Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
80 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
12.05.15, 18:06
Aktualisiert
12.05.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 08.05.2015
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Asyl Ho.
Vorlagennummer: VL-78/2015
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für das Jahr 2014
Sachdarstellung:
Nach Berechnung und Aufforderung des Kreises Düren erhebt der Kreis Düren gem. § 4
Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung eines Vorschusszahlung für die geleisteten
und anstehenden Auszahlungen im Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) i.H.v. insgesamt 165.000,00 € für die Monate September bis Dezember 2014.
Da bei den Planungen für den Doppelhaushalt 2013/2014 nicht absehbar war, dass die
Anzahl der Zuweisungen von Asylbewerbern so stark ansteigen wird, wurde der Ansatz
der Haushaltsmittel mit 150.000,00 € zu niedrig angesetzt, so dass die Restmittel i.H.v.
165.000,00 € für die Monate September bis Dezember 2014 überplanmäßig bereitgestellt
werden müssen.
Dem gegenüber stehen Einnahmen aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) i.H.v.
91.288,00 €.
In der Haushaltssatzung vom 14.03.2013 ist festgelegt, dass über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 25.000,00 €
übersteigen, gem. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich gelten und der Zustimmung des
Rates bedürfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Erhöhung der Aufwendungen für das Jahr 2014 i.H.v. 165.000,00 €.
Drucksache VL-78/2015
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Langerwehe beschließt, der überplanmäßigen Ausgabe im Bereich
Asyl zuzustimmen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)