Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
73 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.12.14, 18:07
Aktualisiert
01.12.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
über die Festsetzung des Kredites zur Liquiditätssicherung
für die Gemeindekasse der Gemeinde Langerwehe
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der aktuellen Fassung, hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am
__________2014 folgende Satzung zur Liquiditätssicherung beschlossen:
§1
Kredit zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, die im Haushaltsjahr 2015 zur
rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 30.000.000 € festgesetzt.
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
BEKANNTMACHUNGSANORDNUNG
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim
Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Langerwehe, den _________ 2014
( Göbbels )
Bürgermeister