Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
601 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
27.11.15, 18:07
Aktualisiert
27.11.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
sc A3235
150224 sgut-1
Ansprechpartner:
Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla, Durchwahl: -13
24.02.2015
SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN
Bebauungsplan Nr. E10 Gewerbegebiet "Am Steinchen", Langerwehe
Projekt:
Durchführung einer Geräuschkontingentierung zum
Bebauungsplan Nr. E10 "Am Steinchen" sowie Ermittlung der
einwirkenden Verkehrsgeräusche,
Langerwehe
Auftraggeber:
VDH Projektmanagement GmbH
Maastrichter Str. 8
41812 Erkelenz
Projekt-Nr.
A3235
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
1.
24.02.2015
Situation und Aufgabenstellung
Die Gemeinde Langerwehe plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E10 "Am
Steinchen" nördlich der Hauptstraße an der in Anlage A dargestellten Position.
Innerhalb des Plangebietes sollen ein Gewerbegebiet sowie Mischgebietsflächen und
ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Zur Vermeidung von zukünftigen
schalltechnischen Konflikten zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und den
schutzbedürftigen Nutzungen angrenzend an das Plangebiet sind im Zuge des
Bebauungsplanverfahrens die schalltechnischen Auswirkungen aufgrund schallemittierender Betriebe im Plangebiet zu untersuchen und anhand der einschlägigen
Beurteilungsgrundlagen zu bewerten.
Das hierzu geeignete Instrument zur Sicherstellung der angestrebten Schutzziele
stellt eine Geräuschkontingentierung der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dar. Durch die Geräuschkontingentierung wird die maximal zulässige
Schallabstrahlung der Bebauungsplanflächen ermittelt und durch die Festsetzung
von Emissionskontingenten LEK in dB(A)/m2 Fläche im Bebauungsplan umgesetzt.
Ziel hierbei ist es, zu gewährleisten, dass bei Belegung aller Flächen innerhalb des
Gewerbegebietes durch die Summe der im Bebauungsplangebiet vorhandenen
Nutzungen und der damit verbundenen Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft
keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden.
Gleichzeitig soll auf den unterschiedlichen Nutzungszonen eine möglichst wenig eingeschränkte Betriebstätigkeit sichergestellt werden.
Hierzu wurde bereits mit Datum vom 26.02.2014 ein schalltechnisches Prognosegutachten vorgelegt. Da nun die Planung weiter fortgeschritten ist, haben sich die
Flächeneinteilungen teilweise geändert, so dass im vorliegenden schalltechnischen
Gutachten auf die aktuelle Planung eingegangen wird und die Emissionskontingente
auf Basis der DIN 45691 als Vorgabe für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan ermittelt werden. Darüber hinaus sind die einwirkenden Verkehrsgeräusche
durch die öffentlichen Straßen zu ermitteln.
2.
Grundlagen
Diese Bearbeitung basiert auf folgenden technischen Grundlagen, Richtlinien und
Regelwerken:
Technische Grundlagen:
-
Planzeichnung des Bebauungsplangebietes im Maßstab 1:1000,
Stand: 18.02.2015
Ortstermin vom 19.12.2013
-2-
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
-
24.02.2015
Besprechung bei der Gemeinde Langerwede vom 30.01.2014
Verkehrstechnisches Gutachten durch Ing.-Büro Dipl.-Ing. J. Geiger & Ing. K.
Hamburgier GmbH vom 10.02.2015
Schalltechnisches Gutachten SI-LW 08/124/04-E1 durch SWA GmbH vom
Januar 2008
Schalltechnische Immissionsprognose zu 6 geplanten Windenergieanlagen in
Düren-Echtz – Nachtrag 3 durch Ingenieurbüro Pies vom 18.06.2013
Vorschriften und Richtlinien:
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974, in der
derzeit gültigen Fassung
TA Lärm (1998)
6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, 28. August 1998
DIN 18005 Teil 1
Schallschutz im Städtebau, Juli 2002
Beiblatt 1 zu
DIN 18005 Teil 1
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche
Planung, Mai 1987
DIN ISO 9613-2
Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,
Oktober 1999
DIN 45691
Geräuschkontingentierung, Dezember 2006
DIN 45641
Mittelung von Schallpegeln, Juni 1990
3.
