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Beschlussvorlage (Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für das Jahr 2014)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
12.05.15, 18:06
Aktualisiert
12.05.15, 18:06
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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 08.05.2015 Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro / Soziale Angelegenheiten Az.: Asyl Ho. Vorlagennummer: VL-78/2015 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für das Jahr 2014 Sachdarstellung: Nach Berechnung und Aufforderung des Kreises Düren erhebt der Kreis Düren gem. § 4 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eines Vorschusszahlung für die geleisteten und anstehenden Auszahlungen im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) i.H.v. insgesamt 165.000,00 € für die Monate September bis Dezember 2014. Da bei den Planungen für den Doppelhaushalt 2013/2014 nicht absehbar war, dass die Anzahl der Zuweisungen von Asylbewerbern so stark ansteigen wird, wurde der Ansatz der Haushaltsmittel mit 150.000,00 € zu niedrig angesetzt, so dass die Restmittel i.H.v. 165.000,00 € für die Monate September bis Dezember 2014 überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) i.H.v. 91.288,00 €. In der Haushaltssatzung vom 14.03.2013 ist festgelegt, dass über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000,00 € übersteigen, gem. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich gelten und der Zustimmung des Rates bedürfen. Finanzielle Auswirkungen: Erhöhung der Aufwendungen für das Jahr 2014 i.H.v. 165.000,00 €. Drucksache VL-78/2015 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt, der überplanmäßigen Ausgabe im Bereich Asyl zuzustimmen. Der Bürgermeister (Göbbels)