Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
107 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 1103 /IX.L.
Datum: 29.11.2013
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
03.12.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
10.12.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
17.12.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das
Wirtschaftsjahr 2014
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
Gebührenbedarfsberechnung 2014
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2014 fest und beschließt auf dieser
Grundlage die Verbrauchsgebühr unverändert bei 1,29 €/cbm (netto) zu belassen.
Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler ebenfalls
unverändert zu belassen und damit wie folgt festzusetzen:
Wasserzähler
QN 2,5
QN 6
QN 10
QN 15
QN 25 – 40
maximale
Durchflussmenge
5
12
20
30
50 – 80
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
cbm/Stunde
Grundgebühr pro Monat
netto
6,85
16,44
27,40
41,10
68,50
€
€
€
€
€
Begründung:
Im Zuge des Erlasses des Wirtschaftsplanes 2013 zeigte sich, dass bei steigenden Aufwendungen und gleichzeitig sinkenden Erträgen eine Auskömmlichkeit der
Gebühr nicht mehr erzielt werden konnte. Die gestiegenen Aufwendungen betrafen hierbei überwiegend den Fixkostenbereich, der über die Grundgebühr an den
Gebührenzahler umgelegt wird und lagen vor allem begründet in höheren Aufwendungen für den Wasserbezug, höhere Abschreibungen aufgrund von fertiggestellten Investitionsmaßnahmen und in Anbetracht des mit schwindender Liquidität wachsenden Zinsaufwandes.
Auf Ertragsseite schlugen zudem sinkende Umsatzerlöse aufgrund geringerer
Wasserverbräuche und wegfallende Auflösungen aus Ertragszuschüssen sowie
sinkende aktivierbare Eigenleistungen zu Buche.
Die aktuelle Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs
2014 zeigt die weitere Auskömmlichkeit der in 2013 angepassten Gebühren, so
dass im Wirtschaftsjahr 2014 keine Veränderungen erforderlich sind.
In Folgejahren wird ggf. aufgrund der zusätzlich wegfallenden Auflösung aus Ertragszuschüssen eine weitere Gebührenanpassung erforderlich werden.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister