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Beschlussvorlage (Satzung zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2015)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
79 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.12.14, 18:07
Aktualisiert
01.12.14, 18:07
Beschlussvorlage (Satzung zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2015) Beschlussvorlage (Satzung zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2015)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 17.11.2014 Kämmerei/Finanz- und Steuerverwaltung, Liegenschaftsverwaltung Az.: 031-11 Vorlagennummer: VL-179/2014 Amt / Abteilung: TOP Vorlage für die Sitzung des Rates der Gemeinde Langerwehe Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Satzung zur Liquiditätssicherung für das Haushaltsjahr 2015 Sachdarstellung: Gemäß § 89 Abs. 1 GO hat die Gemeinde ihre Zahlungsfähigkeit durch eine angemessene Liquiditätsplanung sicherzustellen. Nach Abs. 2 kann sie zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben auch Kredite zur Liquiditätssicherung bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen. Die Festsetzung dieses Höchstbetrages ist gem. § 78 Abs. 2 Ziff. 3 GO NRW grundsätzlich Inhalt der Haushaltssatzung. Für den Fall, dass die Haushaltssatzung zu Beginn des Jahres noch nicht erlassen ist, gilt gem. § 89 Abs. 2 GO NRW die Ermächtigung des Vorjahres über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung fort. Zurzeit reicht der bisherige Höchstbetrag von 25.000.000 € noch aus, die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen; bei planmäßiger Abwicklung des kommenden Haushaltsjahres 2015 ist die vorgeschlagene Anhebung möglicherweise nicht zu vermeiden. Da die Haushaltssatzung 2015 erst im Laufe des kommenden Jahres beschlossen wird, muss die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite deshalb in einer besonderen Satzung erfolgen, für deren Erlass nach § 41 Abs. 1 Buchst. f GO NRW der Rat zuständig ist. Finanzielle Auswirkungen: -.- Drucksache VL-179/2014 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt für das Haushaltsjahr 2015 die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung. Der Höchstbetrag wird festgesetzt auf 30.000.000 €. Der Bürgermeister (Göbbels)