Anforderungen an den Schallschutz im Rahmen der Bauleitplanung
3.1
Allgemeines
In § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird gefordert, die für eine bestimmte
Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche
Umwelteinwirkungen auf schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden
werden, d. h. dass die Belange des Umweltschutzes zu beachten sind. Nach diesen
gesetzlichen Anforderungen ist es geboten, den Schallschutz soweit wie möglich zu
berücksichtigen. Sie räumen ihm gegenüber anderen Belangen einen hohen Rang,
jedoch keinen Vorrang ein.
-3-
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
3.2
24.02.2015
Orientierungswerte der DIN 18005
Die bei der Planung von Baugebieten zugrunde zu legenden Richtwerte sind unter
Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der in den benachbarten Gebieten zulässigen Nutzungen unterschiedlich hoch und hängen von der Baugebietsart, der
Lage des Gebietes und der Immissions-Vorbelastung ab.
Die Orientierungswerte entsprechen dem äquivalenten Dauerschallpegel Leq
(= Mittelungspegel LAm) nach DIN 45641 und sind aus Sicht des Schallschutzes
im Städtebau erwünschte Zielwerte jedoch keine Grenzwerte. Sie sind in ein Beiblatt
(Beiblatt 1 zu DIN 18005 -Teil 1- Schalltechnische Orientierungswerte für die
städtebauliche Planung) aufgenommen worden und deshalb nicht Bestandteil
der Norm.
Die gebietsabhängigen Orientierungswerte sind wie folgt gestaffelt:
Gebietsart
Orientierungswert
tags
nachts
Reines Wohngebiet (WR)
50 dB(A)
40/35 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet (WA)
55 dB(A)
45/40 dB(A)
Mischgebiet (MI)
60 dB(A)
50/45 dB(A)
Gewerbegebiet (GE)
65 dB(A)
55/50 dB(A)
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Gewerbelärm (analog zur
TA Lärm) gelten, der höhere, wenn öffentlicher Verkehrslärm Schiene / Straße zu
berücksichtigen ist.
3.3
TA Lärm
Die 6. AVwV vom 26. August 1998 zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Lärm)
ist als maßgebliche Vorschrift für die Bewertung von Geräuschemissionen verursachenden Anlagen genannt, wozu auch der im Zusammenhang mit der Nutzung verbundenen Freiflächenverkehr auf dem Betriebsgelände zu berücksichtigen ist. Dort
sind die Immissionsrichtwerte vorgegeben, die im gesamten Einwirkungsbereich
einer Anlage außerhalb der Grundstücksgrenze, ohne Berücksichtigung einwirkender
Fremdgeräusche, nicht überschritten werden dürfen.
Südlich des Plangebietes grenzt ein gemäß Bebauungsplan E9 ausgewiesenes
Gewerbegebiet (GE) an die Flächen an. Südwestlich befinden sich im Wesentlichen
Wohnnutzungen in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Darüber hinaus wird im
westlichen Plangebiet ein Misch- sowie ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen.
-4-
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
24.02.2015
Für die maßgeblichen Immissionsaufpunkte (s. Anlage 1) sind somit gemäß Ziffer 6.1
der TA Lärm die folgenden Immissionsrichtwerte, in Abhängigkeit der jeweils anzusetzenden Gebietseinstufung, einzuhalten:
Immissionsrichtwert in dB(A)
Gebietseinstufung
Tag
Nacht
(06.00 - 22.00 Uhr)
(22.00 - 06.00 Uhr)
in Gewerbegebieten
65
50
In Kerngebieten, Dorfgebieten
und Mischgebieten
60
45
in allgemeinen Wohngebieten
und Kleinsiedlungsgebieten
55
40
Diese Immissionsrichtwerte sind im Abstand von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster
eines schutzbedürftigen Aufenthaltsraumes (gemäß DIN 4109) gemessen,
einzuhalten.
