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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 79 "Kölner Straße 172" im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Nr. 79 "Kölner Straße 172" im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan  Nr. 79 "Kölner Straße 172" im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.05.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 231-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 79 „Kölner Straße 172“ im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 231-IX 1. Sachverhalt: Das Gebäude Bad Münstereifel, Kölner Str. 172 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel“. In den Jahren 2007 und 2008 fanden im Ausschuss Erörterungen hinsichtlich einer angestrebten Nutzung als Arztpraxis bzw. Physiotherapie- und Massagepraxis statt. Einer Änderung des Bebauungsplanes, der diese im Bebauungsplanbereich ausgeschlossene Nutzung generell zulässt, wurde nicht zugestimmt. Zugestimmt wurde nach weiteren Beratungen einer beantragten Befreiung gem. § 31 BauGB zur Ansiedlung einer Arzt- und Klinikpraxis. Zusätzlich zu den Leistungen einer Arztpraxis soll hierbei eine mehrtägige stationäre Unterbringung in der Praxis ermöglicht werden. Vorgesehen war hier die Einrichtung einer Arztpraxis im Ergeschoss, Räumlichkeiten im 1.OG sollen vom betreuenden Arzt bzw. Pflegepersonal und zur Unterbringung von Patienten genutzt werden. Da die Baugenehmigungsbehörde diesen Antrag im Rahmen einer Befreiung nicht für genehmigungsfähig hält, ist ein bauleitplanerisches Verfahren erforderlich. Um sicher zu stellen, dass nur diese beantragte Arzt- und Klinikpraxis zugelassen wird, muss eine Regelung im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen. Nach den vorgelegten Unterlagen soll sich die Arzt- und Klinikpraxis auf Räume im KG, das gesamte Erd- und 2. Obergeschoss und auf die Wohnungen 1 und 2 im 1. Obergeschoss erstrecken. Entsprechende Planunterlagen sind beigefügt. Das Bebauungsplanverfahren kann im Rahmen der Bestimmungen des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt werden. Zudem kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sontigen Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Im Weiteren sind der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird im Rahmen der Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79 „Kölner Straße 172“ im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt auf zustellen. Der Bebauungsplanbereich erstreckt sich auf das Grundstück in Bad Münstereifel, Kölner Straße 172. Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 79 „Kölner Straße 172“ im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt nebst Begründung wird beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.