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Beschlussvorlage (Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2014)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
107 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
29.11.13, 13:00
Aktualisiert
29.11.13, 13:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 1103 /IX.L. Datum: 29.11.2013 An den Werksausschuss Sitzungstag: 03.12.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 10.12.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 17.12.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebührenbedarfsberechnung für das Gemeindewasserwerk Nettersheim für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein Gebührenbedarfsberechnung 2014 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim stellt die Gebührenkalkulation des Gemeindewasserwerkes Nettersheim für das Jahr 2014 fest und beschließt auf dieser Grundlage die Verbrauchsgebühr unverändert bei 1,29 €/cbm (netto) zu belassen. Desweiteren beschließt der Rat, die Grundgebühr für Hauswasserzähler ebenfalls unverändert zu belassen und damit wie folgt festzusetzen: Wasserzähler QN 2,5 QN 6 QN 10 QN 15 QN 25 – 40 maximale Durchflussmenge 5 12 20 30 50 – 80 cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde cbm/Stunde Grundgebühr pro Monat netto 6,85 16,44 27,40 41,10 68,50 € € € € € Begründung: Im Zuge des Erlasses des Wirtschaftsplanes 2013 zeigte sich, dass bei steigenden Aufwendungen und gleichzeitig sinkenden Erträgen eine Auskömmlichkeit der Gebühr nicht mehr erzielt werden konnte. Die gestiegenen Aufwendungen betrafen hierbei überwiegend den Fixkostenbereich, der über die Grundgebühr an den Gebührenzahler umgelegt wird und lagen vor allem begründet in höheren Aufwendungen für den Wasserbezug, höhere Abschreibungen aufgrund von fertiggestellten Investitionsmaßnahmen und in Anbetracht des mit schwindender Liquidität wachsenden Zinsaufwandes. Auf Ertragsseite schlugen zudem sinkende Umsatzerlöse aufgrund geringerer Wasserverbräuche und wegfallende Auflösungen aus Ertragszuschüssen sowie sinkende aktivierbare Eigenleistungen zu Buche. Die aktuelle Gebührenkalkulation auf der Grundlage des Wirtschaftsplanentwurfs 2014 zeigt die weitere Auskömmlichkeit der in 2013 angepassten Gebühren, so dass im Wirtschaftsjahr 2014 keine Veränderungen erforderlich sind. In Folgejahren wird ggf. aufgrund der zusätzlich wegfallenden Auflösung aus Ertragszuschüssen eine weitere Gebührenanpassung erforderlich werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister