplangebietes vorgesehenen gewerblichen, geräuschabstrahlenden Anlagen eingehalten werden. Die Berechnung der Emissionskontingente erfolgte auf Basis der DIN 45691 ausschließlich unter Berücksichtigung des Abstandmaßes. 5.4 Ergebnisse der Kontingentierung Die Ergebnisse der Geräuschkontingentierung der B-Plan-Flächen verdeutlichen die Charakteristik eines eingeschränkten Gewerbegebietes. Aufgrund der relativ geringen Emissionskontingente sind bei der späteren Belegung der Flächen mit Gewerbebetrieben schalltechnisch optimierte Planungen, ggf. unter Ausnutzung von abschirmenden Gebäudekörpern bzw. aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die unter Berücksichtigung der Emissionskontingente ermittelten Beurteilungspegel an den Immissionspunkten IP1 – IP7 können folgender Tabelle sowie den Anlagen 7 ff entnommen werden. Immissionspunkt IP1 IP2 IP3 IP4 IP5 IP6 IP7 Beurteilungspegel in dB(A) tags (06.00 – 22.00 Uhr) nachts (22.00 – 06.00 Uhr) 48,0 29,7 52,2 35,0 51,2 33,4 48,2 29,9 50,8 32,8 40,9 22,2 45,0 26,5 6. Ermittlung der Verkehrslärmeinwirkungen 6.1 Allgemeines Die Berechnung von Straßenverkehrslärm-Immissionen wird nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen (RLS 90) durchgeführt, herausgegeben und eingeführt am 10.04.1990 durch den Bundesminister für Verkehr. Die Stärke der Schallemission von einer Straße oder einem Fahrstreifen wird nach den Richtlinien der RLS 90 aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet. -11- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 24.02.2015 Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab. Sie kann außerdem durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder durch Abschirmung (z. B. durch Lärmschutzwände, Wälle, Gebäude, Geländeerhebungen oder durch Tieflage der Straße) verringert werden. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag und die Nacht berechnet: Lr,T für die Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr und Lr,N für die Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr. Die nach den Richtlinien RLS 90 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Mitwind, wodurch die Schallausbreitung begünstigt wird. Die an den Immissionsaufpunkten zu erwartenden Mittelungspegel Lm werden nach dem vorbeschriebenen Verfahren schrittweise berechnet: Lm = Lm,E + DS + DBM + DB mit Lm,E = DS = Emissionspegel Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption DBM = Pegeländerung nach Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung DB Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen = Der Emissionspegel wird wie folgt berechnet: Lm,E = Lm(25) + DV + DSTr.O + DStG + DE DV = Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten:  50 km/h DStr.O = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen DStG = Zuschläge für Steigungen oder Gefälle -12- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe DE 24.02.2015 = Korrektur für Reflexionen / Abschirmungen durch Gebäude. Wird bei der Schallausbreitung berücksichtigt, wobei die Approximation auf 3 m Rasterweite ausgelegt wird. Die Berücksichtigung o. a. Korrekturen erfolgt entsprechend der RLS 90. 6.2 Verkehrsaufkommen der Straßen Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K. Hamburgier die Verkehrssituation im Bereich des Vorhabens analysiert und der zukünftige Verkehr unter Berücksichtigung der geplanten Entwicklung ermittelt. Danach ist für die Prognose mit folgenden Verkehrszahlen und Parametern zu rechnen. Straße B264 L12 DTV Lkw-Anteil zul. Höchst- Straßen- Lm,E (Kfz/24 h) (%) geschwindigkeit oberfläche dB(A) Tag/Nacht (km/h) 14.520 16.660 15.080 20/20 100 70 Tag/Nacht nicht geriffelter Asphalt nicht 20/10 50 geriffelter Asphalt 70,9/63,5 69,4/62,0 68,0/57,0 67,6/56,6 nicht Hauptstraße 10.510 10/3 50 geriffelter 63,8/53,5 Asphalt nicht Am Steinchen – Ost 1.5180 10/3 50 geriffelter 55,5/45,3 Asphalt nicht Am Steinchen – Mitte 1.630 10/3 50 geriffelter 55,7/45,4 Asphalt nicht Am Steinchen – West 610 10/3 50 geriffelter 51,4/41,2 Asphalt nicht Planstraße A 3.100 10/3 50 geriffelter 58,5/48,2 Asphalt * Die Lkw-Anteile wurden entsprechend der Straßengattung nach den Vorgaben der RLS 90 angesetzt. -13- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 24.02.2015 6.3 Berechnungsergebnisse 6.3.1 Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005 Die einwirkenden Verkehrslärmimmissionen sind in den Anlagen 4 und 5 als farbige Schallausbreitungsmodelle für