Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.12.14, 18:07
Aktualisiert
01.12.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 26.11.2014
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi
Vorlagennummer: VL-203/2014
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Ausweisung von Windkonzentrationszonen in der Gemeinde Langerwehe
hier: Antrag der CDU-Fraktion und SPD/FDP-Fraktion
Sachdarstellung:
Die CDU-Fraktion sowie die SPD/FDP-Fraktion beantragen mit Datum vom 03.11.2014:
„Der Rat der Gemeinde Langerwehe möge in seiner nächsten Sitzung zusätzlich zu der
beschlossenen Fläche Halde Nierchen, die zum Repowering ansteht, die in der Studie
ermittelte Fläche A als Windkonzentrationszone ausweisen. Die in der Studie ermittelten
Flächen B und C werden nicht als Windkonzentrationsflächen ausgewiesen, ebenso
wenig werden Waldflächen auf dem Gebiet der Gemeinde Langerwehe als diese
ausgewiesen.“
Die Verwaltung weist hierzu auf folgendes hin:
Waldflächen nicht als Windkonzentrationszonen auszuweisen entspricht der ursprünglichen Planungsabsicht der Gemeinde und wurde als solche bereits in der Windpotentialstudie berücksichtigt. Zudem wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bau- und
Planungsangelegenheiten am 23.10.2014 angeregt, dass zur Absicherung ein Grundsatzbeschluss des Rates erfolgen sollte, der die Errichtung von Windkraftanlagen im
Waldbereich ausschließt.
In diesem Punkt kann dem Antrag also ohne Bedenken zugestimmt und zur Bekräftigung
der Windpotentialstudie ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Anders verhält sich dies bei einem Beschluss zum Ausschluss der in der Studie
ermittelten Flächen B und C. Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Bau- und
Planungsangelegenheiten vom 06.05.2014 hat die Verwaltung die frühzeitige Beteiligung
der Bürger und Behörden auf Grundlage der Windpotentialstudie durchgeführt. Hierbei
sind zahlreiche Anregungen und Bedenken von Bürgern als auch von den Behörden
eingegangen. Diese Stellungnahmen müssen nun entsprechend dem Abwägungsgebot
(§ 1 (7) BauGB) gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden.
Drucksache VL-203/2014
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Dies konnte aufgrund der zahlreichen eingereichten Anregungen und Bedenken bis zur
Einladungsfrist noch nicht abschließend durch das Planungsbüro erfolgen. Es lässt sich
aber zum jetzigen Zeitpunkt sagen, dass die Zahl der negativen Stellungnahmen enorm
hoch ist.
Die Flächen B und C endgültig auszuschließen, ohne eine Abwägung vorgenommen zu
haben ist abwägungsfehlerhaft und führt zur Nichtigkeit (§ 214 (1) Nr. 1 BauGB). Das
gesamte Verfahren wäre damit rechtlich angreifbar.
Die Verwaltung empfiehlt daher, einen solchen Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt
(d. h. ohne Abwägung der vorgebrachten Belange) nicht zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt, dass der Waldbereich nicht als Konzentrationszone ausgewiesen wird.
Der Bürgermeister
(Göbbels)