Einzelne kurze Geräuschspitzen dürfen diese IRW um nicht mehr als
tags
nachts
30 dB(A)
20 dB(A)
überschreiten.
Darüber hinaus werden für allgemeine Wohngebiete Zuschläge von 6 dB(A) für die
Ruhezeit angerechnet.
Folgende Zeiträume sind hierbei zu berücksichtigen:
werktags:
06.00 - 07.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
sonn- / feiertags:
06.00 - 09.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
20.00 - 22.00 Uhr
Maßgebend für den Tageszeitraum ist der Zeitraum von 16 Stunden. Bei der Nachtzeit ist die volle Stunde anzusetzen, mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die
Anlage maßgebend beiträgt.
-5-
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
3.4
24.02.2015
Vor-Zusatz-Gesamtbelastung
Gemäß Ziffer 3.2.1 der TA Lärm ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Geräusche vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 2-5 sichergestellt,
wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 nicht überschreitet.
Dabei bleiben Fremdgeräuscheinwirkungen wie Straßenverkehrslärm oder Schienenverkehrslärm zunächst unberücksichtigt. Maßgebend ist die Gesamtbelastung, die
sich aus möglicherweise mehreren gewerblichen Nutzungen ergibt. Dementsprechend bestimmt Ziffer 3.2.1 im 6. Absatz, dass die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zu beurteilenden Anlage und - sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten- die Bestimmung der Vorbelastung sowie der Gesamtbelastung
voraussetzt.
Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen
der zu beurteilenden Anlage die Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 um mindestens
6 dB(A) unterschreiten.
Da sich südlich des Plangebietes weitere Gewerbebetriebe befinden, ist eine Vorbelastung sowohl tags als auch nachts nicht auszuschließen.
4.
Beschreibung des Plangebietes
4.1
Allgemeines
Das Plangebiet befindet sich gemäß Darstellung in Anlage A im nordöstlichen Bereich von Langerwehe. Das Plangebiet kann insgesamt als relativ eben bezeichnet
werden, ohne besondere topografische Gegebenheiten, die wesentlichen Einfluss
auf die Schallausbreitung haben. Südlich des Plangebietes befindet sich bereits ein
großflächiges Gewerbegebiet mit unterschiedlichen gewerblichen Nutzungen. Westlich sowie südwestlich grenzen im Wesentlichen Wohnnutzungen an das Plangebiet,
welche innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes liegen.
Das Plangebiet wird von der B264 im Norden und Nordosten, der L12 im Osten und
der Hauptstraße und der Straße "Am Steinchen" im Süden sowie dem Mühlenweg im
Westen eingegrenzt.
Innerhalb des Plangebietes sind unterschiedliche Gewerbegebietsflächen, ein Sondergebiet im Süden sowie Mischgebietsflächen und ein allgemeines Wohngebiet im
Westen geplant.
-6-
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
4.2
24.02.2015
Immissionspunkte
Die Geräuschkontingentierung verfolgt das Schutzziel, die Immissionsrichtwerte an
den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen in der Nachbarschaft des Bebauungsplangebietes Nr. E10 "Am Steinchen" unter Berücksichtigung der nicht auszuschließenden Vorbelastung durch das bestehende Gewerbegebiet sowie der
nordöstlich gelegenen Windkraftanlagen zu unterschreiten. Bei der Durchführung der
Geräuschkontingentierung wurden die nachfolgenden Immissionspunkte IP 1 bis IP 7
berücksichtigt (siehe Anlage 1):
IP 1:
Geplantes allgemeines Wohngebiet (WA)
IP 2:
Geplantes Mischgebiet (MI)
IP 3:
Geplantes Mischgebiet (MI)
IP 4:
Geplantes allgemeines Wohngebiet (WA)
IP 5:
Geplantes Mischgebiet (MI)
IP 6:
Nutzung Stütgerhof (MI)
IP 7:
Nutzung Mühlenweg 4 (WA)
5.
