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Beschlussvorlage (Ausweisung von Windkonzentrationszonen in der Gemeinde Langerwehe hier: Antrag der CDU-Fraktion und SPD/FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.12.14, 18:07
Aktualisiert
01.12.14, 18:07
Beschlussvorlage (Ausweisung von Windkonzentrationszonen in der Gemeinde Langerwehe
hier: Antrag der CDU-Fraktion und SPD/FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Ausweisung von Windkonzentrationszonen in der Gemeinde Langerwehe
hier: Antrag der CDU-Fraktion und SPD/FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 26.11.2014 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-203/2014 TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Ausweisung von Windkonzentrationszonen in der Gemeinde Langerwehe hier: Antrag der CDU-Fraktion und SPD/FDP-Fraktion Sachdarstellung: Die CDU-Fraktion sowie die SPD/FDP-Fraktion beantragen mit Datum vom 03.11.2014: „Der Rat der Gemeinde Langerwehe möge in seiner nächsten Sitzung zusätzlich zu der beschlossenen Fläche Halde Nierchen, die zum Repowering ansteht, die in der Studie ermittelte Fläche A als Windkonzentrationszone ausweisen. Die in der Studie ermittelten Flächen B und C werden nicht als Windkonzentrationsflächen ausgewiesen, ebenso wenig werden Waldflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe als diese ausgewiesen.“ Die Verwaltung weist hierzu auf folgendes hin: Waldflächen nicht als Windkonzentrationszonen auszuweisen entspricht der ursprünglichen Planungsabsicht der Gemeinde und wurde als solche bereits in der Windpotentialstudie berücksichtigt. Zudem wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten am 23.10.2014 angeregt, dass zur Absicherung ein Grundsatzbeschluss des Rates erfolgen sollte, der die Errichtung von Windkraftanlagen im Waldbereich ausschließt. In diesem Punkt kann dem Antrag also ohne Bedenken zugestimmt und zur Bekräftigung der Windpotentialstudie ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst werden. Anders verhält sich dies bei einem Beschluss zum Ausschluss der in der Studie ermittelten Flächen B und C. Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten vom 06.05.2014 hat die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden auf Grundlage der Windpotentialstudie durchgeführt. Hierbei sind zahlreiche Anregungen und Bedenken von Bürgern als auch von den Behörden eingegangen. Diese Stellungnahmen müssen nun entsprechend dem Abwägungsgebot (§ 1 (7) BauGB) gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden. Drucksache VL-203/2014 Seite - 2 - Dies konnte aufgrund der zahlreichen eingereichten Anregungen und Bedenken bis zur Einladungsfrist noch nicht abschließend durch das Planungsbüro erfolgen. Es lässt sich aber zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass die Zahl der negativen Stellungnahmen enorm hoch ist. Die Flächen B und C endgültig auszuschließen, ohne eine Abwägung vorgenommen zu haben ist abwägungsfehlerhaft und führt zur Nichtigkeit (§ 214 (1) Nr. 1 BauGB). Das gesamte Verfahren wäre damit rechtlich angreifbar. Die Verwaltung empfiehlt daher, einen solchen Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt (d. h. ohne Abwägung der vorgebrachten Belange) nicht zu fassen. Finanzielle Auswirkungen: keine Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt, dass der Waldbereich nicht als Konzentrationszone ausgewiesen wird. Der Bürgermeister (Göbbels)