Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
18 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
05.06.15, 18:06
Aktualisiert
05.06.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 09.04.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Br.
Vorlagennummer: VL-65/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Einziehung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Langerwehe
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 12. 01. 2015 fragt ein Grundstückseigentümer an, ob er eine Teilfläche
aus der Wegeparzelle in der Gemarkung Langerwehe, Flur 13, Nr. 120, groß 802 m²,
käuflich erwerben könne. Die Teilfläche ist in dem beiliegenden Plan gekennzeichnet
(schraffiert).
Mit Schreiben vom 19. 01. 2015 wurden die übrigen Anlieger des Weges um eine
Mitteilung gebeten, ob gegen die Einziehung Bedenken bestehen.
Beide Grundstückseigentümer teilen mit Schreiben vom 23.02.2015 mit, dass sie gegen
die Einziehung keine Bedenken haben. Gleichzeitig beantragen Sie, die Gemeinde möge
Ihnen die jeweilige Teilfläche des Weges vor Ihren Grundstücken (Parz. 118 und 119)
verkaufen. Diese Teilfläche des Weges ist in dem Plan doppeltschraffiert.
Die Zufahrt zu der Parzelle 119 soll durch eine Grunddienstbarkeit gesichert werden.
Nach Auffassung der Verwaltung hat der Weg für die Landwirtschaft keine Bedeutung
mehr, da er am westlichen Ende der Schraffur endet und keine Anbindung an einen
weiteren Weg besteht. Die Parzelle 161 ist keine Wegefläche und steht im Privateigentum.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haupt- und Finanzausschuss ist später ggfls. eine Beratung über den Grundstücksverkauf erforderlich.
Drucksache VL-65/2015
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, das Einziehungsverfahren einzuleiten.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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