Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Entfernung von Bäumen im Gemeindegebiet im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Hier: Rymelsberg/Auf dem Hiebchen, Karl-Arnold-Str. und In der Peitsch)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
21 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
20.01.15, 18:06
Aktualisiert
20.01.15, 18:06
Beschlussvorlage (Entfernung von Bäumen im Gemeindegebiet im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
Hier: Rymelsberg/Auf dem Hiebchen, Karl-Arnold-Str. und In der Peitsch) Beschlussvorlage (Entfernung von Bäumen im Gemeindegebiet im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
Hier: Rymelsberg/Auf dem Hiebchen, Karl-Arnold-Str. und In der Peitsch)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 16.01.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: 613-80 Meu Vorlagennummer: VL-16/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Entfernung von Bäumen im Gemeindegebiet im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Hier: Rymelsberg/Auf dem Hiebchen, Karl-Arnold-Str. und In der Peitsch Sachdarstellung: Im Gemeindegebiet ist die Durchführung verschiedener Baumfällaktionen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Bereich Alte Kirche / Auf dem Hiebchen: Der Baumbewuchs rund um die Alte Kirche hat im Laufe der Jahre Ausmaße angenommen, die straßenseitig Auf dem Hiebchen schon zu Schäden an der Stützmauer führen. Abgestorbene Äste, die auf die Straße fallen, stellen zudem eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Ein Aufasten der Randbäume auf 5 Meter und die Entfernung der Bäume in der Hanglage ist aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht dringend erforderlich. Bereich Alte Kirche / Rymelsberg: Im Bereich unterhalb der Alten Kirche entlang der Straße Rymelsberg Richtung Schafenberg sind durch Samenflug ca. 50 Bäume wild gewachsen. Der Aufwuchs gefährdet die Böschung unterhalb der Stützmauer der Alten Kirche und sollte daher entfernt werden, bevor die Bäume eine Größe erreichen, deren Entfernung wesentlich höhere Kosten verursacht. Bereich In der Peitsch: Die dort befindlichen 8 Linden ragen z.T. bis an die Häuser der Anlieger heran. Durch einen nicht fachmännischen Rückschnitt durch Unbekannte wurden mehrere Bäume beschädigt bzw. deren Standfestigkeit beeinträchtigt. Abgestorbene Äste gefährden Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer. Nach Begutachtung durch ein Fachunternehmen und den Gemeindegärtner wird daher eine Fällung der 8 Linden empfohlen. Es wird vorgeschlagen, in diesem Bereich eine Ersatzpflanzung von max. 3 Bäumen vorzunehmen. Drucksache VL-16/2015 Seite - 2 - Bereich Karl-Arnold-Straße: Auf dem Bolzplatz befindet sich eine mehrstämmige Linde. Dieser Baum weist einen erheblichen Fehlwuchs auf und ist stark Windbruch gefährdet. Da dieser Bolzplatz ein belebter Bereich ist, ist eine Fällung dringend erforderlich. Die gesamten Arbeiten im Bereich der Alten Kirche werden ca. 2 Tage in Anspruch nehmen und eine zeitweise Sperrung der Verkehrsflächen erfordern. Für die Fällung der 8 Linden In der Peitsch ist ein weiterer Tag geplant. Finanzielle Auswirkungen: Die Kosten für die Maßnahmen Alte Kirche und Bolzplatz beziffert die Fachfirma mit ca. 6800,-EUR. Die Fällung der 8 Linden In der Peitsch wird mit ca. 3000,- EUR kalkuliert. Da nur Mittel von ca. 6000,- EUR zur Verfügung stehen, sollten die Maßnahmen im Bereich der Alte Kirche und Bolzplatz bevorzugt abgewickelt werden. Die fehlenden Restmittel sind für Haushalt 2015 anzumelden. Beschlussvorschlag: Der Auschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel zunächst die Fällmaßnahmen im Bereich Alte Kirche und Bolzplatz Karl-Arnold Straße durchzuführen. Der Ausschuss beschließt darüber hinaus, die fehlenden Restmittel in den Haushalt 2015 entsprechend einzustellen. Der Bürgermeister (Göbbels)