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Beschlussvorlage (Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Gebührenbedarfsrechnung)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:07
Aktualisiert
24.11.14, 18:07
Beschlussvorlage (Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsrechnung) Beschlussvorlage (Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsrechnung)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 17.11.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Br. Vorlagennummer: VL-181/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses; des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen hier: Gebührenbedarfsrechnung Sachdarstellung: Die Kosten für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (31 Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben) sind durch die Erhebung von Gebühren nach § 6 ff. Kommunalabgabengesetz (KAG) zu decken. Der derzeitige Gebührensatz wurde am 12. 12. 2013 durch den Rat der Gemeinde festgesetzt. Auf Grund einer am 17. 11. 2014 durchgeführten Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 wurde festgestellt, dass die Gebührensätze angepasst werden müssen. Grundlage für die Anpassung ist die Erhöhung der Abfuhrentgelte des Abfuhrunternehmers zum 01.01. 2015 und eine Mindereinnahme von 768,69 € aus dem Jahr 2013. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Die Entwurfsfassung der überarbeiteten Satzung ist als Anlage ebenfalls beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Es sind keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde zu erwarten, da eine evtl. Mindereinnahme / Mehreinnahme im folgenden Jahr in die Gebührenkalkulation ausgeglichen wird. Beschlussvorschlag: a) Der Haupt- und Fananzausschuss empfiehlt dem Rat Drucksache VL-181/2014 Seite - 2 - b) Der Rat beschließt 1. die Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerunganlagen gemäß der beigefügten Berechnung für die Entsorgung aus Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben a) bei Sammelabfuhren: b) bei Einzelabfuhren 50,00 €/m³ 57,00 €/m³ Nachrichtlich alt 46,50 €/m³ 55,00 €/m³ abgefahrenen Grubeninhaltes 2. den Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Langerwehe in der beratenen Entwurfsfassung. Der Bürgermeister (Göbbels)