Emissionskontingentierung
5.1
Allgemeines
Der Bebauungsplan Nr. E10 "Am Steinchen" der Gemeinde Langerwehe muss die
Gewerbelärmproblematik durch entsprechende Regelungen bewältigen. Hierzu ist es
erforderlich, ein schalltechnisches Konzept zur Vermeidung von Immissionskonflikten
zwischen dem geplanten Gewerbegebiet und den bestehenden und geplanten angrenzenden Nutzungen zu erarbeiten.
Das hierzu geeignete Instrument zur Sicherstellung der angestrebten Schutzziele
stellt eine Geräuschkontingentierung der Flächen des Bebauungsplangebietes dar.
Im Rahmen der Geräuschkontingentierung wird die maximal zulässige Schallemission der einzelnen Flächen GE 1 bis GE 3 ermittelt und durch die Festsetzung von
Emissionskontingenten LEK in dB(A)/m2 Fläche im Bebauungsplan umgesetzt.
-7-
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
24.02.2015
Das Ziel der Geräuschkontingentierung ist es, zu gewährleisten, dass bei späterer
vollständiger Belegung der Flächen im Gewerbegebiet die Immissionsrichtwerte an
den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen, unter Berücksichtigung einer
Vorbelastung durch vorhandene Gewerbebetriebe eingehalten werden und somit
keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch die Nutzungen im Bebauungsplangebiet hervorgerufen werden.
5.2
Planwerte
5.2.1
Allgemeines
Als Planwert LPI wird gemäß DIN 45691 der Wert bezeichnet, den der Beurteilungspegel aller auf den jeweiligen Immissionsort einwirkenden Geräusche von Betrieben
und Anlagen im Plangebiet zusammen an diesem Immissionsort nicht überschreiten
darf. Wenn für den jeweiligen Immissionsort keine Vorbelastungen durch gewerbliche
Geräusche und Anlagen vorhanden sind, die außerhalb des Bebauungsplanes liegen
("planerische Vorbelastung"), entspricht der Planwert den zulässigen Immissionsrichtwerten gemäß TA Lärm (siehe Ziffer 3.3).
Wenn Vorbelastungen durch weitere Gewerbebetriebe außerhalb des Bebauungsplangebietes bereits bestehen, sind diese bei der Ermittlung der Geräuschkontingentierung entsprechend zu berücksichtigen.
5.2.2
Ermittlung der Vorbelastung
Im vorliegenden Fall sind Vorbelastungen durch das südwestlich angrenzende Gewerbegebiet sowie den südlich gelegenen Betrieb nicht auszuschließen. Darüber
hinaus werden weitere Geräuscheinwirkungen durch die nordöstlich gelegenen
Windenergieanlagen als Vorbelastung berücksichtigt. Die Vorbelastung kann anhand
der vorliegenden Unterlagen ermittelt werden.
Dabei wurde die Vorbelastung durch das Gewerbegebiet anhand des schalltechnischen Gutachtens SI-LW 08/1224/04-E1 der SWA GmbH ermittelt. Hierzu wurden
die festgelegten Emissionskontingente der GE-Flächen in das Berechnungsmodell
übernommen und die Vorbelastung der wieteren Betriebe proportional zur Entfernung
angesetzt. Die Geräuscheinwirkungen der Windenergieanlagen wurden aus dem
Nachtrag 3 der Schalltechnischen Immissionsprognose zu den Geräuschen von 6
geplanten Windenergieanlagen im Bereich Düren-Echtz übernommen.
