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Beschlussvorlage (Zuleitung der Entwürfe der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 an den Rat)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
111 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.03.15, 18:06
Aktualisiert
13.03.15, 18:06
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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 11.03.2015 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: 031-31 Vorlagennummer: VL-52/2015 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Zuleitung der Entwürfe der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 an den Rat Sachdarstellung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Langerwehe vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt worden. Der Jahresabschluss 2011 ist in Form von Bilanz, Ergebnisrechnung sowie Finanzrechnung als Anlage beigefügt. Ferner liegt der Jahresabschluss 2012 als Entwurf vor. Auch hier sind Bilanz, Ergebnisrechnung sowie Finanzrechnung als Anlagen beigefügt. Die Jahresabschlüsse sind gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss eingehend zu prüfen, wobei für den Jahresabschluss 2012 das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 Berücksichtigung zu finden hat. Drucksache VL-52/2015 Seite - 2 - Finanzielle Auswirkungen: - - - Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2011 zur Kenntnis und verweist diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, der sich hierzu der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. 2. Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2012 zur Kenntnis und verweist diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, der sich hierzu der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Der Bürgermeister (Göbbels)