Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Errichtung eines Fußweges entlang der Weierstraße zwischen Einmündung Paradiesstraße und Bahnlinie)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
78 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
20.01.15, 18:06
Aktualisiert
20.01.15, 18:06
Beschlussvorlage (Errichtung eines Fußweges entlang der Weierstraße zwischen Einmündung Paradiesstraße und Bahnlinie) Beschlussvorlage (Errichtung eines Fußweges entlang der Weierstraße zwischen Einmündung Paradiesstraße und Bahnlinie)

öffnen download melden Dateigröße: 78 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 16.01.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Mie. Vorlagennummer: VL-15/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Errichtung eines Fußweges entlang der Weierstraße zwischen Einmündung Paradiesstraße und Bahnlinie Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 19.November 2014 hat ein Bürger aus Schlich der Verwaltung vorgeschlagen entlang der Weierstraße zwischen Einmündung Paradiestraße und der Bahnlinie Aachen/Köln einen Seitenstreifen als Gehweg (geschottert) anzulegen. Er begründet seinen Vorschlag damit, dass die Benutzung dieses Teilstücks der Weierstraße für Fußgänger und Radfahrer aufgrund der beengten Straßenbreite lebensgefährlich ist, weil die anliegenden Landwirte ihre Felder bis an die Straßenfläche heran pflügen und somit potentiellen Nutzern ein Ausweichen auf die Bankette nicht möglich ist. In einer Ergänzung vom 21.Dezember 2014 weist er darüber hinaus darauf hin, dass dieser 3 m breite Randstreifen als Fuß- und Radweg eingerichtet werden könnte. Die beiden Schreiben sind als Anlage beigefügt. Die geschilderte Problematik, dass Wegeseitenstreifen von den Landwirten vielfach einfach umgepflügt und mit beackert werden, ist bekannt und wird von der Verwaltung – sofern sie festgestellt oder gemeldet wird – regelmäßig verfolgt. Wenn die Errichtung eines Fuß- und Radweges entlang der Weierstraße seitens des Ausschusses befürwortet wird, müsste zunächst eine Kostenermittlung erfolgen unter der Prämisse, dass ein geschotterter Weg für die Nutzung als Radweg sicherlich weniger geeignet wäre. Darüber hinaus ist zu hinterfragen, ob die Anlegung des Fuß-/Radweges auf der gesamten Länge erforderlich ist, oder die Anlegung bis zum querenden Wirtschaftsweg Richtung Mariahof nicht ausreichend wäre. Finanzielle Auswirkungen: Drucksache VL-15/2015 Seite - 2 - Die für die Herrichtung des Fuß-/Radweges entstehenden Kosten müssten im Haushalt der Gemeinde bereitgestellt werden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Kosten der Herstellung eines Fuß/Radweges zu ermitteln. Der Bürgermeister (Göbbels)