Da östlich und nordöstlich weitere Gewerbegebietsflächen ausgewiesen werden, wird
jedoch mindestens eine Unterschreitung der Immissionsrichtwerte um 6 dB angestrebt, um das Irrelevanzkriterium der TA Lärm zu erfüllen.
-8-
Immissionspunkt
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
5.2.3
24.02.2015
Lvor durch GE-Gebiet
in dB(A)
Lvor durch Betriebe
in dB(A)
Lvor durch WEA
in dB(A)
tags
6 – 22 Uhr
nachts
22 – 6 Uhr
tags
6 – 22 Uhr
nachts
22 – 6 Uhr
tags
6 – 22 Uhr
nachts
22 – 6 Uhr
IP1
36,5
23,8
43,4
32,6
35,0
35,0
IP2
36,4
23,6
43,9
32,1
35,0
35,0
IP3
39,3
26,7
48,7
37,9
34,5
34,5
IP4
44,8
32,7
42,7
41,9
34,0
34,0
IP5
42,2
29,7
54,4
43,6
34,0
34,0
IP6
28,6
15,6
-
-
38,0
38,0
IP7
51,8
37,0
47,8
37,0
33,0
33,0
Ermittlung der Planwerte
Wenn, wie im vorliegenden Fall, Vorbelastungen durch weitere gewerbliche Anlagen
oder Betriebe außerhalb des Bebauungsplangebietes bestehen, sind diese bei der
Ermittlung der Geräuschkontingente LEK entsprechend zu berücksichtigen.
Gemäß DN 45691 ergeben sich die Planwerte LPI durch energetische Substrraktion
entsprechend der Formel
LPI,j = 10 lg (100,1 LGI,j - 100,1 Lvor,j)
mit:
LGI = Gesamtimmissionswert
Lvor = Pegel der Vorbelastung
Die berechneten Planwerte sind auf ganze Dezibel zu runden. Danach ergeben sich
folgende Planwerte:
Immissionspunkt
Immissionsrichtwerte in dB(A)
Planwerte LPI in dB(A)
tags
nachts
tags
nachts
(06.00-22.00 Uhr)
(22.00-06.00 Uhr)
(06.00-22.00 Uhr)
(22.00-06.00 Uhr)
IP 1
55
40
49
34
IP 2
60
45
54
39
IP 3
60
45
54
39
IP 4
55
40
49
30
IP 5
60
45
54
37
IP 6
60
45
54
39
IP 7
55
40
49
30
-9-
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
5.3
24.02.2015
Ermittlung der Emissionskontingente
Bei der Ermittlung der maximalen Schallabstrahlung der Flächen des Bebauungsplangebietes werden für den Tag (06.00 - 22.00 Uhr) und die Nacht (22.00 06.00 Uhr) gesonderte Berechnungen durchgeführt.
Dabei wird bei der Geräuschkontingentierung ein iterativer Prozess angewandt, um
die zulässigen Emissionskontingente LEK zu ermitteln. Im vorliegenden Fall wird das
Bebauungsplangebiet in unterschiedliche Teilflächen SO, GE 1 bis GE 3 unterteilt
und für jede der Teilflächen das maximal zulässige Emissionskontingent ermittelt.
Dabei wurde für die einzelnen Teilflächen jeweils eine Flächenschallquelle gemäß
DIN 45691 in dem dreidimensionalen Berechnungsmodell generiert. Die Darstellung
der Flächenschallquellen inklusive der angelegten Richtungssektoren ist in Anlage 1
angegeben.
Zur Festlegung der zulässigen Emissionskontingente sind iterative Berechnungen
durchgeführt worden und die Schallleistungen im Bereich des Bebauungsplangebietes bis zur Erreichung der Planwerte gemäß Ziffer 5.2 schrittweise erhöht worden,
um die zulässigen Emissionskontingente festzulegen.
Dabei ergeben sich zusammengefasst folgende Emissionskontingente LEK für den
Tages- und Nachtzeitraum.
