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Beschlussvorlage (Errichtung von fünf Buswartehallen)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
04.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:07
Aktualisiert
24.11.14, 18:07
Beschlussvorlage (Errichtung von fünf Buswartehallen) Beschlussvorlage (Errichtung von fünf Buswartehallen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 18.11.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Br. Vorlagennummer: VL-183/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Errichtung von fünf Buswartehallen Sachdarstellung: Seitens der Verwaltung wurde im März 2014 beim Nahverkehr Rheinland (NVR) ein Antrag auf Förderung von fünf Buswartehallen an ÖPNV-Buslinien gestellt. Als Standorte wurden von der Verwaltung seinerzeit gemeldet: 1. Schlich, Eifelstr., vor Haus-Nr. 30 2. Merode, Eifelstr. gegenüber Haus-Nr. 147 3. Jüngersdorf, Ecke Grüntalstr. / Am Weiherhof 4. Jüngersdorf, Holzstr. / Jüngersdorfer Str., neben Haus Am Weiherhof 2 5. Obergeich, B 264, neben Einfahrt Beethovenstr. Die Standorte sind aus den Anlagen ersichtlich. Die Kosten für die Errichtung dieser 5 Buswartehallen wurden von der Verwaltung auf insgesamt 82.000,00 € geschätzt. Nach derzeitiger Kenntnis werden die Kosten mit bis zu 90 % gefördert. Eine Förderung erfolgt nur bei einer erstmaligen Aufstellung einer Buswartehalle. D. h. der Austausch einer bestehenden gegen eine neue Buswartehalle wird nicht gefördert. Am 22. 09. 2014 erhielt die Gemeinde eine sogenannte Einplanungsmitteilung für die Jahre bis 2017 und gleichzeitig die Aufforderung, einen konkreten Förderantrag zu stellen. In der Einplanungsmitteilung wurde nicht mitgeteilt, wann mit dem Bewilligungsbescheid gerechnet werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Drucksache VL-183/2014 Seite - 2 - Der Haushalt wird im Jahr der Errichtung mit 8.200 € (10 % von 82.000 €) belastet. Die Haushaltsmittel sind ab 2016 bereitzustellen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, an den fünf o. g. Standorten weitere Buswartehallen aufzustellen und beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag kurzfristig dem NVR vorzulegen. Der Bürgermeister (Göbbels)