Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
78 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
20.01.15, 18:06
Aktualisiert
20.01.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 16.01.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Mie.
Vorlagennummer: VL-15/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Errichtung eines Fußweges entlang der Weierstraße zwischen Einmündung
Paradiesstraße und Bahnlinie
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 19.November 2014 hat ein Bürger aus Schlich der Verwaltung
vorgeschlagen entlang der Weierstraße zwischen Einmündung Paradiestraße und der
Bahnlinie Aachen/Köln einen Seitenstreifen als Gehweg (geschottert) anzulegen.
Er begründet seinen Vorschlag damit, dass die Benutzung dieses Teilstücks der
Weierstraße für Fußgänger und Radfahrer aufgrund der beengten Straßenbreite
lebensgefährlich ist, weil die anliegenden Landwirte ihre Felder bis an die Straßenfläche
heran pflügen und somit potentiellen Nutzern ein Ausweichen auf die Bankette nicht
möglich ist.
In einer Ergänzung vom 21.Dezember 2014 weist er darüber hinaus darauf hin, dass
dieser 3 m breite Randstreifen als Fuß- und Radweg eingerichtet werden könnte.
Die beiden Schreiben sind als Anlage beigefügt.
Die geschilderte Problematik, dass Wegeseitenstreifen von den Landwirten vielfach
einfach umgepflügt und mit beackert werden, ist bekannt und wird von der Verwaltung –
sofern sie festgestellt oder gemeldet wird – regelmäßig verfolgt.
Wenn die Errichtung eines Fuß- und Radweges entlang der Weierstraße seitens des
Ausschusses befürwortet wird, müsste zunächst eine Kostenermittlung erfolgen unter der
Prämisse, dass ein geschotterter Weg für die Nutzung als Radweg sicherlich weniger
geeignet wäre. Darüber hinaus ist zu hinterfragen, ob die Anlegung des Fuß-/Radweges
auf der gesamten Länge erforderlich ist, oder die Anlegung bis zum querenden Wirtschaftsweg Richtung Mariahof nicht ausreichend wäre.
Finanzielle Auswirkungen:
Drucksache VL-15/2015
Seite - 2 -
Die für die Herrichtung des Fuß-/Radweges entstehenden Kosten müssten im Haushalt
der Gemeinde bereitgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kosten der Herstellung eines Fuß/Radweges zu ermitteln.
Der Bürgermeister
(Göbbels)