Teilfläche
SO1
SO2
GE1
GE2
GE3
LEK, T in dB(A)/m2
60
62
59
51
60
LEK, N in dB(A)/m2
41
42
39
35
40
Für die jeweiligen Richtungssektoren A - B erhöhen sich die Emissionskontingente
um die nachfolgend genannten Zusatzkontingente LEK, zus:
Richtungssektor
Zusatzkontingent LEK, Zus in dB(A)
tags (06.00 - 22.00 Uhr)
nachts (22.00 - 06.00 Uhr)
10
0
10
0
A
B
-10-
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
24.02.2015
Im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren ist der Nachweis zu erbringen, dass durch
die o. g. Emissionskontingente die in der Nachbarschaft einwirkenden Schallimmissionspegel durch den tatsächlichen Betrieb der innerhalb des Bebauungsplangebietes vorgesehenen gewerblichen, geräuschabstrahlenden Anlagen eingehalten werden. Die Berechnung der Emissionskontingente erfolgte auf Basis der DIN 45691
ausschließlich unter Berücksichtigung des Abstandmaßes.
5.4
Ergebnisse der Kontingentierung
Die Ergebnisse der Geräuschkontingentierung der B-Plan-Flächen verdeutlichen die
Charakteristik eines eingeschränkten Gewerbegebietes. Aufgrund der relativ geringen Emissionskontingente sind bei der späteren Belegung der Flächen mit Gewerbebetrieben schalltechnisch optimierte Planungen, ggf. unter Ausnutzung von abschirmenden Gebäudekörpern bzw. aktiven Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Die unter Berücksichtigung der Emissionskontingente ermittelten Beurteilungspegel
an den Immissionspunkten IP1 – IP7 können folgender Tabelle sowie den Anlagen
7 ff entnommen werden.
Immissionspunkt
IP1
IP2
IP3
IP4
IP5
IP6
IP7
Beurteilungspegel in dB(A)
tags (06.00 – 22.00 Uhr)
nachts (22.00 – 06.00 Uhr)
48,0
29,7
52,2
35,0
51,2
33,4
48,2
29,9
50,8
32,8
40,9
22,2
45,0
26,5
6.
Ermittlung der Verkehrslärmeinwirkungen
6.1
Allgemeines
Die Berechnung von Straßenverkehrslärm-Immissionen wird nach den Richtlinien für
Lärmschutz an Straßen (RLS 90) durchgeführt, herausgegeben und eingeführt am
10.04.1990 durch den Bundesminister für Verkehr.
Die Stärke der Schallemission von einer Straße oder einem Fahrstreifen wird nach
den Richtlinien der RLS 90 aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradiente berechnet.
-11-
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
24.02.2015
Die Höhe des Schallpegels an einem Immissionsort hängt außerdem noch vom Abstand zwischen Immissions- und Emissionsort (Schallquelle) und von der mittleren
Höhe des Strahls von der Quelle zum Immissionsort über dem Boden ab. Sie kann
außerdem durch Reflexionen (z. B. an Hausfronten oder Stützmauern) verstärkt oder
durch Abschirmung (z. B. durch Lärmschutzwände, Wälle, Gebäude, Geländeerhebungen oder durch Tieflage der Straße) verringert werden.
Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für den Tag und die
Nacht berechnet:
Lr,T für die Zeit von 06.00 - 22.00 Uhr
und
Lr,N für die Zeit von 22.00 - 06.00 Uhr.
Die nach den Richtlinien RLS 90 berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten
Mitwind, wodurch die Schallausbreitung begünstigt wird.
