Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.05.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 231-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 79 „Kölner Straße 172“ im Bereich Gewerbegebiet
Bad Münstereifel-Kernstadt
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 231-IX
1. Sachverhalt:
Das Gebäude Bad Münstereifel, Kölner Str. 172 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“.
In den Jahren 2007 und 2008 fanden im Ausschuss Erörterungen hinsichtlich einer angestrebten
Nutzung als Arztpraxis bzw. Physiotherapie- und Massagepraxis statt. Einer Änderung des
Bebauungsplanes, der diese im Bebauungsplanbereich ausgeschlossene Nutzung generell
zulässt, wurde nicht zugestimmt.
Zugestimmt wurde nach weiteren Beratungen einer beantragten Befreiung gem. § 31 BauGB zur
Ansiedlung einer Arzt- und Klinikpraxis. Zusätzlich zu den Leistungen einer Arztpraxis soll hierbei
eine mehrtägige stationäre Unterbringung in der Praxis ermöglicht werden. Vorgesehen war hier
die Einrichtung einer Arztpraxis im Ergeschoss, Räumlichkeiten im 1.OG sollen vom betreuenden
Arzt bzw. Pflegepersonal und zur Unterbringung von Patienten genutzt werden.
Da die Baugenehmigungsbehörde diesen Antrag im Rahmen einer Befreiung nicht für
genehmigungsfähig hält, ist ein bauleitplanerisches Verfahren erforderlich.
Um sicher zu stellen, dass nur diese beantragte Arzt- und Klinikpraxis zugelassen wird, muss eine
Regelung im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen.
Nach den vorgelegten Unterlagen soll sich die Arzt- und Klinikpraxis auf Räume im KG, das
gesamte Erd- und 2. Obergeschoss und auf die Wohnungen 1 und 2 im 1. Obergeschoss
erstrecken. Entsprechende Planunterlagen sind beigefügt.
Das Bebauungsplanverfahren kann im Rahmen der Bestimmungen des § 13a BauGB im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
durchgeführt werden.
Zudem kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sontigen Träger öffentlicher Belange verzichtet werden.
Im Weiteren sind der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird im Rahmen der Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79 „Kölner Straße 172“
im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt auf zustellen. Der
Bebauungsplanbereich erstreckt sich auf das Grundstück in Bad Münstereifel, Kölner
Straße 172. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 „Kölner Straße 172“ im
Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt nebst Begründung wird beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.