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Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.08.2012 - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft -)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
14.06.2012
Erstellt
31.05.12, 15:38
Aktualisiert
31.05.12, 15:38
Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.08.2012 - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft -) Beschlussvorlage (Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.08.2012 - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft -)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 106/2012 1. Ergänzung Az.: 20 50-10 Amt: - 82 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 14.05.2012 gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Betrifft: - 20 - BM / Dezernent Termin 14.06.2012 22.05.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Umschuldung eines Kredites und Neuaufnahme zum 30.08.2012 - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft stimmt der Umschuldung des Darlehens Nr. 6013010175 bei der KSK Köln zum 30.08.2012 zu. Der Darlehensrestbetrag in Höhe von 1.221.000€ wird wie folgt neu aufgenommen: Darlehensgeber. Ein inländisches Kreditinstitut Auszahlungskurs. 100% Zinssatz: bis maximal 5% (Höchstzinssatz) Tilgung: 1 v. H. vom Ursprungskapital (1.400.000€) Zinsfestschreibung: möglichst langfristig (10 Jahre, 20 Jahre oder Restlaufzeit) Begründung: Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft hat in seiner Sitzung am 17.04.2012 über die Vorlage beraten. Die Beschlussfassung wurde vertagt. Die Verwaltung wurde gebeten, ergänzende Informationen vorzulegen. In der Anlage beigefügt ist die aktuelle Darlehenssituation des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Im Bereich des Betriebszweiges Hochbau- und Gebäudewirtschaft wurden ausschließlich Annuitätendarlehen aufgenommen. Aufgrund des niedrigen Zinsniveaus in den vergangenen Jahren wurde in der Regel eine lange Zinsfestschreibung vereinbart. Für den Bereich Bodenbevorratung und –entwicklung erfolgt die Tilgung der Darlehen in einer Summe. Die Laufzeit der Darlehen wurde in Abhängigkeit von den Vermarktungszeiträumen für die mit den Darlehen erworbenen Grundstücke gewählt. Die Darlehen im Bereich Hochbau- und Gebäudewirtschaft wurden zur Finanzierung von Neubaumassnahmen und für solche Bauunterhaltungsmaßnahmen aufgenommen, die nachhaltig den Wert eines Gebäudes erhöhen und daher aktiviert werden können. In der Sitzung des Ausschusses wurde gefragt, ob auf eine Umschuldung des Darlehens verzichte werden könne. Zur Finanzierung der im Jahr 2012 geplanten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen ist die Aufnahme weiterer Darlehen geplant. Mittel zur Tilgung des Darlehens, bei dem die Zinsfestsschreibung im Jahr 2012 ausläuft, stehen nicht zur Verfügung. Das angestrebte Ziel, die Verschuldung der Stadt zu reduzieren, ist richtig. Dies sollte nicht dadurch erfolgen, dass zwingend notwendige Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden nicht durchgeführt werden. Bei dem jetzt auslaufenden Darlehen wurden bisher für Zins und Tilgung jährlich 82.180,- € aufgewendet. Bei unverändertem Zinssatz wäre das Darlehen nach ca. 27 Jahren vollständig getilgt. Es wird vorgeschlagen, weiterhin pro Jahr für Zins und Tilgung 82.180,- € zu veranschlagen. Bei einem Zinssatz von 3,5 % wäre das Darlehen dann bereits nach ca. 21 Jahren getilgt. (Dr. Rips) -2-