Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
24.11.14, 18:07
Aktualisiert
24.11.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 17.11.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Br.
Vorlagennummer: VL-181/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses;
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
hier: Gebührenbedarfsrechnung
Sachdarstellung:
Die Kosten für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (31 Kleinkläranlagen / geschlossene Gruben) sind durch die Erhebung von Gebühren nach § 6 ff.
Kommunalabgabengesetz (KAG) zu decken. Der derzeitige Gebührensatz wurde am
12. 12. 2013 durch den Rat der Gemeinde festgesetzt.
Auf Grund einer am 17. 11. 2014 durchgeführten Gebührenkalkulation für das Jahr 2015
wurde festgestellt, dass die Gebührensätze angepasst werden müssen. Grundlage für die
Anpassung ist die Erhöhung der Abfuhrentgelte des Abfuhrunternehmers zum
01.01. 2015 und eine Mindereinnahme von 768,69 € aus dem Jahr 2013.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Die Entwurfsfassung der überarbeiteten Satzung ist als Anlage ebenfalls beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es sind keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde zu erwarten, da eine evtl.
Mindereinnahme / Mehreinnahme im folgenden Jahr in die Gebührenkalkulation
ausgeglichen wird.
Beschlussvorschlag:
a)
Der Haupt- und Fananzausschuss empfiehlt dem Rat
Drucksache VL-181/2014
Seite - 2 -
b)
Der Rat beschließt
1.
die Festsetzung der Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerunganlagen gemäß der beigefügten Berechnung für die Entsorgung aus
Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben
a) bei Sammelabfuhren:
b) bei Einzelabfuhren
50,00 €/m³
57,00 €/m³
Nachrichtlich
alt
46,50 €/m³
55,00 €/m³
abgefahrenen Grubeninhaltes
2.
den Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Langerwehe in der beratenen Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)