Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
20 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
12.05.15, 18:06
Aktualisiert
12.05.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 04.05.2015
Amt / Abteilung: Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben
Az.:
Schr.
Vorlagennummer: VL-69/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Wahl des Ortsvorstehers für die Ortschaft Langerwehe;
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Sachdarstellung:
Gemäß § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Langerwehe sind Ortsvorsteher/innen für die
Ortschaften der Gemeinde zu wählen.
Ortsvorsteher/innen wählt der Rat gem. § 39 (6) GO NRW unter Berücksichtigung des bei
der Wahl des Rates im jeweiligen Gemeindebezirk (Ortschaft) erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Sie müssen in dem Bezirk (Ortschaft), für den sie
bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können.
Das bei der Wahl des Rates am 25. Mai 2014 erzielte Stimmenverhältnis in der Ortschaft
Langerwehe lautet:
CDU
803
SPD
588
Die Grünen
266
FDP
86
Linke
38
Seitens der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, Herrn Horst Deselaers, Hospitalstr. 15,
52379 Langerwehe zum Ortsvorsteher der Ortschaft Langerwehe zu wählen.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Drucksache VL-69/2015
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, Herrn Horst Deselaers, Hospitalstr. 15, 52379 Langerwehe zum
Ortsvorsteher zu wählen und ihn in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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