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Antrag (Antrag bzgl. Verringerung der Geschwisterermäßigung auf das gesetzlich notwendige Maß)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
95 kB
Datum
29.05.2012
Erstellt
10.05.12, 15:35
Aktualisiert
10.05.12, 15:35
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 150/2012 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 28.03.2012 gez. Brost 30.04.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der FDP-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 23.05.2012 vorberatend Finanz- und Personalausschuss 29.05.2012 beschließend Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Verringerung der Geschwisterermäßigung auf das gesetzlich notwendige Maß Finanzielle Auswirkungen: Siehe Stellungnahme Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: § 23 des Kinderbildungsgesetzes NRW regelt die Elternbeitragserhebung. Demnach können „für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege vom Jugendamt Teilnahme- oder Kostenbeiträge (Elternbeiträge) festgesetzt werden. Erhebt das Jugendamt Elternbeiträge, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen. Es kann ermäßigte Beiträge oder eine Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder, auch wenn sie eine Ganztagsschule im Primarbereich besuchen, vorsehen.“ Die Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder ist insofern eine Kann-Leistung. Eine gesetzliche Verpflichtung oder eine Vorgabe der Höhe nach gibt es nicht. A) Wird die Beitragsermäßigung lediglich für das 2. Kind bei einem weiteren Vorschulkind zurück genommen (Prüfauftrag der Grünen), entstehen Mehreinnahmen in Höhe von 172.500 € bei 102 Fällen. B) Wird generell für das 2. Kind die Beitragsermäßigung aufgehoben, entstehen Mehreinnahmen in Höhe von 426.500 € bei 272 Fällen. C) Wird auch die Beitragsermäßigung für das 3. und (zurzeit theoretisch) jedes weitere Kind aufgehoben, entstehen Mehreinnahmen in Höhe von weiteren 24.200 € bei 21 Fällen. D) Zahlt das 2. Kind lediglich den hälftigen Beitrag, entstehen Mehreinnahmen in Höhe von 213.250 € bei 272 Fällen. E) Zahlen auch das 3. und jedes weitere Kind den hälftigen Beitrag, entstehen Mehreinnahmen in Höhe von weiteren 12.100 € bei 21 Fällen. Die Elternbeiträge wurden zum 01.08.2010 bereits erheblich erhöht. Der durchschnittliche Elternbeitrag betrug im April 2010 80 Euro monatlich, heute liegt er bei 105 Euro. Das Elternbeitragsaufkommen lag auf April 2010 hochgerechnet bei 1,46 Mio. Euro im Jahr. Heute liegt es bei 1,34 Mio. Euro. Der Betrag ist geringer, weil das 3. Kita-Jahr inzwischen beitragsfrei ist. Werden die dafür gezahlten Erstattungen des Landes hinzugerechnet, ergibt sich eine Beitragseinnahme von heute 1,71 Mio. Euro. Die Mehreinnahmen betragen insofern 350.000 Euro, obwohl die Kita-Platzzahlen um ca. 100 Kinder zurückgegangen sind. Auf Grund dieser erst kürzlich durchgeführten Beitragserhöhung und mit Blick auf eine bewusst familienfreundliche Politik in Erftstadt kann die Verwaltung einen derartigen Sparvorschlag nicht befürworten. (Erner) -2-