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Beschlussvorlage (8. Änderung vom …….zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14. 12. 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
134 kB
Datum
03.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:07
Aktualisiert
24.11.14, 18:07
Beschlussvorlage (8. Änderung vom …….zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14. 12. 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen) Beschlussvorlage (8. Änderung vom …….zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14. 12. 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 19.11.2014 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Ho. Vorlagennummer: VL-187/2014 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen 8. Änderung vom …….zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14. 12. 2005 sowie zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in den jeweils gültigen Fassungen Sachdarstellung: Der Entwurf der o.a. Satzung und die Gebührenberechnung sind als Anlage beigefügt. Für das Jahr 2015 werden die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung im Vergleich zu 2014 unverändert bleiben. Durch den Überschusss aus der Nachkalkulation 2013, der RegioEntsorgung AöR, in Höhe von 27.036,92 €, können die Gebührensätze für 2015 auch wieder stabil bleiben. Die Gebührensätze der Biomüllentsorgung 2015 können durch entsprechende Rückflüsse aus der Nachkalkulation 2013 sogar leicht gesenkt werden. Auch für das Jahr 2015 kann man den derzeitigen positiven Trend bei den Abfallgebühren feststellen. Finanzielle Auswirkungen: - Drucksache VL-187/2014 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Erlass der o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)