Die an den Immissionsaufpunkten zu erwartenden Mittelungspegel Lm werden nach
dem vorbeschriebenen Verfahren schrittweise berechnet:
Lm = Lm,E + DS + DBM + DB
mit
Lm,E =
DS
=
Emissionspegel
Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes
und der Luftabsorption
DBM =
Pegeländerung nach Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung
DB
Pegeländerung durch topographische
Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen
=
Der Emissionspegel wird wie folgt berechnet:
Lm,E = Lm(25) + DV + DSTr.O + DStG + DE
DV
= Korrektur für unterschiedliche Geschwindigkeiten:
50 km/h
DStr.O
= Korrektur für unterschiedliche
Straßenoberflächen
DStG
= Zuschläge für Steigungen oder Gefälle
-12-
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
DE
24.02.2015
= Korrektur für Reflexionen / Abschirmungen
durch Gebäude. Wird bei der Schallausbreitung
berücksichtigt, wobei die Approximation auf 3 m
Rasterweite ausgelegt wird.
Die Berücksichtigung o. a. Korrekturen erfolgt entsprechend der RLS 90.
6.2
Verkehrsaufkommen der Straßen
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch das Ingenieurbüro Dipl.-Ing.
J. Geiger & Ing. K. Hamburgier die Verkehrssituation im Bereich des Vorhabens
analysiert und der zukünftige Verkehr unter Berücksichtigung der geplanten Entwicklung ermittelt.
Danach ist für die Prognose mit folgenden Verkehrszahlen und Parametern zu
rechnen.
Straße
B264
L12
DTV
Lkw-Anteil
zul. Höchst-
Straßen-
Lm,E
(Kfz/24 h)
(%)
geschwindigkeit
oberfläche
dB(A)
Tag/Nacht
(km/h)
14.520
16.660
15.080
20/20
100
70
Tag/Nacht
nicht
geriffelter
Asphalt
nicht
20/10
50
geriffelter
Asphalt
70,9/63,5
69,4/62,0
68,0/57,0
67,6/56,6
nicht
Hauptstraße
10.510
10/3
50
geriffelter
63,8/53,5
Asphalt
nicht
Am Steinchen – Ost
1.5180
10/3
50
geriffelter
55,5/45,3
Asphalt
nicht
Am Steinchen – Mitte
1.630
10/3
50
geriffelter
55,7/45,4
Asphalt
nicht
Am Steinchen – West
610
10/3
50
geriffelter
51,4/41,2
Asphalt
nicht
Planstraße A
3.100
10/3
50
geriffelter
58,5/48,2
Asphalt
* Die Lkw-Anteile wurden entsprechend der Straßengattung nach den Vorgaben der RLS 90 angesetzt.
-13-
B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
24.02.2015
6.3
Berechnungsergebnisse
6.3.1
Vergleich mit den Orientierungswerten der DIN 18005
Die einwirkenden Verkehrslärmimmissionen sind in den Anlagen 4 und 5 als farbige
Schallausbreitungsmodelle für den Tages- bzw. Nachtzeitraum dargestellt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete (WA) um bis zu 4 dB tags und 6 dB nachts überschritten werden. Innerhalb des
geplanten Mischgebietes werden die Orientierungswerte tagsüber eingehalten und
nachts um bis zu 3 dB überschritten. Innerhalb des Gewerbegebietes werden die
Orientierungswerte teilweise, im Nahbereich der B264, um bis zu 1 dB überschritten.
Aufgrund der vorhandenen Abstände zu den öffentlichen Straßen ist eine effiziente
Abschirmung durch aktive Schallschutzmaßnahmen kaum möglich. Aus diesem
Grund wurden die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 zur Dimensionierung
passiver Schallschutzmaßnahmen ermittelt.
6.3.2
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109
In Abhängigkeit vom Außenlärm werden für die Festlegung von Mindestwerten der
Schalldämmung von Außenbauteilen Pegelbereiche I – VII festgelegt.
