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Mitteilungsvorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
11 kB
Datum
29.07.2015
Erstellt
16.07.15, 18:06
Aktualisiert
16.07.15, 18:06
Mitteilungsvorlage (Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 10.07.2015 Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben Az.: Schr. Vorlagennummer: VL-121/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Wahlausschusses Öffentlich Verpflichtung der Beisitzer des Wahlausschusses Sachdarstellung: Die Mitglieder und stellv. Mitglieder des Wahlausschusses sind durch den Vorsitzenden gemäß § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung zu verpflichten. Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Der Bürgermeister In Vertretung (Schröder)