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Beschlussvorlage (Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Langerwehe)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
05.06.15, 18:06
Aktualisiert
05.06.15, 18:06
Beschlussvorlage (Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Langerwehe) Beschlussvorlage (Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Langerwehe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 09.04.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Br. Vorlagennummer: VL-65/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Langerwehe Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 12. 01. 2015 fragt ein Grundstückseigentümer an, ob er eine Teilfläche aus der Wegeparzelle in der Gemarkung Langerwehe, Flur 13, Nr. 120, groß 802 m², käuflich erwerben könne. Die Teilfläche ist in dem beiliegenden Plan gekennzeichnet (schraffiert). Mit Schreiben vom 19. 01. 2015 wurden die übrigen Anlieger des Weges um eine Mitteilung gebeten, ob gegen die Einziehung Bedenken bestehen. Beide Grundstückseigentümer teilen mit Schreiben vom 23.02.2015 mit, dass sie gegen die Einziehung keine Bedenken haben. Gleichzeitig beantragen Sie, die Gemeinde möge Ihnen die jeweilige Teilfläche des Weges vor Ihren Grundstücken (Parz. 118 und 119) verkaufen. Diese Teilfläche des Weges ist in dem Plan doppeltschraffiert. Die Zufahrt zu der Parzelle 119 soll durch eine Grunddienstbarkeit gesichert werden. Nach Auffassung der Verwaltung hat der Weg für die Landwirtschaft keine Bedeutung mehr, da er am westlichen Ende der Schraffur endet und keine Anbindung an einen weiteren Weg besteht. Die Parzelle 161 ist keine Wegefläche und steht im Privateigentum. Finanzielle Auswirkungen: Im Haupt- und Finanzausschuss ist später ggfls. eine Beratung über den Grundstücksverkauf erforderlich. Drucksache VL-65/2015 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss beschließt, das Einziehungsverfahren einzuleiten. Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -