Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.04.15, 18:06
Aktualisiert
13.04.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 23.03.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Mie.
Vorlagennummer: VL-57/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Brücke Heinz-Emonds-Straße über die DB-Strecke Köln-Aachen
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten hat in seiner Sitzung am
19.03.2015 über die Angelegenheit bereits beraten, eine Entscheidung jedoch aufgrund
des bestehenden Beratungsbedarfs auf die Ratssitzung vertagt.
Im Rahmen der Ausschusssitzung hat Herr Dipl.-Ing. Christian Ommert, SSF Ingenieure
GmbH, Berlin, ausführlich über die bestehenden Möglichkeiten für die weitere Vorgehensweise referiert. Hierbei haben sich für die Gemeinde folgende Lösungsmöglichkeiten
ergeben:
1.
Die gesamte Brücke wird abgerissen und nicht mehr ersetzt. Damit unterliegt das
Vorhaben dem § 14a Eisenbahnkreuzungsgesetz, wonach die DB bei Aufhebung einer
Bahnkreuzung (= Brücke) die Hälfte der anfallenden Kosten übernehmen muss.
Der Abbruch der Brücke würde nach den vorliegenden Schätzungen incl. Planungshonorar und Mehrwertsteuer ca. 230.000€ kosten. Für die Gemeinde entstünden demnach
Kosten in Höhe von ca. 115.000€.
Nach Aussage von Herrn Ommert bestehen gute Aussichten, dass die Bahn hierzu
kurzfristig eine Genehmigung erteilt, weil sie aus Kostengründen selbst ein Interesse an
einer Umsetzung in der Sperrzeit während der Sommerferien hat.
2.
Die Brücke wird durch das Büro SSF Ingenieure kurzfristig statisch auf die
Belastungsfähigkeit für Fußgänger und Radfahrer überprüft und danach von unten saniert.
Diese Sanierung konnte bislang nicht vorgenommen werden, weil hierfür eine längerfristige Sperrung der Strecke (wie in den Sommerferien geplant) erforderlich ist. Die Kosten für
die Sanierung würden nach der vorliegenden Kostenschätzung ca. 250.000€ incl.
Planungskosten und Mehrwertsteuer betragen und wären komplett durch die Gemeinde
zu tragen. Nach Aussage von Herrn Ommert wäre damit zu rechnen, dass die Brücke bei
ordnungsgemäßer Unterhaltung weitere 40 Jahre funktionstüchtig bleibt.
3.
Die Brücke wird abgerissen (in der Sperrzeit in den Sommerferien) und im
Nachgang durch einen Neubau (reine Fußgänger/Radwegebrücke) ersetzt. Die hierfür
entstehenden Kosten betragen nach der vorliegenden Kostenschätzung ca. 600.000€ incl.
Planungskosten und Mehrwertsteuer. Diese Kosten wären von der Gemeinde zu tragen.
Drucksache VL-57/2015
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Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine Entscheidung kurzfristig getroffen
werden muss, da die Vorlaufzeit für jede der drei Alternativen äußerst kurz ist. Insbesondere die Vorabstimmung mit der DB ist hierbei nach Aussage des Ingenieurbüros erst
dann möglich, wenn die Gemeinde sich für eine der Möglichkeiten entschieden hat.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Entscheidung für Alternative 1 entstehen Kosten in Höhe von ca. 115.000€;
bei Alternative 2 Kosten in Höhe von ca. 250.000€ zzgl. weiterer Unterhaltungskosten in
den Folgejahren;
bei Alternative 3 entstehen Kosten in Höhe von 600.000€ zzgl. weiterer Unterhaltungskosten in den Folgejahren.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat obliegt die Entscheidung, welche der drei Alternativen gewählt wird.
Der Bürgermeister
(Göbbels)