Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 106/2012 1. Ergänzung
Az.: 20 50-10
Amt: - 82 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 14.05.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
14.06.2012
22.05.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.08.2012 - Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr. 6013010175 bei
der KSK Köln zum 30.08.2012 zu.
Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 1.221.000€ wird wie folgt neu aufgenommen:
Darlehensgeber.
Ein inländisches Kreditinstitut
Auszahlungskurs.
100%
Zinssatz:
bis maximal 5% (Höchstzinssatz)
Tilgung:
1 v. H. vom Ursprungskapital (1.400.000€)
Zinsfestschreibung:
möglichst langfristig (10 Jahre, 20 Jahre oder Restlaufzeit)
Begründung:
Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft hat in seiner Sitzung am 17.04.2012 über die Vorlage
beraten. Die Beschlussfassung wurde vertagt. Die Verwaltung wurde gebeten, ergänzende
Informationen vorzulegen.
In der Anlage beigefügt ist die aktuelle Darlehenssituation des Eigenbetriebes
Immobilienwirtschaft. Im Bereich des Betriebszweiges Hochbau- und Gebäudewirtschaft wurden
ausschließlich Annuitätendarlehen aufgenommen. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus in den
vergangenen Jahren wurde in der Regel eine lange Zinsfestschreibung vereinbart. Für den
Bereich Bodenbevorratung und –entwicklung erfolgt die Tilgung der Darlehen in einer Summe. Die
Laufzeit der Darlehen wurde in Abhängigkeit von den Vermarktungszeiträumen für die mit den
Darlehen erworbenen Grundstücke gewählt.
Die Darlehen im Bereich Hochbau- und Gebäudewirtschaft wurden zur Finanzierung von
Neubaumassnahmen und für solche Bauunterhaltungsmaßnahmen aufgenommen, die nachhaltig
den Wert eines Gebäudes erhöhen und daher aktiviert werden können.
In der Sitzung des Ausschusses wurde gefragt, ob auf eine Umschuldung des Darlehens verzichte
werden könne. Zur Finanzierung der im Jahr 2012 geplanten Sanierungs- und
Neubaumaßnahmen ist die Aufnahme weiterer Darlehen geplant. Mittel zur Tilgung des
Darlehens, bei dem die Zinsfestsschreibung im Jahr 2012 ausläuft, stehen nicht zur Verfügung.
Das angestrebte Ziel, die Verschuldung der Stadt zu reduzieren, ist richtig. Dies sollte nicht
dadurch erfolgen, dass zwingend notwendige Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden
nicht durchgeführt werden. Bei dem jetzt auslaufenden Darlehen wurden bisher für Zins und
Tilgung jährlich 82.180,- € aufgewendet. Bei unverändertem Zinssatz wäre das Darlehen nach ca.
27 Jahren vollständig getilgt. Es wird vorgeschlagen, weiterhin pro Jahr für Zins und Tilgung
82.180,- € zu veranschlagen. Bei einem Zinssatz von 3,5 % wäre das Darlehen dann bereits nach
ca. 21 Jahren getilgt.
(Dr. Rips)
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