Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
29.05.2012
Erstellt
10.05.12, 15:35
Aktualisiert
10.05.12, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 150/2012
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 28.03.2012
gez. Brost
30.04.2012
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
gez. Dr. Rips,
Bürgermeister
BM / Dezernent
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Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
23.05.2012
vorberatend
Finanz- und Personalausschuss
29.05.2012
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Verringerung der Geschwisterermäßigung auf das gesetzlich
notwendige Maß
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Stellungnahme
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
§ 23 des Kinderbildungsgesetzes NRW regelt die Elternbeitragserhebung. Demnach können „für
die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege vom
Jugendamt Teilnahme- oder Kostenbeiträge (Elternbeiträge) festgesetzt werden.
Erhebt das Jugendamt Elternbeiträge, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen und die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen. Es kann
ermäßigte Beiträge oder eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder, auch wenn sie eine
Ganztagsschule im Primarbereich besuchen, vorsehen.“
Die Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder ist insofern eine Kann-Leistung. Eine gesetzliche
Verpflichtung oder eine Vorgabe der Höhe nach gibt es nicht.
A) Wird die Beitragsermäßigung lediglich für das 2. Kind bei einem weiteren Vorschulkind zurück
genommen (Prüfauftrag der Grünen), entstehen Mehreinnahmen in Höhe von 172.500 € bei 102
Fällen.
B) Wird generell für das 2. Kind die Beitragsermäßigung aufgehoben, entstehen Mehreinnahmen
in Höhe von 426.500 € bei 272 Fällen.
C) Wird auch die Beitragsermäßigung für das 3. und (zurzeit theoretisch) jedes weitere Kind
aufgehoben, entstehen Mehreinnahmen in Höhe von weiteren 24.200 € bei 21 Fällen.
D) Zahlt das 2. Kind lediglich den hälftigen Beitrag, entstehen Mehreinnahmen in Höhe von
213.250 € bei 272 Fällen.
E) Zahlen auch das 3. und jedes weitere Kind den hälftigen Beitrag, entstehen Mehreinnahmen in
Höhe von weiteren 12.100 € bei 21 Fällen.
Die Elternbeiträge wurden zum 01.08.2010 bereits erheblich erhöht. Der durchschnittliche
Elternbeitrag betrug im April 2010 80 Euro monatlich, heute liegt er bei 105 Euro. Das
Elternbeitragsaufkommen lag auf April 2010 hochgerechnet bei 1,46 Mio. Euro im Jahr. Heute
liegt es bei 1,34 Mio. Euro. Der Betrag ist geringer, weil das 3. Kita-Jahr inzwischen beitragsfrei
ist. Werden die dafür gezahlten Erstattungen des Landes hinzugerechnet, ergibt sich eine
Beitragseinnahme von heute 1,71 Mio. Euro. Die Mehreinnahmen betragen insofern 350.000
Euro, obwohl die Kita-Platzzahlen um ca. 100 Kinder zurückgegangen sind.
Auf Grund dieser erst kürzlich durchgeführten Beitragserhöhung und mit Blick auf eine
bewusst familienfreundliche Politik in Erftstadt kann die Verwaltung einen derartigen
Sparvorschlag nicht befürworten.
(Erner)
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