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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2011 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
81 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
12.05.15, 18:06
Aktualisiert
12.05.15, 18:06
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2011 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2011 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 06.05.2015 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: 030-11 Vorlagennummer: VL-73/2015 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2011 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 Sachdarstellung: Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 wurde dem Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 24. März 2015 vorgelegt und von diesem zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Dieser kann sich gemäß § 103 Abs. 5 GO NRW hierzu Dritter bedienen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. April beschlossen, den Auftrag zur Prüfung an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG GmbH zu erteilen. Das Ergebnis der gesamten Prüfungshandlung ist im Prüfbericht der WIROG GmbH zusammenfassend dargestellt worden. Der Prüfbericht der WIROG zum Jahresabschluss 2011 endet mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben. Nach Auffassung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft entspricht der Jahresabschluss der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2011 den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Drucksache VL-73/2015 Seite - 2 - In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 21. Mai 2015 wird der Ausschuss über den Prüfungsbericht der WIROG beraten. Das Ergebnis der Beratung wird in der anschließenden Sitzung des Rates bekanntgegeben. Finanzielle Auswirkungen: - . - . - Beschlussvorschlag: 1. 2. 3. Auf der Grundlage des Bestätigungsvermerks des Rechnungsprüfungsausschusses vom 21. Mai 2015 und unter Einbeziehung des Prüfberichts der WIROG GmbH stellt der Rat der Gemeinde Langerwehe den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2011 fest. Der Rat beschließt gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Jahresfehlbetrag des Jahres 2011 der Ergebnisrechnung in Höhe von 3.246.518,78 €. Der Jahresfehlbetrag wird durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage gedeckt. Der Rat beschließt, dem Bürgermeister gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe j) i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2011 zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)