Tabelle 8: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
(erf. R´w,res. = resultierende Schalldämmung vorliegender Bezugsflächen)
Spalte
1
2
3
4
Zeile
Lärmpegelbereich
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien
Aufenthaltsräume
in Wohnungen,
Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume und
ähnliches
5
Raumarten
dB(A)
2)
erf. R´w,res. des Außenbauteils in dB
1
I
bis 55
35
30
-
2
II
56 bis 60
35
30
30
3
III
61 bis 65
40
35
30
4
IV
66 bis 70
45
40
35
5
V
71 bis 75
50
45
40
6
VI
76 bis 80
2)
50
45
> 80
2)
2)
50
7
1)
1)
Büroräume
und ähnliches
VII
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen
ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine
Anforderungen gestellt.
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
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B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
24.02.2015
Tabelle 9: Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach
Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / SG
Spalte/
Zeile
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
1
S(W-F)/SG
2,5
2,0
1,6
1,3
1,0
0,8
0,6
0,5
0,4
2
Korrektur
+5
+4
+3
+2
+1
0
-1
-2
-3
S(W+F):
S(G):
Gesamtfläche des Außenbauteiles eines Aufenthaltsraumes in m², bezogen auf Wand + Fenster
Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m².
Hinweise:
Die v. g. Anforderungen gelten auch für Decken und Dächer nach außen.
Vorgenannte Schalldämmmaße in Abhängigkeit vom Außenlärm gelten grundsätzlich
nur für schutzbedürftige Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen
geeignet sind.
Die Ermittlung der Lärmpegelbereiche erfolgt nach den Regelungen der DIN 4109.
Dabei wurde in den Anlagen 4 - 5 die Situation ohne die der schallabschirmende
Wirkung der geplanten Gebäude innerhalb des Bebauungsplangebietes berücksichtigt.
Hierin sind noch nicht die gemäß DIN 4109 anzusetzenden Zuschläge von 3 dB enthalten, diese wurden in Anlage 6 zur Darstellung der Lärmpegelbereiche berücksichtigt.
Hieraus wird ersichtlich, dass den Plangrundstücken die Lärmpegelbereiche II – V
zugeordnet werden müssen.
7.
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan
7.1
Geräuschkontingentierung
Gemäß DIN 45691:2006-12 wird folgende Formulierung für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan für die Emissionskontingentierung empfohlen:
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags
(06.00 - 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 - 06.00 Uhr) überschreiten.
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B-Plan Nr. 10 "Am Steinchen", Langerwehe
24.02.2015
LEK, T in dB(A)/m2
60
62
59
51
60
Teilfläche
SO1
SO2
GE1
GE2
GE3
LEK, N in dB(A)/m2
41
42
39
35
40
Für die jeweiligen Richtungssektoren A - B erhöhen sich die Emissionskontingente
um die nachfolgend genannten Zusatzkontingente LEK, zus:
Richtungssektor
Zusatzkontingent LEK, Zus in dB(A)
tags (06.00 - 22.00 Uhr)
nachts (22.00 - 06.00 Uhr)
10
0
10
0
A
B
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN
45691:2006-12, Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte
im Richtungssektor LEK durch LEK, i durch LEK, i + LEK, zus, k zu ersetzen ist.
7.2
Lärmpegelbereiche
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB können Maßnahmen zum Schallschutz im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Im vorliegenden Fall muss davon ausgegangen werden, dass die Bebauung innerhalb des Plangebietes den
Lärmpegelbereichen II - V
zugeordnet werden muss (siehe Anlage 6).
Anhand dieser Lärmpegelbereiche (LPB) können dann im konkreten Einzelfall (im
nachgeschalteten Baugenehmigungsverfahren) aus den Tabellen 8 – 10 der DIN
4109 die Anforderung an die Luftschalldämmung der Außenbauteile abgeleitet
werden. Unter Kenntnis der genauen Raumkonfiguration (Raumart, Raumgröße,
verwendete Baukonstruktion) des jeweiligen Bauvorhabens ergibt sich weitergehend
das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß für die einzelnen Teilflächen der
Außenbauteile (Wand, Fenster, Dach usw.).
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