den Tages- bzw. Nachtzeitraum dargestellt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete (WA) um bis zu 4 dB tags und 6 dB nachts überschritten werden. Innerhalb des geplanten Mischgebietes werden die Orientierungswerte tagsüber eingehalten und nachts um bis zu 3 dB überschritten. Innerhalb des Gewerbegebietes werden die Orientierungswerte teilweise, im Nahbereich der B264, um bis zu 1 dB überschritten. Aufgrund der vorhandenen Abstände zu den öffentlichen Straßen ist eine effiziente Abschirmung durch aktive Schallschutzmaßnahmen kaum möglich. Aus diesem Grund wurden die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 zur Dimensionierung passiver Schallschutzmaßnahmen ermittelt. 6.3.2 Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 In Abhängigkeit vom Außenlärm werden für die Festlegung von Mindestwerten der Schalldämmung von Außenbauteilen Pegelbereiche I – VII festgelegt. Tabelle 8: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (erf. R´w,res. = resultierende Schalldämmung vorliegender Bezugsflächen) Spalte 1 2 3 4 Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches 5 Raumarten dB(A) 2) erf. R´w,res. des Außenbauteils in dB 1 I bis 55 35 30 - 2 II 56 bis 60 35 30 30 3 III 61 bis 65 40 35 30 4 IV 66 bis 70 45 40 35 5 V 71 bis 75 50 45 40 6 VI 76 bis 80 2) 50 45 > 80 2) 2) 50 7 1) 1) Büroräume und ähnliches VII An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. -14- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 24.02.2015 Tabelle 9: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / SG Spalte/ Zeile 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 1 S(W-F)/SG 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 2 Korrektur +5 +4 +3 +2 +1 0 -1 -2 -3 S(W+F): S(G): Gesamtfläche des Außenbauteiles eines Aufenthaltsraumes in m², bezogen auf Wand + Fenster Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m². Hinweise: Die v. g. Anforderungen gelten auch für Decken und Dächer nach außen. Vorgenannte Schalldämmmaße in Abhängigkeit vom Außenlärm gelten grundsätzlich nur für schutzbedürftige Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind. Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt nach den Regelungen der DIN 4109. Dabei wurde in den Anlagen 4 - 5 die Situation ohne die der schallabschirmende Wirkung der geplanten Gebäude innerhalb des Bebauungsplangebietes berücksichtigt. Hierin sind noch nicht die gemäß DIN 4109 anzusetzenden Zuschläge von 3 dB enthalten, diese wurden in Anlage 6 zur Darstellung der Lärmpegelbereiche berücksichtigt. Hieraus wird ersichtlich, dass den Plangrundstücken die Lärmpegelbereiche II – V zugeordnet werden müssen. 7. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan 7.1 Geräuschkontingentierung Gemäß DIN 45691:2006-12 wird folgende Formulierung für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan für die Emissionskontingentierung empfohlen: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (06.00 - 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 - 06.00 Uhr) überschreiten. -15- B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe 24.02.2015 LEK, T in dB(A)/m2 60 62 59 51 60 Teilfläche SO1 SO2 GE1 GE2 GE3 LEK, N in dB(A)/m2 41 42 39 35 40 Für die jeweiligen Richtungssektoren A - B erhöhen sich die Emissionskontingente um die nachfolgend genannten Zusatzkontingente LEK, zus: Richtungssektor Zusatzkontingent LEK, Zus in dB(A) tags (06.00 - 22.00 Uhr) nachts (22.00 - 06.00 Uhr) 10 0 10 0 A B Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte im Richtungssektor LEK durch LEK, i durch LEK, i + LEK, zus, k zu ersetzen ist. 7.2 Lärmpegelbereiche Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB können Maßnahmen zum Schallschutz im Bebauungsplan festgesetzt werden. Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass die Bebauung innerhalb des Plangebietes den Lärmpegelbereichen II - V zugeordnet werden muss (siehe Anlage 6). Anhand dieser Lärmpegelbereiche (LPB) können dann im konkreten Einzelfall (im nachgeschalteten Baugenehmigungsverfahren) aus den Tabellen 8 – 10 der DIN 4109 die Anforderung an die Luftschalldämmung der Außenbauteile abgeleitet werden. Unter Kenntnis der genauen Raumkonfiguration (Raumart, Raumgröße, verwendete Baukonstruktion) des jeweiligen Bauvorhabens ergibt sich weitergehend das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß für die einzelnen Teilflächen der Außenbauteile (Wand, Fenster, Dach usw.). -16-