Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
12.05.15, 18:06
Aktualisiert
12.05.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 06.05.2015
Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung,
Liegenschaftsverwaltung
Az.:
030-65
Vorlagennummer: VL-72/2015
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH;
hier: Zustimmung des Rates der Gemeinde Langerwehe
Sachdarstellung:
Im Rahmen einer routinemäßigen Abfrage wurde überprüft, ob bezüglich der Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH (VWA) Änderungsbedarf besteht. Diese Überprüfung hat
ergeben, dass in § 2 (Gegenstand der Gesellschaft), § 10 (Innere Ordnung des Aufsichtsrates, § 12 (Gesellschafterversammlung) sowie § 15 (Jahresabschluss, Lagebericht und
Prüfung) Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf gesehen wurde.
Zu § 2 ist anzumerken, dass der bisherige Gesellschaftszweck sehr detailreich formuliert
ist. Insofern dient die Neufassung allein entsprechenden Vereinfachungsgründen.
In den §§ 10 und 12 ist ein vereinfachtes Instrumentarium in Bezug auf die Einladung von
Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafterversammlung normiert.
Zu § 15 ist anzumerken, dass die Änderungen in Anlehnung an das Transparenzgesetz
erfolgt sind.
Der Aufsichtsrat der VWA hat den Änderungen bereits zugestimmt.
Vor einer notariellen Beurkundung eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses ist
die Zustimmung des Rates der Gemeinde Langerwehe erforderlich.
Die EWV übernimmt die Koordination dieses Anzeigeverfahrens für die Kommunen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beschließt, der Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH zuzustimmen.
Drucksache VL-72/2015
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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